Lars77 Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 Liebes Forum, im Hinblick auf eine andere Diskussion möchte ich folgende Thesen diskutieren: Jeder Christ ist seinem Gewissen verpflichtet, auch wenn es irrt. Wenn ein homosexueller Christ es gegenüber sich selbst nicht verantworten kann, eine heterosexuelle Partnerschaft zu führen, weil dies seiner Neigung widerspricht und ihn seelisch verletzen würde, ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ? Gruß, Lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 Nein, ehelos zu leben wie jede/r Unverheiratete. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lars77 Geschrieben 7. September 2010 Autor Melden Share Geschrieben 7. September 2010 (bearbeitet) Wenn er also in der Notlage dieser Entscheidung steckt, ist sein Gewissen nicht mehr bindend ? bearbeitet 7. September 2010 von Lars77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 Darf das Gewissen veranlassen, Ehebruch zu begehen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lars77 Geschrieben 7. September 2010 Autor Melden Share Geschrieben 7. September 2010 (bearbeitet) Welcher Ehebruch? Es geht nicht um Ehebruch... er hat noch keine Partnerschaft. bearbeitet 7. September 2010 von Lars77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 (bearbeitet) Klar, ich meinte es als alternativ durchdenkbares Beispiel. bearbeitet 7. September 2010 von AdG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 ...ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ?Niemand ist daran gebunden, eine Partnerschaft zu führen, die er noch nicht besiegelt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand von seinem Gewissen gedrängt wird, eine Partnerschaft zu beginnen. Wer solches behauptet, zieht das Gewissen zu Unrecht als Rechtfertigung heran. Es kann allerdings sein, dass ihm sein Gewissen erlaubt, eine Partnerschaft einzugehen. Das ist eine andere Frage ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 Darf das Gewissen veranlassen, Ehebruch zu begehen? wer redet denn hier von ehebruch - fassungslos ob der menschlichen dummheit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 ...ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ?Niemand ist daran gebunden, eine Partnerschaft zu führen, die er noch nicht besiegelt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand von seinem Gewissen gedrängt wird, eine Partnerschaft zu beginnen. Wer solches behauptet, zieht das Gewissen zu Unrecht als Rechtfertigung heran. Es kann allerdings sein, dass ihm sein Gewissen erlaubt, eine Partnerschaft einzugehen. Das ist eine andere Frage ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 Grundsätzliche Erwägungen: Der Mensch scheint im Allgemeinen als soziales Wesen hingeordnet zu sein auf Partnerschaft und Familie. Diese Erkenntnis spiegelt sich im Schöpfungsbericht wieder in dem Satz, es sei nicht gut, daß der Mensch allein sei. Ein bestimmter Prozentsatz der Menschen kann nun offenbar sein "Du", seinen Partner nicht in einem Menschen des jeweils anderen Geschlechtes finden, sondern ist hingeordnet auf einen Partner des gleichen Geschlechtes. In diesem Fall ist es falsch, ja es kann sogar Sünde und großes Unrecht gegenüber dem dann gewählten Partner sein, wenn ein solcher Mensch versucht, eine heterosexuelle Partnerschaft einzugehen und zu leben. Es ist davon auszugehen, daß er auf Dauer scheitern muß, mit all den wenig schönen Konsequenzen für beide. Es ist ein großes Unrecht, diesen Menschen nun zu empfehlen, oder ihnen sogar unter Sünde einzureden, sie müssen allein durchs Leben gehen. Ein solcher Rat, eine solche Vorschrift verursacht sinnloses Leid, wird der Natur der Menschen nicht gerecht. Eine Partnerschaft, in der zwei Menschen einander in Liebe und Treue auf Dauer beistehen und miteinander leben, ist - genau wie eine ehe - ein Abglanz der Liebe Gottes zu den Menschen, sie ist heilig. Sie ist ein Zeichen dieser Liebe Gottes, insofern ist sie - genau wie die Ehe - ein Sakrament. (Das ist so natürlich nicht Lehre der Kirche. Aber ich bin der festen Überzeugung, daß die Kirche irgendwann auch zu dieser Erkenntnis kommen wird. Bei anderen Dingen (Sklaverei, Hexen- oder Ketzerverfolgung) hat es auch eine Weile gedauert.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 ...ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ?Niemand ist daran gebunden, eine Partnerschaft zu führen, die er noch nicht besiegelt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand von seinem Gewissen gedrängt wird, eine Partnerschaft zu beginnen. Wer solches behauptet, zieht das Gewissen zu Unrecht als Rechtfertigung heran. Es kann allerdings sein, dass ihm sein Gewissen erlaubt, eine Partnerschaft einzugehen. Das ist eine andere Frage ... Da hast du natürlich Recht, aber man könnte die Hypothese auch etwas modifizieren: Ein Katholik ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingegangen. Er mag eingesehen - und vielleicht sogar ehrlich bereuend gebeichtet - haben, damit gegen den Gehorsam verstoßen zu haben, denn sein Gewissen hat ihm nicht geboten, diese Partnerschaft einzugehen. Damit ist die Partnerschaft aber nocht nicht aus der Welt. Und hier könnte man sich sehr viel leichter vorstellen, dass er - angesichts des Leides, das er nicht nur sich selbst sondern vor allem auch dem Partner antut, wenn er sich jetzt trennt - tatsächlich von seinem Gewissen "gedrängt" wird, die Partnerschaft aufrechtzuerhalten. Wenn ich richtig verstehe, was ich hier von der katholischen Lehre zum Gewissen so mitbekommen habe, wäre es dann vielleicht sogar sündhaft, der Partnerschaft ein Ende zu machen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 7. September 2010 Melden Share Geschrieben 7. September 2010 Der Katechismus deutet etwas entsprechendes an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 Der Katechismus deutet etwas entsprechendes an. Soso, und deswegen erschöpft sich Dein Beitrag auch in einer vagen Andeutung? Wo genau deutet der Katechismus was an? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 ...ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ?Niemand ist daran gebunden, eine Partnerschaft zu führen, die er noch nicht besiegelt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand von seinem Gewissen gedrängt wird, eine Partnerschaft zu beginnen. Wer solches behauptet, zieht das Gewissen zu Unrecht als Rechtfertigung heran. Es kann allerdings sein, dass ihm sein Gewissen erlaubt, eine Partnerschaft einzugehen. Das ist eine andere Frage ... Da hast du natürlich Recht, aber man könnte die Hypothese auch etwas modifizieren: Ein Katholik ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingegangen. Er mag eingesehen - und vielleicht sogar ehrlich bereuend gebeichtet - haben, damit gegen den Gehorsam verstoßen zu haben, denn sein Gewissen hat ihm nicht geboten, diese Partnerschaft einzugehen. Damit ist die Partnerschaft aber nocht nicht aus der Welt. Und hier könnte man sich sehr viel leichter vorstellen, dass er - angesichts des Leides, das er nicht nur sich selbst sondern vor allem auch dem Partner antut, wenn er sich jetzt trennt - tatsächlich von seinem Gewissen "gedrängt" wird, die Partnerschaft aufrechtzuerhalten. Wenn ich richtig verstehe, was ich hier von der katholischen Lehre zum Gewissen so mitbekommen habe, wäre es dann vielleicht sogar sündhaft, der Partnerschaft ein Ende zu machen... Ich vermute, die Lage wird hier so ähnlich sein, wie bei den von bzw. mit Geschiedenen eingegangenen heterosexuellen Partnerschaften. Ich bin nicht wirklich gut informiert, aber nachdem, was ich gehört habe, wird Zusammenbleiben von der RKK nur gutgeheißen/toleriert, wenn Kinder da sind und wenn die beiden Partner ab sofort enthaltsam leben. Korrekt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 ...ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ?Niemand ist daran gebunden, eine Partnerschaft zu führen, die er noch nicht besiegelt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand von seinem Gewissen gedrängt wird, eine Partnerschaft zu beginnen. Wer solches behauptet, zieht das Gewissen zu Unrecht als Rechtfertigung heran. Es kann allerdings sein, dass ihm sein Gewissen erlaubt, eine Partnerschaft einzugehen. Das ist eine andere Frage ... Da hast du natürlich Recht, aber man könnte die Hypothese auch etwas modifizieren: Ein Katholik ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingegangen. Er mag eingesehen - und vielleicht sogar ehrlich bereuend gebeichtet - haben, damit gegen den Gehorsam verstoßen zu haben, denn sein Gewissen hat ihm nicht geboten, diese Partnerschaft einzugehen. Damit ist die Partnerschaft aber nocht nicht aus der Welt. Und hier könnte man sich sehr viel leichter vorstellen, dass er - angesichts des Leides, das er nicht nur