Jump to content

Muss ein Vermieter den Gasanbieter wechseln?


Epicureus

Recommended Posts

Herr A besitzt ein Mehrfamilienhaus dessen Gasversorgung über die Firma XY läuft.

Mieter B hat bei der Prüfung seiner Nebenkostenabrechnung festgestellt, daß durch Anbieterwechsel anscheinend 20 Euro pro Monat einsparbar sein könnten.

 

Besteht eine rechtliche Verpflichtung für A zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln?

 

 

---------------------------------------------------

bearbeitet von Epicureus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herrje, dann formulier es doch einfach unpersönlich:

 

Herr A besitzt ein Mehrfamilienhaus dessen Gasversorgung über die Firma XY läuft.

Mieter B hat bei der Prüfung seiner Nebenkostenabrechnung festgestellt, daß durch Anbieterwechsel anscheinend 20 Euro pro Monat einsparbar sein könnten.

 

Besteht eine rechtliche Verpflichtung für A zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herrje, dann formulier es doch einfach unpersönlich:

 

Herr A besitzt ein Mehrfamilienhaus dessen Gasversorgung über die Firma XY läuft.

Mieter B hat bei der Prüfung seiner Nebenkostenabrechnung festgestellt, daß durch Anbieterwechsel anscheinend 20 Euro pro Monat einsparbar sein könnten.

 

Besteht eine rechtliche Verpflichtung für A zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln?

 

 

Vielen Dank für die Information, Herr Oberlehrer ... :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er hat aber recht.

 

 

Ja, ich bin halt ein ganz ein dummes Dummerle.

 

Im übrigen kann man mich ja per PM problemlos erreichen (was ein hilfreicher User bereits getan hat).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht dumm, ruecksichtlos. Du weisst genau, das Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Weisst Du denn sicher, dass "Hier mein Fall .. wer was zu sagen hat, kann mir ja ne PM schreiben" nicht auch schon darunter faellt? Es haette Dich 10 Sekunden gekostet, es zu depersonalisieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht dumm, ruecksichtlos. Du weisst genau, das Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Weisst Du denn sicher, dass "Hier mein Fall .. wer was zu sagen hat, kann mir ja ne PM schreiben" nicht auch schon darunter faellt? Es haette Dich 10 Sekunden gekostet, es zu depersonalisieren.

 

 

 

Es tut mir leid, von rechtlichen Dingen habe ich en détail schlichtweg keine Ahnung. Ich dachte, wenn ich ein Posting bezüglich Ort und Namen depersonalisiere, dass ich dann bereits auf der sicheren Seite bin.

 

Es war keine Absicht, hier gegen forale oder andere Rechtsvorschriften zu verstoßen.

 

Trotzdem kann man mich ja auch etwas höflicher als Flo darauf hinweisen, wenn ich einen Fehler gemacht habe.

 

---------------------------

bearbeitet von Epicureus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herr A besitzt ein Mehrfamilienhaus dessen Gasversorgung über die Firma XY läuft.

Mieter B hat bei der Prüfung seiner Nebenkostenabrechnung festgestellt, daß durch Anbieterwechsel anscheinend 20 Euro pro Monat einsparbar sein könnten.

 

Besteht eine rechtliche Verpflichtung für A zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln?

 

 

---------------------------------------------------

 

hi, Epicureus

die verletzung des gebotes der wirtschaftlichkeit als mieter offenzulegen ist meist eine große eierei. ist die diskrepanz zwischen den kosten aus einem bestehenden vertrag und den minderkosten aus einem anderen vertrag so groß, dass der vermieter einen wechsel vornehmen muss? ist der gegenwärtige gasanbieter vertrauenswürdiger/seriöser/sicherer als ein anderer billigerer, sodass ein nachvollziehbarer grund vorliegt, dass der momentane einem billigeren anbieter vorgezogen wurde? bietet nachweisbar überhaupt eine preiswerterer anbieter für das haus gaslieferungen an? etc.

 

das kann keine antwort sein, sondern soll nur verdeutlichen, dass solche zweizeilerfragen nicht mit ja oder nein zu beantworten sind. am besten, du wendest dich an den ortsansässigen mieterverein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Franciscus non papa

im übrigen: hätte ich jetzt auf der stelle eine grosse summe, die ich anlegen wollte. ich würde den teufel tun, und das geld in mietobjekten anlegen. das ist nur mit ärger verbunden: leerstände, mieter, die ihre miete nicht zahlen usw.

 

wer sonst keinen ärger hat, der sollte vermieter werden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht dumm, ruecksichtlos. Du weisst genau, das Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Weisst Du denn sicher, dass "Hier mein Fall .. wer was zu sagen hat, kann mir ja ne PM schreiben" nicht auch schon darunter faellt? Es haette Dich 10 Sekunden gekostet, es zu depersonalisieren.

 

Das Verbot stammt von den Nazis, die jüdische Ex-RAe daran hindern wollten, sich ein Zubrot zu verdienen. Ich hab da eine gewisse Sympathie dafür, wenn man sich nicht dran hält.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht dumm, ruecksichtlos. Du weisst genau, das Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Weisst Du denn sicher, dass "Hier mein Fall .. wer was zu sagen hat, kann mir ja ne PM schreiben" nicht auch schon darunter faellt? Es haette Dich 10 Sekunden gekostet, es zu depersonalisieren.

 

Das Verbot stammt von den Nazis, die jüdische Ex-RAe daran hindern wollten, sich ein Zubrot zu verdienen. Ich hab da eine gewisse Sympathie dafür, wenn man sich nicht dran hält.

das verbot ist in der ursprünglichen form nicht mehr aufrechterhalten, weil 2008 das rechtsdienstleistungsgestz das rechtsberatungsgesetz ablöste. unentgeltliche außergerichtliche rechtsdienstleistungen sind durch personen mit entsprechender erlaubnis oder mit befähigung zum richteramt zulässig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

im übrigen: hätte ich jetzt auf der stelle eine grosse summe, die ich anlegen wollte. ich würde den teufel tun, und das geld in mietobjekten anlegen. das ist nur mit ärger verbunden: leerstände, mieter, die ihre miete nicht zahlen usw.

 

wer sonst keinen ärger hat, der sollte vermieter werden...

 

 

Na ja, ganz so einfach ist es ja nun nicht.

 

Wenn man als Vermieter etwa in Düsseldorf oder Köln ein ganzes Haus mit mehreren Mietwohnungen in einem halbwegs guten Stadtteil besitzt, braucht man im Grunde nicht mehr zu arbeiten, sondern kann von den Mieteinnahmen bis zum Tod in Ruhe leben. Die Nachfrage nach städtischem Wohnraum wird in den nächsten Jahren explodieren. Mietleerstände sind da absolut nicht zu erwarten.

 

Etwas anderes ist es natürlich, wenn man Wohnungen an sozialen Brennpunkten oder irgendwo in der Pampa hat - oder Mieter, die nicht zahlen. Mietnomadentum ist schlimm, gewiss, aber manchmal habe ich den Eindruck, dass das von Vermieterseite rein zahlenmäßig aufgebauscht wird, damit sie sich selber bejammern können.

 

Es gibt im übrigen im Zweifelsfall genausoviele bekloppte Mieter wie Vermieter. Was einem gerade in Städten zu völlig überteuerten Preisen angeboten wird (oft mit Bad von 1973, grottig isoliert und mit Nachtspeicherheizung), spottet jeder Beschreibung. Und doch finden die meisten Vermieter irgendwelche Trottel, die jeden Preis zu zahlen bereit sind.

 

Mein Mann und ich waren mal vor Jahren in Köln auf Wohnungssuche. Dort gab es auf innerstädtische Wohnungen Interessentenlisten von 100 Leuten und mehr. Der Vermieter konnte sich seine Mieter mit Kusshand aussuchen.

 

Insofern hält sich mein Mitleid mit den armen, gebeutelten Vermietern sehr in Grenzen.

 

Eigentum zum Vermieten würde ich so oder so niemals erwerben wollen - wenn, dann nur zur Eigennutzung.

 

 

------------------------------------------

bearbeitet von Epicureus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mietleerstände sind eines.

Mietausfälle etwas anderes.

Es nützt Dir wenig, wenn Du dann irgendwann einen Titel für die Eintreibung der Rückstände hast und einen für die zwangsweise Räumung - mit entsprechenden Kosten erreicht - dafür auch noch die devastierte Wohnung renovieren darfst, was natürlich der Mieter ersetzen müsste - bloß ist der verschwunden oder pleite.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Franciscus non papa

eben drum

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mietleerstände sind eines.

Mietausfälle etwas anderes.

Es nützt Dir wenig, wenn Du dann irgendwann einen Titel für die Eintreibung der Rückstände hast und einen für die zwangsweise Räumung - mit entsprechenden Kosten erreicht - dafür auch noch die devastierte Wohnung renovieren darfst, was natürlich der Mieter ersetzen müsste - bloß ist der verschwunden oder pleite.

