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Beichtgeheimnis


Chriluga

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Wir sollten sie vor allem nicht auf einer Basis diskutieren, die mit unterirdisch noch übertrieben wäre.

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Franciscus non papa

es gibt ja einiges, was in unserer kirche nicht gut läuft.

 

das beichtgeheimnis ist allerdings etwas, was absolut gut und in ordnung ist.

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Dass der Focus so einen Unfug schreibt, ist allerdings mehr, als betrüblich. Und es ist ein weiteres Zeichen für das Chaos, wie die Kirche bei den Leuten rüberkommt.

"Die Kirche hat was gegen Geschiedene"

"Die Kirche trifft harte Maßnahmen"

 

Und dann - ebenso überraschend - dass Papst Benedikt auf diesem Gebiet etwas ändern möchte.

 

Es gab vor einigen Jahren einen aufsehenserregenden Hirtenbrief. Drei Bischöfe - Oskar Saier, Karl Lehmann und Walter Kasper - wollten tatsächlich den Sakramentenempfang für Wiederverheiratete (also Geschiedene, die sich wieder verheiratet haben) ermöglichen. Und sie führten in diesem Hirtenbrief tatsächlich ein ähnliches Argument auf. Es sei ein Unterschied, ob jemand schnöde verlassen würde, oder ob er selbst die Ehe verlässt. Daher müsse ein Gespräch mit dem Pfarrer geführt werden. Und dem Pfarrer sollte man es ermöglichen, nach einem solchen Gespräch die Zulassung zu den Sakramenten zu erlauben.

 

Dass dies Benedikts Linie sein soll, ist natürlich Unfug. Er war damals Kardinalherrscher der Glaubenskongregation und hat die drei Bischöfe in einen reichlich unverschämten Brief abgekanzelt. Nix da. Der einzige Grund, so jemanden wieder zu den Sakramenten zuzulassen wäre, wenn die Wiederverheirateten glaubhaft versicherten, dass sie fortan "wie Bruder und Schwester" zusammen leben wollen und sich "all jener Akte enthielten, welche Eheleuten vorbehalten sind." Geniale Formulierungen, die übrigens kirchenrechtlichen Dokumenten entnommen sind. Nette Sprachform.

 

Dass dann heutzutage (Ich werde nicht ganz schlau, ob es sich um einen heutigen Artikel oder um einen von 2005 handelt, oder um mehrere) Journalisten falsche Sachen in die Welt setzen und sich ein Haufen Leute davon infizieren lassen, ist im vorliegenden Maße sehr betrüblich. Aber überraschend ist es nicht wirklich. Atmosphärisch kommt nämlich genau das rüber, was den Leuten die ganze Zeit als Kirchenatmosphäre entgegenschlägt:

Die mögen uns nicht

Die sind nicht an uns, sondern nur an ihren Prinzipien interessiert

Die stellen undurchführbare Anforderungen

Die wollen strafen, strafen, strafen. Von Menschlichkeit keine Spur, geschweige denn von Barmherzigkeit und Güte

Wenn sie nicht strafen wollen, wollen sie verordnen, also Macht ausüben. Bis in die intimsten Details

Die haben keine Ahnung von dem, was zwischen Mann und Frau so läuft

Geile Sprache haben die drauf

Ach, vergiss es. Gehen wir doch lieber zu was Sinnvollem über. Bussi!

 

Ich rechne mir nun schon kaum noch Chancen aus, Chriluga zu überzeugen, dass er einer Fehlinformation aufgelaufen ist.

Warum soll ich ihn auch überzeugen? Rein den Dokumenten nach ist das, was er und der Focus schreiben, ein Fehlschuss. Aber der Realität nach und vor allem der Atmosphäre nach, die aufgerichtet wird, trifft es sogar den Nagel auf den Kopf. Chriluga und der Focus beschreiben nicht die kirchenrechtliche Wahrheit, sondern die faktische Atmosphäre. So sieht man heute Kirche.

 

Und ich soll Chriluga nun davon überzeugen, dass diese Atmosphäre in keinster Weise von der Kirche erzeugt wurde, sondern ein reines Medienprodukt sei?

