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Warum gilt die Versammlungsstättenverordnung nicht für Kirchen?


kurwenal56

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Bin darauf gestoßen, dass die Regelungen über Fluchtwege, Notausgänge etc. nicht für Kirchen gelten. Kann mir jemand erklären, was es da für einen Grund geben sollen? Kann es in einer Kirche nicht genauso zum Notfall und zur Fluchtnotwendigkeit kommen wie an jedem anderen Ort auch, wo sich Menschen versammeln? Kann nicht ein Amokläufer gerade an Weihnachten, wenn viele im Gottesdienst in einer Kirche auftauchen? Oder es stürzt wie in Belgien das Dach ein?

 

Warum werden also die Kirche hier wieder ausgenommen? Am Geld wird es doch nicht liegen, oder müssen Gläubige weniger geschützt werden als Discobesucher?

bearbeitet von kurwenal56
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oder müssen Gläubige weniger geschützt werden als Discobesucher?

Der Heilige Geist wirds schon richten :ninja:

Aber mal ernsthaft: Woher hast du denn diese Info? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass das so ist...

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oder müssen Gläubige weniger geschützt werden als Discobesucher?

Der Heilige Geist wirds schon richten :ninja:

Aber mal ernsthaft: Woher hast du denn diese Info? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass das so ist...

 

Hier z.B. in der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung:

§ 1

Anwendungsbereich

....(3) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für

 

1. Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind,

 

...

bearbeitet von kurwenal56
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oder müssen Gläubige weniger geschützt werden als Discobesucher?

Der Heilige Geist wirds schon richten :ninja:

Aber mal ernsthaft: Woher hast du denn diese Info? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass das so ist...

 

Die Verordnung scheint von Bundesland zu Bundesland leicht abweichend zu sein, aber Kirchen sind immer ausdrücklich ausgenommen, und, je nach Bundesland, Schulen, Museen, Ausstellungshallen, Bier- und andere Zelte o.ä. (§1 Abs 3 VStättVO)

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2. Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen,

 

3. Ausstellungsräume in Museen,

 

4. Fliegende Bauten.

 

Was sind "fliegende Bauten"????

Find es aber genauso seltsam, dass es nicht für Unterrichtsräume und Ausstellungsräume gilt...

Mit Denkmalschutz und deshalb nicht erlaubten baulichen Veränderungen kann es ja dann nichts zu tun haben. Wobei man auch da zumindest neuere Kirchen dem unterwerfen könnte...

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2. Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen,

 

3. Ausstellungsräume in Museen,

 

4. Fliegende Bauten.

 

Was sind "fliegende Bauten"????

Find es aber genauso seltsam, dass es nicht für Unterrichtsräume und Ausstellungsräume gilt...

Mit Denkmalschutz und deshalb nicht erlaubten baulichen Veränderungen kann es ja dann nichts zu tun haben. Wobei man auch da zumindest neuere Kirchen dem unterwerfen könnte...

 

"Fliegende Bauten" sind Zelte, wie Bier- oder Zirkuszelte ... vielleicht weil sie bei stärkerem Wind dazu neigen "weg zu fliegen" ? :ninja:

 

Die Ausnahmen wurden aus Gründen der Kostenminimierung vergeben ...

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Bin darauf gestoßen, dass die Regelungen über Fluchtwege, Notausgänge etc. nicht für Kirchen gelten. Kann mir jemand erklären, was es da für einen Grund geben sollen? Kann es in einer Kirche nicht genauso zum Notfall und zur Fluchtnotwendigkeit kommen wie an jedem anderen Ort auch, wo sich Menschen versammeln? Kann nicht ein Amokläufer gerade an Weihnachten, wenn viele im Gottesdienst in einer Kirche auftauchen? Oder es stürzt wie in Belgien das Dach ein?

 

Warum werden also die Kirche hier wieder ausgenommen? Am Geld wird es doch nicht liegen, oder müssen Gläubige weniger geschützt werden als Discobesucher?

 

Dann versuch doch mal, Kirchenbauten aus den vorvorvorigen Jahrhunderten nach den modernen Bauvorschriften umzumodeln. Die meisten müsste man dazu entweder komplett abreißen oder total verschandeln, und beides kollidiert dann wiederum mit dem Denkmalschutz.

