Gorg Geschrieben 25. August 2010 Autor Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Abtreibungsvorbereitungssystem Mit dieser polemischen Frechheit "depolemisieren" zu wollen - damit bist Du für mich ebenfalls raus aus der Diskussion. Egal wo. Der Eile halber nur ganz kurz: Da die Abtreibung eine Straftat gegen das Leben darstellt - entwerder Mord (unterstrichen, was als Detailkriterium zutrifft) StGB § 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch(Kind im Mutterleib versieht sich keinens Angriffes durch die Mutter) oder grausam (Art der Begehungsweise) oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. oder Totschlag: StGB § 212 Totschlag (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. Nicht tiefer will ich in die Disussion über juristische Fragen einsteine, sondern klar machen, da0 um diesen Konsequenzen auszuweichen, die auf die Abtreibung zutreffen de jure, eine Abtreibungsvorbereitungssystem notwendig ist - das ist keine Polemik sonder schlicht ein juristisches Faktum, daß ich in einem Wort zusammengefaßt habe, welches bei Dir polemisch gewirkt hat. Wieso vergreift sich jeder Ahnungslose an der Juristerei und verzapft seine persönliche Meinung als gesetzlich legitimiert.....na je es bleibt eber das Faktum dass es ein Menschenrecht ist sicch durch Beweis der völligen Inkomptenz öffentlich zu blamieren. Bin ich wieder drin in der Diskussion? Mit dieser "Abhandlung füpr juristisch geistig Verarmte hast Du Dich so weit hinausgekickt, dass Du gar nicht mehr zu bemerken bist. Schade, daß ich Jus' studiert habe - sooooooooooooo ein Pech aber auch! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gorg Geschrieben 25. August 2010 Autor Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Formal-juristisch kann man dieses Problem gar nicht lösen. Wieso grade 12 Wochen, was ist bei sagen wir mal 3 Monaten? Gilt dann die Gradezahlregel!?Unrecht bleibt es in jedem Falle, egal ob Christin oder nicht. Es gibt nämlich keinen (guten) Grund ein Kind abzutreiben. Danke für die Unterstützung! Gorg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 25. August 2010 Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Schade, daß ich Jus' studiert habe - sooooooooooooo ein Pech aber auch! Ja, schade um die vertane Zeit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gorg Geschrieben 25. August 2010 Autor Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Aber am bester kehren wir zurück zum Kernthema - nämlich der offenkundigen der Tragödie der Kirche - und der Frage, ob dieses Dilemma lösbar ist... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Monika Geschrieben 25. August 2010 Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Meine lieben Kinderleins. Der Thread bleibt mal geschlossen. Geöffnet wird er erst wieder, wenn meine MitMods sich gemeldet haben, und wir ein Votum haben. Danke für euer Verständniss lieben Gruss Moni Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Björn Geschrieben 25. August 2010 Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Nach Absprache habe ich jetzt einen Schnitt gemacht und alle Beiträge nach dem Beitrag Nr. 29 gelöscht. Die Bitte, zum Thema des Threads zurückzukommen, nehme ich auf und ergänze sie um die Aufforderung, bitte nur sachbezogen zu diskutieren. Spekulationen über andere Foranten sind dafür nicht notwendig. (Björn-Mod) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 25. August 2010 Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Abtreibungsvorbereitungssystem Mit dieser polemischen Frechheit "depolemisieren" zu wollen - damit bist Du für mich ebenfalls raus aus der Diskussion. Egal wo. Der Eile halber nur ganz kurz: Da die Abtreibung eine Straftat gegen das Leben darstellt - entwerder Mord (unterstrichen, was als