challenger Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Hallo zusammen, ich lese in letzter Zeit hier viel über die Weihe der "viri probati". Jetzt habe ich dazu mal eine etwas schräge Frage: Ordensschwestern werden doch zur "Braut Christi" geweiht, oder? Daher tragen sie ja auch eine Art Ehering. Heißt das eigentlich, dass es einer solchen Weihe entgegensteht, wenn man schon verheiratet ist? Wäre das dann so was wie Ehebruch und somit unmöglich, selbst wenn man sich noch so berufen fühlte? LG Challenger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Jetzt habe ich dazu mal eine etwas schräge Frage: Ordensschwestern werden doch zur "Braut Christi" geweiht, oder? Wirklich? Von wem? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Hallo zusammen,ich lese in letzter Zeit hier viel über die Weihe der "viri probati". Jetzt habe ich dazu mal eine etwas schräge Frage: Ordensschwestern werden doch zur "Braut Christi" geweiht, oder? Daher tragen sie ja auch eine Art Ehering. Heißt das eigentlich, dass es einer solchen Weihe entgegensteht, wenn man schon verheiratet ist? Wäre das dann so was wie Ehebruch und somit unmöglich, selbst wenn man sich noch so berufen fühlte? LG Challenger Ja. Ordensgelübde und Jungfrauenweihe dürfen nur Unverheiratete oder Witwen ablegen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Ja. Ordensgelübde und Jungfrauenweihe dürfen nur Unverheiratete oder Witwen ablegen.Das ist, im Blick auf Ordensgelübde, sachlich falsch. Auch Verheiratete können mit Dispens in einem Ordensinstitut Gelübde ablegen, Voraussetzung ist natürlich die Zustimmung des Partners.Witwer und Witwen können ohne Probleme in einen Orden eintreten und dort Gelübde ablegen (bzgl. des Alters regelt das jedes Institut selbst). Witwen können keine Jungfrauenweihe empfangen, in den unierten Kirchen aber nach CCEO aber die Witwenweihe. Die Jungfrauenweihe kann nur empfangen, wer nie verheiratet war und kein „offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes Leben geführt" hat. (Rahmenrichtlinien der DBK, 1986) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 ... in den unierten Kirchen aber nach CCEO aber die Witwenweihe... Was es nicht alles gibt... Nur aus Interesse: Gibt es auch eine Witwerweihe? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Ja. Ordensgelübde und Jungfrauenweihe dürfen nur Unverheiratete oder Witwen ablegen.Das ist, im Blick auf Ordensgelübde, sachlich falsch. Auch Verheiratete können mit Dispens in einem Ordensinstitut Gelübde ablegen, Voraussetzung ist natürlich die Zustimmung des Partners.Witwer und Witwen können ohne Probleme in einen Orden eintreten und dort Gelübde ablegen (bzgl. des Alters regelt das jedes Institut selbst). Witwen können keine Jungfrauenweihe empfangen, in den unierten Kirchen aber nach CCEO aber die Witwenweihe. Die Jungfrauenweihe kann nur empfangen, wer nie verheiratet war und kein „offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes Leben geführt" hat. (Rahmenrichtlinien der DBK, 1986) Danke für die berechtigte Korrektur! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Seraph Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 (bearbeitet) Hallo zusammen,ich lese in letzter Zeit hier viel über die Weihe der "viri probati". Jetzt habe ich dazu mal eine etwas schräge Frage: Ordensschwestern werden doch zur "Braut Christi" geweiht, oder? Daher tragen sie ja auch eine Art Ehering. Heißt das eigentlich, dass es einer solchen Weihe entgegensteht, wenn man schon verheiratet ist? Wäre das dann so was wie Ehebruch und somit unmöglich, selbst wenn man sich noch so berufen fühlte? Die Aussage, daß Ordensschwestern generell "zur Braut Christi geweiht" werden, kann man so nicht stehen lassen. Geweiht wird bei der Jungfrauenweihe, die sowohl von Frauen, die in der Welt leben als auch von den Schwestern mancher Orden empfangen (nicht "abgelegt") werden kann. Darüber hinaus trifft das zu, was Gouvernante schreibt. Auch bei bestehendem Eheband ist es sowohl Männern als auch Frauen möglich, in einen Orden einzutreten. Dabei besteht das Eheband fort. In den Orden legt man Gelübde nach den evangelischen Räten ab (von deren Einhaltung man wiederum dispensiert werden könnte). Eine Weihe ist dagegen etwas unwiderrufliches: einmal geweihtes kann man nicht wieder "entweihen". HTH bearbeitet 7. Februar 2011 von Seraph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Eine Weihe ist dagegen etwas unwiderrufliches: einmal geweihtes kann man nicht wieder "entweihen".Kirchen werden profanisiert, Priester laisiert (ja, ja ich weiß das Prägemal, aber an der praktischen Wirkung ändert das auch nichts) und von Nichtkatholiken vorgenommene Weihen sind ja schon mal grundsätzlich für die römisch-katholische Kirche von Nichtrelevanz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
