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Kindesmissbrauch in rkK


gerwin

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Und es blökt mal wieder der Neidhammel.

 

 

 

Mit dieser dummen Replik kannst Du jede Diskussion im Keim ersticken.

 

Ich halte dagegen und frage: Was wäre so schlimm daran, katholische Priester in Deutschland nicht als Kirchenbeamte, sondern Angestellte zu bezahlen? Wofür braucht ein Priester eine PKV? Ich dachte, Euer Kirchengründer Jesus hätte gesagt: "Wer von Euch der Größte sein will, der sei der Diener aller". Das würde auch sämtliche Probleme im Falle einer Demission lösen.

 

Aber wem sage ich das eigentlich?

 

Das Geleiere ist ja nicht neu hier. :lol:

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Wofür braucht ein Priester eine PKV?

Ich schätze mal, ein Priester braucht ne PKV so nötig wie ein Schwuler die Ehe oder ein Fisch ein Fahrrad. Alle drei Themen sind allerdings in diesem Thread so OT wie noch was.

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Sollte das wirklich so sein, muss das System als solches dringendst geändert werden.

Etwa, indem ...

 

Ja, ja, mach mal, Du wirst schon sehen, wie weit Du damit kommst. :lol:

 

 

Ähmmm - ich glaube, das ist Euer kircheninternes Ding. Ich bin da raus.

 

Weswegen blökst Du mich an, wenn das ein "kircheninternes Ding" ist? Auch ein durch massive Gehaltskürzung vom Bistum sanktionierter Priester kann zum staatlichen Kadi laufen und dagegen klagen. Sooo kirchenintern, wie Du Dir einbildest, ist das Ding nämlich gar nicht.

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Weswegen blökst Du mich an, wenn das ein "kircheninternes Ding" ist? Auch ein durch massive Gehaltskürzung vom Bistum sanktionierter Priester kann zum staatlichen Kadi laufen und dagegen klagen. Sooo kirchenintern, wie Du Dir einbildest, ist das Ding nämlich gar nicht.

 

 

 

 

Wieso - bist Du ausgetreten? :unsure:

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Ich schätze mal, ein Priester braucht ne PKV so nötig wie ein Schwuler die Ehe

 

 

 

Deine Vergleiche waren auch schon mal intelligenter. Im Falle der PKV geht es um eine ungerechtfertigte Privilegierung, im Falle des Eherechts für Schwule (und Lesben - die Du gerne mal vergisst) um gleiches Recht für gleiche Beziehungen.

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Bisher war es ja immer so, dass kirchliche Sextäter von ihrem Arbeitgeber bis zum Tod gut versorgt werden. Sollte sich das nun endlich ändern? Sollten die Täter wirklich einfach rausgeworfen werden können? Ich fände das prima.

Es war nicht "immer so"; dass Priester, die wegen sexuellen Missbrauchs überführt waren, aus dem Priesterstand entlassen wurden, gab es auch schon in der Vergangenheit - wenn es auch nicht die Regel war. Bei uns im Dorf lebt(e) bis vor kurzem noch einer - von Sozialhilfe. Die Leute aus dem Priesterstand zu entlassen (oder wie das heisst) bringt, ausser dass es das Bistum entlastet, dem rachebedürftigen Stammtischstrategen ja keineswegs, was er erhofft: so lange die Diözese ihre Straftäter durchfüttern muss, ohne sie irgendwo und als was auch immer beschäftigen zu können, werden die auch von der Diözese finanziell sehr kurz gehalten. Und wenn sie in den Laienstand versetzt sind, ist das Bistum (oder der Orden) nicht mehr dazu verpflichtet, sie zu unterhalten oder auch nur zu unterstützen. Dann greifen die öffentlichen Sozialsysteme: falls arbeitsfähig, kann der Mann dann Hartz IV oder eben Grundsicherung/Sozialhilfe beantragen.

Den irischen Opferverbänden hat es gar nicht gefallen, wenn die irischen Diözesen oder Orden einen Sexualtäter in den Laienstand zurückversetzten: ausser dass ab da die Öffentlichkeit für ihren Mindestunterhalt aufkommen muss, kann auch das Bistum oder der Orden nicht weiter dazu verpflichtet werden, sie in irgendeinem Kloster zu internieren und aufzupassen, dass sie nicht mehr in die Nähe von jungen Menschen kommen. Die können dann still und unerkannt irgendwo in einer sozial schwachen Gegend eine billige Wohnung mieten - und an Spielplätzen, die es da auch gibt, herumlungern.