 

 

Wie gesagt: Ich hätte da gerne mal ein paar Zahlen zum Mietnomadentum und zu nicht zahlungswilligen Mietern. Folgendes habe ich gefunden:

 

Immer mehr Vermieter kämpfen mit Mietausfällen. Nach Schätzungen der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund belaufen sich die Rückstände in Deutschland derzeit auf rund 2,2 Milliarden Euro. In den meisten Fällen liegen die Auslöser für die Zahlungsschwierigkeiten im persönlichen Umfeld des Mieters. Arbeitslosigkeit, Scheidungen oder gesundheitliche Probleme verschlechtern die finanzielle Lage oft so sehr, dass das Geld für die Miete einfach nicht mehr reicht. Doch es gibt auch eine Klientel, die schlicht nicht zahlen will. Seriöse Hochrechnungen sucht man zwar vergebens; nach Schätzungen von Haus und Grund liegt ihre Zahl jedoch bei etwa 10 000.

 

QUELLE

 

 

Wenn es nun ca. 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschland gibt (QUELLE), dann beläuft sich der durchschnittliche Mietausfall bei Zahlungsunfähigen auf ca. 9,16 EUR pro Mietwohnung. Der Einzelfall kann da natürlich nicht erfasst werden.

 

Die Zahl der Mietnomaden in Deutschland wird vom vermieterfreundlichen Haus&Grund auf 15.000 geschätzt (QUELLE). Das heiß: Bei 24 Millionen Mieterhaushalten wären das unter 0,1%.

 

Somit ist das Phänomen Mietnomadentum rein statistisch offensichtlich nicht so gravierend - wenngleich der Einzelfall natürlich einen Vermieter in den Ruin treiben kann.

 

Allerdings hat man dank der ganzen Doku-Soaps im Fernsehen manchmal den Eindruck, die Mietnomaden würden Vermietern an jeder Ecke in Scharen auflauern. Und das ist durch nichts zu belegen.

 

Das wirkliche Problem ist also ganz offensichtlich nicht das Mietnomadentum mit verheerten Wohnungen und flüchtigen Mietern, sondern schlicht die Zahlungsunfähigkeit mancher Mieter - egal ob selbstverschuldet oder nicht.

 

 

---------------------------------------------

bearbeitet von Epicureus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Franciscus non papa

ich könnte dir da einiges erzählen, aus eigener leidvollen erfahrung. wenn es möglich wäre, würde ich gern mal ein jahr mit dir tauschen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich könnte dir da einiges erzählen, aus eigener leidvollen erfahrung. wenn es möglich wäre, würde ich gern mal ein jahr mit dir tauschen.

 

 

Wie gesagt: Der Einzelfall sieht immer anders aus - das habe ich auch nicht bestritten. Und ich würde gewiss den Teufel tun, Wohnungen zu vermieten (selbst wenn ich die Kohle für einen Hauskauf hätte).

 

Trotzdem darf man auf der anderen Seite nicht so tun, als seien alle Mieter böswillige, zahlungsscheue Messies ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herr A besitzt ein Mehrfamilienhaus dessen Gasversorgung über die Firma XY läuft.

Mieter B hat bei der Prüfung seiner Nebenkostenabrechnung festgestellt, daß durch Anbieterwechsel anscheinend 20 Euro pro Monat einsparbar sein könnten. Besteht eine rechtliche Verpflichtung für A zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln?

User E hat bei der Prüfung seiner Geldanlagen festgestellt, dass er beim Wechsel zu einer anderen Bank höhere Zinserträge einfahren kann und ist beim Wechsel so auf die Nase gefallen, dass er hier das Forum vollgeheult hat.

Besteht eine rechtliche Verpflichtung für Herrn A, aus diesen Erfahrungen zu lernen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herr A besitzt ein Mehrfamilienhaus dessen Gasversorgung über die Firma XY läuft.

Mieter B hat bei der Prüfung seiner Nebenkostenabrechnung festgestellt, daß durch Anbieterwechsel anscheinend 20 Euro pro Monat einsparbar sein könnten. Besteht eine rechtliche Verpflichtung für A zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln?

User E hat bei der Prüfung seiner Geldanlagen festgestellt, dass er beim Wechsel zu einer anderen Bank höhere Zinserträge einfahren kann und ist beim Wechsel so auf die Nase gefallen, dass er hier das Forum vollgeheult hat.

Besteht eine rechtliche Verpflichtung für Herrn A, aus diesen Erfahrungen zu lernen?

Du bist im falschen Thread! Zuständig ist der Rätselthread.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Zahl der Mietnomaden in Deutschland wird vom vermieterfreundlichen Haus&Grund auf 15.000 geschätzt (QUELLE). Das heiß: Bei 24 Millionen Mieterhaushalten wären das unter 0,1%.