So einfach geht das nicht. Ich kann doch nicht tausende verwirrter Predigten, tausende schief gewickelter Trau- und Taufgespräche, tausende Dorfintrigen gegen Geschiedene (unter großartiger Berufung auf den vorgeblichen Willen der Kirche) ungeschehen machen. Ich kann nicht diese obersensible Sprache mit den "Akten" aus den Dokumenten löschen. Ich kann auch nicht die Herzenshärte hinwegnehmen, die zwar nicht am inkriminierten Punkt herrscht, aber bei emotional verwandten Themen um so deutlicher ist. Ich kann auch nicht die Strafmentalität und den Herrschaftsanspruch samt des Machtwillens hinwegnehmen.

 

Ich habe gar keine Lust, Chriluga zu überzeugen. Trotz seiner kirchenjuristischen Unbelecktheit trifft er die Sache doch ganz gut. Der Handlungsbedarf besteht nicht darin, dass er umkehrt, sondern dass die Kirche sich mal ernsthaft Gedanken macht, wie sie wirkt. Ob sie tatsächlich noch Menschen zum Glauben, oder nicht vielmehr in die Verbitterung und in die Rebellion führt. Ob sie wirklich weiter mit allen möglichen Akten (z.B. solchen, die Eheleuten vorbehalten sind) um sich werfen will. Ob sie wirklich in der Rolle der Richterin und Henkerin, der Bestimmerin herumlaufen will, oder ob es nicht schon längst an der Zeit wäre, sich eine andere Rolle zu suchen. Ob dies ganzen Missverständnisse nicht durch sie selbst vorprogrammiert sind und man da ganz dringend was tun müsste. (Aber bitte nicht rein verbal. Nicht ein weiteres verbales Pochen darauf, dass man "eigentlich" was Gutes machen wolle - aber die Fakten und Entscheidungen und Strafen gerade so belässt, dass alle Worte nicht nur sinnlos, sondern sogar unglaubwürdig und damit schädlich sind.)

bearbeitet von Mecky
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Ich befürchte, dass wir hier im Thread völlig an Chriluga vorbeireden.

Er drückt ein Lebensgefühl aus

und wir reagieren mit Sachargumenten.

 

Das kann nicht gut gehen. Es scheint mir eher das Kapitel zu sein: "Wie züchte ich einen neuen Josberens?"

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es gibt ja einiges, was in unserer kirche nicht gut läuft.

 

das beichtgeheimnis ist allerdings etwas, was absolut gut und in ordnung ist.

Ja. Aber selbst dies ist, obwohl ich das eigentlich als klar empfinde, nicht mehr leicht zu kommunizieren.

Gerade in der Diskussion um den sexuellen Missbrauch kam das ja wieder zum Vorschein.

 

Und hier vermengen sich meiner Meinung nach zwei verhängnisvolle Momente:

 

1. Das allgemeine Misstrauen in die Kirche. Wenn die Kirche von Geheimnis spricht, verdächtigt man sie sofort schon mal der Geheimniskrämerei, des Vertuschens, des Sprechverbotes.

2. Eine besondere Form der Leistungsmentalität, die dem Wesen der Beichte und auch dem Wesen jedes bekennenden und offenen Gespräches widerspricht. Da will man Ergebnisse sehen. Man will auch Bestrafung sehen. Und man will Moralität durchsetzen. Man will Verbrechensbekämpfung betreiben.

Dabei ist das Beichtgeheimnis eher hinderlich. Verbrechen müssen in jedem Falle angezeigt werden.

 

Und hier liegt auch die Verknüpfung der beiden Momente:

Man traut dem Staat mehr Gerechtigkeit und Moralität zu, als der Kirche. Deshalb soll in wichtigen Fragen die Kompetenz vom Beichtvater auf den Staatswalt übertragen werden. Man glaubt nicht, dass die Beichte wirklich wirkt - und damit meint man: Dass sie Verbrechen bzw. Moralverstöße verhindert.

 

Ohne eine Einsichtigmachung der christlichen Anliegen in der Beichte, die keineswegs immer auf der Ebene der Leistungsmentalität, der Moralproduktion oder der Verbrechensverhütung liegen, wird es keine weitere Möglichkeit geben, das Beichtgeheimnis einsichtig zu machen.

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Das allgemeine Misstrauen in die Kirche. Wenn die Kirche von Geheimnis spricht, verdächtigt man sie sofort schon mal der Geheimniskrämerei, des Vertuschens, des Sprechverbotes.

 

Ich glaube, dass das Beichtgeheimnis in diesem Zusammenhang relativ irrelevant ist. Denn immer schon hätte ein verantwortungsbewusster Beichtvater z.B. einen Kriminellen dazu aufgefordert, sich selbst anzuzeigen.

