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Kindesmissbrauch in rkK


gerwin

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Aus: http://www.explizit....schofskonferenz

 

Forschungsethisch kaum zu zurechtfertigen ist die Absicht, Opfer nach so langer Zeit zu befragen. Das kann diese in eine Krise stürzen, wenn sie mit ihren Verletzungen neu konfrontiert werden. Zudem gibt es gerade bei den Opfern auch ein Recht auf Vergessen, also nicht wieder an etwas erinnert zu werden, was man mit Mühe verdrängt hat. Aus der Opferforschung weiß man, welche negativen Folgen solche Befragungen auslösen können. Das KFN hat sich damit offensichtlich nicht auseinandergesetzt. Nur diejenigen, die sich bei einer Beratungsstelle gemeldet haben, dürfen überhaupt angefragt werden, ob sie zu einem Interview zur Verfügung stehen.

 

Das ist allerdings ein sehr wichtiger Einwand, der im ursprünglichen Vertrag wohl tatsächlich nicht berücksichtigt wird.

Es wurde niemand gezwungen, irgendwas auszufüllen.

Das hätte gerade noch gefehlt'! Aber Dir geht wohl völlig der Sinn dafür ab, dass es Opfer gibt - und vermutlich sind das nicht mal wenige - die durch ein Anschreiben mit einer auch noch so höflichen Bitte, den beiliegenden Fragebogen auszufüllen - schmerzlichst berührt werden können. Darauf haben übrigens auch schon Opferverbände hingewiesen. Was scheren Dich schon die Opfer, die sich nicht zu Verfügungsobjekten irgendwelcher "Wissenschaftler" gemacht sehen wollen, nicht wahr? Die haben gefälligst hínzunehmen, was Du Dir hier unter "Verbrechensaufklärung" vorstellst. Sie sind es Dir offensichtlich nicht wert, mal zwei Sekunden darüber nachzudenken.

bearbeitet von Julius
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Aber Dir geht wohl völlig der Sinn dafür ab, dass es Opfer gibt - und vermutlich sind das nicht mal wenige - die durch ein Anschreiben mit einer auch noch so höflichen Bitte, den beiliegenden Fragebogen auszufüllen - schmerzlichst berührt werden können. Darauf haben übrigens auch schon Opferverbände hingewiesen. Was scheren Dich schon die Opfer, nicht wahr? Sie sind es Dir offensichtlich nicht wert, mal zwei Sekunden darüber nachzudenken.

Mir geht der Sinn ab? MIR???

 

Meine Güte, merkt ihr eigentlich, wie brav und systemkonform ihr auftretet?

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Swelbstverständlich war das richtig. Und genauso richtig wäre es in eurer Kirche.

Und was meinst du sollte Herr Pfeiffer suchen?

Ursachen, Umstände und Begleitumstände für sexuellen Mißbrauch.

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Aber Dir geht wohl völlig der Sinn dafür ab, dass es Opfer gibt - und vermutlich sind das nicht mal wenige - die durch ein Anschreiben mit einer auch noch so höflichen Bitte, den beiliegenden Fragebogen auszufüllen - schmerzlichst berührt werden können. Darauf haben übrigens auch schon Opferverbände hingewiesen. Was scheren Dich schon die Opfer, nicht wahr? Sie sind es Dir offensichtlich nicht wert, mal zwei Sekunden darüber nachzudenken.

Mir geht der Sinn ab? MIR???

Ja DIR, Deine Selbstwahrnehmung ist offensichtlich gleich Null.

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Finde ich nicht okay. Zur Aufklärung von Verbrechen darf niemand seine Mitarbeit verweigern, es sei denn, er würde sich selbst belasten.

 

Nochmal: das KFN ist weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Auch wissenschaftliche Bearbeitungen der Stasiakten waren keine Verbrechensaufklärung in diesem Sinne. Der Vergleich bringt auch deswegen wenig, weil für Stasiunterlagen andere Archivgesetze gelten und der "Besitzer" der Akten den Umgang damit regelt. Und zudem sollten auch zur Aufklärung von Verbrechen keine anderen Rechte verletzt werden.

