Jump to content

Recommended Posts

Geschrieben

 

 

Mir kommen gleich die Tränen. Im selben Thread bezeichnet oneAndonlySon Papst Johannes Paul II. als Flugente. Das hat natürlich mit dem Thread zu tun, deswegen haben die Mods diese Bezeichunung auch nicht als dämlich eingestuft. Dämlich ist sie trotzdem.

 

Und ich frage mich, wenn Du diese Bemerkung so dämlich empfindest, warum Du diesen Beitrag nicht meldest? Nicht immer lese ich alle Postings durch. Genau werde ich aber, wenn eine Meldung darüber vorliegt.

 

Jeder der über ein wenig Grips verfügt empfindet die Flugentennummer als dämlich. Im übrigen warst Du die Threaderöffnerin, Du solltest schon ein wenig in Deinen eigenen Nummern mitlesen. Was ich über die Luftmeldeknopf halte habe ich weiter, viel weiter oben schon umfassend dargelegt.

Geschrieben (bearbeitet)

Mir kommen gleich die Tränen. Im selben Thread bezeichnet oneAndonlySon Papst Johannes Paul II. als Flugente. Das hat natürlich mit dem Thread zu tun, deswegen haben die Mods diese Bezeichunung auch nicht als dämlich eingestuft. Dämlich ist sie trotzdem.

 

Wo genau? Ich habe es nicht gefunden.

 

 

Hallo Gabriele :winke:

 

Ich habe sie jetzt nach intensivem Suchen gefunden

 

Hier: http://www.mykath.de...ost__p__1602177

 

 

Kleine Aufmerksamkeit von mir:

 

geschrieben am: 16 Januar 2011 - 02:40

 

Hallo Moni :winke:

 

das Posting habe ich auch gefunden, dachte aber, das kann es wohl kaum sein.

Entweder hat Stanley in der Eile übersehen, dass hier keineswegs ein Papst als "Flugente" bezeichnet wird (da würde ja ansonsten St. Martin als "Gans" und St. Nikolaus als "Süßigkeiten und Nüsse" bezeichnet), oder es gibt da noch ein anderes Posting (vielleicht von jemand anderem?), das wir beide nicht finden.

Aber Stanley wird dieses Rätsel ganz sicher für uns lösen. :)

Wenn euch das zu lange her ist: Wie wäre es mit diesem Posting von Franz?

Auch in dem Posting wird JPII nicht als Flugente tituliert.

 

 

Da ist nur von einer polnischen Flugente die Rede. Das in einem Thread über J.P.2. Da existiert kein Zusammenhang. Deswegen duckt sich auch der Verfasser. Nee ist klar.

bearbeitet von Stanley
OneAndOnlySon
Geschrieben
Da ist nur von einer polnischen Flugente die Rede. Das in einem Thread über J.P.2. Da existiert kein Zusammenhang. Deswegen duckt sich auch der Verfasser. Nee ist klar.

:lol:

Geschrieben

Ich empfand die Sache mit der polnischen Flugente immer als liebvoll-freundliche Persiflage auf Johannes Pauls Reisetätigkeit. Ich glaube, ehrlich gesagt, dass er das humorvoller genommen hätte als einige hier, die päpstlicher als der Papst tun.

Franciscus non papa
Geschrieben

Ich empfand die Sache mit der polnischen Flugente immer als liebvoll-freundliche Persiflage auf Johannes Pauls Reisetätigkeit. Ich glaube, ehrlich gesagt, dass er das humorvoller genommen hätte als einige hier, die päpstlicher als der Papst tun.

 

 

du hast halt humor. anderen geht das ab.

Geschrieben

Eine andere humor- und liebevolle Bezugnahme auf seine umfassende Reisetätigkeit war "Eiliger Vater". Fand ich sehr schön und witzig und sicherlich nicht beleidigend.

Geschrieben

Ich kannte das im Zusammenhang mit dem Drei-Päpste-Jahr 1978: Der greise Papst, der weise Papst und der Reise-Papst. ;)

Geschrieben

Ich empfand die Sache mit der polnischen Flugente immer als liebvoll-freundliche Persiflage auf Johannes Pauls Reisetätigkeit. Ich glaube, ehrlich gesagt, dass er das humorvoller genommen hätte als einige hier, die päpstlicher als der Papst tun.

 

Na ganz so humorvoll war das ganze nun auch wieder nicht:

OT franciscus: du bist soooo boshaft, ich habe die flugente heute sorgfältig vermieden. und nun bringst du das.

 

Wenn man nun weiß, dass franciscus die Seligsprechung JP 2 für eine überflüssige Aktion hält, bekommt die Flugente schon ein etwas schrägen Geschmack. Zumal er etwas später dann von eine polnischen Flugente spricht. Wie gesagt: Eine selten dämliche Bemerkung.

