Chrysologus Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Kam hat da echt was gefunden, unter Punkt D-042 in diesem recht umfassenden Werk. Ich verstehe es nicht ganz. Aber das ist doch das altbekannte Dokument von 1992, das da nur noch mal abgedruckt wird. Es wurde später veröffentllicht, aber die Unterschrift ist von 1992. Schau auf S. 203 Erstaunlich, dass man dann die Schutzengelweihe erlaunt, obwohl sie ansonsten verboten wurden. Auch in Rom ist halt vieles relativ. Ansonsonsten: Man hat hier einen Verband kanonisch bestätigt als Zusammenschluss von Gläubigen, d.h. man registriert ihn im Verbandsregister und stellt fest , dass der Verein keine kirchenfeindlichen Machenschaften betreibt. Auf dieser Basis könnten wir auch mykath amtlich machen. Sieht man mal von der Schutzengelweihe ab (was immer das sein mag), dann wird die fortdauernde Gültigkeit des Dekrets von 1992 bestätigt, ich befürchte nur, dass das niemand überprüft. Und dann haben wir den Scheiß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Kam hat da echt was gefunden, unter Punkt D-042 in diesem recht umfassenden Werk. Ich verstehe es nicht ganz. Aber das ist doch das altbekannte Dokument von 1992, das da nur noch mal abgedruckt wird. Es wurde später veröffentllicht, aber die Unterschrift ist von 1992. Schau auf S. 203 Erstaunlich, dass man dann die Schutzengelweihe erlaunt, obwohl sie ansonsten verboten wurden. Auch in Rom ist halt vieles relativ. Ansonsonsten: Man hat hier einen Verband kanonisch bestätigt als Zusammenschluss von Gläubigen, d.h. man registriert ihn im Verbandsregister und stellt fest , dass der Verein keine kirchenfeindlichen Machenschaften betreibt. Auf dieser Basis könnten wir auch mykath amtlich machen. Sieht man mal von der Schutzengelweihe ab (was immer das sein mag), dann wird die fortdauernde Gültigkeit des Dekrets von 1992 bestätigt, ich befürchte nur, dass das niemand überprüft. Und dann haben wir den Scheiß. Schutzengelweihen sind keine Erfindung des AO. Irgendetwas läutet da bei mir. Ich schätze, das gehörte in früheren Zeiten zum guten Ton in katholischen Kreisen. Ich war auf der Homepage des Kreuzordens, alles ein Bisschen altbacken und definitiv nicht mein Ding - diese superfromme Phase hatte ich auch mal früher - aber die haben auch Methoden bei den Evangelikalen abgekupfert, so kommt halt alles rum. Engel sind ja zur Zeit en vogue und da ist das AO nicht schuld dran. Ist also der Kreuzorden ein Auffangbecken für Engelwerksnahe, welche nicht den Hardcoreweg des AO gehen wollen? Engelwerk light? Denn Engel an sich sind ja ok, solange man nicht über einen Kampf der Mächte der Finsternis gegen die Mächte des Lichtes sinniert und meine Katze verteufelt. Ich habs nur nicht mit Engeln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Kam hat da echt was gefunden, unter Punkt D-042 in diesem recht umfassenden Werk. Ich verstehe es nicht ganz. Aber das ist doch das altbekannte Dokument von 1992, das da nur noch mal abgedruckt wird. Es wurde später veröffentllicht, aber die Unterschrift ist von 1992. Schau auf S. 203 Erstaunlich, dass man dann die Schutzengelweihe erlaunt, obwohl sie ansonsten verboten wurden. Auch in Rom ist halt vieles relativ. Ansonsonsten: Man hat hier einen Verband kanonisch bestätigt als Zusammenschluss von Gläubigen, d.h. man registriert ihn im Verbandsregister und stellt fest , dass der Verein keine kirchenfeindlichen Machenschaften betreibt. Auf dieser Basis könnten wir auch mykath amtlich machen. Sieht man mal von der Schutzengelweihe ab (was immer das sein mag), dann wird die fortdauernde Gültigkeit des Dekrets von 1992 bestätigt, ich befürchte nur, dass das niemand überprüft. Und dann haben wir den Scheiß. Schutzengelweihen sind keine Erfindung des AO. Irgendetwas läutet da bei mir. Ich schätze, das gehörte in früheren Zeiten zum guten Ton in katholischen