 

Das Problem ist, dass die Kirche den Missbrauch vertuscht hat - so wie sie viele andere Dinge (z.B. homosexuelle Priester, Priester mit Beziehungen etc.) auch heute noch weiter vertuscht. Darum geht es.

Die Beichte ist in diesem Bereich nur ein kleiner - relativ unwichtigter - Mosaikstein. Die Debatte um das Beichtgeheimnis stammt für mich eher aus dem Bereich der Romane und Krimis ... Mich würde es echt mal interessieren, wie oft ein Priester in seinem Priesterleben in der Beichte überhaupt strafrechtlich relevante Vorgänge zu hören bekommt ... der Mörder, der nach der Tat beichtet, anstatt zur Polizei zu gehen, dürfte doch dem Reich der Legenden angehören.

 

Das große Problem des Missbrauchsskandals ist doch, dass ein Gesicht der Kirche offensichtlich wurde, das eben überhaupt nicht dem Ideal entspricht und das man vertuscht hat, anstatt es angezugehen und sich mit den Ursachen auseinanderzusetzen.

 

Laura

bearbeitet von laura
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Das allgemeine Misstrauen in die Kirche. Wenn die Kirche von Geheimnis spricht, verdächtigt man sie sofort schon mal der Geheimniskrämerei, des Vertuschens, des Sprechverbotes.

 

Ich glaube, dass das Beichtgeheimnis in diesem Zusammenhang relativ irrelevant ist. Denn immer schon hätte ein verantwortungsbewusster Beichtvater z.B. einen Kriminellen dazu aufgefordert, sich selbst anzuzeigen.

 

Das Problem ist, dass die Kirche den Missbrauch vertuscht hat - so wie sie viele andere Dinge (z.B. homosexuelle Priester, Priester mit Beziehungen etc.) auch heute noch weiter vertuscht. Darum geht es.

Die Beichte ist in diesem Bereich nur ein kleiner - relativ unwichtigter - Mosaikstein. Die Debatte um das Beichtgeheimnis stammt für mich eher aus dem Bereich der Romane und Krimis ... Mich würde es echt mal interessieren, wie oft ein Priester in seinem Priesterleben in der Beichte überhaupt strafrechtlich relevante Vorgänge zu hören bekommt ... der Mörder, der nach der Tat beichtet, anstatt zur Polizei zu gehen, dürfte doch dem Reich der Legenden angehören.

 

Das große Problem des Missbrauchsskandals ist doch, dass ein Gesicht der Kirche offensichtlich wurde, das eben überhaupt nicht dem Ideal entspricht und das man vertuscht hat, anstatt es angezugehen und sich mit den Ursachen auseinanderzusetzen.

 

Laura

1659 Der hl. Paulus sagt: „Ihr Männer liebt eure Frauen wie Christus die Kirche geliebt hat Dies ist ein tiefes Mysterium ich beziehe es auf Christus und die Kirche (Eph 5 25 32).

 

 

 

1660 Der Bund der Ehe durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine innige Lebens und Liebesgemeinschaft bilden wurde durch den Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen versehen Er ist von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus dem Herrn zui Wurde eines Sakramentes erhoben [Vgl. GS 48,1; [link] CIC, can. 1055, § 1].

 

 

 

1661 Das Sakrament der Ehe ist ein Zeichen für den Bund zwischen Christus und der Koche Er gibt den Gatten die Gnade einander mit der Liebe zu lieben mit der Christus die Kirche liebt Die Gnade des Sakramentes vervollkommnet so die menschliche Liebe der Gatten stärkt ihre unauflösliche Einheit und heiligt sie auf dem Weg zum ewigen Leben [Vgl. K. v. Trient: DS 1799].

 

 

 

1662 Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner das heißt auf dem Willen sich einander endgültig hinzugeben um in einem treuen und fruchtbaren Ehebund zu leben.

 

 

 

1663 Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand innerhalb der Kirche stellt ist es angebracht daß die Trauung öffentlich, im Rahmen einer liturgischen Feier geschieht vor dem Priester (oder dem dazu bevollmächtigten Zeugen der Kirche) den Trauzeugen und der Gemeinde der Gläubigen.