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Bin darauf gestoßen, dass die Regelungen über Fluchtwege, Notausgänge etc. nicht für Kirchen gelten. Kann mir jemand erklären, was es da für einen Grund geben sollen? Kann es in einer Kirche nicht genauso zum Notfall und zur Fluchtnotwendigkeit kommen wie an jedem anderen Ort auch, wo sich Menschen versammeln? Kann nicht ein Amokläufer gerade an Weihnachten, wenn viele im Gottesdienst in einer Kirche auftauchen? Oder es stürzt wie in Belgien das Dach ein?

 

Warum werden also die Kirche hier wieder ausgenommen? Am Geld wird es doch nicht liegen, oder müssen Gläubige weniger geschützt werden als Discobesucher?

 

Dann versuch doch mal, Kirchenbauten aus den vorvorvorigen Jahrhunderten nach den modernen Bauvorschriften umzumodeln. Die meisten müsste man dazu entweder komplett abreißen oder total verschandeln, und beides kollidiert dann wiederum mit dem Denkmalschutz.

 

 

das ist ein Argument, das ich gelten lassen könnte. Aber bitte doch nicht alles und jedes, insbesondere nicht für neuere Kirchen! Explizite Ausnahmen könnte die Aufsichtsbehörde immer für 5 Jahre erteilen, dann muss jeweils wieder ein Plan vorgelegt werden. Das ganze ist schlicht nicht im Bewusstsein der Verantwortlichen in der Kirche.

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Ist nicht schon ein Blitzableiter an einer Kirche Ausdruck mangelnden Gottvertrauens? ;)

 

Ich glaube, dass Gott den Menschen den Verstand gegeben hat, warum sollte der Mensch diesen nicht nützen? :ninja:

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Ist nicht schon ein Blitzableiter an einer Kirche Ausdruck mangelnden Gottvertrauens? :ninja:

 

Vertrauen ist Gut, Kontrolle ist besser ;)

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Wer schreit hier nach Bürokratie und warum? Wieviele Menschen sind denn in den letzten hundert Jahren in Kirchen zu Tode gekommen oder verletzt worden? Dagegen hat es in Diskotheken, Kinos und Theatern schon etliche Unglücke gegeben. Offenbar läuft in religiösen Stätten manches anders, man kann Äpfel und Birnen halt nicht vergleichen.

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Wer schreit hier nach Bürokratie und warum? Wieviele Menschen sind denn in den letzten hundert Jahren in Kirchen zu Tode gekommen oder verletzt worden? Dagegen hat es in Diskotheken, Kinos und Theatern schon etliche Unglücke gegeben. Offenbar läuft in religiösen Stätten manches anders, man kann Äpfel und Birnen halt nicht vergleichen.

*LOL*

 

Du hast durchaus recht ... Diskotheken, Theater und Kinos werden von vielen Leuten regelmäßig besucht ... Kirchen dagegen können davon nur träumen :ninja:

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Diese Verordnungen haben eine "historische" Entwicklung hinter sich und sind aus der Not entstanden, Theaterunfällen zu verhindern. (Wikipedia gibt ein paar Hinweise hierzu) Später kamen auch Kinos und in neuer Zeit auch Großveranstaltungen hinzu. Kirchen (wie auch Schulen und Museen etc.) fielen also nie in den gesetzten Fokus der Verordnungen.

 

Ob es inhaltlich Sinn macht, diese Verordnung auch bei Kirchen anzuwenden, wage ich zu bezweifeln. Die potentiellen Bedrohung sind bei Gottesdiensten schon anders geartet als bei Theateraufführungen oder Open air Konzerten. Auch kennt der Gottesdienstbesucher sich i.d.R vor Ort aus und die Fluchtwege sind bei vielen Kirchen recht simpel. Bei Stadien oder Theatern, die auch mit einer nennenswerten Zahl von sich vor Ort nicht auskennenden Besuchern rechnen müssen, sieht dies anders aus. Die Entfluchtung einer Kirche dürfte aufgrund der festen Bänke weniger das Problem sein.

 

Anders ist es übrigens bei Kirchen- und Katholikentagen. Ein anschauliches Beispiel sind die Papphocker: Bis vor einiger Zeit standen sie noch "unverbunden" in den Hallen. Seit (m.W.) dem KT in Hamburg 2000 sind sie nun innerhalb der Reihen miteinander verbunden und erfüllen somit eine Auflage, die aus der Versammlungsstättenverordnung resultiert.

bearbeitet von mbo
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Wer schreit hier nach Bürokratie und warum? Wieviele Menschen sind denn in den letzten hundert Jahren in Kirchen zu Tode gekommen oder verletzt worden? Dagegen hat es in Diskotheken, Kinos und Theatern schon etliche Unglücke gegeben. Offenbar läuft in religiösen Stätten manches anders, man kann Äpfel und Birnen halt nicht vergleichen.

*LOL*

 

Du hast durchaus recht ... Diskotheken, Theater und Kinos werden von vielen Leuten regelmäßig besucht ... Kirchen dagegen können davon nur träumen ;)

Ich wollt grad sagen. Für die Gefahr einer Massenpanik u. dgl. fehlen doch zunehmend die Massen. :ninja:

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Diese Verordnungen haben eine "historische" Entwicklung hinter sich und sind aus der Not entstanden, Theaterunfällen zu verhindern. (Wikipedia gibt ein paar Hinweise hierzu) Später kamen auch Kinos und in neuer Zeit auch Großveranstaltungen hinzu. Kirchen (wie auch Schulen und Museen etc.) fielen also nie in den gesetzten Fokus der Verordnungen.

 

Ob es inhaltlich Sinn macht, diese Verordnung auch bei Kirchen anzuwenden, wage ich zu bezweifeln. Die potentiellen Bedrohung sind bei Gottesdiensten schon anders geartet als bei Theateraufführungen oder Open air Konzerten. Auch kennt der Gottesdienstbesucher sich i.d.R vor Ort aus und die Fluchtwege sind bei vielen Kirchen recht simpel. Bei Stadien oder Theatern, die auch mit einer nennenswerten Zahl von sich vor Ort nicht auskennenden Besuchern rechnen müssen, sieht dies anders aus. Die Entfluchtung einer Kirche dürfte aufgrund der festen Bänke weniger das Problem sein.

 

Anders ist es übrigens bei Kirchen- und Katholikentagen. Ein anschauliches Beispiel sind die Papphocker: Bis vor einiger Zeit standen sie noch "unverbunden" in den Hallen. Seit (m.W.) dem KT in Hamburg 2000 sind sie nun innerhalb der Reihen miteinander verbunden und erfüllen somit eine Auflage, die aus der Versammlungsstättenverordnung resultiert.

 

Natürlich macht das Sinn: Mein konkreter Anlass ist, dass, obgleich das schon früher mal besprochen wurde, der Messner bei uns die Seitentür bei den Weihnachtsgottesdienst nicht aufsperrt. Über die Gründe will ich nicht spekulieren. D.h. eine große Kirche mit 800 Leuten an Weihnachten kann nur durch eine Hauptür (wobei der zweite Flügel nicht aufgeht) uns durch eine winzige Türe vorne entleert werden kann. Die Aussage "die Leute wissen schon die Fluchtweg" ist irrelevant. ES GIBT KEINE! Um diesem gefährlichen Tun mehr Nachdruck zu verleihen, wäre es schon gut, wenn die üblichen Regeln auch für Kirchen gelten würden. Z.B. müssten Vorkehrungen eingebaut werden, dass, selbst wenn der Messner nicht aufgesperrt hat, man in Notfall aus allen Türen rauskann. Offensichtlich brauchen die Menschen solche Vorschriften, es hat bislang die Verantwortlichen niemand gehindert hier Vorkehrungen zu treffen, aber sie haben es bislang nicht getan.

 

Das Bild mit Schafen ist übrigens sehr passend, die Kirchbesucher stellen sich brav jeden Sonntag an und warten bis sie nach knapp 10 Minuten alle draußen sind.

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Natürlich können einzelne Apekte der Verordnung durchaus sinnvoll auf Kirchen übertragen werden. Keine Frage. In seiner Gesamtheit scheint mir die Verordnung jedoch nicht verhältnismässig zu den Gefährdungen und Gefahren zu sein. Dein Hinweis auf Eure Situation zu Weihnachten hat aber schon seine Berechtigung.

 

Prallvolle Weihnachtsgottesdienste sind ein Anlass, die Sicherheit der Besucher in der Kirche zu überprüfen. Gibt es bei Euch einen Sicherheitsbeauftragten? Der Kirchenvorstand müsste eigentlich eine Person benannt haben. Dieser hat über die Sicherheit der Kirchenbesucher zu wachen und im Anlassfall den Pfarrer zu informieren. Ich kenne natürlich nicht die konkrete Lage bei Euch, aber Euer Messner halbiert mal eben die Anzahl der Fluchtwege... Da bezweifle ich auch, dass hier eine Verordnung helfen würde, denn der gesunde Menschenverstand scheint ja hier schon abwesend zu sein...

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