Jump to content

"Ökumenische" Taufe


bluemarvin

Recommended Posts

Ecclesia supplet greift nicht, wenn Du am Küchentisch mit Deiner Familie Eucharistie feierst. Und eben auch nicht, wenn ein nicht gültig geweihter Irgendwas mit seine Gemeinden Eucharistie feiert.

Sorry aber das ist mir aber allem Amüsement des Themas doch entschieden zu magisch gedacht.

Ich referiere nur gerade geltendes Kirchenrecht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

327 Radieschenheilungen

 

lol - noch nie gehört! Das ist ja ne nette Wortverhunzung :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.

 

Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.

OK, dann müssen wir aber Rechtsakt und Sakrament getrennt betrachten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ecclesia supplet greift nicht, wenn Du am Küchentisch mit Deiner Familie Eucharistie feierst. Und eben auch nicht, wenn ein nicht gültig geweihter Irgendwas mit seine Gemeinden Eucharistie feiert.

Sorry aber das ist mir aber allem Amüsement des Themas doch entschieden zu magisch gedacht.

Ich referiere nur gerade geltendes Kirchenrecht.

Es geht ja nur um die kirchliche Garantie - was sonst geschieht, wissen wir nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?

 

Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?

Von kirchlichen Rechtsakten. :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?

 

Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.

Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?
Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.
Ist die weltliche Vertretungsvollmacht zwangsläufig an die Weihe gebunden?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von kirchlichen Rechtsakten. :ninja:
Was bleibt denn da noch, wenn man die Sakramente herausnimmt?

 

Müssen wir jetzt nachweisen, daß Ratzinger nicht gültig getauft ist und dann ist die Aufhebung der Exkommunikation der Piusler wieder vom Tisch?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?

 

Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.

Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens.

Darauf würde man sich wohl berufen - ich sagte ja, die Folgen wind fürchterlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?

 

Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.

Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens.

Darauf würde man sich wohl berufen - ich sagte ja, die Folgen wind fürchterlich.

Ich liebe solche juristischen Spielchen. :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Müssen wir jetzt nachweisen, daß Ratzinger nicht gültig getauft ist und dann ist die Aufhebung der Exkommunikation der Piusler wieder vom Tisch?
Spannende Frage.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von kirchlichen Rechtsakten. :ninja:
Was bleibt denn da noch, wenn man die Sakramente herausnimmt?

 

Müssen wir jetzt nachweisen, daß Ratzinger nicht gültig getauft ist und dann ist die Aufhebung der Exkommunikation der Piusler wieder vom Tisch?

 

Das wäre noch das harmloseste....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?

 

Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.

Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens.

Darauf würde man sich wohl berufen - ich sagte ja, die Folgen wind fürchterlich.

Ich liebe solche juristischen Spielchen. :ninja:

Was waäre, wenn sich heraustsellte, das der Bundespräsident Australier ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.
Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?

 

Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.

Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens.

Darauf würde man sich wohl berufen - ich sagte ja, die Folgen wind fürchterlich.

Ich liebe solche juristischen Spielchen. :ninja:

Was waäre, wenn sich heraustsellte, das der Bundespräsident Australier ist?

Wir stellen die Zahlungen ein - sollen die seine Bezüge überweisen. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wäre noch das harmloseste....
Ach komm - sämtliche Bischofsernennungen wären anzuzweifeln (und wir kennen alle die Bistümer, die darüber nicht besonders traurig wären), die Kardinalserhebungen ebenso, die erfolgten Weihen und Installationen ebenso die Personalentscheidungen in der Kurie...

 

Ich denke wir brauchen eine Offenbarung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wäre noch das harmloseste....
Ach komm - sämtliche Bischofsernennungen wären anzuzweifeln (und wir kennen alle die Bistümer, die darüber nicht besonders traurig wären), die Kardinalserhebungen ebenso, die erfolgten Weihen und Installationen ebenso die Personalentscheidungen in der Kurie...

 

Ich denke wir brauchen eine Offenbarung.

Wir organisieren eine Privatoffenbarung, die alles bestätigt. (In einer Diözese, wo der sie anerkennende Bischof schon unter dem Vorgänger ernannt wurde).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das meinte ich.

 

Am besten in Medjugorje.

 

Hat hier jemand einen guten Draht zum Heiligen GEist? Es muss ja nicht immer Maria sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das meinte ich.

 

Am besten in Medjugorje.

Sag das nicht so laut, sonst kommen die Medju-Fans auf dumme Gedanken, und morgen steht einer da, der Zeuge war, wie der Papst mit Bier getauft wurde... oder so. :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...