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kams spielwiese


kam

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Die Ehe betrifft aber auch die Verhältnisse der Ehepartner zum Staat. Und da sehe ich es nicht ein, warum der Staat zu akzeptieren hätte, dass irgendwelche Leute ihren Familienstand nach einem Bronzezeitcodex regeln wollen.
Tja. Wenn Du dich zusammengerissen hättest...

Ach, hast du einen Begriff gefunden, der ausreichend anstößig ist, um sich mit dem Inhalt des Beitrags nicht beschäftigen zu müssen? Da hast du ja noch mal Glück gehabt!

Ganz im Gegenteil. Ich hätte mich sehr gerne mal mit dem Thema auseinandergesetzt (vorallem im Hinblick darauf, daß das kirchliche Recht außer der Frage, ob die Ehe besteht oder nicht besteht überhaupt keine gesetzlichen Regelungen kennt, die im Falle einer Trennung angewendet werden könnten und im Trennungsfall ohnehin ziviles Recht bemüht werden müsste - was ein elementarer Unterschied zu Scharia und Torah ist, die allerdings ihrerseits hinreichend über Notare und Anwälte verfügen um sich in Zivilprozessen vor staatlichen Gerichten durchzusetzen. Dazu kommt, daß es ohnehin bereits die Schiedsmänner gibt und ich eigentlich keine Hindernisse sehe den kirchlichen Gerichten ähnliche Kompetenzen zu übertragen - außer vielleicht deren Weigerung sie anzunehmen.)

 

Alles in allem ein sehr interessantes Thema. Nur wieso sollte ich mir die Mühe machen?

bearbeitet von Flo77
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Oder die Frage, ob man in einem solchen Verfahren das alte römische bzw. römisch-germanische Recht anwenden könnte, sofern die Beteiligten damit einverstanden sind.

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Ich hätte mich sehr gerne mal mit dem Thema auseinandergesetzt (vorallem im Hinblick darauf, daß das kirchliche Recht außer der Frage, ob die Ehe besteht oder nicht besteht überhaupt keine gesetzlichen Regelungen kennt

Das ist auch der Grund, warum Kams Idee, dass in Ehesachen kirchliche statt der weltlichen Gerichte besser wären, sehr fragwürdig ist. Was sollten denn kirchliche Gerichte entscheiden? Anwendung der jeweiligen staatlichen Gesetze? Das machen doch die ordentlichen Gerichte auch schon....

 

Werner

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Oder die Frage, ob man in einem solchen Verfahren das alte römische bzw. römisch-germanische Recht anwenden könnte, sofern die Beteiligten damit einverstanden sind.

In Zivilsachen besteht immer die Möglichkeit, dass sich die Beteiligten gemäß irgendwelcher völlig beliebiger und zu 100% in ihrem persönlichem Ermessen stehender Grundsätze einigen.

In den Fällen, in denen sie sich noch nicht mal über die anzuwendenden Grundsätze einigen können, geschweige denn über die Sache selbst, gehen sie dann halt vor die Gerichte.

 

Werner

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Ich hätte mich sehr gerne mal mit dem Thema auseinandergesetzt (vorallem im Hinblick darauf, daß das kirchliche Recht außer der Frage, ob die Ehe besteht oder nicht besteht überhaupt keine gesetzlichen Regelungen kennt
Das ist auch der Grund, warum Kams Idee, dass in Ehesachen kirchliche statt der weltlichen Gerichte besser wären, sehr fragwürdig ist. Was sollten denn kirchliche Gerichte entscheiden? Anwendung der jeweiligen staatlichen Gesetze? Das machen doch die ordentlichen Gerichte auch schon....
Für die Familiengerichte wäre es vielleicht eine Entlastung, besonders in gut mediierten (was zum Henker ist das Verb zu Mediator???) bzw. de facto einvernehmlichen Prozessen. Was dann auch eine Kostenersparnis für die Beteiligten sein könnte.

 

Ich pers. finde eher die Einschränkung auf Familiensachen seltsam.

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Ich hätte mich sehr gerne mal mit dem Thema auseinandergesetzt (vorallem im Hinblick darauf, daß das kirchliche Recht außer der Frage, ob die Ehe besteht oder nicht besteht überhaupt keine gesetzlichen Regelungen kennt
Das ist auch der Grund, warum Kams Idee, dass in Ehesachen kirchliche statt der weltlichen Gerichte besser wären, sehr fragwürdig ist. Was sollten denn kirchliche Gerichte entscheiden? Anwendung der jeweiligen staatlichen Gesetze? Das machen doch die ordentlichen Gerichte auch schon....
Für die Familiengerichte wäre es vielleicht eine Entlastung, besonders in gut mediierten (was zum Henker ist das Verb zu Mediator???) bzw. de facto einvernehmlichen Prozessen. Was dann auch eine Kostenersparnis für die Beteiligten sein könnte.

 

Ich pers. finde eher die Einschränkung auf Familiensachen seltsam.

Der Gedanke, statt einer Scheidung eine Nichtexistenzerklärung der Ehe herbeiführen zu können, dürfte vor allem bei stark ungleichen Einkommensverhältnissen für den wohlhabenderen Partner nicht ohne Reiz sein, würde es ihm doch sämtliche Unterhaltszahlungen ersparen.

 

Werner

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Der Gedanke, statt einer Scheidung eine Nichtexistenzerklärung der Ehe herbeiführen zu können, dürfte vor allem bei stark ungleichen Einkommensverhältnissen für den wohlhabenderen Partner nicht ohne Reiz sein, würde es ihm doch sämtliche Unterhaltszahlungen ersparen.
Wer sagt, daß die Nichtigkeitserklärung eines kirchlichen Gerichts andere Rechtsfolgen haben muss als eine zivile Scheidung?

 

Und wer sagt, daß in das vorgelagerte Verfahren nicht beide Partner einwilligen müssen?

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Der Gedanke, statt einer Scheidung eine Nichtexistenzerklärung der Ehe herbeiführen zu können, dürfte vor allem bei stark ungleichen Einkommensverhältnissen für den wohlhabenderen Partner nicht ohne Reiz sein, würde es ihm doch sämtliche Unterhaltszahlungen ersparen.
Wer sagt, daß die Nichtigkeitserklärung eines kirchlichen Gerichts andere Rechtsfolgen haben muss als eine zivile Scheidung?

 

Und wer sagt, daß in das vorgelagerte Verfahren nicht beide Partner einwilligen müssen?

Wenn du die Folgen extra klären willst, was wäre dann gewonnen? Und extra klären müsste man sie ja, weil man nicht alle über einen Kamm scheren kann. Auch staatlicherseits gibt es schließlich die Eheanullierung.

 

Werner

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Auch staatlicherseits gibt es schließlich die Eheanullierung.
Nein gibt es nicht (zumindest nicht in D seit 1998).

 

Es gibt die Aufhebung, die sich von der Scheidung darin unterscheidet, daß für den Ehepartner, dem die Nichtigkeit der Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung bekannt war einige Paragraphen die ihn begünstigen würden nicht zur Anwendung kommen, aber das ist wohl kaum mit einer kirchlichen Annullierung zu vergleichen.

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Auch staatlicherseits gibt es schließlich die Eheanullierung.
Nein gibt es nicht (zumindest nicht in D seit 1998).

 

Es gibt die Aufhebung, die sich von der Scheidung darin unterscheidet, daß für den Ehepartner, dem die Nichtigkeit der Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung bekannt war einige Paragraphen die ihn begünstigen würden nicht zur Anwendung kommen, aber das ist wohl kaum mit einer kirchlichen Annullierung zu vergleichen.

ok

 

Werner

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(vorallem im Hinblick darauf, daß das kirchliche Recht außer der Frage, ob die Ehe besteht oder nicht besteht überhaupt keine gesetzlichen Regelungen kennt, die im Falle einer Trennung angewendet werden könnten und im Trennungsfall ohnehin ziviles Recht bemüht werden müsste -

 

Das ist nicht richtig. Solche Regelungen sind in Can. 1148 § 3 und in der Instruktion zum sog. Privilegium Petrinum enthalten, wenn auch rudimentär. Für den Ex-Partner und die Kinder ist jedenfalls nach Gerechtigkeit und Nächstenliebe zu sorgen. Das ermöglich eine im Einzelfall passende Lösung. - Ich weiß allerdings nicht, ob es früher ein detailliertes kirchliches Ehegüterrecht gab und wie zB im Kirchenstaat die Ehetrennung vermögens- und unterhaltsrechtlich behandelt wurde.

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Meine Hochachtung vor Robins Mutter.

 

(Und mich würde ja mal interessieren wo Pauls Vater steckt und ob dessen Abwesenheit nicht eventuell auch...)

 

Nebenbei erschließt sich mir nicht, wie es sein kann, daß in Fachkreisen die Wahrheit über Ritalin und ADHS schon längst kursiert, aber immer noch 90% Falschdiagnosen möglich sind.

bearbeitet von Flo77
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Meine Hochachtung vor Robins Mutter.

 

(Und mich würde ja mal interessieren wo Pauls Vater steckt und ob dessen Abwesenheit nicht eventuell auch...)

 

Nebenbei erschließt sich mir nicht, wie es sein kann, daß in Fachkreisen die Wahrheit über Ritalin und ADHS schon längst kursiert, aber immer noch 90% Falschdiagnosen möglich sind.

Folge dem Geld!

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Folge dem Geld!
Dann verstehe ich es noch weniger.

 

Ein Kinderarzt ist eigentlich schon durch sein Budget verpflichtet möglichst wenig an Überweisungen, Medikamenten, etc. zu verschreiben. Ein Ritalinkind kostet aber jeden Monat.

 

Nachvollziehen kann ich das nicht.

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Ich schließe mich der Diagnose "zu wenig Kletterbäume" an.
Ich biete: "zu wenig ansprechbare Männer"

Das Jungsbild ist halt extrem in Richtung "braves Mädchen" gewandert. Kleinere oder größere Pippis haben es seit eh' und je nicht leicht, aber jetzt trifft es auch die Jungs.

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