 

 

 

1664 Einheit Unauflöslichkeit und Bereitschaft zur Fruchtbarkeit sind für die Ehe wesentlich Die Polygamie laßt sich mit der Einheit der Ehe nicht vereinbaren Eine Scheidung trennt was Gott vereint hat die Weigerung fruchtbar zu sein bringt das eheliche Leben um seine vorzüglichste Gabe das Kind (GS 50 1).

 

 

 

 

 

1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen.

 

Also, auf diesem Niveau diskutiere ich nicht mit Euch. Mir werden hier Sachen unterstellt, ich hätte nicht richtig recherchiert etc. Die Seite ist vom Vatikan va. Ihr alle, die ihr mir irgendeinen bösen willen unterstellt habt, ihr müßt Euch bei mir nicht entschuldigen, lest nach, man beachte Bunkt 1665.

Aber wahrscheinlich hat da der im Vatikan für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Priester sich geirrt.

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Also, auf diesem Niveau diskutiere ich nicht mit Euch. Mir werden hier Sachen unterstellt, ich hätte nicht richtig recherchiert etc. Die Seite ist vom Vatikan va. Ihr alle, die ihr mir irgendeinen bösen willen unterstellt habt, ihr müßt Euch bei mir nicht entschuldigen, lest nach, man beachte Bunkt 1665.

Aber wahrscheinlich hat da der im Vatikan für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Priester sich geirrt.

 

Sorry, aber ich glaube, die Vorwürfe richten sich gegen die Vorstellung, Jesus habe die Todesstrafe gefordert ...

Das ist in der Tat eine etwas eigenwillige Bibelauslegung.

 

Laura

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1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen.

 

Also, auf diesem Niveau diskutiere ich nicht mit Euch. Mir werden hier Sachen unterstellt, ich hätte nicht richtig recherchiert etc. Die Seite ist vom Vatikan va. Ihr alle, die ihr mir irgendeinen bösen willen unterstellt habt, ihr müßt Euch bei mir nicht entschuldigen, lest nach, man beachte Bunkt 1665.

Aber wahrscheinlich hat da der im Vatikan für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Priester sich geirrt.

Gerade wenn man Punkt 1665 heranzieht sollte man ihn komplett lesen.

 

Weiter oben schriebst Du:

 

Aufgrund dieser traumatischen Erlebnisse ist der junge Mann dann nicht fähig, eine Ehe nach christlichem Vorbild zu führen und es kommt zu einer Scheidung. dann sind wieder die Kirchenväter die ersten die verurteilen. Dann darf derjenige aber sicher nicht zur Kommunion gehen, auch wenn er beichtet.

 

In 1665 steht zum einen

Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen.

 

Nicht die Scheidung ist das Problem sondern die neue Beziehung.

 

Und zweitens:

 

Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden.

[...]

Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,

 

D.h. der Priester muss Kenntnis haben von der öffentlichen Sünde in der der Kommunikant verharrt (und die Spendung der Kommunion müsste ein öffentliches Ärgernis oder Unruhe in der Gemeinde wecken).

 

Die Verweigerung der Kommunion ist an sehr enge Regeln gebunden, die in Deinem Beispiel schlichtweg nicht gegeben sind.

 

Davon unbeschadet bleibt natürlich CIC Can 916, daß jemand, der sich einer schweren Sünde bewusst nicht, nicht zur Kommunion hinzutreten darf. Ob es sich bei der Scheidung allerdings um eine Sünde handelte (gerade bei der Vorgeschichte) dürfte wohl am besten Thema eines Seelsorgegesprächs sein. Unabhängig vom Ausgang des Gesprächs, liegt hier aber keine Grundlage für die Verweigerung der Kommunion durch den Priester vor.

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Also wenn ich mal darüber nachdenke, dann müsste die Kirche, wenn sie eine halbwegs konsequente Lehre hätte (was sie allerdings ja noch nie hatte), auch nur Geschiedenen (also nicht Wiederverheirateten) die Sünde verweigern, denn diese dokumentieren ja schon durch ihre Scheidung, dass sie nicht an die Unauflöslichkeit der Ehe glauben, sonst würden sie vielleicht geetrennt leben, aber sich jedenfalls nicht scheiden lassen.

 

Gerade der höhere Klerus ereifert sich ja immer wieder, eingetragene Partnerschaften o. ä. würden das Eheverständis unterminieren und seien deshalb in sich böse. Das gilt dann für die Scheidung an sich auch (vgl. auch die aktuellen Stellungnahmen der maltesischen Bischöfe zur dort geplanten Erlaubnis der Scheidung)

 

Werner

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1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen.