Geschrieben

Wenn das Verständnis hier so ist, dass persönliche Beleidigungen durch Benutzer in PNs toleriert werden

 

Fuer PNs gilt das Telekommunikationsgeheimnis, wir duerfen keine Einsicht nehmen.

 

Was Du da forderst zeugt von Unkenntnis in diversen Bereichen.

In diesem Fall habt ihr aber nachweislich.

Wie ich schon gesagt habe, ich bin kein Anwalt.

 

Du hast die PN an verschiedene Moderatoren weitergereicht und uns damit zugänglich gemacht. Ich bitte entschieden darum, Unterstellungen, Moderation oder Administration würden hier in rechtsbrecherischer Weise PNs lesen, zu unterlassen. Weiterhin weise ich darauf hin, dass jeder Versuch, rechtliche Schritte gegen das das Forum einzuleiten, zum Ausschluss führt. Selbiges gilt auch für das Verföfentlichen von PNs ohne Zustimmung des Absenders.

 

Chrysologus als Mod

Ich habe niemals davon geschrieben, dass das Verhalten der Mods rechtsbrecherisch gewesen sei, ich hatte einen Mod zur Diskussion eingeladen und einen Beitrag gemeldet, ein weiterer Mod hat die Meldung zurückgewiesen.

Geschrieben
Jeder der über ein wenig Grips verfügt empfindet die Flugentennummer als dämlich.

Woher willst du das als Außenstehender wissen?

Geschrieben

Wie gesagt: Eine selten dämliche Bemerkung.

Hm. Normalerweise würde ich das jetzt editieren, sonst heißt es wieder, neuerdings könnte in der Kata beleidigt werden. :unsure:

Dale Earnhardt
Geschrieben
Jeder der über ein wenig Grips verfügt empfindet die Flugentennummer als dämlich.

Woher willst du das als Außenstehender wissen?

:D

Geschrieben

Nein, ich gehe zu einem RA um Rechtsberatung zu ersuchen.

 

Oh bitte. Du bist in einer PM beleidigt worden und willst deshalb zum Anwalt gehen? Warum setzt Du den User nicht einfach auf Ignore und gut ist?

Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist - in Österreich ist eine "Beleidigung" unter vier Augen oder in einem Brief, bei dem der Absender nicht damit rechnen muss, dass Dritte ihn lesen (also nicht, wenn er ihn ohne Vermerk "Zur Persönlichen Eröffnung" in eine Firma schickt und daher mit Kenntnisnahme durch Dritte rechnen muss) irrelevant.

Genau das ist eine PN.

Für Dritte nicht einsehbar.

Falls die Rechtslage in D nicht wesentlich anders ist, kannst Du es vergessen.

Das war mir noch unbekannt, danke.

Entgegen verbreiteter Meinung schützt das Beleidigungsverbot nicht das empfindsame Seelenleben des Beleidigten, sondern seine "Ehre", also sein Ansehen bei Dritten. Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.

 

Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.

Geschrieben
Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.

 

Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.

Das ist falsch.

Darf ich fragen, wo Du dies herhast?

Geschrieben
Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.

 

Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.

Das ist falsch.

Darf ich fragen, wo Du dies herhast?

Von einem Jurastudenten. Was ist es denn genau, was nicht stimmt?

Geschrieben
Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.
Das ist falsch.Darf ich fragen, wo Du dies herhast?
Von einem Jurastudenten. Was ist es denn genau, was nicht stimmt?
Auch wenn du mich unter vier Augen beleidigst, machst du dich strafbar. Ob ich das allerdings beweisen kann steht auf einem anderen Blatt. Wenn du mich schriftlich beleidigst,hast du allerdings schlechte Karten, denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.
Geschrieben

Felicians Punkt war jedoch, dass das Forum etwas unternehmen muesste, wenn er per PM beleidigt wird, sozusagen um der Mitstoererhaftung zu entgehen. Und es ist ohnehin unklar, ob man einen Avatar beleidigen kann.

Geschrieben
Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.

 

Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.

Das ist falsch.

Darf ich fragen, wo Du dies herhast?

Von einem Jurastudenten. Was ist es denn genau, was nicht stimmt?

Weil die Ehre auch als verletzt gilt, wenn die Äußerung nur gegenüber dem Beleidigten erfolgt.

Der Begriff der Ehre im Sinne des § 185 StBGB umfasst nicht nur den sozialen Achtungsanspruch, sondern auch die Selbstachtung.

Geschrieben (bearbeitet)
Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.
Das ist falsch.Darf ich fragen, wo Du dies herhast?
Von einem Jurastudenten. Was ist es denn genau, was nicht stimmt?
Auch wenn du mich unter vier Augen beleidigst, machst du dich strafbar. Ob ich das allerdings beweisen kann steht auf einem anderen Blatt. Wenn du mich schriftlich beleidigst,hast du allerdings schlechte Karten, denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.