 

ab und zu schafft es ein fernsehteam des formats von rtl 2, die spuren eines mietnomaden zu finden. das wird dann unter großem hallo verzerrend dargestellt, als ob mietnomaden heuschreckenartig ein schneise der finanziellen verwüstung in vermieterkassen hinterlassen.

die koalition kündigte vor gut einem jahr an, gegen mietnomaden härter durchgreifen zu wollen. wie sie das machen wollte, bleibt ihr geheimnis. wenn man dann die zahlen von haus und grund über das ausmaß vom "mietnomadentum"sieht, dann fagt man sich wirklich, warum dieser popanz von der koalition in die welt gesetzt wurde.

 

und es geht ja munter weiter in dieser art:

angela merkel stellt sich ohne erkennbaren anlass und offensichtlich ahnungslos vor die presse und erkärt, dass bei zukünftigen energetischen maßnahmen die mieter mehr zu kasse gebeten werden. wie und unter welchen vorausssetzungen die mieter an diesen maßahmen beteiligt werden sollen, ist bis dato unbekannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herr A besitzt ein Mehrfamilienhaus dessen Gasversorgung über die Firma XY läuft.

Mieter B hat bei der Prüfung seiner Nebenkostenabrechnung festgestellt, daß durch Anbieterwechsel anscheinend 20 Euro pro Monat einsparbar sein könnten. Besteht eine rechtliche Verpflichtung für A zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln?

User E hat bei der Prüfung seiner Geldanlagen festgestellt, dass er beim Wechsel zu einer anderen Bank höhere Zinserträge einfahren kann und ist beim Wechsel so auf die Nase gefallen, dass er hier das Forum vollgeheult hat.

Besteht eine rechtliche Verpflichtung für Herrn A, aus diesen Erfahrungen zu lernen?

 

ja, aber nur, wenn der richter C - inzwischen wei eimmer besoffen - das richterurteil von seinem kammerdiener vorlesen lässt, der mehr darüber weiss ...... :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und es geht ja munter weiter in dieser art:

angela merkel stellt sich ohne erkennbaren anlass und offensichtlich ahnungslos vor die presse und erkärt, dass bei zukünftigen energetischen maßnahmen die mieter mehr zu kasse gebeten werden. wie und unter welchen vorausssetzungen die mieter an diesen maßahmen beteiligt werden sollen, ist bis dato unbekannt.

 

Das wird falsch dargestellt bzw. falsch verstanden. Ganz lange schon kann der Vermieter Modernisierungskosten mit 11 % pro Jahr auf die Miete umlegen. Das führt oft zum Rechtsstreit, weil der Mieter die Wirtschaftlichkeit der Modernisierung bestreitet. Da die jetzt im Raum stehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen sich selten wirklich rechnen, würde den Vermietern womöglich öffentlich-rechtlich eine Sanierungspflicht auferlegt, die sie zivilrechtlich gar nicht umsetzen könnten. Das muß harmonisiert werden. M.E. sollte man das Thema energetische Sanierung von Häusern nicht so puschen, wenn es wirtschftlich sinnvoll ist, machen es die Leute von selbst. Subventionen und Zwang führen volkswirtschaftlich immer zu Fehlallokationen von Kapital.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mietleerstände sind eines.

Mietausfälle etwas anderes.

Es nützt Dir wenig, wenn Du dann irgendwann einen Titel für die Eintreibung der Rückstände hast und einen für die zwangsweise Räumung - mit entsprechenden Kosten erreicht - dafür auch noch die devastierte Wohnung renovieren darfst, was natürlich der Mieter ersetzen müsste - bloß ist der verschwunden oder pleite.

 

 

Wie gesagt: Ich hätte da gerne mal ein paar Zahlen zum Mietnomadentum und zu nicht zahlungswilligen Mietern. Folgendes habe ich gefunden:

 

Immer mehr Vermieter kämpfen mit Mietausfällen. Nach Schätzungen der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund belaufen sich die Rückstände in Deutschland derzeit auf rund 2,2 Milliarden Euro. In den meisten Fällen liegen die Auslöser für die Zahlungsschwierigkeiten im persönlichen Umfeld des Mieters. Arbeitslosigkeit, Scheidungen oder gesundheitliche Probleme verschlechtern die finanzielle Lage oft so sehr, dass das Geld für die Miete einfach nicht mehr reicht. Doch es gibt auch eine Klientel, die schlicht nicht zahlen will. Seriöse Hochrechnungen sucht man zwar vergebens; nach Schätzungen von Haus und Grund liegt ihre Zahl jedoch bei etwa 10 000.

