GermanHeretic Geschrieben 8. März 2011 Melden Share Geschrieben 8. März 2011 Was aber, wenn der Halter sagt: "Ich war zu an dem betreffenden Tag nicht in der Stadt. Zugang zum Auto haben meine Frau und mein Sohn, aber keiner von beiden wollte sich dazu äußern, wer an dem Tag gefahren ist." Kann das Gericht dann etwas machen? Dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs aufdrücken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 8. März 2011 Autor Melden Share Geschrieben 8. März 2011 An eben der Stelle in Ulm ist es besonders fies, weil dort, wie Sokrates schon sagte, ziemlich nahe auch städtische Parplätze sind, und sich die Parkscheinautomaten sehr ähnlich sehen (habe ich jedenfalls so in Erinnerung). Wenn man sich nicht auskennt, kann man leicht den falschen Parkschein kaufen. Ich wohne seit 30 Jahren in Ulm, aber das weiß ich erst seit jetzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 8. März 2011 Autor Melden Share Geschrieben 8. März 2011 Dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs aufdrücken? Bei privatrechtlichen Anprüchen eines Abzockeras? Da müsste ich beginnen, am Rechtsstaat zu verzweifeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. März 2011 Melden Share Geschrieben 8. März 2011 Kann das Gericht dann etwas machen? Das Gericht macht gar nichts, der Kläger könnte dann allerdings die Frau und den Sohn als Zeugen benennen. Wenn die dann das Zeugnis verweigern, würde ich als Kläger den Beklagten als Partei vernehmen lassen und die Beeidigung der Aussage beantragen. Nicht alle sind so abgezockt, dass sie für 250 EUR einen Meineid begehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 8. März 2011 Melden Share Geschrieben 8. März 2011 wobei ich sowieso nur im äußersten Notfall Parkplätze benutze, bei denen ich vorher ein Ticket lösen muss. Woher soll ich denn wissen, wie lange ich brauche, das heisst, ich zahle im Normalfall (weil ich ein vorsichtiger Mensch bin) immer viel zu viel. Oder ich komme in Hektik, weil die Parkzeit abläuft. Da fahr ich lieber ins Parkhaus und zahle für die Zeit, die ich brauche. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. März 2011 Melden Share Geschrieben 8. März 2011 Dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs aufdrücken? Bei privatrechtlichen Anprüchen eines Abzockeras? Da müsste ich beginnen, am Rechtsstaat zu verzweifeln. Im Raum steht ja auch der Vorwurf eines § 265a StGB. Auf dieser Grundlage könnte eine Fahrtenbuchauflage eher gerechtfertigt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 8. März 2011 Melden Share Geschrieben 8. März 2011 Kann das Gericht dann etwas machen? Das Gericht macht gar nichts, der Kläger könnte dann allerdings die Frau und den Sohn als Zeugen benennen. Wenn die dann das Zeugnis verweigern, würde ich als Kläger den Beklagten als Partei vernehmen lassen und die Beeidigung der Aussage beantragen. Nicht alle sind so abgezockt, dass sie für 250 EUR einen Meineid begehen. Und ein Gericht lässt wegen eines Parktickets die Leute Eide schwören? Da würd ich mich auf die Bibel berufen und den Eid aus religiösen Gründen verweigern. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. März 2011 Melden Share Geschrieben 8. März 2011 Und ein Gericht lässt wegen eines Parktickets die Leute Eide schwören? Die Eidesfreude ist regional unterschiedlich. Allerdings wäre auch die unbeeidete Parteivernehmung bei Falschheit der Aussage ein Prozessbetrug und damit strafbar. Da würd ich mich auf die Bibel berufen und den Eid aus religiösen Gründen verweigern. Keine Sorge, du kannst auch eine Bekräftigung deiner Aussage ohne Eid leisten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 8. März 2011 Melden Share Geschrieben 8. März 2011 An eben der Stelle in Ulm ist es besonders fies, weil dort, wie Sokrates schon sagte, ziemlich nahe auch städtische Parplätze sind, und sich die Parkscheinautomaten sehr ähnlich sehen (habe ich jedenfalls so in Erinnerung). Wenn man sich nicht auskennt, kann man leicht den falschen Parkschein kaufen. Ich wohne seit 30 Jahren in Ulm, aber das weiß ich erst seit jetzt. Ich weiß das auch erst, seit es meiner Freundin mal passiert ist. Allerdings hat die es andersrum falsch gemacht, also den Abzocker-Parkschein für einen städtischen Parkplatz genommen. Daher wusste ich nicht, dass der umgekehrte Irrtum gleich zweistellig kostet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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