gouvernante Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Ecclesia supplet greift nicht, wenn Du am Küchentisch mit Deiner Familie Eucharistie feierst. Und eben auch nicht, wenn ein nicht gültig geweihter Irgendwas mit seine Gemeinden Eucharistie feiert. Sorry aber das ist mir aber allem Amüsement des Themas doch entschieden zu magisch gedacht. Ich referiere nur gerade geltendes Kirchenrecht.
Simone Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 327 Radieschenheilungen lol - noch nie gehört! Das ist ja ne nette Wortverhunzung
Chrysologus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch. Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.
Flo77 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 327 Radieschenheilungenlol - noch nie gehört! Das ist ja ne nette Wortverhunzung Du scheinst noch nicht lange mitzulesen.
Flo77 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?
OneAndOnlySon Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten. OK, dann müssen wir aber Rechtsakt und Sakrament getrennt betrachten.
Chrysologus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Ecclesia supplet greift nicht, wenn Du am Küchentisch mit Deiner Familie Eucharistie feierst. Und eben auch nicht, wenn ein nicht gültig geweihter Irgendwas mit seine Gemeinden Eucharistie feiert. Sorry aber das ist mir aber allem Amüsement des Themas doch entschieden zu magisch gedacht. Ich referiere nur gerade geltendes Kirchenrecht. Es geht ja nur um die kirchliche Garantie - was sonst geschieht, wissen wir nicht.
Chrysologus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war? Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.
Edith1 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war? Von kirchlichen Rechtsakten.
Edith1 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war? Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre. Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens.
Flo77 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war?Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre.Ist die weltliche Vertretungsvollmacht zwangsläufig an die Weihe gebunden?
gouvernante Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Es geht ja nur um die kirchliche Garantie - was sonst geschieht, wissen wir nicht.Deo gratias.
Flo77 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Von kirchlichen Rechtsakten. Was bleibt denn da noch, wenn man die Sakramente herausnimmt? Müssen wir jetzt nachweisen, daß Ratzinger nicht gültig getauft ist und dann ist die Aufhebung der Exkommunikation der Piusler wieder vom Tisch?
Chrysologus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war? Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre. Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens. Darauf würde man sich wohl berufen - ich sagte ja, die Folgen wind fürchterlich.
Edith1 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war? Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre. Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens. Darauf würde man sich wohl berufen - ich sagte ja, die Folgen wind fürchterlich. Ich liebe solche juristischen Spielchen.
gouvernante Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Müssen wir jetzt nachweisen, daß Ratzinger nicht gültig getauft ist und dann ist die Aufhebung der Exkommunikation der Piusler wieder vom Tisch?Spannende Frage.
Chrysologus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Von kirchlichen Rechtsakten. Was bleibt denn da noch, wenn man die Sakramente herausnimmt? Müssen wir jetzt nachweisen, daß Ratzinger nicht gültig getauft ist und dann ist die Aufhebung der Exkommunikation der Piusler wieder vom Tisch? Das wäre noch das harmloseste....
Chrysologus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war? Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre. Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens. Darauf würde man sich wohl berufen - ich sagte ja, die Folgen wind fürchterlich. Ich liebe solche juristischen Spielchen. Was waäre, wenn sich heraustsellte, das der Bundespräsident Australier ist?
gouvernante Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Ich liebe solche juristischen Spielchen. Hm, dabei bin ich doch gar keine Juristin...
Edith1 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.Es geht vor allem um die Gültigkeit von Rechtsakten.Wieso? Könnte der Verkauf von 1.000 m² Bauland aus der Kirchenfabrik ungültig sein, wenn der unterschreibende Pfarrer nicht gültig geweiht war? Er ist ja nicht Pfarrer und hat daher keine Vertretungsvollmacht für die Pfarre. Aber eine Anscheinsvollmacht - spätestens wenn die Ordinariatsklausel drauf ist, ist alles bestens. Darauf würde man sich wohl berufen - ich sagte ja, die Folgen wind fürchterlich. Ich liebe solche juristischen Spielchen. Was waäre, wenn sich heraustsellte, das der Bundespräsident Australier ist? Wir stellen die Zahlungen ein - sollen die seine Bezüge überweisen.
Flo77 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Das wäre noch das harmloseste....Ach komm - sämtliche Bischofsernennungen wären anzuzweifeln (und wir kennen alle die Bistümer, die darüber nicht besonders traurig wären), die Kardinalserhebungen ebenso, die erfolgten Weihen und Installationen ebenso die Personalentscheidungen in der Kurie... Ich denke wir brauchen eine Offenbarung.
Edith1 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Das wäre noch das harmloseste....Ach komm - sämtliche Bischofsernennungen wären anzuzweifeln (und wir kennen alle die Bistümer, die darüber nicht besonders traurig wären), die Kardinalserhebungen ebenso, die erfolgten Weihen und Installationen ebenso die Personalentscheidungen in der Kurie... Ich denke wir brauchen eine Offenbarung. Wir organisieren eine Privatoffenbarung, die alles bestätigt. (In einer Diözese, wo der sie anerkennende Bischof schon unter dem Vorgänger ernannt wurde).
Flo77 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Das meinte ich. Am besten in Medjugorje.
Chrysologus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Das meinte ich. Am besten in Medjugorje. Hat hier jemand einen guten Draht zum Heiligen GEist? Es muss ja nicht immer Maria sein.
Edith1 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Das meinte ich. Am besten in Medjugorje. Sag das nicht so laut, sonst kommen die Medju-Fans auf dumme Gedanken, und morgen steht einer da, der Zeuge war, wie der Papst mit Bier getauft wurde... oder so.
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