 

QUELLE

 

 

Wenn es nun ca. 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschland gibt (QUELLE), dann beläuft sich der durchschnittliche Mietausfall bei Zahlungsunfähigen auf ca. 9,16 EUR pro Mietwohnung. Der Einzelfall kann da natürlich nicht erfasst werden.

 

Die Zahl der Mietnomaden in Deutschland wird vom vermieterfreundlichen Haus&Grund auf 15.000 geschätzt (QUELLE). Das heiß: Bei 24 Millionen Mieterhaushalten wären das unter 0,1%.

 

Somit ist das Phänomen Mietnomadentum rein statistisch offensichtlich nicht so gravierend - wenngleich der Einzelfall natürlich einen Vermieter in den Ruin treiben kann.

 

Allerdings hat man dank der ganzen Doku-Soaps im Fernsehen manchmal den Eindruck, die Mietnomaden würden Vermietern an jeder Ecke in Scharen auflauern. Und das ist durch nichts zu belegen.

 

Das wirkliche Problem ist also ganz offensichtlich nicht das Mietnomadentum mit verheerten Wohnungen und flüchtigen Mietern, sondern schlicht die Zahlungsunfähigkeit mancher Mieter - egal ob selbstverschuldet oder nicht.

 

 

---------------------------------------------

 

Für Deutschland weiß ich es nicht.

In Österreich: nun, das ist mein Kernbereich, glaube mir, ich weiß, wovon ich rede.

Die Mietnomaden gibt es, die Probleme der Zahlungsunfähigkeit sind aber selbstverständlich viel größer.

Allerdings macht das für den vermieter wenig Unterschied.

Auch die verheerten Wohnungen sind nicht so sehr das Problem, ich habe das als Beispiel genommen, weil Du mit den anderen nichts anfängst. Bei uns ist der Mieterschutz erheblich stärker als in Deutschland.

Dein "Problem" zB wäre hier keins.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und es geht ja munter weiter in dieser art:

angela merkel stellt sich ohne erkennbaren anlass und offensichtlich ahnungslos vor die presse und erkärt, dass bei zukünftigen energetischen maßnahmen die mieter mehr zu kasse gebeten werden. wie und unter welchen vorausssetzungen die mieter an diesen maßahmen beteiligt werden sollen, ist bis dato unbekannt.

 

Das wird falsch dargestellt bzw. falsch verstanden. Ganz lange schon kann der Vermieter Modernisierungskosten mit 11 % pro Jahr auf die Miete umlegen. Das führt oft zum Rechtsstreit, weil der Mieter die Wirtschaftlichkeit der Modernisierung bestreitet. Da die jetzt im Raum stehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen sich selten wirklich rechnen, würde den Vermietern womöglich öffentlich-rechtlich eine Sanierungspflicht auferlegt, die sie zivilrechtlich gar nicht umsetzen könnten. Das muß harmonisiert werden. M.E. sollte man das Thema energetische Sanierung von Häusern nicht so puschen, wenn es wirtschftlich sinnvoll ist, machen es die Leute von selbst. Subventionen und Zwang führen volkswirtschaftlich immer zu Fehlallokationen von Kapital.

 

leider hat der bgh vor einiger zeit entschieden, dass die 11%ige umlage der kosten für modernisierungsmaßnahmen nicht mindestens eine kostenersparnismöglichkeit seitens der mieter durch weniger energieverbrauch in gleicher höhe voraussetzt. auch hier ist also der vermieter relativ frei in der auswahl der art der maßnahmen, was eine wirtschaftliche rentabilität für den mieter anbelangt (das sei dem vermieter auch gegönnt, immerhin hat er als eigentümer ja auch rechte :ninja:). es müssen lediglich modernisierungsmaßnahmen sein, um 11% davon auf den mieter umlegen zu können.

 

die möglichkeit der umlage von 11% der modernisierungskosten gibt es schon eine weile.

was angela merkel ankündigte, soll darüber hinaus gehen, ansonsten hätte sie nicht erklät, dass mieter stärker herangezogen werden sollen.

 

"Denn Kanzlerin Angela Merkel hat angedeutet, dass Immobilienbesitzer künftig einen größeren Teil der Kosten für die Dämmung von Decken, Wänden und Fassaden oder für neue Heizungssysteme an ihre Mieter weitergeben dürfen." quelle

 

auf die entsprechende regelung, sollte sie überhaupt kommen, bin ich gespannt.

bearbeitet von karbummke
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...