Wie Du siehst, geht es nicht um alle Geschiedenen, sondern nur um diejenigen, die sich wieder verheiratet haben, also die sogenannten "Wiederverheirateten".

Jemand, der nur geschieden ist, sich aber nicht mehr verheiratet hat, unterliegt keinerlei kirchenrechtlichen Auflagen oder Strafen (außer, dass er nicht mehr heiraten darf).

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1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen.

Wie Du siehst, geht es nicht um alle Geschiedenen, sondern nur um diejenigen, die sich wieder verheiratet haben, also die sogenannten "Wiederverheirateten".

Jemand, der nur geschieden ist, sich aber nicht mehr verheiratet hat, unterliegt keinerlei kirchenrechtlichen Auflagen oder Strafen (außer, dass er nicht mehr heiraten darf).

Was zutiefst widersprüchlich ist.

 

Werner

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Also wenn ich mal darüber nachdenke, dann müsste die Kirche, wenn sie eine halbwegs konsequente Lehre hätte (was sie allerdings ja noch nie hatte), auch nur Geschiedenen (also nicht Wiederverheirateten) die Sünde verweigern, denn ...

Also ... die Sünde zu verweigern ... da müsste man noch mal drüber diskutieren :ninja:

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Also wenn ich mal darüber nachdenke, dann müsste die Kirche, wenn sie eine halbwegs konsequente Lehre hätte (was sie allerdings ja noch nie hatte), auch nur Geschiedenen (also nicht Wiederverheirateten) die Sünde verweigern, denn ...

Also ... die Sünde zu verweigern ... da müsste man noch mal drüber diskutieren ;)

Ja, den Satz hatte ich auch nicht verstanden. Sollte wohl heißen "die Vergebung der Sünden"? Aber "Sünden verweigern", das wäre ein eigenes thema wert. :ninja:

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Also wenn ich mal darüber nachdenke, dann müsste die Kirche, wenn sie eine halbwegs konsequente Lehre hätte (was sie allerdings ja noch nie hatte), auch nur Geschiedenen (also nicht Wiederverheirateten) die Sünde verweigern, denn ...

Also ... die Sünde zu verweigern ... da müsste man noch mal drüber diskutieren :ninja:

Lach, die Kommunion verweigern, so muss das natürlich heissen.

 

Werner

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Also, auf diesem Niveau diskutiere ich nicht mit Euch. Mir werden hier Sachen unterstellt, ich hätte nicht richtig recherchiert etc.

Im Gegenzug könntest Du berücksichtigen, dass hier eine Menge Leute diskutieren, die sich da wirklich gut aufkennen, manche sogar professionell. Die recherchieren seit Jahren, haben darüber schon viel gelesen und sich auch viele Gedanken darüber gemacht. Die canones, die Du aufgeführt hast, gehören bei diesen Leuten schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten zum Standardrepertoire. So ein bisschen auf solche Leute zu hören und nicht von vornherein unter Berufung auf die eigenen Recherchen zu blockieren, gehört zum Diskussionsniveau dazu.

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Wie Du siehst, geht es nicht um alle Geschiedenen, sondern nur um diejenigen, die sich wieder verheiratet haben, also die sogenannten "Wiederverheirateten".

Jemand, der nur geschieden ist, sich aber nicht mehr verheiratet hat, unterliegt keinerlei kirchenrechtlichen Auflagen oder Strafen (außer, dass er nicht mehr heiraten darf).

Was zutiefst widersprüchlich ist.

Man kann einen Widerspruch hier herausfiltrieren, muss es aber nicht.

Man kann es auch so sehen, dass die Scheidung kirchenrechtlich einfach irrellevant ist. Im Gegensatz zur Wiederverheiratung.

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Das Problem besteht meiner Meinung nach nicht in einer Selbstwidersprüchlichkeit innerhalb der Bestimmungen, sondern in einem unsinnigen Strafverhalten - eine Unterform der Machtgier.

Wenn jemand sündigt und womöglich aus seiner Sündigkeit gar nicht mehr herauskommt, ist es das schlechteste aller Konzepte, ihn von den Sakramenten abzuschneiden. Das ist sogar richtig übel. Die Bewegungsrichtung kann doch nicht von der lebendigen Begegnung mit Jesus wegführen, sondern genau im Gegenteil.

