שמואל Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Hallo, meine Religionslehrerin konnte mir partout nicht darauf antworten, ob nach einer zivilen Wiederheirat die Betroffenen zur Eucharistie eingeladen sind. Der Erwachsenenkatechismus spricht von "eingeladen zum Gottesdienst". Die Verwendung des Begriffes "Gottesdienst" macht mich schon stutzig (wobei das nichts zu bedeuten hat). Beinhaltet das nun die Einladung zur Eucharistie? Und wie sieht es mit den anderen Sakramenten aus? Mit der Bitte um Erleuchtung verbleibe ich Mit besten Grüßen, Samuel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Senestrey Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Hallo, meine Religionslehrerin konnte mir partout nicht darauf antworten, ob nach einer zivilen Wiederheirat die Betroffenen zur Eucharistie eingeladen sind. Der Erwachsenenkatechismus spricht von "eingeladen zum Gottesdienst". Die Verwendung des Begriffes "Gottesdienst" macht mich schon stutzig (wobei das nichts zu bedeuten hat). Beinhaltet das nun die Einladung zur Eucharistie? Und wie sieht es mit den anderen Sakramenten aus? Mit der Bitte um Erleuchtung verbleibe ich Mit besten Grüßen, Samuel Da Du den Katechismus nennst, gehst Du vermutlich von katholischen Eheleuten aus, oder? Wenn die kirchlich getraut waren, geschieden wurden und dann zivil wiederverheiratet sind, sind sie zwar eingeladen und aufgefordert, den Gottesdienst (egal welchen) zu besuchen, aber sie dürfen ausdrücklich nicht die Kommunion oder ein anderes Sakrament empfangen, bevor sie nicht ihren "irregulären Status" bereinigt haben. Auch eine Absolution in der Beichte als Voraussetzung für die Wiederzulassung zur Kommuniongemeinschaft ist erst dann möglich, wenn vorher die Zivilehe aufgegeben oder eine "Josefsehe" geführt wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 soweit die offizielle lehre - pastoral sind da allerdings noch andere wege denkbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 pastoral sind da allerdings noch andere wege denkbar ... die immer mit einem Gespräch mit dem Pfarrer des Vertrauens beginnen. So als Hinweis für Betroffene... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 pastoral sind da allerdings noch andere wege denkbar ... die immer mit einem Gespräch mit dem Pfarrer des Vertrauens beginnen. So als Hinweis für Betroffene... Also die »katholische« Lösung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Senestrey Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 pastoral sind da allerdings noch andere wege denkbar ... die immer mit einem Gespräch mit dem Pfarrer des Vertrauens beginnen. So als Hinweis für Betroffene... Also die »katholische« Lösung. Danke für die Anführungszeichen, die sind hier wichtig. Aber für das, was Du meinst, wäre der Ausdruck "mykatholische Lösung" sinnvoller. Die katholische Lösung habe ich oben genannt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 pastoral sind da allerdings noch andere wege denkbar ... die immer mit einem Gespräch mit dem Pfarrer des Vertrauens beginnen. So als Hinweis für Betroffene... Also die »katholische« Lösung. Danke für die Anführungszeichen, die sind hier wichtig. Aber für das, was Du meinst, wäre der Ausdruck "mykatholische Lösung" sinnvoller. Die katholische Lösung habe ich oben genannt. wenn ich deine beiträge so lese, bin ich froh, daß in der praxis nicht deine, sondern meine katholische lösung eher eine rolle spielt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 pastoral sind da allerdings noch andere wege denkbar ... die immer mit einem Gespräch mit dem Pfarrer des Vertrauens beginnen. So als Hinweis für Betroffene... Also die »katholische« Lösung. Danke für die Anführungszeichen, die sind hier wichtig. Aber für das, was Du meinst, wäre der Ausdruck "mykatholische Lösung" sinnvoller. Die katholische Lösung habe ich oben genannt. wenn ich deine beiträge so lese, bin ich froh, daß in der praxis nicht deine, sondern meine katholische lösung eher eine rolle spielt. Ich glaube inzwischen auch, dass man mehr berücksichtigen muss, dass Rom in Italien liegt. Man sollte diese ganzen Glaubensdinge italienisch angehen und nicht deutsch. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Senestrey Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Ich glaube inzwischen auch, dass man mehr berücksichtigen muss, dass Rom in Italien liegt.Man sollte diese ganzen Glaubensdinge italienisch angehen und nicht deutsch. Werner Oh, da unterschätzst Du aber die italienische Bürokratie gewaltig. Die kann dogmatischer sein als es die Kirche jemals war. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Ich glaube inzwischen auch, dass man mehr berücksichtigen muss, dass Rom in Italien liegt.Man sollte diese ganzen Glaubensdinge italienisch angehen und nicht deutsch. Werner Oh, da unterschätzst Du aber die italienische Bürokratie gewaltig. Die kann dogmatischer sein als es die Kirche jemals war. Ja, und die Menschen machen trotzdem was sie für richtig halten, sie lassen die Dogmatiker Dogmatiker sein und leben ihr Leben. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 pastoral sind da allerdings noch andere wege denkbar ... die immer mit einem Gespräch mit dem Pfarrer des Vertrauens beginnen. So als Hinweis für Betroffene... Also die »katholische« Lösung. Danke für die Anführungszeichen, die sind hier wichtig. Aber für das, was Du meinst, wäre der Ausdruck "mykatholische Lösung" sinnvoller. Die katholische Lösung habe ich oben genannt. Die katholische Lösung liegt meines Erachtens in einer strikten Beachtung des Rechts: C. 916 ruft diejenigen, die sich einer schweren Sünde bewusst sind, dazu auf, sich der Kommunion zu enthalten. Ob das bei einem Wiederverheirateten zutrifft, kann nur derselbe sagen. C. 915 gestattet die Zurückweisung an der Kommunionbank nur bei Exkommunizierten und Interdizierten nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie bei anderen, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren. Die Zweitehe ist keine solche schwere Sünde (sonst ginge die Zulassung bei Enthaltsamkeit gar nicht), es kommt nur der vermutetet Sex in Frage. Eine Zurückweisung infolge einer Vermutung (oder Unterstellung) ist jedoch mit c. 18 nicht vereinbar. Mithin ist im Zweifel zuzulassen, weil anderes nicht sicher festgestellt werden kann. In dubio pro reo! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
שמואל Geschrieben 29. November 2010 Autor Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Dankeschön für die Antworten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 (bearbeitet) die italienischen Methode ist die Don-Camillo-Haltung. Der antwortet mal, als er gefragt wird, ob nicht eigentlich der Bischof zuständig sei. "Ach der Bischof, der Bischof ist ein heiliger mann, warum wollen wir ihn mit solchen Dingen belasten. ich werd mich schon darum kümmern." Das ist die italienische Methode. Die deutsche Methode wäre: "ja, der Bischof, aber der ist nicht streng genug, da sollte der papst selbst knallhart durchgreifen!" Werner bearbeitet 29. November 2010 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
urdu Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Hallo, meine Religionslehrerin konnte mir partout nicht darauf antworten, ob nach einer zivilen Wiederheirat die Betroffenen zur Eucharistie eingeladen sind. Der Erwachsenenkatechismus spricht von "eingeladen zum Gottesdienst". Die Verwendung des Begriffes "Gottesdienst" macht mich schon stutzig (wobei das nichts zu bedeuten hat). Beinhaltet das nun die Einladung zur Eucharistie? Und wie sieht es mit den anderen Sakramenten aus? Mit der Bitte um Erleuchtung verbleibe ich Mit besten Grüßen, Samuel Da Du den Katechismus nennst, gehst Du vermutlich von katholischen Eheleuten aus, oder? Wenn die kirchlich getraut waren, geschieden wurden und dann zivil wiederverheiratet sind, sind sie zwar eingeladen und aufgefordert, den Gottesdienst (egal welchen) zu besuchen, aber sie dürfen ausdrücklich nicht die Kommunion oder ein anderes Sakrament empfangen, bevor sie nicht ihren "irregulären Status" bereinigt haben. Auch eine Absolution in der Beichte als Voraussetzung für die Wiederzulassung zur Kommuniongemeinschaft ist erst dann möglich, wenn vorher die Zivilehe aufgegeben oder eine "Josefsehe" geführt wird. Sagen die dogmatischen Kirchenfunktionäre. Das mein ich nicht mal abschätzig. Wenn Glaube und Religion nicht in Beliebigkeit abgleiten sollen, braucht's die Dogmatiker. und die Juristen. Aber die Einladung, die sie überbringen, kommt von Gott. Sie tun nicht recht daran, sie zu zensurieren oder mit Zusätzen zu versehen. Die Einladung lautet: "Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt. Ich werde euch Ruhe verschaffen." (Mt 11, 28) Über das Nichteinhalten von Normen freilich muss man sich schon ein Gewissen machen. Aber vielleicht nicht permanent ein schlechtes. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Senestrey Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 die italienischen Methode ist die Don-Camillo-Haltung.Der antwortet mal, als er gefragt wird, ob nicht eigentlich der Bischof zuständig sei. "Ach der Bischof, der Bischof ist ein heiliger mann, warum wollen wir ihn mit solchen Dingen belasten. ich werd mich schon darum kümmern." Das ist die italienische Methode. Die deutsche Methode wäre: "ja, der Bischof, aber der ist nicht streng genug, da sollte der papst selbst knallhart durchgreifen!" Werner Tja, von den deutschen Bischöfen kann man ja auch kaum sagen, daß sie heilige Männer wären ... ... den Luxus leisten sich allenfalls die emeritierten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Senestrey Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Hallo, meine Religionslehrerin konnte mir partout nicht darauf antworten, ob nach einer zivilen Wiederheirat die Betroffenen zur Eucharistie eingeladen sind. Der Erwachsenenkatechismus spricht von "eingeladen zum Gottesdienst". Die Verwendung des Begriffes "Gottesdienst" macht mich schon stutzig (wobei das nichts zu bedeuten hat). Beinhaltet das nun die Einladung zur Eucharistie? Und wie sieht es mit den anderen Sakramenten aus? Mit der Bitte um Erleuchtung verbleibe ich Mit besten Grüßen, Samuel Da Du den Katechismus nennst, gehst Du vermutlich von katholischen Eheleuten aus, oder? Wenn die kirchlich getraut waren, geschieden wurden und dann zivil wiederverheiratet sind, sind sie zwar eingeladen und aufgefordert, den Gottesdienst (egal welchen) zu besuchen, aber sie dürfen ausdrücklich nicht die Kommunion oder ein anderes Sakrament empfangen, bevor sie nicht ihren "irregulären Status" bereinigt haben. Auch eine Absolution in der Beichte als Voraussetzung für die Wiederzulassung zur Kommuniongemeinschaft ist erst dann möglich, wenn vorher die Zivilehe aufgegeben oder eine "Josefsehe" geführt wird. Sagen die dogmatischen Kirchenfunktionäre. Das mein ich nicht mal abschätzig. Wenn Glaube und Religion nicht in Beliebigkeit abgleiten sollen, braucht's die Dogmatiker. und die Juristen. Richtig. Ich habe die dogmatische Seite der Frage beantwortet, Chrysologus die kanonistische. Zusammengenommen sollte eine klare Antwort herausgekommen sein. Wie der Fragesteller dann mit dieser Antwort umgeht, ist seine Sache. Aber er hat das Recht auf eine sachlich korrekte und nicht pastoral dahergesülzte Antwort, nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Tja, von den deutschen Bischöfen kann man ja auch kaum sagen, daß sie heilige Männer wären ... ...darum wollen wir Gott loben und preisen, dass wir nicht sind wie sie. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 (bearbeitet) Aber er hat das Recht auf eine sachlich korrekte und nicht pastoral dahergesülzte Antwort, nicht? Interessanter Gegensatz. Warum auch pastorale, also wie ein Hirte, antworten? Hauen wir den Leuten unsere Dogmen um die Ohren und dann sollen die zusehen, wie sie glücklich werden. Das hat der Herr ja schließlich auch so gemacht, nicht? Oder nicht? Oder nicht? Oder nicht? bearbeitet 29. November 2010 von ThomasB. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
urdu Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Hallo, meine Religionslehrerin konnte mir partout nicht darauf antworten, ob nach einer zivilen Wiederheirat die Betroffenen zur Eucharistie eingeladen sind. Der Erwachsenenkatechismus spricht von "eingeladen zum Gottesdienst". Die Verwendung des Begriffes "Gottesdienst" macht mich schon stutzig (wobei das nichts zu bedeuten hat). Beinhaltet das nun die Einladung zur Eucharistie? Und wie sieht es mit den anderen Sakramenten aus? Mit der Bitte um Erleuchtung verbleibe ich Mit besten Grüßen, Samuel Da Du den Katechismus nennst, gehst Du vermutlich von katholischen Eheleuten aus, oder? Wenn die kirchlich getraut waren, geschieden wurden und dann zivil wiederverheiratet sind, sind sie zwar eingeladen und aufgefordert, den Gottesdienst (egal welchen) zu besuchen, aber sie dürfen ausdrücklich nicht die Kommunion oder ein anderes Sakrament empfangen, bevor sie nicht ihren "irregulären Status" bereinigt haben. Auch eine Absolution in der Beichte als Voraussetzung für die Wiederzulassung zur Kommuniongemeinschaft