challenger Geschrieben 7. Februar 2011 Autor Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 (bearbeitet) Vielen Dank für Euer Feedback. Eins ist mir aber nicht ganz klar geworden: Dürfen Verheiratete nun mit Einverständnis des Ehegatten, oder erst wenn / falls sie verwitwen? Edit: Sorry, Seraph und Flo77, habe Eure Beiträge erst zu spät gesehen. ok, hat sich damit erledigt. Danke. bearbeitet 7. Februar 2011 von challenger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Vielen Dank für Euer Feedback. Eins ist mir aber nicht ganz klar geworden: Dürfen Verheiratete nun mit Einverständnis des Ehegatten, oder erst wenn / falls sie verwitwen? sie dürfen mit einverständnis der ehegatten sowohl in einen orden eintreten als auch z.b. zum diakon geweiht werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
challenger Geschrieben 7. Februar 2011 Autor Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 als auch z.b. zum diakon geweiht werden. ...aber Frauen nicht, oder??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 als auch z.b. zum diakon geweiht werden. ...aber Frauen nicht, oder??? klar, als mann kann man nicht ordensfrau oder nonne werden, als frau (gegenwärtig) nicht geweiht. und das ist unabhängig vom familienstand. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Eine Weihe ist dagegen etwas unwiderrufliches: einmal geweihtes kann man nicht wieder "entweihen".Virgines können allerdings aus dem ordo virginum entlassen werden (auf eigene Bitte und zwangsweise). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Eine Weihe ist dagegen etwas unwiderrufliches: einmal geweihtes kann man nicht wieder "entweihen".Virgines können allerdings aus dem ordo virginum entlassen werden (auf eigene Bitte und zwangsweise). Jungfräulichkeit ist also auch bei Katholens kein unauslöschliches Prägemal? Das ist ja ganz erfreulich... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Virgines können allerdings aus dem ordo virginum entlassen werden (auf eigene Bitte und zwangsweise). *schluck* Auch ich ersticke noch mal an dem, was ich nicht sage... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Virgines können allerdings aus dem ordo virginum entlassen werden (auf eigene Bitte und zwangsweise). *schluck* ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Virgines können allerdings aus dem ordo virginum entlassen werden (auf eigene Bitte und zwangsweise). *schluck* ?? Gilt das für Priester nicht auch? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Virgines können allerdings aus dem ordo virginum entlassen werden (auf eigene Bitte und zwangsweise). *schluck* ?? Gilt das für Priester nicht auch? Werner Es gibt drei Sakramente, die einen sog. "charakter indelebilis", ein "unauslöschliches Prägemal" verleihen: Taufe, Firmung und Priesterweihe. Diese Sakramente können nicht wiederholt werden und es gilt (analog bei allen dreien): einmal getauft, für immer getauft... Die Jungfrauenweihe hingegen ist eine sog. "benedictio constitutiva", die kein unauslöschliches Prägemal verleiht. Die Jungfrauenweihe gliedert die Frau, die diese empfangen hat, in einen öffentlichen Stand in der Kirche ein (nämlich den ordo virginum), aus dem diese eben auch wieder entlassen werden kann. Ein anderer Stand in der Kirche ist zB der Kelrikerstand, und auch aus diesem können Mitglieder entlassen werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Virgines können allerdings aus dem ordo virginum entlassen werden (auf eigene Bitte und zwangsweise). *schluck* ?? Gilt das für Priester nicht auch? Werner Es gibt drei Sakramente, die einen sog. "charakter indelebilis", ein "unauslöschliches Prägemal" verleihen: Taufe, Firmung und Priesterweihe. Diese Sakramente können nicht wiederholt werden und es gilt (analog bei allen dreien): einmal getauft, für immer getauft... Die Jungfrauenweihe hingegen ist eine sog. "benedictio constitutiva", die kein unauslöschliches Prägemal verleiht. Die Jungfrauenweihe gliedert die Frau, die diese empfangen hat, in einen öffentlichen Stand in der Kirche ein (nämlich den ordo virginum), aus dem diese eben auch wieder entlassen werden kann. Ein anderer Stand in der Kirche ist zB der Kelrikerstand, und auch aus diesem können Mitglieder entlassen werden. Ah, Klerikerstand, genau, das war es was ich meinte! Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Es gibt drei Sakramente, die einen sog. "charakter indelebilis", ein "unauslöschliches Prägemal" verleihen: Taufe, Firmung und Priesterweihe. Diese Sakramente können nicht wiederholt werden und es gilt (analog bei allen dreien): einmal getauft, für immer getauft...Die Jungfrauenweihe hingegen ist eine sog. "benedictio constitutiva", die kein unauslöschliches Prägemal verleiht. Die Jungfrauenweihe gliedert die Frau, die diese empfangen hat, in einen öffentlichen Stand in der Kirche ein (nämlich den ordo virginum), aus dem diese eben auch wieder entlassen werden kann. Ein anderer Stand in der Kirche ist zB der Kelrikerstand, und auch aus diesem können Mitglieder entlassen werden. So schön, wie du das zusammengefasst hast, tun sich da ganz andere Perspektiven auf: Wenn jemand das unauslöschliche Prägemal der Priesterweihe hat, aber trotzdem nicht (mehr) Kleriker ist, dann könnte man es doch auch so einrichten, dass jemand Kleriker ist, der nicht die sacra ordinatio, sondern vielleicht nur eine benedictio constitutiva empfangen hat. Ja, ich weiß, du hörst du Nachtigall... und OT ist es ohnehin... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 und OT ist es ohnehin... Ich habe wenig Probleme, wenn Du rumtrapst... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
challenger Geschrieben 7. Februar 2011 Autor Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Wenn jemand das unauslöschliche Prägemal der Priesterweihe hat, aber trotzdem nicht (mehr) Kleriker ist, dann könnte man es doch auch so einrichten, dass jemand Kleriker ist, der nicht die sacra ordinatio, sondern vielleicht nur eine benedictio constitutiva empfangen hat. Kann man denn aus der Trennbarkeit allein schon auf die Umkehrbarkeit des Ursache-Wirkungszusammenhang schließen? Also wenn A (Klerikerstand) nicht Bedingung für B (Weihe) ist, ist auch B nicht Voraussetzung für A? Das sind doch zwei verschiedene Schuhe, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Es gibt drei Sakramente, die einen sog. "charakter indelebilis", ein "unauslöschliches Prägemal" verleihen: Taufe, Firmung und Priesterweihe. Diese Sakramente können nicht wiederholt werden und es gilt (analog bei allen dreien): einmal getauft, für immer getauft...Die Jungfrauenweihe hingegen ist eine sog. "benedictio constitutiva", die kein unauslöschliches Prägemal verleiht. Die Jungfrauenweihe gliedert die Frau, die diese empfangen hat, in einen öffentlichen Stand in der Kirche ein (nämlich den ordo virginum), aus dem diese eben auch wieder entlassen werden kann. Ein anderer Stand in der Kirche ist zB der Kelrikerstand, und auch aus diesem können Mitglieder entlassen werden. So schön, wie du das zusammengefasst hast, tun sich da ganz andere Perspektiven auf: Wenn jemand das unauslöschliche Prägemal der Priesterweihe hat, aber trotzdem nicht (mehr) Kleriker ist, dann könnte man es doch auch so einrichten, dass jemand Kleriker ist, der nicht die sacra ordinatio, sondern vielleicht nur eine benedictio constitutiva empfangen hat. Ja, ich weiß, du hörst du Nachtigall... und OT ist es ohnehin... Naja, gewissermaßen gab es solche Herren bis ins 18. Jahrhundert ja zuhauf: jede Menge Bischöfe und Kanoniker haben nie eine Weihe empfangen, zählten aber zum Klerikerstand. Oder taten sie das kirchenrechtlich etwa nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Naja, gewissermaßen gab es solche Herren bis ins 18. Jahrhundert ja zuhauf: jede Menge Bischöfe und Kanoniker haben nie eine Weihe empfangen, zählten aber zum Klerikerstand. Oder taten sie das kirchenrechtlich etwa nicht?Natürlich. Eintritt in den Klerikerstand war die Tonsur. Eine niedere oder höhere Weihe war dazu nicht nötig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2011 Kann man denn aus der Trennbarkeit allein schon auf die Umkehrbarkeit des Ursache-Wirkungszusammenhang schließen? Also wenn A (Klerikerstand) nicht Bedingung für B (Weihe) ist, ist auch B nicht Voraussetzung für A? Natürlich nicht notwendigerweise, aber durch die Trennbarkeit ist es doch so, dass es nach einer eingehenderen Begründung schreit, wenn B doch die Voraussetzung für A sein soll. Und das mit der Tonsur hatte ich mir auch gerade ergooglet, das stützt ja ebenso die Zweifel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts