Mecky Geschrieben 20. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 20. Oktober 2010 ist es denn wirklich notwendig, sich da immer ganz in den poenitenten hineinfinden zu können. Natürlich nicht. Aber das drängt sich einem in vielen Fällen einfach auf. Manchmal ist es allerdings tatsächlich zumindest ein Schutz vor krassem Fehlverhalten oder Missverstehen. Und die Beziehung einschätzen zu können, ist eher eine Sache von Persönlichkeit, als von Weihe. Du wirst in einem Chor, den Du ein Jahr lang regelmäßig wöchentlich leitest, ja auch Deine Pappenheimer kennen und die Beziehung einschätzen können. Und aus dieser Kenntnis wirst Du ganz praktische Konsequenzen ziehen. Wenn Du nach einem Jahr erkannt hast, dass ein bestimmter Tenor trotz aller Versuche nicht höher kommt, dann wirst Du Dir zumindest bewusst sein, was Du da tust, wenn Du ebendies von ihm forderst. Oder Du kommst zum Ergebnis, diese Versuche zu unterlassen. Je nach Einschätzung und Absicht. Aber nicht ohne Kenntnis und Einfühlung. Sonst wärst Du nichts als ein (wahrscheinlich völlig erfolgloser) musikalischer Fachidiot. Und bei Pfarrern ist es ähnlich. Auch dort gibt es menschliche, gefühlsarme, unsensible Fachidioten. Und das kann grad genau so schlimm sein, wie im Chor. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 20. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 20. Oktober 2010 ist es denn wirklich notwendig, sich da immer ganz in den poenitenten hineinfinden zu können. Natürlich nicht. Aber das drängt sich einem in vielen Fällen einfach auf. "Ganz" geht sowieso nicht. Jeder Mensch bleibt immer auch Mysterium, D.g. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inigo Geschrieben 20. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 20. Oktober 2010 Davon [sünde als Entfernung von Gott] kannst Du doch aber niemanden lossprechen. Ich sowieso nicht. Aber genau das ist ein wesentliches Anliegen der Beichte: Die Trennung zwischen Gott und dem Menschen durch Versöhnung und Gottes Zuwendung zu heilen. Das ist meiner Meinung nach sogar noch viel, viel tiefer, als das Befreien von moralischer Schuld. Es sei denn, jemand ist verbogen und fühlt sich als "abgrundtief böse". Aber da habe ich dann schon wieder Schwierigkeiten, mich in solche "abgrundtiefen" Superlative hineinzuversetzen. Außerdem finde ich das sehr angeberisch, der "Böseste aller Menschen" sein zu wollen. Doch noch ein Nachtrag: Das stimmt. Aber Dein Job ist nur, die Hindernisse wegzuräumen, die der Mensch selber wissentlich, willentlich, bewußt und frei aufgetürmt hat. Ob das dann zur spürbaren Erlösung und Erleuchtung führt oder nicht, liegt dann auf dem Schreibtisch von unserem Chef ganz oben. In dem Sinne nehme Dir nicht zu viel vor und schlafe gut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 20. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 20. Oktober 2010 Solange Du als Beichtvater nicht einen notorischen Skrupulanten vor Dir hast, wirst Du gut daran tun, ernstzunehmen, was der Beichtende als Sünde benennt und empfindet (selbst wenn Du dazu eine andere Meinung hast). So große Ansprüche an mich leiste ich mir gar nicht. Ich kann zwischen "notorischen Skrupulanten" und jemandem, der schlicht ein wenig gehemmt oder geprägt ist, von außen nicht so leicht unterscheiden. Mir genügt es, intuitiv vorzugehen und mich (inklusive ihn) in meinen Aussagen nicht festzulegen. Sollte er hinderliche und ungute Skrupel entdecken, halte ich ihn nicht ab. Sollte ich Schuldgefühle beargwöhnen, sage ich das und höre mal an, was er dazu meint. Letztlich ist ER (oder sie) am Drücker. ER steht vor Gott. ER beichtet. Und IHM wird vergeben. Ich bin sowieso nur Zeichen und Werkzeug. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Beichte ist alles ab dem Betreten des Beichtstuhles und dem Kreuzzeichen am Anfang. Ob am Ende eine Lossprechung steht oder nicht, ist irrelevant. Wenn der Priester aus der Beichte direkt oder indirekt plaudert oder sein Beichtwissen sonst wie kundtut, dann fliegt er. Das gilt selbst dann, wenn er in der nächsten Beichte auf den Inhalt der letzten eingehen wollte.Echt? Dann ist ja auch kein Weg, keine Entwicklung möglich - zumindest nicht im Rahmen der Beichte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Beichte ist alles ab dem Betreten des Beichtstuhles und dem Kreuzzeichen am Anfang. Ob am Ende eine Lossprechung steht oder nicht, ist irrelevant. Wenn der Priester aus der Beichte direkt oder indirekt plaudert oder sein Beichtwissen sonst wie kundtut, dann fliegt er. Das gilt selbst dann, wenn er in der nächsten Beichte auf den Inhalt der letzten eingehen wollte.Echt? Dann ist ja auch kein Weg, keine Entwicklung möglich - zumindest nicht im Rahmen der Beichte. Doch, aber es verlangt viel Einfühlungsvermögen, den Beichtenden auf die Spur zu setzen, seine Entwicklung wahrzunehmen - denn der darf ja darauf eingehen. Das ist die Kunst der guten Priester: zuzuhören nicht zuzulabbern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Beichte ist alles ab dem Betreten des Beichtstuhles und dem Kreuzzeichen am Anfang. Ob am Ende eine Lossprechung steht oder nicht, ist irrelevant. Wenn der Priester aus der Beichte direkt oder indirekt plaudert oder sein Beichtwissen sonst wie kundtut, dann fliegt er. Das gilt selbst dann, wenn er in der nächsten Beichte auf den Inhalt der letzten eingehen wollte.Echt? Dann ist ja auch kein Weg, keine Entwicklung möglich - zumindest nicht im Rahmen der Beichte. Der Pönitent kann auf den Inhalt der letzten Beichte eingehen, der Beichtvater darf das nicht. Ein Weg kann daher nur und so weit gegangen werden, wie der Beichtende das möchte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chriluga Geschrieben 21. Oktober 2010 Autor Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Vielleicht etwas dumm gefragt, aber gilt das auch im Falle von strafrechtlich relevanten Sachverhalten? Hat das ein Priester vielleicht sogar so etwas wie eine Anzeigepflicht? Ich meine mich zu erinnern, dass es bei Psychologen so etwas in der Art gibt... Nein. Das Beichtgeheimnis gilt absolut. Da hatten wir damals in der Vorlesung auch arge Diskussionen, so dass unser Kirchenrechtler gar nicht weiter kam... Wir hatten die wildesten Konstruktionen: was, wenn ein Beichtender dem Priester nach der Absolution wegen Vergewaltigung sagt: "So, und jetzt schnapp ich mir die Nächste!"? Was wenn ein Beichtender nur beichtet, um den Priester in so eine Zwangslage zu bringen? Was, wenn er einen Anschlag ankündigt? Hoffentlich so noch nie vorgekommen, aber theoretisch möglich! Und die bleibende Antwort unseres Profs war: Er kann die Absolution verweigern, aber sonst sind ihm die Hände gebunden... Ganz ehrlich, Absolutheit des Beichtgeheimnisses hin oder her: wenn ich an Stelle des Priesters da sitzen würde und der Beichtende mir ankündigte ein Kind zu missbrauchen... - Ich wüsste, was ich tät...! Genau das ist das Problem. Ich weiß, das Thema ist schon durch, aber ich erlaube mir, es trotzdem als Beispiel zu nehmen. Angenommen, ein Meßdiener wird als Kind oder Jugendlicher vom Pfarrer mißbraucht. Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.. Dann maßen sich die Kirchenväter, in deren "Stall" die Schandtat passiert ist, wieder an, wen Gott lieben darf und wem er aus Liebe verzeihen darf. Dann handeln die Kirchenväter nämlich nach dem Grundsatz: Wem ihr die Sünden behaltet, dem sind sie behalten. Der Priester aber, der Kinderschändung begangen hat, darf weiterhin das Meßopfer feiern! obwohl Jesus in diesem Fall sogar die Todesstrafe zugelassen hat. "Wer einem von den Kindern ein Leid antut, für den wäre es besser, ein Mühlstein würde ihm um den Hals gehängt, und er würde im Meer versenkt werden." in dem beschriebenen Fall wird das Beichtgeheimnis ad absurdum geführt. Der Geschiedene wird vor der Gemeinde bloßgestellt und der Täter, wenn er denn überhaupt echte Reue empfindet, wird verschont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.1. Die Kirchenväter sind ein sehr erlauchter Kreis von verstorbenen Bischöfen. Von denen wird keiner mehr aktiv verurteilen. 2. Die Scheidung an sich ist KEINE Sünde. Sie kann sündhaft sein, wenn sie mit unfairen Mitteln ausgefochten wird o.