 

Aus: http://www.explizit.net/Kirchen/Missbrauchsstudie-der-Bischofskonferenz

 

Forschungsethisch kaum zu zurechtfertigen ist die Absicht, Opfer nach so langer Zeit zu befragen. Das kann diese in eine Krise stürzen, wenn sie mit ihren Verletzungen neu konfrontiert werden. Zudem gibt es gerade bei den Opfern auch ein Recht auf Vergessen, also nicht wieder an etwas erinnert zu werden, was man mit Mühe verdrängt hat. Aus der Opferforschung weiß man, welche negativen Folgen solche Befragungen auslösen können. Das KFN hat sich damit offensichtlich nicht auseinandergesetzt. Nur diejenigen, die sich bei einer Beratungsstelle gemeldet haben, dürfen überhaupt angefragt werden, ob sie zu einem Interview zur Verfügung stehen.

 

Das ist allerdings ein sehr wichtiger Einwand, der im ursprünglichen Vertrag wohl tatsächlich nicht berücksichtigt wird.

Es wurde niemand gezwungen, irgendwas auszufüllen.

 

Das ist auch gar nicht notwendig, die Kontaktaufnahme allein bedeutet doch schon eine Konfrontierung des Betroffenen. Stell dir vor, du kommst nach Hause und dein Mann empfängt dich mit "Schau mal, hier ist ein Fragebogen für dich wegen sexueller Belästigung?". Und nach deiner Logik dürften sich die Betroffenen ja erst recht nicht weigern, am Aufklärungsprozess teilzuhaben, denn es darf sich ja niemand verweigern.

bearbeitet von MountainKing
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Es besteht schon ein grundlegender Unterschied zwischen der Untersuchung in München und dem mit Pfeiffer vereinbarten "Forschungsprojekt" des VDD.

 

Es ging mir nur darum, dass der Unterschied offenbar nicht im reinen Einblick in die Akten bestand.

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Es besteht schon ein grundlegender Unterschied zwischen der Untersuchung in München und dem mit Pfeiffer vereinbarten "Forschungsprojekt" des VDD.

Es ging mir nur darum, dass der Unterschied offenbar nicht im reinen Einblick in die Akten bestand.

 

Ja schon, ich seh da aber trotzdem einen grundsätzlichen Unterschied: Im Gegensatz zu irgendwelchen Wissenschaftlern, die aus den Akten irgendwelche wissenschaftlichen Schlussfolgerungen ziehen und publizieren wollen, dürfen Bischof und Generalvikar grundsätzlich Einblick in die Akten nehmen. Und sie dürfen auch jemanden beauftragen, dies an ihrer Stelle zu tun. Es kommt nicht auf die Augen an, die Einblick nehmen - sondern darauf, wessen Augen es sind.

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Es besteht schon ein grundlegender Unterschied zwischen der Untersuchung in München und dem mit Pfeiffer vereinbarten "Forschungsprojekt" des VDD.

Es ging mir nur darum, dass der Unterschied offenbar nicht im reinen Einblick in die Akten bestand.

 

Ja schon, ich seh da aber trotzdem einen grundsätzlichen Unterschied: Im Gegensatz zu irgendwelchen Wissenschaftlern, die aus den Akten irgendwelche wissenschaftlichen Schlussfolgerungen ziehen und publizieren wollen, dürfen Bischof und Generalvikar grundsätzlich Einblick in die Akten nehmen. Und sie dürfen auch jemanden beauftragen, dies an ihrer Stelle zu tun. Es kommt nicht auf die Augen an, die Einblick nehmen - sondern darauf, wessen Augen es sind.

 

So wie ich den Vertragstext verstehe, wäre das aber auch hier der Fall gewesen:

 

...wird in jedem (Erz-)Bistum ein örtliches Rechercheteam eingerichtet, dem als Verantwortlicher der Generalvikar sowie ggf. mehrere von ihm benannte Personen und ein besonders geschulter externer Jurist (Strafrichter; Staatsanwalt im Ruhestand) angehören. Aufgabe des Rechercheteams ist es, aus den Personalakten all diejenigen herauszusuchen, aus denen sieh im Hinblick auf den jeweiligen Untersuchungszeitraum Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch durch einen Priester oder Diakon ergeben....