Detailkriterium zutrifft) StGB § 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch(Kind im Mutterleib versieht sich keinens Angriffes durch die Mutter) oder grausam (Art der Begehungsweise) oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. oder Totschlag: StGB § 212 Totschlag (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. Nicht tiefer will ich in die Disussion über juristische Fragen einsteine, sondern klar machen, da0 um diesen Konsequenzen auszuweichen, die auf die Abtreibung zutreffen de jure, eine Abtreibungsvorbereitungssystem notwendig ist - das ist keine Polemik sonder schlicht ein juristisches Faktum, daß ich in einem Wort zusammengefaßt habe, welches bei Dir polemisch gewirkt hat. Bin ich wieder drin in der Diskussion? Fragt, Gorg Nein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gorg Geschrieben 25. August 2010 Autor Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Aber am bester kehren wir zurück zum Kernthema - nämlich der offenkundigen der Tragödie der Kirche - und der Frage, ob dieses Dilemma lösbar ist... Huhu Edith . Kernthema bitte... <3-lich, Gorg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 25. August 2010 Melden Share Geschrieben 25. August 2010 Abtreibungsvorbereitungssystem Mit dieser polemischen Frechheit "depolemisieren" zu wollen - damit bist Du für mich ebenfalls raus aus der Diskussion. Egal wo. Der Eile halber nur ganz kurz: Da die Abtreibung eine Straftat gegen das Leben darstellt - entwerder Mord (unterstrichen, was als Detailkriterium zutrifft) StGB § 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch(Kind im Mutterleib versieht sich keinens Angriffes durch die Mutter) oder grausam (Art der Begehungsweise) oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. oder Totschlag: StGB § 212 Totschlag (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. Nicht tiefer will ich in die Disussion über juristische Fragen einsteine, sondern klar machen, da0 um diesen Konsequenzen auszuweichen, die auf die Abtreibung zutreffen de jure, eine Abtreibungsvorbereitungssystem notwendig ist - das ist keine Polemik sonder schlicht ein juristisches Faktum, daß ich in einem Wort zusammengefaßt habe, welches bei Dir polemisch gewirkt hat. Bin ich wieder drin in der Diskussion? Fragt, Gorg Nein. grins, da versucht einer, einer juristin das recht zu erklären. amüsant! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 25. August 2010 Melden Share Geschrieben 25. August 2010 (bearbeitet) Dass Abtreibung überhaupt als "rechtswidrig" angesehen werden kann, ist bei der Diktion des deutschen StGB schon nur mit einem Kunstgriff der zweigeteilten Rechtswidridgkeit möglich. Nach § 218a StGB erfüllt sie nämlich - unter den bekannten Voraussetzungen - nicht einmal den Tatbestand des § 218 StGB. Eine Tatbestandeinschränkung erübrigt nach dem Grundsatz "nullum crimen sine lege" die Debatte über Rechtswidrigkeit für den strafrechtlichen Bereich ohnehin. Nach § 218a Abs 2 StGB ist die Rechtswidrigkeit für diesen Bereich sogar explizit ausgeschlossen. Es verbleibt nur noch eine Art "allgemeine Rechtswidrigkeit" aufgrund des Grundrechtsschutzes (siehe Bundesverfassungsgerichtshof). (In Ö ist es nicht so einfach; allerdings wird § 96 Abs 3 StGB auch hier überwiegend als Tatbestandseinschränkung gesehen.) Wenn man schon Jus studiert hat, sollte man zudem wissen, dass eine Vorbereitungshandlung neutral ist. Dadurch untersschiedet sie sich nämlich vom Versuch. Das Mord-Gerede ist sowieso absolut sinnlos, ideologisch, polemisch und unbrauchbar. Es gibt einen Grundsatz "lex specialis derogat legi generali". § 211 StGb steht überhaupt nicht zur Debatte. Also entweder beschränkst Du Dich hier auf "Glaubensfragen" oder Du diskutierst juristisch. bearbeitet 25. August 2010 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