Dem könnte man abhelfen, indem man Sexualtäter entweder lebenslang wegsperrt (sinnvollste Lösung) oder eine Sperrzone rund um Schulen, Kindergärten, Spielplätze u.a. einrichtet wie in den USA.

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Du kannst mir nicht erzählen, dass ein Orden, der einen Pater wegen schwerster sexueller Verfehlungen an Kindern rauswirft, für ihn hunderttausende Euros in der Rentenversicherung nachzahlen muss. Sollte das wirklich so sein, muss das System als solches dringendst geändert werden.

 

Etwa, indem man als Pater einen Orden ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr "schadlos" verlassen kann. Sagen wir, jemand, der 10 Jahre Mitglied war, bekommt bei einem Austritt nach 20 Jahren nur für die ersten 10 Jahre eine Nachzahlung, danach ist Schluss. Er war ja schließlich lange genug im Orden, um zu wissen, auf was er sich einlässt.

 

Danach gibt's dann üppiges Hartz IV.

 

Davon können die Orden vielleicht träumen, aber auch nicht mehr.

Nicht der "Rausgeworfene" bekommt die Nachzahlung, sondern die Rentenkasse. Und ich sehe beim besten Willen nicht ein, warum die öffentliche Hand für rausgeworfene Ordensmänner zahlen sollte, ohne sich am Orden dafür schadlos zu halten.

 

Noch besser wäre allerdings, wenn Ordensleute ganz normal Sozialversicherungsbeiträge abführen müssten.

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Du kannst mir nicht erzählen, dass ein Orden, der einen Pater wegen schwerster sexueller Verfehlungen an Kindern rauswirft, für ihn hunderttausende Euros in der Rentenversicherung nachzahlen muss. Sollte das wirklich so sein, muss das System als solches dringendst geändert werden.

 

Warum nicht? Warum sollte jemand aus der Rentenkasse Zahlungen erhalten, der nie eingezahlt hat? Überlege mal, wie viel Arbeitgeberbeiträge da bei einem 80jährigen zusammenkommen.

 

Und was das System angeht: Das macht ja nicht nur die Kirche so, sondern auch andere Dienstherren, z.B. der Staat:

 

 

 

"Wird das Urteil rechtskräftig, muss er aus dem Beamtenstatus entlassen werden. Von der Beamtenversorgung wechselt er dann in die gesetzliche Rentenversicherung, der Dienstherr versichert ihn nach."

 

"Zusätzlich war zu berücksichtigen, dass der Beamte in der Rentenversicherung nachzuversichern ist und daher nicht ohne Versorgung dasteht."

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Ähmmm - ich glaube, das ist Euer kircheninternes Ding. Ich bin da raus.

Was interessiert dich dann, wie die Kirche intern mit Straftätern umgeht? Wenn Du raus bist geht's dich auch nichts an! Du solltest dich darauf beschränken, vom Staat eine adäquate Strafverfolgung zu fordern.

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Die österreichische Zisterzienserabtei Mehrerau zahlt dem Missbrauchsopfer eines Mönches 250.000 Euro

 

 

 

Wow - hohe Summe! Bekommen wir da langsam amerikanische Verhältnisse?

Hoffentlich nicht!

 

[OT]

Die hohen amerikanischen Schadenersatzurteile haben ihre Ursache im schwachen Ordnungsrecht der USA (ganz knapp: Entschädigung soll nicht günstiger sein als Vorsorge). Ich bin ganz froh, daß es hier anders ist.

[/OT]

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Ein verurteilter Straftäter hat für seine Taten zu büßen - finanziell (z.B. als Entschädigung für das Opfer), aber auch, indem er seinen Brotberuf verliert.

Und wovon soll er dann die Entschädigung des Opfers bezahlen? Von seinen nicht vorhandenen Ersparnissen? Mal ganz davon abgesehen, daß Entschädigung und Strafe nichts miteinander zu tun haben.

 

Berufsverbot ist in Deutschland nicht als Strafe vorgesehen - und das ist auch gut so! Wenn ein Gericht ein Berufsverbot verhängt dann zum Schutz der Allgemeinheit, nicht zur Strafe. Im Gegenteil, ein solches wirkt sich ggf. strafmindernd aus.

 

Du solltest noch mal deine Rachegelüste überdenken.

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Dass am Ende dann die staatliche Stütze greift, na ja. Kann man nix machen. Aber lieber ein Ex-Priester, der von Hartz IV lebt, als einer, der noch Priester ist. Und der zwar nicht mehr "praktizieren" darf, aber aus dem Kirchensäckel seine Rente erhält.