ist erst dann möglich, wenn vorher die Zivilehe aufgegeben oder eine "Josefsehe" geführt wird. Sagen die dogmatischen Kirchenfunktionäre. Das mein ich nicht mal abschätzig. Wenn Glaube und Religion nicht in Beliebigkeit abgleiten sollen, braucht's die Dogmatiker. und die Juristen. Richtig. Ich habe die dogmatische Seite der Frage beantwortet, Chrysologus die kanonistische. Zusammengenommen sollte eine klare Antwort herausgekommen sein. Wie der Fragesteller dann mit dieser Antwort umgeht, ist seine Sache. Aber er hat das Recht auf eine sachlich korrekte und nicht pastoral dahergesülzte Antwort, nicht? Ja. Du mich auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bluemarvin Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Also, mir wurde von mehr als einem Pfarrer gesagt, dass mein Freund, sollten wir standesamtlich heiraten, ohne dass meine geschiedene Ehe für nichtig erklärt würde, nicht mehr zur Kommunion zugelassen wäre (was er eigentlich ja jetzt auch schon nicht ist...). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 OK, mag sein, dass mir dir "richtige" Perspektive fehlt, aber einfach mal so in die Diskussion geworfen: Was spricht eigentlich dagegen, 1) selbst zu entscheiden, ob man sein Verhalten jetzt für sündhaft hält oder nicht, 2) dementsprechend ggf. einfach zur Kommunion zu gehen, ohne um Erlaubnis zu bitten, 3) dem Pfarrer oder sonstwem, der doch eine dumme Bemerkung wagt, um die Ohren zu schlagen, man verbitte sich wilde Vermutungen über sein Intimleben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Also, mir wurde von mehr als einem Pfarrer gesagt, dass mein Freund, sollten wir standesamtlich heiraten, ohne dass meine geschiedene Ehe für nichtig erklärt würde, nicht mehr zur Kommunion zugelassen wäre (was er eigentlich ja jetzt auch schon nicht ist...). Solltet ihr Sex haben, dann wäre das nach römischen Diktum schon jetzt ein Problem - aber das kann der Pfarrer nur dann sicher wissen, wenn er dein Freund ist... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 OK, mag sein, dass mir dir "richtige" Perspektive fehlt, aber einfach mal so in die Diskussion geworfen: Was spricht eigentlich dagegen, 1) selbst zu entscheiden, ob man sein Verhalten jetzt für sündhaft hält oder nicht, 2) dementsprechend ggf. einfach zur Kommunion zu gehen, ohne um Erlaubnis zu bitten, 3) dem Pfarrer oder sonstwem, der doch eine dumme Bemerkung wagt, um die Ohren zu schlagen, man verbitte sich wilde Vermutungen über sein Intimleben? Nichts. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 Also, mir wurde von mehr als einem Pfarrer gesagt, dass mein Freund, sollten wir standesamtlich heiraten, ohne dass meine geschiedene Ehe für nichtig erklärt würde, nicht mehr zur Kommunion zugelassen wäre (was er eigentlich ja jetzt auch schon nicht ist...). Solltet ihr Sex haben, dann wäre das nach römischen Diktum schon jetzt ein Problem - aber das kann der Pfarrer nur dann sicher wissen, wenn er dein Freund ist... Oder fast sicher, wenn er ihr Beichtvater ist (denn wer beichtet schon was, was er nicht getan hat). Natürlich darf der Beichtvater dieses Wissen dann nicht nutzen. Aber das wäre schon reichlich fies, einem linientreuen Priester den außerehelichen Sex zu beichten und dann nachher bei demselben mit Unschuldsmiene zur Kommunion zu gehen... Nun vermute ich mal, dass jemand, der sowas unbedingt beichten zu müssen meint, das eh vorzugsweise nicht bei seinem Gemeindepfarrer tun wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
urdu Geschrieben 29. November 2010 Melden Share Geschrieben 29. November 2010 OK, mag sein, dass mir dir "richtige" Perspektive fehlt, aber einfach mal so in die Diskussion geworfen: Was spricht eigentlich dagegen, 1) selbst zu entscheiden, ob man sein Verhalten jetzt für sündhaft hält oder nicht, 2) dementsprechend ggf. einfach zur Kommunion zu gehen, ohne um Erlaubnis zu bitten, 3) dem Pfarrer oder sonstwem, der doch eine dumme Bemerkung wagt, um die Ohren zu schlagen, man verbitte sich wilde Vermutungen über sein Intimleben? Im Prinzip nichts weiter als die gebotene Rücksicht auf die Gemeinde, in der's vielleicht welche gibt, die neidisch fragen: Wieso die und andere nicht? Frei nach dem Apostel Paulus hinsichtlich des Genusses von Opferfleisch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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