Kreisen. Ich war auf der Homepage des Kreuzordens, alles ein Bisschen altbacken und definitiv nicht mein Ding - diese superfromme Phase hatte ich auch mal früher - aber die haben auch Methoden bei den Evangelikalen abgekupfert, so kommt halt alles rum. Engel sind ja zur Zeit en vogue und da ist das AO nicht schuld dran. Ist also der Kreuzorden ein Auffangbecken für Engelwerksnahe, welche nicht den Hardcoreweg des AO gehen wollen? Engelwerk light? Denn Engel an sich sind ja ok, solange man nicht über einen Kampf der Mächte der Finsternis gegen die Mächte des Lichtes sinniert und meine Katze verteufelt. Ich habs nur nicht mit Engeln. Nein, der Kreuzorden übernimmt die Seelsorge für das OA. In den Statuten wird das OA dem Kreuzorden beigeordnet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Ist also der Kreuzorden ein Auffangbecken für Engelwerksnahe, welche nicht den Hardcoreweg des AO gehen wollen? Nein. Der Kreuzorden ist das Herz des Engelwerks. Die Verwaltung der Schriften von Frau Bitterlich liegt beim Generalprior des Kreuzordens. Der Sohn von Frau Bitterlich hatte ursprünfglich diese Funktion inne, er wurde aber Anfang der 90er geschaßt und exklaustriert. Wo er steckt, weiß ich nicht. Vielleicht klärt uns siri auf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Übrigens dürfen OSC und ORC nicht verwechselt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 smile, wenn es um musik ginge, spräche im fall ORC von musikalischer leichenfledderei. die herren des alten ordens dürften sich im grab herumdrehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Ich war auf der homepage von diesen Coimbratypen (ORC). Muss jetzt ins Bett. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 (bearbeitet) Kam hat da echt was gefunden, unter Punkt D-042 in diesem recht umfassenden Werk. Ich verstehe es nicht ganz. Wenn ich das richtig verstehe, haben die den Laden als Gemeinschaft innerhalb der Kirche unter den bestehenden Auflagen anerkannt. Welche Meinung man zu so etwas haben sollte, steht auf einem anderen Blatt. Was für Auflagen? Ich sehe da keine. Hmpf. "Die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens hat mit Dekret vom 7. November 2008 (Prot. Nr. C. 197-1/2008) das Statut für das WERK DER HEILIGEN ENGEL (Opus Ss. Angelorum, kurz OA genannt) mit folgendem Wortlaut approbiert:" Wie lautet nun das Statut? Dürfen die weiterhin ein Geheimbund bleiben? Das dürfte doch wohl nicht wahr sein ... bearbeitet 10. Oktober 2010 von Kirisiyana Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Nee. Das von '92 ist das Verbot bestimmter Praktiken (D-040) - das von 1998, veröffentlich in Innsbruck 1999, ist unter D-042 und ist die Approbation. Dekret vom 7. November 2008 Unter ausdrücklichem Bezug auf das Dekret von 1992, das offenbar weiterhin gilt. Das ist so sensationell neu, dass man es ausführlich bei wiki findet. Aber vielen Dank an kam, dass er einen amtlichen Text gefunden hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Kam hat da echt was gefunden, unter Punkt D-042 in diesem recht umfassenden Werk. Ich verstehe es nicht ganz. Wenn ich das richtig verstehe, haben die den Laden als Gemeinschaft innerhalb der Kirche unter den bestehenden Auflagen anerkannt. Welche Meinung man zu so etwas haben sollte, steht auf einem anderen Blatt. Was für Auflagen? Ich sehe da keine. Hmpf. Die von 1992. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 (bearbeitet) Nee. Das von '92 ist das Verbot bestimmter Praktiken (D-040) - das von 1998, veröffentlich in Innsbruck 1999, ist unter D-042 und ist die Approbation. Dekret vom 7. November 2008 Unter ausdrücklichem Bezug auf das Dekret von 1992, das offenbar weiterhin gilt. Das ist so sensationell neu, dass man es ausführlich bei wiki findet. Aber vielen Dank an kam, dass er einen amtlichen Text gefunden hat. Könnte es nicht auch sein, dass mit "Statut" nicht das Dekret von 1992 gemeint ist, sondern ein oder das, evtl. neue, Statut des evtl. reformierten Engelwerks? bearbeitet 10. Oktober 2010 von Kirisiyana Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 (bearbeitet) Nee. Das von '92 ist das Verbot bestimmter Praktiken (D-040) - das von 1998, veröffentlich in Innsbruck 1999, ist unter D-042 und ist die Approbation. Dekret vom 7. November 2008 Unter ausdrücklichem Bezug auf das Dekret von 1992, das offenbar weiterhin gilt. Das ist so sensationell neu, dass man es ausführlich bei wiki findet. Aber vielen Dank an kam, dass er einen amtlichen Text gefunden hat. Könnte es nicht auch sein, dass mit "Statut" nicht das Dekret von 1992 gemeint ist, sondern ein oder das, evtl. neue, Statut des evtl. reformierten Engelwerks? Oooder wird hier der deutsche Text des Dekrets von 1992 approbiert, stolze 16 jahre später - also die Mühlen des Vatikans mahlen ja langsam, aber SO langsam?? bearbeitet 10. Oktober 2010 von Kirisiyana Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Nee. Das von '92 ist das Verbot bestimmter Praktiken (D-040) - das von 1998, veröffentlich in Innsbruck 1999, ist unter D-042 und ist die Approbation. Dekret vom 7. November 2008 Unter ausdrücklichem Bezug auf das Dekret von 1992, das offenbar weiterhin gilt. Das ist so sensationell neu, dass man es ausführlich bei wiki findet. Aber vielen Dank an kam, dass er einen amtlichen Text gefunden hat. Könnte es nicht auch sein, dass mit "Statut" nicht das Dekret von 1992 gemeint ist, sondern ein oder das, evtl. neue, Statut des evtl. reformierten Engelwerks? D-042 bezieht sich im letzten Absatz hinsitlich der Druckwerke ausdrücklich auf das Dekret von 1992. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Ach so: "Die diesbezüglichen kirchlichen Vorschriften (cann. 822-832 CIC; Kongregation für die Glaubenslehre, Dekret „Litteris diei“ vom 6. Juni 1992) sind weiterhin einzuhalten." Ja, dann haben sie wohl derbe ihre Lehre geändert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 (bearbeitet) Nee. Das von '92 ist das Verbot bestimmter Praktiken (D-040) - das von 1998, veröffentlich in Innsbruck 1999, ist unter D-042 und ist die Approbation. Dekret vom 7. November 2008 Unter ausdrücklichem Bezug auf das Dekret von 1992, das offenbar weiterhin gilt. Das ist so sensationell neu, dass man es ausführlich bei wiki findet. Aber vielen Dank an kam, dass er einen amtlichen Text gefunden hat. Könnte es nicht auch sein, dass mit "Statut" nicht das Dekret von 1992 gemeint ist, sondern ein oder das, evtl. neue, Statut des evtl. reformierten Engelwerks? Oooder wird hier der deutsche Text des Dekrets von 1992 approbiert, stolze 16 jahre später - also die Mühlen des Vatikans mahlen ja langsam, aber SO langsam?? Natürlich ist das "Statut" nicht das Dekret von 1992. Das Dekret von 1992 gab ihnen vor, was sie tun und unterlassen müssen. Unter "Resolving matters from the past" hier klingt das so, als hätten sie einiges ändern müssen, um Gnade zu finden. (Wenn sie das einhalten.....) bearbeitet 10. Oktober 2010 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 10. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2010 Nee. Das von '92 ist das Verbot bestimmter Praktiken (D-040) - das von 1998, veröffentlich in Innsbruck 1999, ist unter D-042 und ist die Approbation. Dekret vom 7. November 2008 Unter ausdrücklichem Bezug auf das Dekret von 1992, das offenbar weiterhin gilt. Das ist so sensationell neu, dass man es ausführlich bei wiki findet. Aber vielen Dank an kam, dass er einen amtlichen Text gefunden hat. Könnte es nicht auch sein, dass mit "Statut" nicht das Dekret von 1992 gemeint ist, sondern ein oder das, evtl. neue, Statut des evtl. reformierten Engelwerks? Oooder wird hier der deutsche Text des Dekrets von 1992 approbiert, stolze 16 jahre später - also