Du findes es also besser, daß DU für den Unterhalt eines perversen (Ex-)Priesters aufkommst als daß das die Kirchenmitglieder tun? Echt?

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Dem könnte man abhelfen, indem man Sexualtäter entweder lebenslang wegsperrt (sinnvollste Lösung)

 

Das ist nicht die "sinnvollste Lösung", das ist selten dämlich.

Dämlich ist es, wenn man Perverse wieder auf Kinder loslässt.

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Dass am Ende dann die staatliche Stütze greift, na ja. Kann man nix machen. Aber lieber ein Ex-Priester, der von Hartz IV lebt, als einer, der noch Priester ist. Und der zwar nicht mehr "praktizieren" darf, aber aus dem Kirchensäckel seine Rente erhält.

Du findes es also besser, daß DU für den Unterhalt eines perversen (Ex-)Priesters aufkommst als daß das die Kirchenmitglieder tun? Echt?

Er wird gleich nochmal im Viereck springen, wenn er hört, dass er für einen aus dem Priesterstand entlassenen, mittellosen Priester als Steuerzahler ggf. auch Pflegeheimkosten übernehmen darf. Die liegen ein unerhebliches bisschen höher als der monatliche Hartz-IV-Satz. ;)

bearbeitet von Julius
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Dem könnte man abhelfen, indem man Sexualtäter entweder lebenslang wegsperrt (sinnvollste Lösung)

 

Das ist nicht die "sinnvollste Lösung", das ist selten dämlich.

 

Warum soll das dämlich sein ? Bei anderen Verbrechen wird das doch auch gemacht, warum gerade bei Sexualdelikten nicht ?

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Dämlich ist es, wenn man Perverse wieder auf Kinder loslässt.

 

Das ist eine Diskussion auf Bildzeitungsniveau, die du führen möchtest. Mit der Dämonisierung von Sexualstraftätern ist niemandem gedient.

 

 

Warum soll das dämlich sein ? Bei anderen Verbrechen wird das doch auch gemacht, warum gerade bei Sexualdelikten nicht ?

 

Bei welchen anderen Verbrechen? Selbst Mörder werden nicht "für immer weggesperrt", genauso wenig die Sicherungsverwahrung ein automatisches oder unbegrenztes "Wegsperren" erlauben würde.

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Die österreichische Zisterzienserabtei Mehrerau zahlt dem Missbrauchsopfer eines Mönches 250.000 Euro

 

 

 

Wow - hohe Summe! Bekommen wir da langsam amerikanische Verhältnisse?

Hoffentlich nicht!

 

[OT]

Die hohen amerikanischen Schadenersatzurteile haben ihre Ursache im schwachen Ordnungsrecht der USA (ganz knapp: Entschädigung soll nicht günstiger sein als Vorsorge). Ich bin ganz froh, daß es hier anders ist.

[/OT]

 

Ich glaube auch nicht, dass das Schule machen wird, in dem konkreten Fall ging es ja darum, dass der Pater Internatsleiter wurde, obwohl er schon strafrechtlich wegen Missbrauch belangt wurde, und die Abtei davon wusste...

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Dämlich ist es, wenn man Perverse wieder auf Kinder loslässt.

 

Das ist eine Diskussion auf Bildzeitungsniveau, die du führen möchtest. Mit der Dämonisierung von Sexualstraftätern ist niemandem gedient.

 

 

Warum soll das dämlich sein ? Bei anderen Verbrechen wird das doch auch gemacht, warum gerade bei Sexualdelikten nicht ?

 

Bei welchen anderen Verbrechen? Selbst Mörder werden nicht "für immer weggesperrt", genauso wenig die Sicherungsverwahrung ein automatisches oder unbegrenztes "Wegsperren" erlauben würde.

 

Ach, jetzt geht das Dipferlscheißen wieder los ...

 

Und doch, Mörder können durchaus "für immer weggesperrt" werden.

 

Gerade du solltest wissen, daß die Sicherheitsverwahrung grundsätzlich einmal unbefristet ist, es aber alle paar Jahre (2 ?) zu überprüfen ist, ob vom Täter noch eine Gefahr ausgeht. Wenn nein, gehts auf Bewährung raus, wenn ja, bleibt er hinter Gittern ... wenns sein muss eben auch "für immer" ... eine Höchstdauer der Sicherheitsverwahrung gibt es (bisher) nicht.

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Ach, jetzt geht das Dipferlscheißen wieder los ...