shag Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Abtreibung ist nicht ganz ok (sind aber meist auch sehr schwierige Umstände ...), aber bis zum 3. Monat ist mE der Körper ~leer - Stigmatisierung ist keine gute Schwingung - ist auch sündhaft ... lg Ich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 (bearbeitet) In den 80er Jahren glaubten 66 Prozent der Bevölkerung, dass Abtreibungen gründsätzlich erlaubt seien. Vgl. Renate Köcher, "Schwangerschaftsabbruch-Betroffene Frauen berichten", in: Aus Politik und Zeitgeschichte (Beilage zur Wochenzeitung -Das Parlament- Nr. B 14/90, 30.3.1990, S. 32 Eine Regelung, die Abtreibungen zwar als rechtswidrig bezeichnet, aber die Notwehr zugunsten des ungeborenen Kindes ausschließt, den Arztvertrag für rechtmäßig erklärt und den Staat zur Bereitstellung von Abtreibungseinrichtungen verpflichtet, ist für den normalen Bürger nicht mehr zu verstehen. Der Streit um den Beratungsschein, Rainer Beckmann, S. 22 ff Das Bundesverfassungsgericht bemerk dazu: "Das Rechtsbewusstsein wird durch widersprüchliche rechtliche Bewertung verunsichert." und fordert eine "wachgehaltene Orientierung über die verfassungsrechtlichen Grenzen von Recht und Unrecht als eine Wirkungsbedingung des Beratungskonzeptes." BVerfGE 88, S. 278,268 Kann man das jetzt als juristische Spitzfindigkeit betrachen? bearbeitet 26. August 2010 von Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gorg Geschrieben 26. August 2010 Autor Melden Share Geschrieben 26. August 2010 (bearbeitet) Dass Abtreibung überhaupt als "rechtswidrig" angesehen werden kann, ist bei der Diktion des deutschen StGB schon nur mit einem Kunstgriff der zweigeteilten Rechtswidridgkeit möglich. Nach § 218a StGB erfüllt sie nämlich - unter den bekannten Voraussetzungen - nicht einmal den Tatbestand des § 218 StGB. Eine Tatbestandeinschränkung erübrigt nach dem Grundsatz "nullum crimen sine lege" die Debatte über Rechtswidrigkeit für den strafrechtlichen Bereich ohnehin. Nach § 218a Abs 2 StGB ist die Rechtswidrigkeit für diesen Bereich sogar explizit ausgeschlossen. Es verbleibt nur noch eine Art "allgemeine Rechtswidrigkeit" aufgrund des Grundrechtsschutzes (siehe Bundesverfassungsgerichtshof). (In Ö ist es nicht so einfach; allerdings wird § 96 Abs 3 StGB auch hier überwiegend als Tatbestandseinschränkung gesehen.) Wenn man schon Jus studiert hat, sollte man zudem wissen, dass eine Vorbereitungshandlung neutral ist. Dadurch untersschiedet sie sich nämlich vom Versuch. Das Mord-Gerede ist sowieso absolut sinnlos, ideologisch, polemisch und unbrauchbar. Es gibt einen Grundsatz "lex specialis derogat legi generali". § 211 StGb steht überhaupt nicht zur Debatte. Also entweder beschränkst Du Dich hier auf "Glaubensfragen" oder Du diskutierst juristisch. Es ist immer wie, Edith1, sehr spannend Kolleginnen zu finden, die sich so tief in ihr Jurastudium gegraben haben, daß sich Teil des Systems geworden sind und vor lauter Grundsätzen, Kommentaren und Verordungen, den Blick für das Große&Ganze verloren haben - den Schutz des menschlichen Lebens als schützenswertes Rechtsgut und damit sind wir leider mitten in der Rechtsphilosophie & jüngeren und jüngsten Rechtshistorie und damit auch beim Menschenbild der Väter des Grundgesetzes und dem derer, die danach daran herumgebogen haben. Der XIV.Abschnitt des StGB soll dem schützenswerten Gut des Lebens einen juristisch verbindliche Grundlage bieten, da stimmst Du mir noch zu? Nur just in der gefährdetsten Zeit der Schwangerschaft wird dieses Rechtsgut ausgehebelt und dem Gutdünken des Einzelnen anheim gestellt - so wie ich die Tragödie der Kirche in ihrer Position sehe, so sehe ich die Tragödie der werdenden Mutter (erst durch mich ist meine Freundin nicht mehr alleinerziehende Mutter) - aber was mich zu tiefst verstört, das ist eine Art Tanz um das Goldene Kalb der Abtreibung. So als sei diese Recht der Frau auf körperliche Selbstbestimmung als Gipfel der Rechte der Emanzipation auszumachen: "Ja weil wir Frauen sind, dürfen wird das machen, wir dürfen Kinder töten und abtreiben und ihr Schwanzträger dürft das nicht - endlich mal as was ihr nicht könnt!" (Zitat einer am einem Stand in derDiskussion in Rage geratenen emanzipierten Frau mit 5 Abtreibungen und es tut gut zu sehen, WAS hinter dieser Einstellung stehen kann). Die langfristigen leider dieser Frauen, die nicht in ihren extremen Feminismus regredieren, sondern versuchen damit umzugehen sehen die Psychologen Jahrzehnte später in ihren Sprechzimmern... es ist wie bei vielen der Bandscheiben OPs - der Neurochirurg bekommt Dich nicht mehr zu sehen und seine OP gilt ihm als Erfolg, da ein Orthopäde sich nun Deiner annehmen muß! Vielleicht überzeichne ich, aber wenn wir die Juristerei ihrer Sicht auf die Folgen entkleiden und die Ethik additiv außen vor lassen, dann kommen wir wieder an den Rand dieser "Nützlichkeitsjuristerei", die von rechts (Sonderbehandlung SS-Eeiheitsaktenplan No. 14f13 [Vergast in T4-Anstalt] und 14f5 [Verhungert]) bis links (Holomor, Schießbefehl und "Zersetzung"/Operative Psychologie) immer willkommen war; und da wir die Juristerei immer stärker in den Klauen irgendwelcher Lobbyisten sehen - die ganze firmenkonforme Gesetzesvorlagen in den Reichstag schleppen - so sollten wir uns fragen (dürfen, solange wir es noch dürfen!), ob wir mit einer von Ethik entkleideten Juristerei zu arbeiten gezwungen sein wollen? Quasi als Fußnotenfetischisten ohne Sinn für das Wesentliche - das Eigentliche nämlich den ersten Satzteil der Präambel des Grundgesetzes: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, (...)" immer mehr zurücktritt - und während das in Rom noch so ist, daß man in Verantwortung vor Gott und den Menschen handelt - und damit schließt sich der argumentative Zirkelschlag zu unserem eigentlichen Thema - hat man es in Bonn und Berlin offenbar schleichend verdrängt! Dieser Text ist übrigens kein persönlicher Angriff gegen Dich, Edith, sondern u.a. meine persönlche Abrechnung mit unserer Jurisprudenz im Hinblick auf ihre Doppelzüngigkeit in besonderem Bezug auf StGB §218, die Du so ausgezeichnet aufgezeichnet hast, wie man es Dir&mir an der Uni beibrachte - man reagiert irdendwie doch wie ein Fließbandarbeiter mit einem unbedachten, rein eintrainierten "Handgriff", der notwendig ist weil etwas "nicht stimmt" und man es wieder richten will... im Grunde reflektorisch und nciht sehr reflektiert, oder? Frustriert und nachdenklich, Gorg Edit-PS: Leider hatte ich keien Zeit Dir einen kurzen Text zu schreiben, sorry for this! bearbeitet 26. August 2010 von Gorg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Aus dem deutschen Strafrecht kann man wohl kaum konstruieren, dass Abtreibung Mord oder Totschlag wäre. Genau das wollte Gesetzgeber ja auch nicht. Wenn man auf dieser Ebene diskutieren will, dann kann man die aktuellen gesetzlichen Regeln hinterfragen. Ich glaube, die wenigsten halten Abtreibung für einen Königsweg. Sie wird hingenommen um Schlimmeres zu verhüten: abgetriebn würde auch bei einem Verbot der Abtreibung, nur eben illegal. Und in der Illegalität gibt es weder Beratung, noch Vorsorge, noch eine Begrenzung von Kosten. Und nochmals: es ist ganz einfach, Mord gegenüber den Anderen zu scheien. Es ist einfach, komplexe Notsituationen zu ignorieren, Maralischer Rigorismus führt aber zum Gegenteil senes Ziels: die Welt wird nicht moralischer sondern unmoralischer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 (bearbeitet) Dass Abtreibung überhaupt als "rechtswidrig" angesehen werden kann, ist bei der Diktion des deutschen StGB schon nur mit einem Kunstgriff der zweigeteilten Rechtswidridgkeit möglich. Nach § 218a StGB erfüllt sie nämlich - unter den bekannten Voraussetzungen - nicht einmal den Tatbestand des § 218 StGB. Eine Tatbestandeinschränkung erübrigt nach dem Grundsatz "nullum crimen sine lege" die Debatte über Rechtswidrigkeit für den strafrechtlichen Bereich ohnehin. Nach § 218a Abs 2 StGB ist die Rechtswidrigkeit für diesen Bereich sogar explizit ausgeschlossen. Es verbleibt nur noch eine Art "allgemeine Rechtswidrigkeit" aufgrund des Grundrechtsschutzes (siehe Bundesverfassungsgerichtshof). (In Ö ist es nicht so einfach; allerdings wird § 96 Abs 3 StGB auch hier überwiegend als Tatbestandseinschränkung gesehen.) Wenn man schon Jus studiert hat, sollte man zudem wissen, dass eine Vorbereitungshandlung neutral ist. Dadurch untersschiedet sie sich nämlich vom Versuch. Das Mord-Gerede ist sowieso absolut sinnlos, ideologisch, polemisch und unbrauchbar. Es gibt einen Grundsatz "lex specialis derogat legi generali". § 211 StGb steht überhaupt nicht zur Debatte. Also entweder beschränkst Du Dich hier auf "Glaubensfragen" oder Du diskutierst juristisch. Es ist immer wie, Edith1, sehr spannend Kolleginnen zu finden, die sich so tief in ihr Jurastudium gegraben haben, daß sich Teil des Systems geworden sind und vor lauter Grundsätzen, Kommentaren und Verordungen, den Blick für das Große&Ganze verloren haben - den Schutz des menschlichen Lebens als schützenswertes Rechtsgut und damit sind wir leider mitten in der Rechtsphilosophie & jüngeren und jüngsten Rechtshistorie und damit auch beim Menschenbild der Väter des Grundgesetzes und dem derer, die danach daran herumgebogen haben. Der XIV.Abschnitt des StGB soll dem schützenswerten Gut des Lebens einen juristisch verbindliche Grundlage bieten, da stimmst Du mir noch zu? Nur just in der gefährdetsten Zeit der Schwangerschaft wird dieses Rechtsgut ausgehebelt und dem Gutdünken des Einzelnen anheim gestellt - so wie ich die Tragödie der Kirche in ihrer Position sehe, so sehe ich die Tragödie der werdenden Mutter (erst durch mich ist meine Freundin nicht mehr alleinerziehende Mutter) - aber was mich zu tiefst verstört, das ist eine Art Tanz um das Goldene Kalb der Abtreibung. So als sei diese Recht der Frau auf körperliche Selbstbestimmung als Gipfel der Rechte der Emanzipation auszumachen: "Ja weil wir Frauen sind, dürfen wird das machen, wir dürfen Kinder töten und abtreiben und ihr Schwanzträger dürft das nicht - endlich mal as was ihr nicht könnt!" (Zitat einer am einem Stand in derDiskussion in Rage geratenen emanzipierten Frau mit 5 Abtreibungen und es tut gut zu sehen, WAS hinter dieser Einstellung stehen kann). Die langfristigen leider dieser Frauen, die nicht in ihren extremen Feminismus regredieren, sondern versuchen damit umzugehen sehen die Psychologen Jahrzehnte später in ihren Sprechzimmern... es ist wie bei vielen der Bandscheiben OPs - der Neurochirurg bekommt Dich nicht mehr zu sehen und seine OP gilt ihm als Erfolg, da ein Orthopäde sich nun Deiner annehmen muß! Vielleicht überzeichne ich, aber wenn wir die Juristerei ihrer Sicht auf die Folgen entkleiden und die Ethik additiv außen vor lassen, dann kommen wir wieder an den Rand dieser "Nützlichkeitsjuristerei", die von rechts (Sonderbehandlung SS-Eeiheitsaktenplan No. 14f13 [Vergast in T4-Anstalt] und 14f5 [Verhungert]) bis links (Holomor, Schießbefehl und "Zersetzung"/Operative Psychologie) immer willkommen war; und da wir die Juristerei immer stärker in den Klauen irgendwelcher Lobbyisten sehen - die ganze firmenkonforme Gesetzesvorlagen in den Reichstag schleppen - so sollten wir uns fragen (dürfen, solange wir es noch dürfen!), ob wir mit einer von Ethik entkleideten Juristerei zu arbeiten gezwungen sein wollen? Quasi als Fußnotenfetischisten ohne Sinn für das Wesentliche - das Eigentliche nämlich den ersten Satzteil der Präambel des Grundgesetzes: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, (...)" immer mehr zurücktritt - und während das in Rom noch so ist, daß man in Verantwortung vor Gott und den Menschen handelt - und damit schließt sich der argumentative Zirkelschlag zu unserem eigentlichen Thema - hat man es in Bonn und Berlin offenbar schleichend verdrängt! Dieser Text ist übrigens kein persönlicher Angriff gegen Dich, Edith, sondern u.a. meine persönlche Abrechnung mit unserer Jurisprudenz im Hinblick auf ihre Doppelzüngigkeit in besonderem Bezug auf StGB §218, die Du so ausgezeichnet aufgezeichnet hast, wie man es Dir&mir an der Uni beibrachte - man reagiert irdendwie doch wie ein Fließbandarbeiter mit einem unbedachten, rein eintrainierten "Handgriff", der notwendig ist weil etwas "nicht stimmt" und man es wieder richten will... im Grunde reflektorisch und nciht sehr reflektiert, oder? Frustriert und nachdenklich, Gorg Edit-PS: Leider hatte ich keien Zeit Dir einen kurzen Text zu schreiben, sorry for this! Deinen Überlegungen mögen Dir interessant erscheinen - juristische Relevanz haben sie keine. Sie sind nicht einmal Rechtsphilosphie sondern in meinen Augen ein weinerlicher geistig sehr ungeordneter Sermon. Zuerst stellst Du Behauptungen zum geltenden Recht auf, als Edith klar nachweist, dass diese unrichtig sind machst Du ihr Vorwürfe dass sie juristisch folgerichtig argumentiert und weichst Du schnell auf Deine persönlichen Wunschgedanken aus, ohne aber klar zu deklarieren dass Du damit den Boden einer juristischen Argumentation endgültig verlassen hast. Ernsthafte Gesprächspartner stelle ich mir anders vor. bearbeitet 26. August 2010 von wolfgang E. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 "Die Funktion des Beratungsscheines kann besonders gut an seinen praktischen Wirkungen veranschaulicht werden. Wenn die Frau den Beratungsschein erhalten hat, kann sie-wie bereits geschildert-zu einem Arzt oder einer Einrichtung in Wohnortnähe gehen und einen rechtlich wirksamen Vertrag über die Tötung des Kindes abschließen. Niemand darf sie oder den Arzt daran hindern, diesen Vertrag zu vollziehen (Ausschluß der Nothilfe). Keiner der Beteiligten (Arzt, Frau ect.) darf für die Tötung des Kindes-für die besondere Gründe (Indikation) nicht vorliegen müssen, bestraft werden. Die Finanzierung wird über die Krankenkasse abgewickelt, die auch zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Sollte die Frau "bedürftig" sein, übernimmt der Staat die Kosten insgesamt. Während der Zeit einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Eingriffs ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. All dies sind die "segensreichen Wirkungen", die das angebliche "Beratungsschutzkonzept" kennzeichen. Sie knüpfen unmittelbar an der Vorlage eines Beratungsscheines an, egal von welcher Stelle, in welcher Formulierung und mit welcher subjektiven Intention die Beratungsbescheinigung ausgestellt worden sind."Hervorhebung durch mich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Aus dem deutschen Strafrecht kann man wohl kaum konstruieren, dass Abtreibung Mord oder Totschlag wäre. Genau das wollte Gesetzgeber ja auch nicht.Wenn man auf dieser Ebene diskutieren will, dann kann man die aktuellen gesetzlichen Regeln hinterfragen. Ich glaube, die wenigsten halten Abtreibung für einen Königsweg. Sie wird hingenommen um Schlimmeres zu verhüten: abgetriebn würde auch bei einem Verbot der Abtreibung, nur eben illegal. Und in der Illegalität gibt es weder Beratung, noch Vorsorge, noch eine Begrenzung von Kosten. Und nochmals: es ist ganz einfach, Mord gegenüber den Anderen zu scheien. Es ist einfach, komplexe Notsituationen zu ignorieren, Maralischer Rigorismus führt aber zum Gegenteil senes Ziels: die Welt wird nicht moralischer sondern unmoralischer. Das ist der Knackpunkt. Dann wäre es mit der Straffreiheit auch nicht so weit her. Wenn nun der Staat, in diesem Fall der Gesetzgeber, ein Verbrechen nicht mehr als ein solches bezeichnet, wie weit sind wir dann noch vom Räuberstaat entfernt, bzw. leben wir bereits in einem? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 "Die Funktion des Beratungsscheines kann besonders gut an seinen praktischen Wirkungen veranschaulicht werden. Wenn die Frau den Beratungsschein erhalten hat, kann sie-wie bereits geschildert-zu einem Arzt oder einer Einrichtung in Wohnortnähe gehen und einen rechtlich wirksamen Vertrag über die Tötung des Kindes abschließen. Niemand darf sie oder den Arzt daran hindern, diesen Vertrag zu vollziehen (Ausschluß der Nothilfe). Keiner der Beteiligten (Arzt, Frau ect.) darf für die Tötung des Kindes-für die besondere Gründe (Indikation) nicht vorliegen müssen, bestraft werden. Die Finanzierung wird über die Krankenkasse abgewickelt, die auch zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Sollte die Frau "bedürftig" sein, übernimmt der Staat die Kosten insgesamt. Während der Zeit einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Eingriffs ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. All dies sind die "segensreichen Wirkungen", die das angebliche "Beratungsschutzkonzept" kennzeichen. Sie knüpfen unmittelbar an der Vorlage eines Beratungsscheines an, egal von welcher Stelle, in welcher Formulierung und mit welcher subjektiven Intention die Beratungsbescheinigung ausgestellt worden sind."Hervorhebung durch mich. Quelle? Zudem sind die Schlußfolgerungen unsinnig. Nur weil jemand eine Bestätigung über ein geführtes Gespräch ausstellt ist sein Handeln nicht kausal für eine Abtreibung. Ich bin auch nicht verpflichtet Auto zu fahren nur weil ich einen Führerschein habe, oder Jagen zu gehen weil ich Besitzer eien Jagdscheins bin. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 "Die Funktion des Beratungsscheines kann besonders gut an seinen praktischen Wirkungen veranschaulicht werden. Wenn die Frau den Beratungsschein erhalten hat, kann sie-wie bereits geschildert-zu einem Arzt oder einer Einrichtung in Wohnortnähe gehen und einen rechtlich wirksamen Vertrag über die Tötung des Kindes abschließen. Niemand darf sie oder den Arzt daran hindern, diesen Vertrag zu vollziehen (Ausschluß der Nothilfe). Keiner der Beteiligten (Arzt, Frau ect.) darf für die Tötung des Kindes-für die besondere Gründe (Indikation) nicht vorliegen müssen, bestraft werden. Die Finanzierung wird über die Krankenkasse abgewickelt, die auch zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Sollte die Frau "bedürftig" sein, übernimmt der Staat die Kosten insgesamt. Während der Zeit einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Eingriffs ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. All dies sind die "segensreichen Wirkungen", die das angebliche "Beratungsschutzkonzept" kennzeichen. Sie knüpfen unmittelbar an der Vorlage eines Beratungsscheines an, egal von welcher Stelle, in welcher Formulierung und mit welcher subjektiven Intention die Beratungsbescheinigung ausgestellt worden sind."Hervorhebung durch mich. Quelle? Zudem sind die Schlußfolgerungen unsinnig. Nur weil jemand eine Bestätigung über ein geführtes Gespräch ausstellt ist sein Handeln nicht kausal für eine Abtreibung. Ich bin auch nicht verpflichtet Auto zu fahren nur weil ich einen Führerschein habe, oder Jagen zu gehen weil ich Besitzer eien Jagdscheins bin. Ach ja die Quelle: Der Streit um den Beratungsschein, Rainer Beckmann S. 31ff Von einer Verpflichtung den Beratungsschein zu nützen, spricht Beckmann ja auch gar nicht. Vielleicht solltes Du genauer lesen. Im übrigen ist die Vorstellung, dass jemand seinen Führerschein macht, um das Auto in der Garage stehen zu lassen ziemlich unsinnig. Egal ob er zum Fahren verpflichtet wird oder nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Teutonius Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Diese Scheine werden rausgegeben, damit die Frau "not"falls abtreiben gehen kann. Einen anderen Zweck haben sie nicht. Warum muß am Ende dieser Beratungen überhaupt ein Schein ausgestellt werden? Weil sonst niemand hinkommen würde? Dann kann mans auch gleich seinlassen! Werden eigentlich Frauen/Paare, die sichs noch (mal) überlegen wollen mit oder auch ohne Schein entlassen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Diese Scheine werden rausgegeben, damit die Frau "not"falls abtreiben gehen kann. Einen anderen Zweck haben sie nicht. Warum muß am Ende dieser Beratungen überhaupt ein Schein ausgestellt werden? Weil sonst niemand hinkommen würde? Dann kann mans auch gleich seinlassen! Werden eigentlich Frauen/Paare, die sichs noch (mal) überlegen wollen mit oder auch ohne Schein entlassen? Der Schein ist eine Bestätigung der Beratung und hat nichts damit zu tun, ob die Frau/das Paar abtreiben lassen will oder nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Teutonius Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Diese Scheine werden rausgegeben, damit die Frau "not"falls abtreiben gehen kann. Einen anderen Zweck haben sie nicht. Warum muß am Ende dieser Beratungen überhaupt ein Schein ausgestellt werden? Weil sonst niemand hinkommen würde? Dann kann mans auch gleich seinlassen! Werden eigentlich Frauen/Paare, die sichs noch (mal) überlegen wollen mit oder auch ohne Schein entlassen? Der Schein ist eine Bestätigung der Beratung und hat nichts damit zu tun, ob die Frau/das Paar abtreiben lassen will oder nicht. Theoretisch hast du recht, aber in der Paxis ist dieser Schein eine Abtreibungserlaubniß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Theoretisch hast du recht, aber in der Paxis ist dieser Schein eine Abtreibungserlaubniß. Nein, ist er nicht. Die Erlaubnis ergibt sich aus der Beratung selbst. Diese wird mit dem Schein nur dokumentiert. Eine Geburtsurkunde ist ja auch keine Lebenserlaubnis. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Diese Scheine werden rausgegeben, damit die Frau "not"falls abtreiben gehen kann. Einen anderen Zweck haben sie nicht. Warum muß am Ende dieser Beratungen überhaupt ein Schein ausgestellt werden? Weil sonst niemand hinkommen würde? Dann kann mans auch gleich seinlassen! Werden eigentlich Frauen/Paare, die sichs noch (mal) überlegen wollen mit oder auch ohne Schein entlassen? Der Schein ist eine Bestätigung der Beratung und hat nichts damit zu tun, ob die Frau/das Paar abtreiben lassen will oder nicht. Ergo: Der Schein ist nur scheinbar ein Schein. Die katholische Kirche hat alles richtig gemacht. Warum also die Aufregung über die pöse Kirche, die ohne Schein beratet, der ja angeblich nix damit zu tun hat ob die Frau/das Paar abtreiben lassen will oder nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 26. August 2010 Melden Share Geschrieben 26. August 2010 Theoretisch hast du recht, aber in der Paxis ist dieser Schein eine Abtreibungserlaubniß. Nein, ist er nicht. Die Erlaubnis ergibt sich aus der Beratung selbst. Diese wird mit dem Schein nur dokumentiert. Eine Geburtsurkunde ist ja auch keine Lebenserlaubnis. Nehmen wir mal an, die Frau/das Paar will abtreiben, nehmen wir an sie kommt ohne Schein zu einem Arzt oder einer Klinik....... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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