 

Die Selbstgerechtigkeit des Irrglaubens, man könne andere Sünder durch Jesusentzug bestrafen, brüllt zum Himmel. Und letztendlich müsste sie jeden treffen - zumindest mich. Wenn ich mir mal anschaue, was ich so beichte, dann stelle ich fest: Die meisten Inhalte meines Schuldbekenntnisses sind in gewisser Weise seit meiner Kindheit die gleichen. Ich tappe immer wieder in dieselben Fettnäpfchen. Und trotz aller Reue und vor allen Dingen: Trotz allen Leidens unter diesen Mängeln, gelingt es mir nicht, davon wegzukommen. Ich empfinde es als durchaus realistisch sich einzugestehen, dass ich Zeit Lebens mit einigen meiner Sünden leben muss.

 

Und Reue bedeutet nicht, dass ich nun die Brechstange in die Hand nehme, und das Unmögliche möglich mache. Reue bedeutet, dass ich das Leiden unter diesen Sünden wahrnehme und bedauere und Gott bitte, mich samt dieser Fehler anzunehmen. Und dass ich mir vornehme, zu tun, was ich eben tun kann. Das ist allerdings in manchen Bereichen nicht allzu viel. Und bei einem Wiederverheirateten sind diesbezügliche Grenzen einfach vorgegeben.

 

Genial, von solchen Leuten zu fordern, sie sollen "wie Bruder und Schwester" zusammenleben. Höhö!

Genial, solchen Leuten das Sakrament der Vergebung zu verweigern.

Genial, ihnen zuzusagen, sie seien trotzdem noch mit der Kirche verbunden, wenn ihnen die wichtigsten Gnadenmittel verweigert werden, die sie mit Jesus verbinden.

 

Da äußert sich eine dermaßen coole, unrealistische und menschenfeindliche Machtgier, dass es normale Menschen nur noch graust, wenn sie davon hören. Einer Gemeinschaft, die so mit ihren Leuten umgeht, vertrauen? Das überlegen sich nicht nur viele, sondern das überlegt sich inzwischen die Masse der Leute.

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Wie Du siehst, geht es nicht um alle Geschiedenen, sondern nur um diejenigen, die sich wieder verheiratet haben, also die sogenannten "Wiederverheirateten".

Jemand, der nur geschieden ist, sich aber nicht mehr verheiratet hat, unterliegt keinerlei kirchenrechtlichen Auflagen oder Strafen (außer, dass er nicht mehr heiraten darf).

Was zutiefst widersprüchlich ist.

Man kann einen Widerspruch hier herausfiltrieren, muss es aber nicht.

Man kann es auch so sehen, dass die Scheidung kirchenrechtlich einfach irrellevant ist. Im Gegensatz zur Wiederverheiratung.

Sie ist kirchenrechtlich ebenso irrelevant wie eine eigetragene Partnerschaft.

Und genau darin liegt der Widerspruch bei Kirchens.

Man müsste also gegen das eine genau sso heftige Erwägungen schreiben, mit genauso heftigen Konsequenzen drohen und sich genau sso lautstark aufregen wie beim anderen. Oder halt umgekehrt.

So merkt man die Absicht und ist verstimmt.

 

Werner

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Die Selbstgerechtigkeit des Irrglaubens, man könne andere Sünder durch Jesusentzug bestrafen, brüllt zum Himmel.

 

Ist das nicht ein Überbleibsel des ebenso zum Himmel brüllenden Irrglaubens, man fahre direkt zur Hölle wenn man die Kommunion "unwürdig" empfängt? Also nicht Strafe, sondern die an sich gutgemeinte Absicht, die Leute vor der ewigen Verdammnis zu schützen?

 

Werner

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Da äußert sich eine dermaßen coole, unrealistische und menschenfeindliche Machtgier, dass es normale Menschen nur noch graust, wenn sie davon hören. Einer Gemeinschaft, die so mit ihren Leuten umgeht, vertrauen? Das überlegen sich nicht nur viele, sondern das überlegt sich inzwischen die Masse der Leute.

 

Exakt!

 

Und genau deswegen reagieren viele Medien auch so aggressiv auf Kirche.

Es ist einem "normal denkenden" kirchenfernen Menschen nicht zu vermitteln, warum er angeblich in schwerer Sünde leben soll, weil er geschieden und wiederverheiratet ist und - je nach Priester - evtl. auch noch hört, dass er nicht kommunizieren darf und gleichzeitig Missbrauch vertuscht wird.