 

Und doch, Mörder können durchaus "für immer weggesperrt" werden.

 

Gerade du solltest wissen, daß die Sicherheitsverwahrung grundsätzlich einmal unbefristet ist, es aber alle paar Jahre (2 ?) zu überprüfen ist, ob vom Täter noch eine Gefahr ausgeht. Wenn nein, gehts auf Bewährung raus, wenn ja, bleibt er hinter Gittern ... wenns sein muss eben auch "für immer" ... eine Höchstdauer der Sicherheitsverwahrung gibt es (bisher) nicht.

 

Dir ist sachliche Genauigkeit und Korrektheit ja völlig fremd, lieber schwätzt du irgendetwas dahin. Dennoch möchte ich anmerken, dass deine Vorstellung der lebenslangen Freiheitsstrafe/Sicherungswahrung verzerrt ist. Mit automatischem "Wegsperren, aber für immer" haben beide - zum Glück - nichts gemein. Falls du dich, was ich nicht erwarte, doch mit Rechtskenntnissen belasten möchte, kannst du mit der jüngsten Sicherungsverwahrungsentscheidung des BVerfG anfangen (BVerfGE 128, 326 ff.).

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Ach, jetzt geht das Dipferlscheißen wieder los ...

 

Und doch, Mörder können durchaus "für immer weggesperrt" werden.

 

Gerade du solltest wissen, daß die Sicherheitsverwahrung grundsätzlich einmal unbefristet ist, es aber alle paar Jahre (2 ?) zu überprüfen ist, ob vom Täter noch eine Gefahr ausgeht. Wenn nein, gehts auf Bewährung raus, wenn ja, bleibt er hinter Gittern ... wenns sein muss eben auch "für immer" ... eine Höchstdauer der Sicherheitsverwahrung gibt es (bisher) nicht.

 

Dir ist sachliche Genauigkeit und Korrektheit ja völlig fremd, lieber schwätzt du irgendetwas dahin. Dennoch möchte ich anmerken, dass deine Vorstellung der lebenslangen Freiheitsstrafe/Sicherungswahrung verzerrt ist. Mit automatischem "Wegsperren, aber für immer" haben beide - zum Glück - nichts gemein. Falls du dich, was ich nicht erwarte, doch mit Rechtskenntnissen belasten möchte, kannst du mit der jüngsten Sicherungsverwahrungsentscheidung des BVerfG anfangen (BVerfGE 128, 326 ff.).

 

Tja, und was finden wir in dieser Entscheidung ?

 

4. Der in der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Zehnjahreshöchstfrist hinaus und in der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Vertrauen des betroffenen Personenkreises ist angesichts des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) verfassungsrechtlich nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und zum Schutz höchster Verfassungsgüter zulässig.

 

Also genau das, was ich geschrieben habe ... aber Hauptsache du kannst mal wieder klugscheißen ...

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Tja, und was finden wir in dieser Entscheidung ?

 

4. Der in der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Zehnjahreshöchstfrist hinaus und in der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Vertrauen des betroffenen Personenkreises ist angesichts des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) verfassungsrechtlich nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und zum Schutz höchster Verfassungsgüter zulässig.

 

Also genau das, was ich geschrieben habe ... aber Hauptsache du kannst mal wieder klugscheißen ...

 

Du hast dich zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der rückwirkendenden Aufhebung der Zehnjahreshöchstfrist der Sicherungsverwahrung geäußert? Das wäre mir neu. Die Entscheidung des BVerfG ist nicht einfach zu verstehen und auch recht lang. Insofern ist das Elend deiner Beiträge hier vielleicht auch teilweise meine Schuld (vielleicht gibt es ja eine Zusammenfassung in leichter Sprache) ...

bearbeitet von Clown
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Dämlich ist es, wenn man Perverse wieder auf Kinder loslässt.

 

Das ist eine Diskussion auf Bildzeitungsniveau, die du führen möchtest. Mit der Dämonisierung von Sexualstraftätern ist niemandem gedient.

 

 

Wenn du und andere Gutmenschen es für eine Diskussion auf Bildzeitungsniveau hältst, wenn man meint, dass Mörder und Kinderf*** streng bestraft werden sollen, diskutiere ich lieber auf Bildzeitungsniveau als verantwortungslos gegenüber Kindern und / oder potentiellen Opfern zu handeln.

 

Frag einmal die Leute, die als Kinder missbraucht worden sind oder die mit missbrauchten Kindern gearbeitet haben, wie lange es dauert, wenn überhaupt, dass die Unschuldigen ein normales Leben führen dürfen - aber die Schuldigen sollen nach drei oder vier Jahren auf Rosen gebettet wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden?!?