 

Akten, in denen sich Hinweise ergeben haben, sollen dann durch ehemalige Juristen anhand eines Fragebogens ausgewertet werden. Diese sollen vom KFN in Absprache mit dem Bistum angestellt werden (evtl. war das ein Streitpunkt?). Das KFN, also auch dessen wissenschaftliche Mitarbeiter hätten aus meiner Sicht nur die (höchstwahrscheinlich anonymisierten) Fragebögen zur letztlichen wissenschaftlichen Auswertung bekommen und daher auch gar keine Möglichkeit gehabt, direkt aus den Akten Informationen über spezifische Täter/Opfer zu bekommen bzw. dann zu veröffentlichen. Abgesehen davon, dass das KFN laut Vertrag zur vollständigen Anonymisierung aller Daten verpflichtet ist. Ich sehe da eigentlich die Interviews/Fragebögen eher als das potentielle Problem.

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Long John Silver

Finde ich nicht okay. Zur Aufklärung von Verbrechen darf niemand seine Mitarbeit verweigern, es sei denn, er würde sich selbst belasten.

 

Nochmal: das KFN ist weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Auch wissenschaftliche Bearbeitungen der Stasiakten waren keine Verbrechensaufklärung in diesem Sinne. Der Vergleich bringt auch deswegen wenig, weil für Stasiunterlagen andere Archivgesetze gelten und der "Besitzer" der Akten den Umgang damit regelt. Und zudem sollten auch zur Aufklärung von Verbrechen keine anderen Rechte verletzt werden.

 

Aus: http://www.explizit.net/Kirchen/Missbrauchsstudie-der-Bischofskonferenz

 

Forschungsethisch kaum zu zurechtfertigen ist die Absicht, Opfer nach so langer Zeit zu befragen. Das kann diese in eine Krise stürzen, wenn sie mit ihren Verletzungen neu konfrontiert werden. Zudem gibt es gerade bei den Opfern auch ein Recht auf Vergessen, also nicht wieder an etwas erinnert zu werden, was man mit Mühe verdrängt hat. Aus der Opferforschung weiß man, welche negativen Folgen solche Befragungen auslösen können. Das KFN hat sich damit offensichtlich nicht auseinandergesetzt. Nur diejenigen, die sich bei einer Beratungsstelle gemeldet haben, dürfen überhaupt angefragt werden, ob sie zu einem Interview zur Verfügung stehen.

 

Das ist allerdings ein sehr wichtiger Einwand, der im ursprünglichen Vertrag wohl tatsächlich nicht berücksichtigt wird.

Es wurde niemand gezwungen, irgendwas auszufüllen.

 

Das ist auch gar nicht notwendig, die Kontaktaufnahme allein bedeutet doch schon eine Konfrontierung des Betroffenen. Stell dir vor, du kommst nach Hause und dein Mann empfängt dich mit "Schau mal, hier ist ein Fragebogen für dich wegen sexueller Belästigung?". Und nach deiner Logik dürften sich die Betroffenen ja erst recht nicht weigern, am Aufklärungsprozess teilzuhaben, denn es darf sich ja niemand verweigern.

 

Das ist hoechst problematisch, so etwas ueberhaupt ins Auge zu fassen! Ich bin in dem Thema nicht sehr informiert, aber was ich hier im Forum lese, erscheint mir generell fragwuerdig im gesamten Ansatz. Einsicht in Akten duerfen doch nur Staatsanwaelte nehmen, oder? Und nur sie duerfen evtl. Taeter oder Opfer befragen und auch nur dann, wenn hinreichende Verdachtsmomente bestehen? Wie kann das juristisch sein, dass eine voellig der Justiz ferne Person statistische Erhebungen macht, die auf Akteneinsicht beruhen?

 

Ich sehe das Beduerfnis der Kirche, sich transparent zu zeigen und willig und bereit bei der Aufklaerung, aber mir scheint die ganze angestrebte Prozedur hoechst fragwuerdig.

 

Ich kann natuerlich von dem ausgehen, was ich hier lese. Da straeuben sich mir aber aus verschiedensten Gruenden ziemlich die Haare.

bearbeitet von Long John Silver
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Nochmal: das KFN ist weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Auch wissenschaftliche Bearbeitungen der Stasiakten waren keine Verbrechensaufklärung in diesem Sinne. Der Vergleich bringt auch deswegen wenig, weil für Stasiunterlagen andere Archivgesetze gelten und der "Besitzer" der Akten den Umgang damit regelt. Und zudem sollten auch zur Aufklärung von Verbrechen keine anderen Rechte verletzt werden.