ä., aber die Trennung als solche, schließt nicht aus der Sakramentsgemeinschaft aus. Erst eine neue Beziehung kann u.U. zur öffentlichen Sünde werden die den Ausschluss begründen kann. 3. Wer absolviert ist und gültig gebeichtet hat, darf auch zur Kommunion. Punkt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 ich glaube, Du solltest die Auslegung von Schrift, Gesetz und Geboten Berufeneren überlassen. Soviel Nonsens auf einmal hört man selten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 ich glaube, Du solltest die Auslegung von Schrift, Gesetz und Geboten Berufeneren überlassen.Soviel Nonsens auf einmal hört man selten. Meinst Du mich? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Simone Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Ich bin mir sehr sicher, Flo, dass sich Edith auf Chrilugas Auslegung der "Perikope vom Mühlstein" bezog - da kräuselten sich mir nämlich gerade auch alle Fußnägel, diese Stelle als Legitimation der Todesstrafe anzuführen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Genau das ist das Problem. Ich weiß, das Thema ist schon durch, aber ich erlaube mir, es trotzdem als Beispiel zu nehmen. Angenommen, ein Meßdiener wird als Kind oder Jugendlicher vom Pfarrer mißbraucht. Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.. Wenn er gebeichtet hat, dann darf er sicher zur Kommunion - wie Flo schon sagte. Und wenn ihm die Absolution verweigert wurde, weil er nicht hinreichend bereut, dann wäre es ein eklatanter Bruch des Beichtgeheimnisses, würde ihm die Kommunion verwehrt werden. Dann maßen sich die Kirchenväter, in deren "Stall" die Schandtat passiert ist, wieder an, wen Gott lieben darf und wem er aus Liebe verzeihen darf.Dann handeln die Kirchenväter nämlich nach dem Grundsatz: Wem ihr die Sünden behaltet, dem sind sie behalten. Der Priester aber, der Kinderschändung begangen hat, darf weiterhin das Meßopfer feiern! obwohl Jesus in diesem Fall sogar die Todesstrafe zugelassen hat. "Wer einem von den Kindern ein Leid antut, für den wäre es besser, ein Mühlstein würde ihm um den Hals gehängt, und er würde im Meer versenkt werden." An dieser Auslegung der Perikope möchte ich erhebliche Zweifel anmelden - die Bibel taugt in der Regel nicht als Grundlage des Strafrechts. in dem beschriebenen Fall wird das Beichtgeheimnis ad absurdum geführt. Der Geschiedene wird vor der Gemeinde bloßgestellt und der Täter, wenn er denn überhaupt echte Reue empfindet, wird verschont. Das hat mit dem Beichtsiegel rein gar nichts zu tun - in der deutschen Praxis werden des Mißbrauchs verdächtige recht schnell suspendiert, die Kleruskongregation meint allerdings, dass sie privatim weiter zelebrieren dürfen. Der Vergleich hinkt jedoch: Der wiederverheiratete Geschiedene wird wegen fortdauernder Sünde (bzw. der Vermutung, er täte so etwas) ausgeschlossen, das würde dem fortdauernden Missbraucher aber auch geschehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 An dieser Auslegung der Perikope möchte ich erhebliche Zweifel anmelden - die Bibel taugt in der Regel nicht als Grundlage des Strafrechts.Außer man wendet das biblische Recht konsequent an - damit wären allerdings alle Sorgen wegen der Überbevölkerung vom Tisch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Ich bin mir sehr sicher, Flo, dass sich Edith auf Chrilugas Auslegung der "Perikope vom Mühlstein" bezog - da kräuselten sich mir nämlich gerade auch alle Fußnägel, diese Stelle als Legitimation der Todesstrafe anzuführen! Ich finde diese Auslegung einfach originell. Rein vom Text her ist sie zwar nicht machbar (es handelt sich ja rein sprachlich nicht um eine Handlungsanweisung) aber besser, als so manch andere Bibelauslegung. Immerhin hat man mit dieser Bibelstelle auch schon die Gefülltheit der Hölle begründet. Und von selbst wäre ich niemals auf Chrilugas Deutung gekommen. Man müsste - wie schon angedeutet - noch ein wenig daran herumfeilen. Die Zehennägel würden sich mir nur hochrollen, wen Chriluga die Todesstrafe einführen wollte - ganz einfach, weil ich gegen die Todesstrafe bin. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Simone Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Die Zehennägel würden sich mir nur hochrollen, wen Chriluga die Todesstrafe einführen wollte - ganz einfach, weil ich gegen die Todesstrafe bin. Naja, nicht, dass ich das jetzt Chriluga unterstellen wollen würde, aber der Schritt zu solch einer fundamentalistischen Auslegung ist dann für viele wahrscheinlich auch nicht mehr weit. Mit anderen Dingen in der Bibel tun manche bzw. auch Kirche das ja auch gerne... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Ich glaube, dass Chrilugas Auslegung nicht fundamentalistisch ist, sondern dass es sich um eine selbstgezimmerte, originelle aber nicht systematisch ausgearbeitete Privatauslegung handelt. Fundamentalistisch wird das erst, wenn man drauf besteht: "So steht es ... also muss man es so machen. Basta. Weitere Gründe werden nicht wirklich zugelassen. Amen." Ich vermute, dass Chrigula gar nicht für die Todesstrafe ist. Aber das muss er selbst schreiben. Was passiert, wenn er sich schlicht von unseren Argumenten einfach überzeugen lässt? Flo hat ja die Schwachpunkte sauber benannt (und gleich noch durchnummeriert). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Mit anderen Dingen in der Bibel tun manche bzw. auch Kirche das ja auch gerne... Ja, das ist natürlich wahr und ebenso bedauerlich. Und wahrscheinlich liegt es an dem so oft vertretenen seltsamen Bibelverständnis, das gepredigt oder sonstwie veröffentlicht wird, dass Chriluga in seiner Privatinterpretation überhaupt auf solche Gedanken kommt. Vielleicht kann man zusammenfassen: Da sieht man mal, was aus biblizistischen Verkündigungsworten wird, wenn sie erst einmal durch zweite oder dritte Hand weitergegeben wurden und Einzug in die Privatinterpretation einzelner Christen halten. Auch dass die Scheidung kirchlicherseits schwer bestraft wird, ist nicht in den Kirchengesetzen verankert. Aber dennoch treiben solche Gerüchte in den Gemeinden immer noch, selbst im Jahre 2010, ihr Unwesen. Es kommen auch immer wieder Leute zu mir, die sich über irgend einen (meist spezielle) Priester ausweinen, der ihnen gesagt hat, dass sie ihr Kind nicht taufen lassen können, weil sie ja geschieden sind. Ich kenne auch Christen, die seit ihrer Scheidung nicht mehr zur Kommunion gegangen sind, weil sie als sicher wähnten, dass das doch verboten sei. Und oft wächst in solchen Leuten ein verständnisloser Aberwille gegen die Kirche. Wenn z.B. sogar ein Bischof in die Welt setzen kann (und zwar energisch, mit argumentativen und auch stimmlichen Nachdruck), dass Homosexualität per se Sünde sei, dann erzeugt das ein Bild. Und das Bild ist nicht zu retuschieren, wenn er die Aussage hinterher zurück nimmt. Wir stehen hier vor einem gigantischen Kommunikationsproblem, das sehr wahrscheinlich in der Uneinigkeit der Kirche wurzelt. Es ist ja kirchlich nicht verboten, Fundamentalist zu sein. Teile der Kirchenleitung sind es ja selbst. Kein Wunder, dass sich hier die kuriosesten Gerüchte und Fehleinschätzungen bilden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Genau das ist das Problem. Ich weiß, das Thema ist schon durch, aber ich erlaube mir, es trotzdem als Beispiel zu nehmen. Angenommen, ein Meßdiener wird als Kind oder Jugendlicher vom Pfarrer mißbraucht. Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.. Wenn er gebeichtet hat, dann darf er sicher zur Kommunion - wie Flo schon sagte. Und wenn ihm die Absolution verweigert wurde, weil er nicht hinreichend bereut, dann wäre es ein eklatanter Bruch des Beichtgeheimnisses, würde ihm die Kommunion verwehrt werden. Dann maßen sich die Kirchenväter, in deren "Stall" die Schandtat passiert ist, wieder an, wen Gott lieben darf und wem er aus Liebe verzeihen darf.Dann handeln die Kirchenväter nämlich nach dem Grundsatz: Wem ihr die Sünden behaltet, dem sind sie behalten. Der Priester aber, der Kinderschändung begangen hat, darf weiterhin das Meßopfer feiern! obwohl Jesus in diesem Fall sogar die Todesstrafe zugelassen hat. "Wer einem von den Kindern ein Leid antut, für