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Kindesmissbrauch in rkK


gerwin

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Der Witz muss mir entgangen sein.

 

Ist es nicht logisch, dass sich jemand, der Keuschheit und die Einhaltung des 6. Gebots mit Nachdruck propagiert, auf eben genau jenem Gebiet angreifbarer macht als jemand, dem die Sittenlehre der Kirche abgeht?

 

So wird - wie es ja bei Pell scheint - das zufällige Berühren eines herangewachsenen Knaben beim Schwimmen zum klerikalen Äquivalent der weltlichen Vergewaltigungsanschuldigung. Je hoher der moralische Selbstanspruch, desto kleinere Ursachen reichen, um den Fall einzuleiten.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

bearbeitet von Studiosus
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Das ist so nicht richtig: http://www.telegraph...hild-sex-abuse/Es gibt Vorwürfe von zwei Leuten, die der heutige Kardinal in den 70er Jahren im Schwimmbad betatscht haben soll. Beweise gibt es wohl nicht. Ein Beispiel dafür, wie notwendig aus rechtsstaatlicher Sicht Verjährungsfristen sind.

 

Staatlich kann ihn das retten - seid Johannes Paul II. hebt die Kirche fröhlich Verjährungen auf.

 

Einen Beweis wird es wohl auch aus kirchlicher Sicht brauchen.

 

Für die Aufhebung der Verjährung wie für den Beginn des Prozesses genügt, dass eine Tat wahrscheinlich ist. Allerdings kennt das kanonische Recht kein Pendant zum staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, ermitteln sollte das Gericht.

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das zufällige Berühren eines herangewachsenen Knaben beim Schwimmen

 

[sarkasmus]

 

vielleicht wollte Herr Pell den herangewachsenen Knaben beim Schwimmen einfach nur vor dem Untergehen retten, und hat den herangewachsenen Knaben dabei zufällig berührt?

 

[/sarkasmus]

 

 

übrigens: das "zufällige Berühren" kenne ich aus einer (vergeblichen) Verteidigungsstrategie eines pädophilen Priesters. Das "zufällige Berühren" fand, wie es sich dann herausstellte, in der Unterhose des Opfers statt.

 

Sollte jemand hier Näheres hierzu wissen wollen: Nein.

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Ich finde beides absolut richtig. Einerseits darf es bei begründeten Vorwürfen und eindeutiger Schuld keine Toleranz geben. Andererseits wäre es nicht nur unchristlich, sondern unmenschlich einen schwerkranken Greis irgendwo zum Sterben auf die Straße zu setzen. Dass manche das anders sehen ist klar. Aber mit dieser Spannung muss man zurecht kommen.

 

Mein ist die Rache, spricht der Herr. Und dabei sollten wir es belassen.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

bearbeitet von Studiosus
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Ist es nicht logisch, dass sich jemand, der Keuschheit und die Einhaltung des 6. Gebots mit Nachdruck propagiert, auf eben genau jenem Gebiet angreifbarer macht als jemand, dem die Sittenlehre der Kirche abgeht?

Nein, das ist komplett nicht logisch. Beim staatlichen Strafrecht (und um das dreht es sich hier im Fall von Kardinal Pell ja) ist es egal, was der Kardinal geglaubt hat, und welcher privaten (religiösen) Sittenlehre er anhängt. Die einzig relevante Frage ist, ob er die Paragraphen des australischen Strafrechts gebrochen hat oder nicht. Und ich wiederhole mich noch mal: In seinem Fall weiss weiss es nicht, aber es gibt berechtigte Zweifel auf beiden Seiten. In anderen Fällen (ich habe oben Kardinal Law und Bischof Ferario erwähnt) ist es unbestreitbar, dass sie das Recht gebrochen haben. Das Fehlen einer Strafverfolgung zeigt, dass Klerikale hier mit einem anderen Massstab gemessen werden ... leider einem kürzeren.

 

Deine hier schon mehrmals gemachte Behauptung, dass Priester intensiver verfolgt und heftiger bestraft werden als andere ist einfach Unsinn. Das Gegenteil ist der Fall.

bearbeitet von Baumfaeller
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Der Witz muss mir entgangen sein.

 

Das war zu befürchten. Ich werde versuchen, es an einem Beispiel zu erklären. Der IS und Saudi-Arabien vertreten moralische Ansprüche, die sogar noch viel reaktionärer, freiheitsfeindlicher, anti-individualistischer, ja rundum menschenfeindlicher sind als die der Römisch-Katholischen Kirche. Würdest Du daraus schließen, dass deren moralische Ansprüche die höheren sind?

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Mein ist die Rache, spricht der Herr. Und dabei sollten wir es belassen.

 

Sehr schön gesagt. Danke.

Ein Satz der schön das Wesen von Religionen beschreibt ... Und den keiner beachtet, weil er das eigene Überlegenheitsgefühl nicht befriedigt.
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Ein Satz der schön das Wesen von Religionen beschreibt ... Und den keiner beachtet, weil er das eigene Überlegenheitsgefühl nicht befriedigt.

 

Aber wenn man sich dran hält, dann ist er gar nicht so schlecht der Satz.

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Neuer Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria Ferrer SJ, soll Missbrauchstäter nicht bei staatlichem Gericht angezeigt haben.

 

http://katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/medien-neuer-prafekt-zeigte-missbrauch-nicht-an

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

 

Wie aus dem Link hervorgeht, gab es damals keine Anzeigepflicht. Also auch kein Vergehen Ferrers.

 

Dazu kommt: Wenn man einen Priester laiisiert, dann hat man auch keinerlei Macht mehr über ihn. Dann kann der (beruflich) machen, was er will, ohne daß das den Bischof überhaupt noch was angeht - auch Jugendtrainer im Fußballverein werden...