Die Kirche ist aber auch keine normale Organisation. In ihr finden seit vielen Jahrhunderten Verbrechen statt, die NICHT nach dem geltenden staatlichen Recht aufgeklärt wurden und werden. Damit hat sie ein Sonderrrecht, welches es ihr ermöglicht, ihre Verbrecher systematisch zu decken. Das ist genau der Gegensatz zu dem moralischen Anspruch, den sie selbst verbreitet.

Da sie sich in einer tiefen Vertrauenskrise befindet, wäre es also einmal mehr geboten, die Aufklärung der Verbrechen in einer öffentlicheren Variante als bisher zu betreiben. Da die Variante *alle mißbrauchten erstatten juristisch korrekt Anzeige* offenbar ausfällt, sollte die Kirche selbst ein Interesse daran haben, die Aufklärung voran zu treiben - nicht mit einzelnen Namen, sondern insgesamt. Dazu wäre eine solche Forschung das Mittel der Wahl gewesen.

 

Das ist auch gar nicht notwendig, die Kontaktaufnahme allein bedeutet doch schon eine Konfrontierung des Betroffenen. Stell dir vor, du kommst nach Hause und dein Mann empfängt dich mit "Schau mal, hier ist ein Fragebogen für dich wegen sexueller Belästigung?". Und nach deiner Logik dürften sich die Betroffenen ja erst recht nicht weigern, am Aufklärungsprozess teilzuhaben, denn es darf sich ja niemand verweigern.

Wenn das ein Grund ist, weitere schlimme Taten nicht verhindern zu wollen, kann ich dem auch nicht zustimmen. Das Interesse eines jeden Opfers sollte es sein, zu helfen, weitere Straftaten zu verhindern.

bearbeitet von Claudia
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Long John Silver

 

Wenn das ein Grund ist, weitere schlimme Taten nicht verhindern zu wollen, kann ich dem auch nicht zustimmen. Das Interesse eines jeden Opfers sollte es sein, zu helfen, weitere Straftaten zu verhindern.

 

Nicht du bestimmst darueber, was im Interesse eines vermuteten oder tatsaechlichen Opfers ist, sondern nur die betroffene Person selbst! Niemand hat das Recht, ueber diese Person derartig zu bestimmen.

 

Warum schlaegst du nicht gleich vor, ihnen die Schaedeldecke aufzumachen und in ihrem Gehirn zu wuehlen nach Dingen, die sie fuer sich behalten wollen?

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Nicht du bestimmst darueber, was im Interesse eines vermuteten oder tatsaechlichen Opfers ist, sondern nur die betroffene Person selbst! Niemand hat das Recht, ueber diese Person derartig zu bestimmen.

 

Warum schlaegst du nicht gleich vor, ihnen die Schaedeldecke aufzumachen und in ihrem Gehirn zu wuehlen nach Dingen, die sie fuer sich behalten wollen?

Ein ethisch sehr hochstehender Beitrag.

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Es besteht schon ein grundlegender Unterschied zwischen der Untersuchung in München und dem mit Pfeiffer vereinbarten "Forschungsprojekt" des VDD.

Es ging mir nur darum, dass der Unterschied offenbar nicht im reinen Einblick in die Akten bestand.

 

Ja schon, ich seh da aber trotzdem einen grundsätzlichen Unterschied: Im Gegensatz zu irgendwelchen Wissenschaftlern, die aus den Akten irgendwelche wissenschaftlichen Schlussfolgerungen ziehen und publizieren wollen, dürfen Bischof und Generalvikar grundsätzlich Einblick in die Akten nehmen. Und sie dürfen auch jemanden beauftragen, dies an ihrer Stelle zu tun. Es kommt nicht auf die Augen an, die Einblick nehmen - sondern darauf, wessen Augen es sind.

 

So wie ich den Vertragstext verstehe, wäre das aber auch hier der Fall gewesen:

 

...wird in jedem (Erz-)Bistum ein örtliches Rechercheteam eingerichtet, dem als Verantwortlicher der Generalvikar sowie ggf. mehrere von ihm benannte Personen und ein besonders geschulter externer Jurist (Strafrichter; Staatsanwalt im Ruhestand) angehören. Aufgabe des Rechercheteams ist es, aus den Personalakten all diejenigen herauszusuchen, aus denen sieh im Hinblick auf den jeweiligen Untersuchungszeitraum Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch durch einen Priester oder Diakon ergeben....

