kam Geschrieben 19. Dezember 2017 Autor Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Das war ja zu erwarten: Sex nur noch mit schriftlicher Einwilligung in Schweden. http://www.sz-online.de/nachrichten/sex-nur-mit-genehmigung-der-frau-3842448.html?CommentPage=2#Comments Schräg auch die Begründung der Grünen, es gäbe Frauen, die beim Sex quasi einfrören oder denen erst nach Wochen einfiele, daß sie eigentlich doch nicht gewollt hätten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 3 minutes ago, kam said: Schräg auch die Begründung der Grünen, es gäbe Frauen, die beim Sex quasi einfrören oder denen erst nach Wochen einfiele, daß sie eigentlich doch nicht gewollt hätten Ja, das ist geil, äh, entschuldigung, schräg. Es wird nicht lange dauern, bis die erste Frau, die schriftlich eingewilligt hat, sagen wird, sie habe zwar schriftlich eingewilligt, aber in Wahrheit das gar nicht gewollt, und sie sei daher vergewaltigt worden. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Krank. Einfach nur krank... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Zitat Mit dem neuen Gesetz sollen mehr sexuelle Handlungen als bislang als Vergewaltigung eingestuft werden, sagte der Premier. Um mehr Personen verurteilen zu können, werden zwei neue Tatbestände eingeführt. Aber wenn es natürlich das Ziel der politischen Agenda ist, mehr Menschen wegen Vergewaltigung verurteilen zu können, dann braucht man wohl solche Gesetze. Als nächstes wird es bestimmt strafbar, fremde Frauen anzuschauen, dann schliesst sich der Kreis und wir sind bei der Burka Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Kann sich der Mann dann auf die Unterschrift berufen, wenn es sich die Frau später doch noch anders überlegt? Oder muss unmittelbar vor dem Einführen (ich will nicht ins Detail gehen) unterschrieben werden? Warum muss eigentlich der Mann nicht auch was unterschreiben, wo bleibt da die Gendergerechtigkeit? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 vor einer Stunde schrieb Werner001: Ja, das ist geil, äh, entschuldigung, schräg. Es wird nicht lange dauern, bis die erste Frau, die schriftlich eingewilligt hat, sagen wird, sie habe zwar schriftlich eingewilligt, aber in Wahrheit das gar nicht gewollt, und sie sei daher vergewaltigt worden. Werner Ich sehe das Problem anderswo: Das Gesetz ist ja geschlechtsneutral formuliert, erfordert die Einverständniserklärung also auch vom Mann (in der typischen Mann-Frau-Konstellation). Wenn sich das Vorliegen von Einwiligungen nicht beweisen lässt, müssten sich die Partner demnach gegenseitig vergewaltigt haben. Ich bin gespannt, wann der erste tatsächliche Vergewaltiger darauf plädiert, im Gegenteil selbst vom Opfer vergewaltigt geworden zu sein, da er nicht ausdrücklich in den Sex eingewilligt habe. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Was machen schwedische Analphabeten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Gerade eben schrieb rince: Was machen schwedische Analphabeten? Die sollen das Vögeln ohnehin lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 vor 44 Minuten schrieb Werner001: Kann sich der Mann dann auf die Unterschrift berufen, wenn es sich die Frau später doch noch anders überlegt? Oder muss unmittelbar vor dem Einführen (ich will nicht ins Detail gehen) unterschrieben werden? Warum muss eigentlich der Mann nicht auch was unterschreiben, wo bleibt da die Gendergerechtigkeit? Werner Confirm-App mit TouchID macht es unkompliziert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Das wäre ein Geschäftsmodell! Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Alkotest? Man weiß ja sonst nicht, ob die Zustimmung gültig war/ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 So einen Test hätte ich bei den schwedischen Politikern für sinnvoll erachtet, die solche Gesetze erlassen... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mac Craig Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 vor 3 Stunden schrieb kam: Das war ja zu erwarten: Sex nur noch mit schriftlicher Einwilligung in Schweden. http://www.sz-online.de/nachrichten/sex-nur-mit-genehmigung-der-frau-3842448.html?CommentPage=2#Comments Aus dem Artikel "Wer sichergehen will, sollte sich aber etwas Schriftliches geben lassen, kommentierten Schweden in Internetforen." Alles klar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Der Mann muss die Frau aktiv um Erlaubnis bitten – sonst droht eine Verurteilung wegen Vergewaltigung. Wenn du nichts Schriftliches vorzuweisen hast, wie weist du, wenn es vor Gericht geht, nach, dass du 1. um Erlaubnis gebeten und 2. diese auch erhalten hast? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Alternativ wäre natürlich ein Videobeweis eine Option. Schwedens Männer sollten ihre Schlafzimmer routinemässig mit Videoüberwachung ausstatten. Nur aus Gründen des Selbstschutzes versteht sich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mac Craig Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 https://www.thelocal.se/20171218/swedish-pm-backs-new-sexual-consent-law "If a person has not agreed in words or by their clear actions that they are willing to engage in sexual activity, then forcing or coercing them into a sexual act will be illegal." Nix mit "aktiv um Erlaubnis bitten". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 9 minutes ago, Mac Craig said: https://www.thelocal.se/20171218/swedish-pm-backs-new-sexual-consent-law "If a person has not agreed in words or by their clear actions that they are willing to engage in sexual activity, then forcing or coercing them into a sexual act will be illegal." Nix mit "aktiv um Erlaubnis bitten". Hm, 'clear actions', was bedeutet das, und wie weist man das im Zweifelsfall nach? Im Zweifel ist es so immer eine Vergewaltigung. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Wieso? Wurde das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" auch gleich gekippt? Ich weiß bisher nicht, was eigentlich neu ist. Dass man seinen Willen schriftlich, mündlich, durch Zeichen oder konkludente Handlung ausdrücken kann, ist nicht rasend neu. Bedauerlicher wäre es, falls Männer gesetzlich zu plumpen Fragen gezwungen würden. Die Zustimmung einholen - das konnte man in der guten alten Zeit eleganter (ok, nicht jeder, aber wer nicht einmal das kann, den sollte man ohnehin aus dem Angebot streichen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mac Craig Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 vor 8 Minuten schrieb Werner001: Hm, 'clear actions', was bedeutet das, und wie weist man das im Zweifelsfall nach? Ich bin kein Jurist, aber "Sex nur noch mit schriftlicher Einwilligung" ist jedenfalls Unsinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 (bearbeitet) vor 32 Minuten schrieb Mac Craig: https://www.thelocal.se/20171218/swedish-pm-backs-new-sexual-consent-law "If a person has not agreed in words or by their clear actions that they are willing to engage in sexual activity, then forcing or coercing them into a sexual act will be illegal." Nix mit "aktiv um Erlaubnis bitten". Das Problem ist die Beweislastumkehr. Vor Gericht ist nämlich der, der sich auf eine Tatsache beruft, für diese beweispflichtig. Wenn das Gesetz also lautet "Sex ist Vergewaltigung, wenn der andere seine Ablehnung zu erkennen gegeben hat", dann ist das Opfer (bzw. an seiner Stelle die Staatsanwaltschaft) für das Vorliegen einer ablehnenden Willensäußerung beweispflichtig. So war es bisher. Wenn das Gesetz hingegen lautet "Sex ist Vergewaltigung, es sei denn ein Einverständnis liegt vor", dann muss der Angeklagte, der sich ja auf das Einverständnis beruft, dieses beweisen. Da Sex nun in den allermeisten Fällen unter vier Augen und ohne Videoaufzeichnung stattfindet, hat das zur praktischen Konsequenz, dass nur eine in irgendeiner Weise dokumentierte Einverständniserklärung Schutz bietet. Denn eine mündliche kann immer bestritten werden, und dann hat man Aussage gegen Aussage und keinen Beweis. bearbeitet 19. Dezember 2017 von Aristippos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 Aber Gesetz ist Gesetz. Wenn das Opfer erstmal unterschrieben hat, kannst Du machen was Du willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Dezember 2017 Autor Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 vor 9 Minuten schrieb Mac Craig: Ich bin kein Jurist, aber "Sex nur noch mit schriftlicher Einwilligung" ist jedenfalls Unsinn. So? Und wie weist du die Einwilligung nach? Der Grundsatz, daß jeder bis zu dem Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt, ist vor dem Strafgericht nichts wert, wenn die Richterin der einzigen Zeugin glaubt. - Wir haben heute einerseits die freizügigste Sexualmoral seit Jahrhunderten. Anderseits wuchert das Sexualstrafrecht ins Absurde. Sollte es da einen Zusammenhang geben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 7 minutes ago, Beutelschneider said: Aber Gesetz ist Gesetz. Wenn das Opfer erstmal unterschrieben hat, kannst Du machen was Du willst. ... und das ist sicher nicht im Sinne des erfinders. Deswegen hab ich ja schon weiter oben geschrieben, dass selbst bei schriftlichem Einverständnis früher oder später jemand kommen wird und sagen wird, er (bzw. sie) habe das nicht so gemeint, später dann "nein" gesagt und sei deshalb vergewaltigt worden. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Dezember 2017 Autor Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 vor 8 Minuten schrieb Beutelschneider: Aber Gesetz ist Gesetz. Wenn das Opfer erstmal unterschrieben hat, kannst Du machen was Du willst. Die Einwilligung kann ja örtlich, zeitlich und modal beschränkt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Share Geschrieben 19. Dezember 2017 vor 1 Minute schrieb Werner001: ... und das ist sicher nicht im Sinne des erfinders. Deswegen hab ich ja schon weiter oben geschrieben, dass selbst bei schriftlichem Einverständnis früher oder später jemand kommen wird und sagen wird, er (bzw. sie) habe das nicht so gemeint, später dann "nein" gesagt und sei deshalb vergewaltigt worden. Werner Dann träte die Situation nach alter Rechtslage ein. Eine geäußerte Meinungsänderung müsste bewiesen werden, um zur Verurteilung zu kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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