die Mühlen des Vatikans mahlen ja langsam, aber SO langsam?? Natürlich ist das "Statut" nicht das Dekret von 1992. Das Dekret von 1992 gab ihnen vor, was sie tun und unterlassen müssen. Unter "Resolving matters from the past" hier klingt das so, als hätten sie einiges ändern müssen, um Gnade zu finden. (Wenn sie das einhalten.....) Danke Dir!! Brauchte eine Weile, um da durchzublicken... hab mich wohl von der Empörung anstecken lassen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 Ach so: "Die diesbezüglichen kirchlichen Vorschriften (cann. 822-832 CIC; Kongregation für die Glaubenslehre, Dekret „Litteris diei“ vom 6. Juni 1992) sind weiterhin einzuhalten." Ja, dann haben sie wohl derbe ihre Lehre geändert. Der mE unbefriedigendste Punkt der Regelung ist, daß die Verantwortung für den Umgang mit den Bitterlich-Texten und -Lehren beim Großprior des Kreuzordens liegt. Wenn dann ähnlich wie bei den Neokats die Lehren nur im Insiderkreis weitergegeben werden, ist eine externe Kontrolle, auch durch die Glaubenskongegation nicht möglich. Gruppen mit Geheimlehren und Schweigegelübden über Interna neigen nun mal dazu, zweifelhaften Zwecken zu dienen. Das ist kein spezielles katholisches oder überhaupt Religionsproblem sondern eher ein organisationssoziologisches. Skandale wie jüngst bei den Legionären Christi sind da geradezu vorprogrammiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 Ach so: "Die diesbezüglichen kirchlichen Vorschriften (cann. 822-832 CIC; Kongregation für die Glaubenslehre, Dekret „Litteris diei“ vom 6. Juni 1992) sind weiterhin einzuhalten." Ja, dann haben sie wohl derbe ihre Lehre geändert. Der mE unbefriedigendste Punkt der Regelung ist, daß die Verantwortung für den Umgang mit den Bitterlich-Texten und -Lehren beim Großprior des Kreuzordens liegt. Wenn dann ähnlich wie bei den Neokats die Lehren nur im Insiderkreis weitergegeben werden, ist eine externe Kontrolle, auch durch die Glaubenskongegation nicht möglich. Gruppen mit Geheimlehren und Schweigegelübden über Interna neigen nun mal dazu, zweifelhaften Zwecken zu dienen. Das ist kein spezielles katholisches oder überhaupt Religionsproblem sondern eher ein organisationssoziologisches. Skandale wie jüngst bei den Legionären Christi sind da geradezu vorprogrammiert. Schon wahr, ich wüsste nur nicht, wie man das verhindern soll. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 Ach so: "Die diesbezüglichen kirchlichen Vorschriften (cann. 822-832 CIC; Kongregation für die Glaubenslehre, Dekret „Litteris diei“ vom 6. Juni 1992) sind weiterhin einzuhalten." Ja, dann haben sie wohl derbe ihre Lehre geändert. Der mE unbefriedigendste Punkt der Regelung ist, daß die Verantwortung für den Umgang mit den Bitterlich-Texten und -Lehren beim Großprior des Kreuzordens liegt. Wenn dann ähnlich wie bei den Neokats die Lehren nur im Insiderkreis weitergegeben werden, ist eine externe Kontrolle, auch durch die Glaubenskongegation nicht möglich. Gruppen mit Geheimlehren und Schweigegelübden über Interna neigen nun mal dazu, zweifelhaften Zwecken zu dienen. Das ist kein spezielles katholisches oder überhaupt Religionsproblem sondern eher ein organisationssoziologisches. Skandale wie jüngst bei den Legionären Christi sind da geradezu vorprogrammiert. Schon wahr, ich wüsste nur nicht, wie man das verhindern soll. Indem man "Geheimlehren" schlicht veröffentlicht und für Mitglieder von Ordensgemeinschaften uä. einen neutralen Ombudsmann schafft, der sanktionslos angerufen werden darf bzw. bei bestimmten Mißständen sogar muß. Das ist natürlich keine 100%ige Garantie, daß nichts mehr vorkommt, aber die Täter können sich dann nicht mehr so sicher fühlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 (bearbeitet) Vielleicht ist es dir entgangen, aber ich bin weder bereit, die Aufhebung der Exkommunikation schönzureden, noch könnte ich Toleranz gegenüber den Lehren des AO ignorieren. Das ist mal ein unkatholisch klares Wort. Ich denke, daran wirst Du Dich auch messen lassen. Mein Hinweis auf Nachhilfestunden bezog sich eher auf eine weniger klare Position. bearbeitet 11. Oktober 2010 von Sokrates Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 Schon wahr, ich wüsste nur nicht, wie man das verhindern soll.