 

Akten, in denen sich Hinweise ergeben haben, sollen dann durch ehemalige Juristen anhand eines Fragebogens ausgewertet werden. Diese sollen vom KFN in Absprache mit dem Bistum angestellt werden (evtl. war das ein Streitpunkt?). Das KFN, also auch dessen wissenschaftliche Mitarbeiter hätten aus meiner Sicht nur die (höchstwahrscheinlich anonymisierten) Fragebögen zur letztlichen wissenschaftlichen Auswertung bekommen und daher auch gar keine Möglichkeit gehabt, direkt aus den Akten Informationen über spezifische Täter/Opfer zu bekommen bzw. dann zu veröffentlichen. Abgesehen davon, dass das KFN laut Vertrag zur vollständigen Anonymisierung aller Daten verpflichtet ist. Ich sehe da eigentlich die Interviews/Fragebögen eher als das potentielle Problem.

 

So weit so klar. Die pensionierten Staatsanwälte waren aber schon ein Knack- und schließlich Streitpunkt. Pfeiffer jammerte doch ständig, ausser über "Zensur", dass man ihm in die Auswahl des Personals habe hineinreden wollen. Und da ist er halt auch schief gewickelt: Ich räume den Hausherren eines Archivs durchaus eine Mitsprachemöglichkeit dabei ein, wen sie in die Hütte lassen und wen nicht. Ich habe einen Teil meiner Diplomarbeit aus Recherchen in einem staatlichen Archiv gefüttert. Ist schon Jahrzehnte her. Da konnte ich auch nicht kommen, mit einem Zettelchen winken, hallo, mich schickt der prominente Professor X. von der Uni Y., ich soll da in Eurem Archiv mal ... Die wollten schon wissen und sehen, wen sie an ihre Bestände ließen ... und der Archivangestellte, der mir die Aktenbündel herbeischaffte und sie nach Einsichtnahme wieder wegräumte, hatte ein waches Auge auf mich. ;) Und dabei war der Gegenstand meiner Recherchen nicht einmal annähernd so sensibel wie die der Pfeiffer-Untersuchung. - Davon abgesehen, der Autor des Artikels, den ich weiter oben verlinkt habe, sieht das, meine ich, schon richtig, wenn er schreibt, dass sicfh hier viele kleine Fehler zu einem Skandal summierten.

bearbeitet von Julius
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Und nach deiner Logik dürften sich die Betroffenen ja erst recht nicht weigern, am Aufklärungsprozess teilzuhaben, denn es darf sich ja niemand verweigern.

Wenn das ein Grund ist, weitere schlimme Taten nicht verhindern zu wollen, kann ich dem auch nicht zustimmen. Das Interesse eines jeden Opfers sollte es sein, zu helfen, weitere Straftaten zu verhindern.

 

Man berücksichtigt die Interessen der Opfer also am besten, indem man ihnen vorschreibt, was ihre Interessen zu sein haben?

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Man berücksichtigt die Interessen der Opfer also am besten, indem man ihnen vorschreibt, was ihre Interessen zu sein haben?

Sorry, ich bin da pragmatisch rangegangen und wollte eine zielführende Herangehensweise. Ich wußte nicht, daß Claudia-Nörgelei hier gleich wieder so hoch im Kurs steht.

 

---> :winke:

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Nicht du bestimmst darueber, was im Interesse eines vermuteten oder tatsaechlichen Opfers ist, sondern nur die betroffene Person selbst! Niemand hat das Recht, ueber diese Person derartig zu bestimmen.

 

Warum schlaegst du nicht gleich vor, ihnen die Schaedeldecke aufzumachen und in ihrem Gehirn zu wuehlen nach Dingen, die sie fuer sich behalten wollen?

Ein ethisch sehr hochstehender Beitrag.

Der steht ethisch mindestens so hoch wie Dein Verlangen, Opfer von Straftaten bevormunden zu wollen. Im übrigen weiss ja keiner, zu welchem Ergebnis Herr Pfeiffer am Ende seiner Forschung gelangt wäre. Es gibt da ja Beispielsergebnisse aus seinem Hause, bei denen man durchaus zweifeln darf, ob sie - ausser zur Erheiterung - auch noch zur Verhinderung künftiger Straftaten beizutragen imstande sind.

bearbeitet von Julius
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Davon abgesehen, der Autor des Artikels, den ich weiter oben verlinkt habe, sieht das, meine ich, schon richtig, wenn er schreibt, dass sicfh hier viele kleine Fehler zu einem Skandal summierten.

 

Durchaus möglich. Die Problematik von Akteneinsicht unter Wahrung der Schutzfristen kenne ich auch zur Genüge.

 

Man berücksichtigt die Interessen der Opfer also am besten, indem man ihnen vorschreibt, was ihre Interessen zu sein haben?

Sorry, ich bin da pragmatisch rangegangen und wollte eine zielführende Herangehensweise. Ich wußte nicht, daß Claudia-Nörgelei hier gleich wieder so hoch im Kurs steht.

---> :winke:

 

Wenn deine Herangehensweise wie nicht selten nicht alle Aspekte berücksichtigt und zudem mögliche Kollateralschäden ignoriert, kommt es dann eben wieder zur "Nörgelei". Ein Vorgehen, dass Rechte Dritter ebenso außer Acht lässt wie die Interessen derjenigen, denen eigentlich ja geholfen werden sollte, ist schwerlich "pragmatisch".

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Ich kann etwa nicht ohne dein Einverständnis deine Stasi-Akte einsehen, wenn ich eine Arbeit über Jugend in der DDR schreiben will. (Egal, ob darin etwas steht, was dir heute peinlich sein könnte oder nicht). Selbst wenn zu vermuten ist, dass die Stasi Informationen über einen ungeklärten Kriminalfall aus den 80er-Jahren besitzt, kann der Betroffene die Einsicht verweigern.

Hier geht (außer bei den Bespitzelnden selbst) die Geheimhaltung sogar noch weiter: Wenn jemand dringend des Kindesmissbrauchs verdächtig ist, kann die Polizei seine Akten konfiszieren - und damit u.U. auch an andere Informationen kommen.

 

Zu einer umfassenden Klärung müsste man die Gesetze ändern - wie eben in Sizilien zur Bekämpfung der Mafia. Hier wäre der Gesetzgeber im Sinn der Opfer gefragt, der Polizei wie damals uneingeschränktes Handlungsrecht einzuräumen.

Finde ich nicht okay. Zur Aufklärung von Verbrechen darf niemand seine Mitarbeit verweigern, es sei denn, er würde sich selbst belasten.

Auch dann nicht. Wenn man alles Unrecht, das im Namen der katholischen Kirche geschehen ist, aufarbeiten möchte, ist das ein Auftrag, gegen den Entnazifizierung, Kampf gegen die Mafia und Krieg gegen den Al-Qaida-Fundamentalismus zusammen ein Kinderspiel waren.

 

Es gibt nur eine Möglichkeit: Die Ermittlungsbehörden müssen alle Möglichkeiten haben, die Wahrheit herauszufinden, und mit "alle" meine ich alle. Weder die katholische Kirche insgesamt noch irgendeiner ihrer Angestellten hat irgendein moralisches Recht, sich auf das Grundgesetz, auf die Menschenrechte oder Prozessrechte des Angeklagten zu berufen, Dinge, die sie seit 2000 Jahren systematisch mit Füßen treten. Auch die Rechte eines Opfers können im Zuge der Vermeidung künftiger Opfer nicht berücksichtigt werden.

Nur so ist ein solcher Kampf zu gewinnen.

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Es gibt nur eine Möglichkeit: Die Ermittlungsbehörden müssen alle Möglichkeiten haben, die Wahrheit herauszufinden, und mit "alle" meine ich alle.

Die Ermittlungsbehörden haben alle Möglichkeiten, die sie brauchen, um die Wahrheit herauszufinden.

Alle? Nun ja, sie sind da schon an Recht und Gesetz gebunden. Folter geht z.B. garnicht. Meinst Du wirklich alle "alle"?

 

Weder die katholische Kirche insgesamt noch irgendeiner ihrer Angestellten hat irgendein moralisches Recht, sich auf das Grundgesetz, auf die Menschenrechte oder Prozessrechte des Angeklagten zu berufen,

Selbstverständlich hat jeder Mensch das Recht auf den Schutz durch Grundgessetz, Menschenrechte und Prozessrechte. Auch Katholiken. Das ist übrigens keine Frage der Moral!

 

Ist Dir klar, was Du hier forderst? Willst Du wirklich die Aufhebung der Rechtstaatlichkeit?

 

Dinge, die sie seit 2000 Jahren systematisch mit Füßen treten.

Übrigens sind das Dinge, die es erst seit ca. 60 Jahren gibt, keine 2000...

 

Auch die Rechte eines Opfers können im Zuge der Vermeidung künftiger Opfer nicht berücksichtigt werden.

Die Opfer also noch einmal opfern, zur Vermeidung künftiger Opfer... Willst Du das wirklich???????

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Willst Du das wirklich???????

 

(Ironie) - Aber die Kombattanten wider die una sancta stellen doch Forderungen, die beinah auf die Wiedereinführung der Carolina hinauslaufen. Natürlich nur für Katholiken.

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Es gibt nur eine Möglichkeit: Die Ermittlungsbehörden müssen alle Möglichkeiten haben, die Wahrheit herauszufinden, und mit "alle" meine ich alle.

Die Ermittlungsbehörden haben alle Möglichkeiten, die sie brauchen, um die Wahrheit herauszufinden.

Alle? Nun ja, sie sind da schon an Recht und Gesetz gebunden. Folter geht z.B. garnicht. Meinst Du wirklich alle "alle"?

So lief es im bisher erfolgreichsten Versuch, die Mafia zu bekämpfen:

 

Ja, ich meine alle, ohne Ausnahme.

 

Kriterium darf ausschließlich die Zweckmäßigkeit sein. Wenn es nötig ist, Priester unbegrenzt lange in Schutzhaft zu nehmen, soll das geschehen. Ebenso, wenn es nötig ist, auch mit harten und schmerzhaften Methoden zu verhören oder Familienangehörige festzunehmen, um den Vater zum Geständnis zu bringen.

 

Weder die katholische Kirche insgesamt noch irgendeiner ihrer Angestellten hat irgendein moralisches Recht, sich auf das Grundgesetz, auf die Menschenrechte oder Prozessrechte des Angeklagten zu berufen,

Selbstverständlich hat jeder Mensch das Recht auf den Schutz durch Grundgessetz, Menschenrechte und Prozessrechte. Auch Katholiken. Das ist übrigens keine Frage der Moral!

 

Ist Dir klar, was Du hier forderst? Willst Du wirklich die Aufhebung der Rechtstaatlichkeit?

Nicht anders funktionierte der Kampf gegen die Mafia. Nicht anders war der gegen AlQaida geplant.

 

Dinge, die sie seit 2000 Jahren systematisch mit Füßen treten.

Übrigens sind das Dinge, die es erst seit ca. 60 Jahren gibt, keine 2000...

Die erst seit 60 Jahren bekannt sind.

Inquisition, Hexenverbrennung u.a. fanden weit früher statt.

 

Auch die Rechte eines Opfers können im Zuge der Vermeidung künftiger Opfer nicht berücksichtigt werden.

Die Opfer also noch einmal opfern, zur Vermeidung künftiger Opfer... Willst Du das wirklich???????

Ja.

Beziehungsweise genauer gesagt: Die Verhinderung künftiger Opfer und der Kampf gegen die Verbrechen der Kirche müssen absolute Priorität haben.

Dabei darf es keinerlei falsche Rücksichtnahme geben. Auch nicht auf die Befindlichkeiten früherer Opfer (die ihnen ohnehin überwiegend von den Tätern bzw. deren Helfershelfern eingetrichtert worden sein dürften).

bearbeitet von MartinO
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MartinO, was ist dir???

Was soll sein?

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MartinO, was ist dir???

Was soll sein?

Schutz- und Sippenhaft und Folter? Gerechtfertigt durch 2000 Jahre Kirchengeschichte? Ich bin ja nun ein Antiklerikaler, aber es gibt ja soetwas wie einen Rechtsstaat. Oder anders herum gefragt: Wer hat denen Account gekapert?

 

P.S.: Meines Wissens war der bisher erfolgreichste Kampf gegen die Mafia unter Mussolini.

bearbeitet von Marcellinus
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Der steht ethisch mindestens so hoch wie Dein Verlangen, Opfer von Straftaten bevormunden zu wollen.

Das ist wirklich eine besonders miese Methode, die Opfer bei der Vertuschung auch noch zu instrumentalisieren. Etwa wie die süffisante Frage nach der Bekleidung des Opfers vor der Verwaltigung.

Erst zerstört man den Menschen mit planvollem Vorgehen ihr Leben, und dann interessiert man sich ausgerechnet im Moment der Aufklärung für deren Persönlichkeitsrechte.

 

Für dich sind Mißbrauchs-Opfer so eine Art Bauern auf dem Schachbrett.

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