 

Laura

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Es ist offensichtlich, daß das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens. Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen. Auf diesen Zustand offenkundiger moralischer Indisposition verweist die Norm des kirchlichen Gesetzbuches, gemäß der jene nicht zur eucharistischen Kommunion zugelassen werden können, »die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren«

 

Quelle

 

Da die Frage nach dem Sexualleben selten "offenkundig" und "beständig" beantwortet wird (beständig öffentliches Poppen dürfte die Ausnahme im Eheleben sein) war es das.

Denn nur wiederverheiratet zu sein, ist nun einmal keine Sünde, und der Rest unterliegt nur dem Urteil des Betroffenen.

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Es ist offensichtlich, daß das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens. Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen. Auf diesen Zustand offenkundiger moralischer Indisposition verweist die Norm des kirchlichen Gesetzbuches, gemäß der jene nicht zur eucharistischen Kommunion zugelassen werden können, »die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren«

 

Quelle

 

Da die Frage nach dem Sexualleben selten "offenkundig" und "beständig" beantwortet wird (beständig öffentliches Poppen dürfte die Ausnahme im Eheleben sein) war es das.

Denn nur wiederverheiratet zu sein, ist nun einmal keine Sünde, und der Rest unterliegt nur dem Urteil des Betroffenen.

Wenn Du daraus die Norm ableiten willst, daß ein Priester dem GWV die Kommunionspenden muss, hätten sich Kaspar und & Co. ihren Brief sparen können.

 

Klingt zwar gut, hat aber (noch) keinen Niederschlag in der kirchlichen Praxis - von der pastoralen Praxis mal abgesehen.

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Es ist offensichtlich, daß das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens. Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen. Auf diesen Zustand offenkundiger moralischer Indisposition verweist die Norm des kirchlichen Gesetzbuches, gemäß der jene nicht zur eucharistischen Kommunion zugelassen werden können, »die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren«

 

Quelle

 

Da die Frage nach dem Sexualleben selten "offenkundig" und "beständig" beantwortet wird (beständig öffentliches Poppen dürfte die Ausnahme im Eheleben sein) war es das.

Denn nur wiederverheiratet zu sein, ist nun einmal keine Sünde, und der Rest unterliegt nur dem Urteil des Betroffenen.

Wenn Du daraus die Norm ableiten willst, daß ein Priester dem GWV die Kommunionspenden muss, hätten sich Kaspar und & Co. ihren Brief sparen können.

 

Klingt zwar gut, hat aber (noch) keinen Niederschlag in der kirchlichen Praxis - von der pastoralen Praxis mal abgesehen.

Ich weiß, ich lebe aber bekanntlich im "Rheinland".

Ich kenne keinen, der sie verweigern würde. Wie auch. Er weiß schließlich nicht, ob der Betreffende nicht gerade die Absolution bekommen und zudem den erstnhaften Vorsatz gefasst hat, nie wieder....

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Die kirchliche Position hier ist alles andere als klar:

 

Rein kirchenrechtlich darf die Kommunion dem wiederverheiratet Geschiedenen nicht verweigert werden (folgt aus c. 916, wenn mich mein siebhaften Zahlengedächtnis nicht täuscht, sowie einigen anderen grundlegenden Normen) - er mag jedoch nach c. 915 gehalten sein, nicht hinzugehen.

 

Auf der anderen Seite betont die Kirche ebenso amtlich, die wiederverheirateten Geschieden könnten nicht zur Kommunion zugelassen werden, zugleich betont man, es mögen pastorale Wege gefunden werden, mit dieser Situation umzugehen.

 

Damit steckt man in der Sackgasse, und aus ihr kommt man nicht heraus.

 

Insofern finden sich Belege für beide Sichtweisen - wenn man davon ausgeht, dass das Lehramt den Codex kennt, dann kann man das "können nicht zugelassen werden" deuten als eine Unmöglichkeit, eine generelle Aussage über diese Gruppe zu treffen. Damit bleibt jedoch der Weg für individuelle Lösungen offen: Der Priester darf ohne vorliegendes Strafurteil nicht zurückweisen, er darf Wissen aus der Beichte hier erst Recht nicht verwenden (da bin ich beim Thema des Threads angekommen), die Betroffenen müssen sich selbst prüfen und ihre Entscheidung vor ihrem Gewissen vertreten.

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