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Neuer Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria Ferrer SJ, soll Missbrauchstäter nicht bei staatlichem Gericht angezeigt haben.

 

http://katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/medien-neuer-prafekt-zeigte-missbrauch-nicht-an

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

 

Wie aus dem Link hervorgeht, gab es damals keine Anzeigepflicht. Also auch kein Vergehen Ferrers.

 

Dazu kommt: Wenn man einen Priester laiisiert, dann hat man auch keinerlei Macht mehr über ihn. Dann kann der (beruflich) machen, was er will, ohne daß das den Bischof überhaupt noch was angeht - auch Jugendtrainer im Fußballverein werden...

 

Aber stell dir vor du wärest Personaler und hättest einen gefeuert weil er die minderjährigen Azubinen betatscht... Über Umwege erfährst du das er das Spiel mit den Spielern der Jugendmannschaft weiter treibt. Was würdest du tun.

 

Nun hab ich den Link nicht gelesen und weiss nicht ob das Szenario dem dort geschilderten entspricht. Aber wenn dann besteht schon allein moralisch eine Anzeigepflicht

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Aber stell dir vor du wärest Personaler und hättest einen gefeuert weil er die minderjährigen Azubinen betatscht... Über Umwege erfährst du das er das Spiel mit den Spielern der Jugendmannschaft weiter treibt. Was würdest du tun.

 

 

gute Frage.

 

1. ich hätte vorab versucht, das im Arbeitszeugnis unterzubringen - was eine sehr schwierige Sache ist. Arbeitszeugnis muß ja sowohl wohlwollend als wahrheitsgemäß sein.

 

2. die Umwege, über die ich das erfahren habe, checken und ggf. aktivieren.

 

3. überlegen, einmal darüber schlafen.

 

4. wenn ich mir einigermaßen sicher bin, dass das, was ich über Umwege erfahren habe, stimmt: Staatsanwaltschaft anrufen, um Termin bitten.

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Es handelt sich ja nicht um einen beliebigen Diözesanbischof, der hier mutmaßlich gefehlt hat. Er war bis vor ein paar Tagen die Nummer 2 der Glaubenskongregation, die die Missbrauchsfälle u. a. durch den Einsatz Ratzingers an sich gezogen hat. Also die weltweite Schaltzentrale der Aufklärungsarbeit, wenn man so will.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

bearbeitet von Studiosus
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ich denke die Wichtigkeit dieser Kongregation ist geschichte wie ein Theologe gestern schrieb das Ende der Ära Ratzinger

http://religion.orf.at/stories/2772153/

Falscher Artikel?

 

Ich war auch etwas vadutzt. Das da ist vermutlich der richtige Link: http://religion.orf.at/stories/2852739/

 

Und das ist der Originalartikel, auf den sich der ORF bezieht.

bearbeitet von Sokrates
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Aber stell dir vor du wärest Personaler und hättest einen gefeuert weil er die minderjährigen Azubinen betatscht... Über Umwege erfährst du das er das Spiel mit den Spielern der Jugendmannschaft weiter treibt. Was würdest du tun.

"die minderjährigen Azubinen betatscht" - geht es hier um unangemessenes Verhalten (was eine Kündigung rechtfertigt) oder um Straftaten (was auch eine Anzeige rechtfertigen würde)? Da bleibt dein Beispiel unklar. (Und irgendwie habe ich so meine Zweifel, ob jemand, der Azubinen betatscht auch in Ju(n)genmanschaften auffällig wird).

 

 

Nun hab ich den Link nicht gelesen und weiss nicht ob das Szenario dem dort geschilderten entspricht. Aber wenn dann besteht schon allein moralisch eine Anzeigepflicht

 

Meiner Meinung nach kann und darf es keine Anzeigepflicht geben, weil man damit ggf. die Opfer in einen Prozess reinzieht, den die aus guten Gründen nicht wollen könnten. Was im konkreten Fall moralisch geboten ist, das hängt ganz vom konkreten Fall ab und kann (auch hier) nicht verallgemeinert werden.

bearbeitet von Moriz
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Das erstaunt nun aber. Wird nicht immer behauptet, zB. von Pfeiffer und Co., dass pädosexuellen Tätern das Geschlecht des Opfers nicht wichtig sei und es eher um die Verfügbarkeit und Ausübung von Macht ginge?

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

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"die minderjährigen Azubinen betatscht" - geht es hier um unangemessenes Verhalten (was eine Kündigung rechtfertigt)

 

 

 

hmm ..

 

ordentliche oder außerordentliche?

 

oder - außerordentliche, hilfsweise?

 

fragt

 

Peter.

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Das erstaunt nun aber. Wird nicht immer behauptet, zB. von Pfeiffer und Co., dass pädosexuellen Tätern das Geschlecht des Opfers nicht wichtig sei und es eher um die Verfügbarkeit und Ausübung von Macht ginge?

Erstens wird viel behauptet, wenn der Tag lang ist. Manches von dem, was behauptet wird, ist nicht richtig.

 

Zweitens ist die Welt viel zu kompliziert, um sie mit einem einzigen Argument zu erklären. Man kann auch nicht alle real passierenden Fälle in ein einziges Schema pressen: Es ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand einen 8-jährigen (männlichen) Messdiener vergewaltigt (Analverkehr unter Anwendung von Gewalt, so geschehen bei Bischof Ferrario), oder ob jemand den Hintern einer 17 1/2- jährigen (weiblichen) Azubine tätschelt, beim misslungenen Versuch, mit ihr anzubandeln. Das sind halt qualitativ unterschiedliche Umstände.

bearbeitet von Baumfaeller
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