den wäre es besser, ein Mühlstein würde ihm um den Hals gehängt, und er würde im Meer versenkt werden." An dieser Auslegung der Perikope möchte ich erhebliche Zweifel anmelden - die Bibel taugt in der Regel nicht als Grundlage des Strafrechts. in dem beschriebenen Fall wird das Beichtgeheimnis ad absurdum geführt. Der Geschiedene wird vor der Gemeinde bloßgestellt und der Täter, wenn er denn überhaupt echte Reue empfindet, wird verschont. Das hat mit dem Beichtsiegel rein gar nichts zu tun - in der deutschen Praxis werden des Mißbrauchs verdächtige recht schnell suspendiert, die Kleruskongregation meint allerdings, dass sie privatim weiter zelebrieren dürfen. Der Vergleich hinkt jedoch: Der wiederverheiratete Geschiedene wird wegen fortdauernder Sünde (bzw. der Vermutung, er täte so etwas) ausgeschlossen, das würde dem fortdauernden Missbraucher aber auch geschehen. Erstens möchte ich gerne wissen, warum der Täter in den Generalverdacht kommt, keine Reue zu empfinden - und was das mit dem Beichtgeheimnis zu tun hat. Zweitens, wie sich aus der Perikope ergeben soll, dass Jesus die Todesstrafe zugelassen hätte - und was das mit dem Beichtgeheimnis zu tun hat. Drittens, wieso schwere psychische Schäden, die ja wohl eingetreten sein müssen, wenn deswegen die Ehe scheitert, nicht etwa den Blick auf die Möglichkeit der Eheunfähigkeit lund die darauf basierende Nichtigerklärung der Ehe lenken, die das Problem der Zulassung zu den Sakramenten schon lösen würde - und was das mit dem Beichtgeheimnis zu tun hat. Viertens, wieso ein Geschiedener von den Sakramenten ausgeschlossen sein sollte. Er müsste also wohl noch einmal heiraten, trotz seiner offenbaren Schädigung, die die Ehe ruiniert hat - und was das mit dem Beichtgeheimnis zu tun hat. Fünftens, was die Kirchenväter mit dem Beichtgeheimnis zu tun haben. Und wirklich reizend finde ich die Ansammlung von Unterstellungen, die erst die Situation ergeben können, in der das böse Beichtgeheimnis an allem schuld ist. Wenn schon Staaten es respektieren, dann müssen wenigstens ein paar Blauäugige dagegen anreiten - natürlich nur im Interesse der Opfer. Manchmal danke ich Gott, dass noch ein alter Hardliner wie Ratzinger das Sagen in dieser Kirche hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inigo Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Vielleicht etwas dumm gefragt, aber gilt das auch im Falle von strafrechtlich relevanten Sachverhalten? Hat das ein Priester vielleicht sogar so etwas wie eine Anzeigepflicht? Ich meine mich zu erinnern, dass es bei Psychologen so etwas in der Art gibt... Nein. Das Beichtgeheimnis gilt absolut. Da hatten wir damals in der Vorlesung auch arge Diskussionen, so dass unser Kirchenrechtler gar nicht weiter kam... Wir hatten die wildesten Konstruktionen: was, wenn ein Beichtender dem Priester nach der Absolution wegen Vergewaltigung sagt: "So, und jetzt schnapp ich mir die Nächste!"? Was wenn ein Beichtender nur beichtet, um den Priester in so eine Zwangslage zu bringen? Was, wenn er einen Anschlag ankündigt? Hoffentlich so noch nie vorgekommen, aber theoretisch möglich! Und die bleibende Antwort unseres Profs war: Er kann die Absolution verweigern, aber sonst sind ihm die Hände gebunden... Ganz ehrlich, Absolutheit des Beichtgeheimnisses hin oder her: wenn ich an Stelle des Priesters da sitzen würde und der Beichtende mir ankündigte ein Kind zu missbrauchen... - Ich wüsste, was ich tät...! Genau das ist das Problem. Ich weiß, das Thema ist schon durch, aber ich erlaube mir, es trotzdem als Beispiel zu nehmen. Angenommen, ein Meßdiener wird als Kind oder Jugendlicher vom Pfarrer mißbraucht. Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.. Dann maßen sich die Kirchenväter, in deren "Stall" die Schandtat passiert ist, wieder an, wen Gott lieben darf und wem er aus Liebe verzeihen darf. Dann handeln die Kirchenväter nämlich nach dem Grundsatz: Wem ihr die Sünden behaltet, dem sind sie behalten. Der Priester aber, der Kinderschändung begangen hat, darf weiterhin das Meßopfer feiern! obwohl Jesus in diesem Fall sogar die Todesstrafe zugelassen hat. "Wer einem von den Kindern ein Leid antut, für den wäre es besser, ein Mühlstein würde ihm um den Hals gehängt, und er würde im Meer versenkt werden." in dem beschriebenen Fall wird das Beichtgeheimnis ad absurdum geführt. Der Geschiedene wird vor der Gemeinde bloßgestellt und der Täter, wenn er denn überhaupt echte Reue empfindet, wird verschont. Christus verweist in der Stelle auf die göttliche Gerechtigkeit. Guckst Du vielleicht viel RTL II? War nur ein Scherz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chriluga Geschrieben 21. Oktober 2010 Autor Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Genau das ist das Problem. Ich weiß, das Thema ist schon durch, aber ich erlaube mir, es trotzdem als Beispiel zu nehmen. Angenommen, ein Meßdiener wird als Kind oder Jugendlicher vom Pfarrer mißbraucht. Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.. Wenn er gebeichtet hat, dann darf er sicher zur Kommunion - wie Flo schon sagte. Und wenn ihm die Absolution verweigert wurde, weil er nicht hinreichend bereut, dann wäre es ein eklatanter Bruch des Beichtgeheimnisses, würde ihm die Kommunion verwehrt werden. Dann maßen sich die Kirchenväter, in deren "Stall" die Schandtat passiert ist, wieder an, wen Gott lieben darf und wem er aus Liebe verzeihen darf.Dann handeln die Kirchenväter nämlich nach dem Grundsatz: Wem ihr die Sünden behaltet, dem sind sie behalten. Der Priester aber, der Kinderschändung begangen hat, darf weiterhin das Meßopfer feiern! obwohl Jesus in diesem Fall sogar die Todesstrafe zugelassen hat. "Wer einem von den Kindern ein Leid antut, für den wäre es besser, ein Mühlstein würde ihm um den Hals gehängt, und er würde im Meer versenkt werden." An dieser Auslegung der Perikope möchte ich erhebliche Zweifel anmelden - die Bibel taugt in der Regel nicht als Grundlage des Strafrechts. in dem beschriebenen Fall wird das Beichtgeheimnis ad absurdum geführt. Der Geschiedene wird vor der Gemeinde bloßgestellt und der Täter, wenn er denn überhaupt echte Reue empfindet, wird verschont. Das hat mit dem Beichtsiegel rein gar nichts zu tun - in der deutschen Praxis werden des Mißbrauchs verdächtige recht schnell suspendiert, die Kleruskongregation meint allerdings, dass sie privatim weiter zelebrieren dürfen. Der Vergleich hinkt jedoch: Der wiederverheiratete Geschiedene wird wegen fortdauernder Sünde (bzw. der Vermutung, er täte so etwas) ausgeschlossen, das würde dem fortdauernden Missbraucher aber auch geschehen. Nachrichten vom 22.10.2010FOCUS Magazin | FOCUS-MONEY | FOCUS TV | FOCUS-SCHULE Meine Themen 0 | Login | Logout Registrieren iPhone | iPad | Heft-Abo FOCUS Online Nachrichten HomePolitikFinanzenWissenGesundheitKulturPanoramaSportDigitalReisenAutoImmobilie n Erweiterte Suche Deutschland|Ausland|Zitate Benedikt XVI. Kommunion für Geschiedene? Freitag 22.04.2005, 14:15 Google-AnzeigenKanzlei Palme Familienrechtskanzlei Frankfurt/M Scheidung,Unterhalt,Umgang www.daniela-palme.de dpa Ein Polizist erhält die kommunion Der Papst plant anscheinend die Zulassung unschuldig Geschiedener zum Empfang der Sakramente. Benedikt XVI. habe diese Neuerung bereits in seiner Zeit als Leiter der Glaubenskongregation vorbereitet, berichtete „La Repubblica“ am Freitag. Unter seinem Nachfolger soll sie verabschiedet werden. Der Name des künftigen obersten Glaubenswächters steht noch nicht fest. Nur zur Scheidung „Gezwungene“ Geschiedene dürfen derzeit nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Diese Regelung wird von vielen Katholiken als sehr hart empfunden und ist auch innerhalb der Kirche umstritten. Künftig solle deswegen der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung gezwungen worden sei, die Kommunion erhalten, schrieb die italienische Tageszeitung. Eine prinzipielle Lockerung der Haltung der Kirche zur Ehescheidung wird hingegen nicht erwartet. Quelle: Focus Na, glaubt Ihr es jetzt endlich. Geschiedene dürfen lt. des Papstes nicht zur Kommunion, ich kann auch nichts dafür. An alle Gutmenschen, die alles gutreden wollen. Es liegt also doch ein Verstoß gegen das Beichtgeheimnis vor. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Quelle Focus. Ich würde empfehlen, wenigstens die primitivsten Kentnisse zu erwerben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chriluga Geschrieben 21. Oktober 2010 Autor Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Genau das ist das Problem. Ich weiß, das Thema ist schon durch, aber ich erlaube mir, es trotzdem als Beispiel zu nehmen. Angenommen, ein Meßdiener wird als Kind oder Jugendlicher vom Pfarrer mißbraucht. Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.. Wenn er gebeichtet hat, dann darf er sicher zur Kommunion - wie Flo schon sagte. Und wenn ihm die Absolution verweigert wurde, weil er nicht hinreichend bereut, dann wäre es ein eklatanter Bruch des Beichtgeheimnisses, würde ihm die Kommunion verwehrt werden. Dann maßen sich die Kirchenväter, in deren "Stall" die Schandtat passiert ist, wieder an, wen Gott lieben darf und wem er aus Liebe verzeihen darf.Dann handeln die Kirchenväter nämlich nach dem Grundsatz: Wem ihr die Sünden behaltet, dem sind sie behalten. Der Priester aber, der Kinderschändung begangen hat, darf weiterhin das Meßopfer feiern! obwohl Jesus in diesem Fall sogar die Todesstrafe zugelassen hat. "Wer einem von den Kindern ein Leid antut, für den wäre es besser, ein Mühlstein würde ihm um den Hals gehängt, und er würde im Meer versenkt werden." An dieser Auslegung der Perikope möchte ich erhebliche Zweifel anmelden - die Bibel taugt in der Regel nicht als Grundlage des Strafrechts. in dem beschriebenen Fall wird das Beichtgeheimnis ad absurdum geführt. Der Geschiedene wird vor der Gemeinde bloßgestellt und der Täter, wenn er denn überhaupt echte Reue empfindet, wird verschont. Das hat mit dem Beichtsiegel rein gar nichts zu tun - in der deutschen Praxis werden des Mißbrauchs verdächtige recht schnell suspendiert, die Kleruskongregation meint allerdings, dass sie privatim weiter zelebrieren dürfen. Der Vergleich hinkt jedoch: Der wiederverheiratete Geschiedene wird wegen fortdauernder Sünde (bzw. der Vermutung, er täte so etwas) ausgeschlossen, das würde dem fortdauernden Missbraucher aber auch geschehen. Nachrichten vom 22.10.2010FOCUS Magazin | FOCUS-MONEY | FOCUS TV | FOCUS-SCHULE Meine Themen 0 | Login | Logout Registrieren iPhone | iPad | Heft-Abo FOCUS Online Nachrichten HomePolitikFinanzenWissenGesundheitKulturPanoramaSportDigitalReisenAutoImmobilie n Erweiterte Suche Deutschland|Ausland|Zitate Benedikt XVI. Kommunion für Geschiedene? Freitag 22.04.2005, 14:15 Google-AnzeigenKanzlei Palme Familienrechtskanzlei Frankfurt/M Scheidung,Unterhalt,Umgang www.daniela-palme.de dpa Ein Polizist erhält die kommunion Der Papst plant anscheinend die Zulassung unschuldig Geschiedener zum Empfang der Sakramente. Benedikt XVI. habe diese Neuerung bereits in seiner Zeit als Leiter der Glaubenskongregation vorbereitet, berichtete „La Repubblica“ am Freitag. Unter seinem Nachfolger soll sie verabschiedet werden. Der Name des künftigen obersten Glaubenswächters steht noch nicht fest. Nur zur Scheidung „Gezwungene“ Geschiedene dürfen derzeit nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Diese Regelung wird von vielen Katholiken als sehr hart empfunden und ist auch innerhalb der Kirche umstritten. Künftig solle deswegen der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung gezwungen worden sei, die Kommunion erhalten, schrieb die italienische Tageszeitung. Eine prinzipielle Lockerung der Haltung der Kirche zur Ehescheidung wird hingegen nicht erwartet. Quelle: Focus Na, glaubt Ihr es jetzt endlich. Geschiedene dürfen lt. des Papstes nicht zur Kommunion, ich kann auch nichts dafür. An alle Gutmenschen, die alles gutreden wollen. Es liegt also doch ein Verstoß gegen das Beichtgeheimnis vor. Aber bei denen, die nicht wahrhaben wollen, daß in der Kirche einiges schiefläuft, wurde da von den bösen Medien sicher wieder etwas falsch wiedergegeben. Der Vatikan oder die deutschen Bischöfe haben den Artikel aber nicht dementiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Einstein war sich nur beim Universum unsicher. Ein kluger Mann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inigo Geschrieben 21. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2010 Genau das ist das Problem. Ich weiß, das Thema ist schon durch, aber ich erlaube mir, es trotzdem als Beispiel zu nehmen. Angenommen, ein Meßdiener wird als Kind oder Jugendlicher vom Pfarrer mißbraucht. Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.. Wenn er gebeichtet hat, dann darf er sicher zur Kommunion - wie Flo schon sagte. Und wenn ihm die Absolution verweigert wurde, weil er nicht hinreichend bereut, dann wäre es ein eklatanter Bruch des Beichtgeheimnisses, würde ihm die Kommunion verwehrt werden. Dann maßen sich die Kirchenväter, in deren "Stall" die Schandtat passiert ist, wieder an, wen Gott lieben darf und wem er aus Liebe verzeihen darf.Dann handeln die Kirchenväter nämlich nach dem Grundsatz: Wem ihr die Sünden behaltet, dem sind sie behalten. Der Priester aber, der Kinderschändung begangen hat, darf weiterhin das Meßopfer feiern! obwohl Jesus in diesem Fall sogar die Todesstrafe zugelassen hat. "Wer einem von den Kindern ein Leid antut, für den wäre es besser, ein Mühlstein würde ihm um den Hals gehängt, und er würde im Meer versenkt werden." An dieser Auslegung der Perikope möchte ich erhebliche Zweifel anmelden - die Bibel taugt in der Regel nicht als Grundlage des Strafrechts. in dem beschriebenen Fall wird das Beichtgeheimnis ad absurdum geführt. Der Geschiedene wird vor der Gemeinde bloßgestellt und der Täter, wenn er denn überhaupt echte Reue empfindet, wird verschont. Das hat mit dem Beichtsiegel rein gar nichts zu tun - in der deutschen Praxis werden des Mißbrauchs verdächtige recht schnell suspendiert, die Kleruskongregation meint allerdings, dass sie privatim weiter zelebrieren dürfen. Der Vergleich hinkt jedoch: Der wiederverheiratete Geschiedene wird wegen fortdauernder Sünde (bzw. der Vermutung, er täte so etwas) ausgeschlossen, das würde dem fortdauernden Missbraucher aber auch geschehen. Nachrichten vom 22.10.2010FOCUS Magazin | FOCUS-MONEY | FOCUS TV | FOCUS-SCHULE Meine Themen 0 | Login | Logout Registrieren iPhone | iPad | Heft-Abo FOCUS Online Nachrichten HomePolitikFinanzenWissenGesundheitKulturPanoramaSportDigitalReisenAutoImmobilie n Erweiterte Suche Deutschland|Ausland|Zitate Benedikt XVI. Kommunion für Geschiedene? Freitag 22.04.2005, 14:15 Google-AnzeigenKanzlei Palme Familienrechtskanzlei Frankfurt/M Scheidung,Unterhalt,Umgang www.daniela-palme.de dpa Ein Polizist erhält die kommunion Der Papst plant anscheinend die Zulassung unschuldig Geschiedener zum Empfang der Sakramente. Benedikt XVI. habe diese Neuerung bereits in seiner Zeit als Leiter der Glaubenskongregation vorbereitet, berichtete „La Repubblica“ am Freitag. Unter seinem Nachfolger soll sie verabschiedet werden. Der Name des künftigen obersten Glaubenswächters steht noch nicht fest. Nur zur Scheidung „Gezwungene“ Geschiedene dürfen derzeit nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Diese Regelung wird von vielen Katholiken als sehr hart empfunden und ist auch innerhalb der Kirche umstritten. Künftig solle deswegen der Ehepartner, der verlassen und somit zur Scheidung gezwungen worden sei, die Kommunion erhalten, schrieb die italienische Tageszeitung. Eine prinzipielle Lockerung der Haltung der Kirche zur Ehescheidung wird hingegen nicht erwartet. Quelle: Focus Na, glaubt Ihr es jetzt endlich. Geschiedene dürfen lt. des Papstes nicht zur Kommunion, ich kann auch nichts dafür. An alle Gutmenschen, die alles gutreden wollen. Es liegt also doch ein Verstoß gegen das Beichtgeheimnis vor. Aber bei denen, die nicht wahrhaben wollen, daß in der Kirche einiges schiefläuft, wurde da von den bösen Medien sicher wieder etwas falsch wiedergegeben. Der Vatikan oder die deutschen Bischöfe haben den Artikel aber nicht dementiert. Wir sollten nicht ernsthafte Dinge (Beichtgeheimnis) mit Dingen vermischen, die seit Jahrzehnten fast niemand mehr ernst nimmt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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