 

Schlicht und ergreifend Ja zu dem, was Du geschrieben hast! Nur bedenke, Du hast es einem Philosophen geschrieben, und diese Damen und Herrschaften haben die Intelligenz für sich alleine gepachtet; da können Juristen und Politologen nicht gegen anstinken: Philosophen haben immer recht :lol:

bearbeitet von atheist666
Geschrieben
Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.
Das ist falsch.Darf ich fragen, wo Du dies herhast?
Von einem Jurastudenten. Was ist es denn genau, was nicht stimmt?
Auch wenn du mich unter vier Augen beleidigst, machst du dich strafbar. Ob ich das allerdings beweisen kann steht auf einem anderen Blatt. Wenn du mich schriftlich beleidigst,hast du allerdings schlechte Karten, denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.

Ja, es ging damals auch nur um den ersteren Fall, die Beleidigung unter vier Augen. Aber da Edith schrieb, dass in Österreich auch eine "private" schriftliche nicht strafbar ist, habe ich mir das so zusammengereimt. Scheint in Deutschland dann anders zu sein.

Geschrieben
Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.
Das ist falsch.Darf ich fragen, wo Du dies herhast?
Von einem Jurastudenten. Was ist es denn genau, was nicht stimmt?
Auch wenn du mich unter vier Augen beleidigst, machst du dich strafbar. Ob ich das allerdings beweisen kann steht auf einem anderen Blatt. Wenn du mich schriftlich beleidigst,hast du allerdings schlechte Karten, denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.

Ja, es ging damals auch nur um den ersteren Fall, die Beleidigung unter vier Augen. Aber da Edith schrieb, dass in Österreich auch eine "private" schriftliche nicht strafbar ist, habe ich mir das so zusammengereimt. Scheint in Deutschland dann anders zu sein.

 

So einfach ist das nicht. Die Frage ist nämlich anders: Kann ich sperren oder nicht.

Wenn ich nicht sperren kann, dann ist ein Brief auch relavant.

Geschrieben

Wir sprechen von Beleidigungen, für die sehe ich keinen Bedarf, irgendwelche Abgrenzungen einzuführen.

 

Wenn Du in einem Brief eine gefährliche Drohung schreibst, ist das durchaus strafbar, auch, wenn Du sie unter vier Augen mündlich äußerst.

 

Hier wäre für mich die Grenze auch bei PNs überschritten; da würde ich keinen Vertraulichkeitsschutz mehr gutheißen.

 

Ich brauche wohl nicht den Mittelteil für den Philosophen-Deppen zu makieren.

Franciscus non papa
Geschrieben

nun sind allerdings die meldungen felicians in der regel nicht auf eine wirkliche beleidigung bezogen, sondern auf dinge, die er aus einem post herausliest.

Geschrieben
Deshalb ist eine Beleidigung nur strafbar, wenn sie quasi "vor den Augen" von Dritten stattfindet, bzw. man bei einer öffentlichen Beleidigung den Betroffenen zuordnen kann.Beleidigungen mit Briefgeheimnis musst du ertragen, da keiner außer dir etwas davon mitkriegt.
Das ist falsch.Darf ich fragen, wo Du dies herhast?
Von einem Jurastudenten. Was ist es denn genau, was nicht stimmt?
Auch wenn du mich unter vier Augen beleidigst, machst du dich strafbar. Ob ich das allerdings beweisen kann steht auf einem anderen Blatt. Wenn du mich schriftlich beleidigst,hast du allerdings schlechte Karten, denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.

Dann ist die deutsche Rechtslage tatsächlich anders. Gerichtlich strafbar ist die Üble Nachrede/Beleidigung in Ö nur dann, wenn sie in einer "für einen Dritten wahrnehmbaren Weise" geschieht.

Unter vier Augen gibt es allenfalls die "Ehrenkränkung" als Verwaltungsdelikt. das ist aber im einzelnen Ländersache.

Geschrieben

Eine Beleidigung innerhalb der pm's ist natürlich eine ebenso große Sauerei, wie eine im öffentlichen Bereich.

Aber es ist kein Fall für die Moderation. Für seine Privatunterhaltungen ist jeder selbst verantwortlich. Die Moderatoren haben keinen Einblick in die pm's und sollen ihn auch nicht haben. Pm's sind zunächst mal Privatangelegenheiten.

 

Etwas anderes wäre, wenn jemand die Pm-Funktion zu nichtprivaten Zwecken missbraucht.

Extrembeispiel: Jemand loggt sich ein und schreibt Rund-pms mit Werbung für Kinderpornos oder Naziorganisationen. In diesem Falle wäre es gut, das wirklich zu melden.

Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...