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Tja, und was finden wir in dieser Entscheidung ?

 

4. Der in der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Zehnjahreshöchstfrist hinaus und in der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Vertrauen des betroffenen Personenkreises ist angesichts des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) verfassungsrechtlich nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und zum Schutz höchster Verfassungsgüter zulässig.

 

Also genau das, was ich geschrieben habe ... aber Hauptsache du kannst mal wieder klugscheißen ...

 

Du hast dich zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der rückwirkendenden Aufhebung der Zehnjahreshöchstfrist der Sicherungsverwahrung geäußert? Das wäre mir neu. Die Entscheidung des BVerfG ist nicht einfach zu verstehen und auch recht lang. Insofern ist das Elend deiner Beiträge hier vielleicht auch teilweise meine Schuld (vielleicht gibt es ja eine Zusammenfassung in leichter Sprache) ...

 

Ein Dipferlscheißer wie du sollte auch mal lesen lernen ...

 

Das Urteil hat die grundsätzliche zeitlich unbefristete Dauer der Sicherheitsverwahrung bestätigt, und darum gehts.

Das die gesetzlichen Voraussetzungen, wann wie warum die Sicherheitsverwahrung nachträglich verhängt oder verlängert werden dürfen (und wie die Verwahrung praktisch auszusehen hat etc.), neu geregelt werden müssen ändert daran ja nichts.

 

Oder steht IRGENDWO in dem Urteil, daß die Sicherheitsverwahrung NICHT verlängert werden darf bzw. das es JETZT eine Höchstdauer der möglichen Sicherheitsverwahrung gibt ?

 

Wenn ja, dann zeig mir die Stelle bitte ...

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Wenn du und andere Gutmenschen es für eine Diskussion auf Bildzeitungsniveau hältst, wenn man meint, dass Mörder und Kinderf*** streng bestraft werden sollen, diskutiere ich lieber auf Bildzeitungsniveau als verantwortungslos gegenüber Kindern und / oder potentiellen Opfern zu handeln.

 

Frag einmal die Leute, die als Kinder missbraucht worden sind oder die mit missbrauchten Kindern gearbeitet haben, wie lange es dauert, wenn überhaupt, dass die Unschuldigen ein normales Leben führen dürfen - aber die Schuldigen sollen nach drei oder vier Jahren auf Rosen gebettet wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden?!?

 

Wenn für dich jeder ein Gutmensch ist, der nicht in die Rübe-ab-Rufe des Mobs einstimmt, dann muss ich diese Bezeichnung wohl hinnehmen. Ansonsten weiß ich nicht, worauf du deine Einschätzung stützt. Auch nach geltendem Recht werden Mörder und Sexualstraftäter streng bestraft, aber zwischen strenger Bestrafung und lebenslangem Wegsperren besteht ein erheblicher Unterschied. Auch weiß ich nicht, welche Erfahrung du mit Strafgefangenen hast, aber Fälle, in denen diese nach ihrer Entlassung auf "Rosen gebettet waren" sind mir nicht bekannt.

 

Ein Dipferlscheißer wie du sollte auch mal lesen lernen ...

 

Das Urteil hat die grundsätzliche zeitlich unbefristete Dauer der Sicherheitsverwahrung bestätigt, und darum gehts.

Das die gesetzlichen Voraussetzungen, wann wie warum die Sicherheitsverwahrung nachträglich verhängt oder verlängert werden dürfen (und wie die Verwahrung praktisch auszusehen hat etc.), neu geregelt werden müssen ändert daran ja nichts.

 

Oder steht IRGENDWO in dem Urteil, daß die Sicherheitsverwahrung NICHT verlängert werden darf bzw. das es JETZT eine Höchstdauer der möglichen Sicherheitsverwahrung gibt ?

 

Wenn ja, dann zeig mir die Stelle bitte ...

 

Wenn du das Urteil gelesen und nicht nur einen Leitsatz missverstanden hättest, dann wüsstest du jetzt, dass sowohl die lebenslange Freiheitsstrafe als auch die Sicherungsverwahrung von Verfassungs wegen das Ziel der Resozialisierung und der Entlassung des Verurteilten haben müssen. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ist eine tatsächlich lebenslange Verwahrung zulässig. Das hat mit dem Wegsperrautomatismus, den MartinO gefordert und du als Rechtswirklichkeit hingestellt hast, nicht viel zu tun.

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