Äh - pardon, aber wurde die Lehre der Kirche nicht schon immer öffentlich verkündet? Mir erschließt sich z.B. nicht, warum die Statuten nicht öffentlich sein dürfen. Und mir erschließt sich auch nicht, wie Rom auf die Idee kommen kann, offensichtliche Häresien nicht nur nicht als solche zu benennen und die ihnen Anhängenden mit den entsprechenden Strafen zu belegen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 Ach so: "Die diesbezüglichen kirchlichen Vorschriften (cann. 822-832 CIC; Kongregation für die Glaubenslehre, Dekret „Litteris diei“ vom 6. Juni 1992) sind weiterhin einzuhalten." Ja, dann haben sie wohl derbe ihre Lehre geändert. Der mE unbefriedigendste Punkt der Regelung ist, daß die Verantwortung für den Umgang mit den Bitterlich-Texten und -Lehren beim Großprior des Kreuzordens liegt. Wenn dann ähnlich wie bei den Neokats die Lehren nur im Insiderkreis weitergegeben werden, ist eine externe Kontrolle, auch durch die Glaubenskongegation nicht möglich. Gruppen mit Geheimlehren und Schweigegelübden über Interna neigen nun mal dazu, zweifelhaften Zwecken zu dienen. Das ist kein spezielles katholisches oder überhaupt Religionsproblem sondern eher ein organisationssoziologisches. Skandale wie jüngst bei den Legionären Christi sind da geradezu vorprogrammiert. Schon wahr, ich wüsste nur nicht, wie man das verhindern soll. Indem man "Geheimlehren" schlicht veröffentlicht und für Mitglieder von Ordensgemeinschaften uä. einen neutralen Ombudsmann schafft, der sanktionslos angerufen werden darf bzw. bei bestimmten Mißständen sogar muß. Das ist natürlich keine 100%ige Garantie, daß nichts mehr vorkommt, aber die Täter können sich dann nicht mehr so sicher fühlen. Wer soll die "Geheimlehren" veröffentlichen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lars77 Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 Mir erschließt sich z.B. nicht, warum die Statuten nicht öffentlich sein dürfen. Und mir erschließt sich auch nicht, wie Rom auf die Idee kommen kann, offensichtliche Häresien nicht nur nicht als solche zu benennen und die ihnen Anhängenden mit den entsprechenden Strafen zu belegen. Es gibt eben keine Ketzer mehr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 (bearbeitet) Schon wahr, ich wüsste nur nicht, wie man das verhindern soll.Äh - pardon, aber wurde die Lehre der Kirche nicht schon immer öffentlich verkündet? Mir erschließt sich z.B. nicht, warum die Statuten nicht öffentlich sein dürfen. Und mir erschließt sich auch nicht, wie Rom auf die Idee kommen kann, offensichtliche Häresien nicht nur nicht als solche zu benennen und die ihnen Anhängenden mit den entsprechenden Strafen zu belegen. Die Statuten ja, aber damit kommst Du noch nicht an die Geheimlehren heran. Es ist schlicht nicht verhinderbar, dass sich dort ein Zirkel von "Wissenden" bildet. Warum die Statuten geheim gehalten werden dürfen, ist mir auch ein Rätsel. bearbeitet 11. Oktober 2010 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 11. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2010 Warum die Statuten geheim gehalten werden dürfen, ist mir auch ein Rätsel. Mir nicht. Ratzinger scheut in dieser Frage ganz offensichtlich das Licht der Öffentlichkeit. Was man angesichts der Natur des Engelwerks irgendwie nachempfinden kann. Wenn ich so etwas gut fände, würde ich das auch nur heimlich tun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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