sich selbst sondern vor allem auch dem Partner antut, wenn er sich jetzt trennt - tatsächlich von seinem Gewissen "gedrängt" wird, die Partnerschaft aufrechtzuerhalten. Wenn ich richtig verstehe, was ich hier von der katholischen Lehre zum Gewissen so mitbekommen habe, wäre es dann vielleicht sogar sündhaft, der Partnerschaft ein Ende zu machen... Ich vermute, die Lage wird hier so ähnlich sein, wie bei den von bzw. mit Geschiedenen eingegangenen heterosexuellen Partnerschaften. Ich bin nicht wirklich gut informiert, aber nachdem, was ich gehört habe, wird Zusammenbleiben von der RKK nur gutgeheißen/toleriert, wenn Kinder da sind und wenn die beiden Partner ab sofort enthaltsam leben. Korrekt? Wenn ich enthaltsam leben will, brauche ich keine Beziehung... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
josef Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 (bearbeitet) Lieber Lars, Jeder Christ ist seinem Gewissen verpflichtet, auch wenn es irrt. Wenn ein homosexueller Christ es gegenüber sich selbst nicht verantworten kann, eine heterosexuelle Partnerschaft zu führen, weil dies seiner Neigung widerspricht und ihn seelisch verletzen würde, ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ? Partnerschaft ist keine Gewissensforderung. Homosexuelle Veranlagung ist ein Defekt der Natur, wie zB. die Farbenblindheit, - und an sich, keine Sünde. Widernatürlich sind die schwulen Sexpraktiken - weil die Genitalien nicht zusammenpassen. Der Christ richte sich nach dem Katechismus der Katholischen Kirche den der Papst im Auftrag des HEILIGEN GEISTES veröffentlicht: Art.2357 Homosexuell sind Beziehungen von Männern oder Frauen, die sich in geschlechtlicher Hinsicht ausschließlich oder vorwiegend zu Menschen gleichen Geschlechtes hingezogen fühlen. Homosexualität tritt in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auf. Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt. Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet [Vgl. Gen 19, 1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10.], hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, „daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind" (CDF, Erkl. „Persona humana" 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen. Art.2358 Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen GOTTES zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des HERRN zu vereinen. Art.2359 Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich - vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft -‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern. Zitat Ende. Homosexuell Veranlagte können Freunde sein. Wer aber auf schwule Sexpraktiken nicht verzichten will, der berufe sich nicht auf sein Gewissen sondern auf seine Verfallenheit an das Fleisch. Und vertraue JESUS CHRISTUS daß ER ihn nicht verderben lassen wird. Gruß josef bearbeitet 8. September 2010 von josef Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lars77 Geschrieben 8. September 2010 Autor Melden Share Geschrieben 8. September 2010 Der Katechismus deutet etwas entsprechendes an. Kannst Du mir die Passage nennen? Arbeite den gerade noch einmal durch, bin aber an diesem Punkt noch nicht angekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 ...ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ?Niemand ist daran gebunden, eine Partnerschaft zu führen, die er noch nicht besiegelt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand von seinem Gewissen gedrängt wird, eine Partnerschaft zu beginnen. Wer solches behauptet, zieht das Gewissen zu Unrecht als Rechtfertigung heran. Es kann allerdings sein, dass ihm sein Gewissen erlaubt, eine Partnerschaft einzugehen. Das ist eine andere Frage ... Da hast du natürlich Recht, aber man könnte die Hypothese auch etwas modifizieren: Ein Katholik ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingegangen. Er mag eingesehen - und vielleicht sogar ehrlich bereuend gebeichtet - haben, damit gegen den Gehorsam verstoßen zu haben, denn sein Gewissen hat ihm nicht geboten, diese Partnerschaft einzugehen. Damit ist die Partnerschaft aber nocht nicht aus der Welt. Und hier könnte man sich sehr viel leichter vorstellen, dass er - angesichts des Leides, das er nicht nur sich selbst sondern vor allem auch dem Partner antut, wenn er sich jetzt trennt - tatsächlich von seinem Gewissen "gedrängt" wird, die Partnerschaft aufrechtzuerhalten. Wenn ich richtig verstehe, was ich hier von der katholischen Lehre zum Gewissen so mitbekommen habe, wäre es dann vielleicht sogar sündhaft, der Partnerschaft ein Ende zu machen... Ich vermute, die Lage wird hier so ähnlich sein, wie bei den von bzw. mit Geschiedenen eingegangenen heterosexuellen Partnerschaften. Ich bin nicht wirklich gut informiert, aber nachdem, was ich gehört habe, wird Zusammenbleiben von der RKK nur gutgeheißen/toleriert, wenn Kinder da sind und wenn die beiden Partner ab sofort enthaltsam leben. Korrekt? Dass das Lehramt es nicht gutheißt, war nicht der Punkt; das setze ich mal voraus. Es ging darum, dass das Gewissen die letzte Instanz ist und Udal eingewandt hat, dass es bei der Eingehung einer Partnerschaft nicht wirklich um einen Gewissenskonflikt gehen kann. Deswegen habe ich den Fall ins Spiel gebracht, dass der Zug bereits abgefahren ist, und jetzt sehr wohl ein Gewissenskonflikt über die Aufrechterhaltung der Beziehung entstehen kann. Dieser Gewissenskonflikt kann sich auch auf Enthaltsamkeit beziehen, denn die könnte die Beziehung auch zerrütten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 (bearbeitet) ...ist er dann nicht daran gebunden, eine homosexuelle Partnerschaft zu führen, auch wenn dies eine Sünde "wäre" ?Niemand ist daran gebunden, eine Partnerschaft zu führen, die er noch nicht besiegelt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand von seinem Gewissen gedrängt wird, eine Partnerschaft zu beginnen. Wer solches behauptet, zieht das Gewissen zu Unrecht als Rechtfertigung heran. Es kann allerdings sein, dass ihm sein Gewissen erlaubt, eine Partnerschaft einzugehen. Das ist eine andere Frage ... Da hast du natürlich Recht, aber man könnte die Hypothese auch etwas modifizieren: Ein Katholik ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingegangen. Er mag eingesehen - und vielleicht sogar ehrlich bereuend gebeichtet - haben, damit gegen den Gehorsam verstoßen zu haben, denn sein Gewissen hat ihm nicht geboten, diese Partnerschaft einzugehen. Damit ist die Partnerschaft aber nocht nicht aus der Welt. Und hier könnte man sich sehr viel leichter vorstellen, dass er - angesichts des Leides, das er nicht nur sich selbst sondern vor allem auch dem Partner antut, wenn er sich jetzt trennt - tatsächlich von seinem Gewissen "gedrängt" wird, die Partnerschaft aufrechtzuerhalten. Wenn ich richtig verstehe, was ich hier von der katholischen Lehre zum Gewissen so mitbekommen habe, wäre es dann vielleicht sogar sündhaft, der Partnerschaft ein Ende zu machen... Ich vermute, die Lage wird hier so ähnlich sein, wie bei den von bzw. mit Geschiedenen eingegangenen heterosexuellen Partnerschaften. Ich bin nicht wirklich gut informiert, aber nachdem, was ich gehört habe, wird Zusammenbleiben von der RKK nur gutgeheißen/toleriert, wenn Kinder da sind und wenn die beiden Partner ab sofort enthaltsam leben. Korrekt? Dass das Lehramt es nicht gutheißt, war nicht der Punkt; das setze ich mal voraus. Es ging darum, dass das Gewissen die letzte Instanz ist und Udal eingewandt hat, dass es bei der Eingehung einer Partnerschaft nicht wirklich um einen Gewissenskonflikt gehen kann. Deswegen habe ich den Fall ins Spiel gebracht, dass der Zug bereits abgefahren ist, und jetzt sehr wohl ein Gewissenskonflikt über die Aufrechterhaltung der Beziehung entstehen kann. Dieser Gewissenskonflikt kann sich auch auf Enthaltsamkeit beziehen, denn die könnte die Beziehung auch zerrütten. Ja schon, aber vor einem ähnlichen Gewissenskonflikt stehen eben auch hetoresexuelle Paare, bei denen mindestens ein Partner geschieden ist. - Und ich habe nicht den Eindruck, daß die RKK da irgendwelche möglichen Gewissenszwänge sieht, die ein Zusammenbleiben inklusive Sex rechtfertigen würden. Vermutlich geht sie davon aus, daß das die Sündhaftigkeit der Beziehung, die das Gewissen zur Aufgabe derselben drängen sollte, schwerer wiegt als die Verantwortung gegenüber dem Partner, die für die Aufrechterhaltung spricht. Nachtrag: Ist das Gewissen wirklich die oberste Instanz? Auch wenn es beispielsweise zur Abtreibung (z. B. zum Wohle der bereits geborenen Kinder) oder zum Mord (z. B. des die Kinder mißhandelnden/mißbrauchenden Ehemannes in einer Gesellschaft, in der es keine guten sonstigen Möglichkeiten gibt, die Kinder dem Ehemann zu entziehen) drängt? Wäre es in diesen Fällen sündhaft, keine Abtreibung durchzuführen bzw. den Mann nicht zu töten? bearbeitet 8. September 2010 von Tammy_D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 Man muß die Frage "sündhaft" von der Frage "Gewissensentscheidung" trennen - es gibt jeweils ein Außen- und eine Binnenperspektive. Kirche sagt: der Mensch muß seinem - im Rahmen der ihm zugänglichen Möglichkeiten geformten - Gewissen folgen, auch wenn es (in Außenperspektive) möglicherweise irrt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lars77 Geschrieben 8. September 2010 Autor Melden Share Geschrieben 8. September 2010 Ist das Gewissen wirklich die oberste Instanz? Ja, denn es ist auch bindend, wenn es irrt. Auch wenn es beispielsweise zur Abtreibung (z. B. zum Wohle der bereits geborenen Kinder) oder zum Mord (z. B. des die Kinder mißhandelnden/mißbrauchenden Ehemannes in einer Gesellschaft, in der es keine guten sonstigen Möglichkeiten gibt, die Kinder dem Ehemann zu entziehen) drängt? Wäre es in diesen Fällen sündhaft, keine Abtreibung durchzuführen bzw. den Mann nicht zu töten? Die Einstufung, dass Gewissensentscheidung bindend ist, ändert nichts daran, ob eine Handlung "sündhaft" ist oder nicht. Salopp könnte man formulieren: wenn Dir Dein Gewissen eine sündhafte Handlung befiehlt, musst Du diese tun. Es sind zwar im Katechismus Regeln festgehalten, denen das Gewissen folgen muss, es wird im Katechismus aber ebenso gesagt, dass das Gewissen Fehlurteile fällen kann und dem Einzelnen, selbst wenn er infolge einer Gewissensentscheidung etwas "objektiv böses" tut, dieses nicht angelastet werden kann. Deshalb legt die Kirche Wert auf Gewissensbildung und -erforschung. Meiner Meinung nach wird viel zu oft vergessen, dass bei all den moralischen Vorgaben, die die Kirche als "Ideal" vorgibt, sie dem Menschen immer zugesteht, anders handeln zu können, ohne dieses Handeln damit auch positiv zu bewerten. Sie räumt eben nur ein, dass der Mensch nicht "frei" ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 Ja schon, aber vor einem ähnlichen Gewissenskonflikt stehen eben auch hetoresexuelle Paare, bei denen mindestens ein Partner geschieden ist. - Und ich habe nicht den Eindruck, daß die RKK da irgendwelche möglichen Gewissenszwänge sieht, die ein Zusammenbleiben inklusive Sex rechtfertigen würden. Kommt drauf an, wer "die RKK" ist. Wir hatten letztens das Thema der - anscheinend regelmäßig vorkommenden - Segnung von Paaren, wo einer geschieden ist. D.h. es gibt so einige Amtsträger dieser Kirche, die das offensichtlich durchaus als moralisch gerechtfertigt ansehen. Und da Gewissen nun mal per Definition individuell ist, kann doch was dem Schwarzkittel recht dem einfachen Gläubigen nur billig sein. Im Übrigen hört eine Gewissensentscheidung ja nicht auf, eine Gewissensentscheidung zu sein, nur weil sie nicht offiziell anerkannt wird. Wenn ein Kriegsdienstverweigerer vom Bundesamt für den Zivildienst einen Ablehnungsbescheid bekommt, hört seine Gewissensentscheidung - wenn es eine war - doch nicht auf, eine Gewissensentscheidung zu sein. Dass er mit bestimmten Konsequenzen dann ggf. leben muss, steht auf einem anderen Blatt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 Partnerschaft ist keine Gewissensforderung. Homosexuelle Veranlagung ist ein Defekt der Natur, wie zB. die Farbenblindheit, - und an sich, keine Sünde. Das hättest du wohl gerne ... aber dem ist, auch wenn du und deinesgleichen das noch so oft behaupten, nicht so ... Homosexualität hat sogar evolutionäre Vorteile .... Widernatürlich sind die schwulen Sexpraktiken - weil die Genitalien nicht zusammenpassen. Dumm nur, daß es keine "schwulen Sexpraktiken" gibt, denn alles, was Schwule so miteinander im Bett anstellen, machen Heteros ja auch ... und das "passt" ganz gut zusammen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 Der Katechismus deutet etwas entsprechendes an. Soso, und deswegen erschöpft sich Dein Beitrag auch in einer vagen Andeutung? Wo genau deutet der Katechismus was an? 2359 Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich - vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft -‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JMX Geschrieben 8. September 2010 Melden Share Geschrieben 8. September 2010 Kurz gesagt: Schwule sollen nicht ficken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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