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Kommentare zu Moderatorentätigkeiten


soames

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Helmut hat gefragt, warum man ihm "moralische Verwilderung" vorwirft, woher dieser Zorn komme. Damit unterstellt er jemandem Zorn, das ist wahr. Das aber jemand dieses Forum eine Woche verlassen muss, weil er jemandem unterstellt, zornig zu sein (und nur dieser Vorwurf ist ja beim zweiten Einstellen des Satzes übrig geblieben), ist allerdings etwas, das ich bislang nicht für möglich gehalten habe. Darüber könne man streiten? Nein, ich finde, darüber kann man schon nicht mehr streiten.

Das mit der Motivationsunterstellung ist zu einem netten Spielchen geworden.

Wenn mir jemand moralische Verwilderung vorwirft, frage ich auch schon mal nach, ob diese Wortwahl nicht vielleicht doch vom Zorn her so scharf ausgefallen ist. Und trotz mangels an "Beweisen" wird mir das nur dann auszureden sein, wenn der Schreiber eine andere, eine einsichtige, Begründung vorbringt.

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

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Als die neuen Regeln der härteren Moderation vorgestellt wurden, hatte irgendwer geistesgegenwertig nachgefragt, ob das für "Grundguter" auch gilt. Tatsächlich war der konservative Konsens der Meinung, auch dieser Begriff müsse künftig gelöscht werden.

Nun, dass er hier vor ein paar Tagen verwendet wurde, ist mir natürlich auch aufgefallen. Seit dem warte ich mit amüsiertem

Interesse, dass das tatsächlich ein gewissenhafter Mod entfernt, oder ein aufmerksamer Empörter meldet.

Da das nicht passiert ist, schöpfen wir wieder Hoffnung und haben einen wervollen Präzedenzfall. :D

Motivationsunterstellend stelle ich mal die These auf, dass die Nichtlöschung kein böser Wille und keine Gesinnungs-Nichtmoderation war, sondern schlichtweg ein Übersehen. Sag ich doch: Es wird langsam unübersichtlich. Das mit den Präzedenzfällen kann man gar nicht in den Griff bekommen, so man nicht die Moderatorenschaft durch ein ganzes Heer ausgefuchtster Juristen ersetzt. Und davor bewahre uns Gott. (Atheisten mögen bitte etwas anderes an die Stelle des letzten Satzes stellen!)

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

Es darf schon aus dem Tohu zitiert werden, nur nicht die markierte Passage, die den Löschgrund darstellt.

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

Deine Seriösität glaube ich Dir unbesehen.

Du bist nicht unseriös oder regelwidrig.

Aber wie soll man das alles noch im Kopf behalten? Ich halte die ganze wunderbare Regelvermehrung für einen Schuss in den Ofen. Und je länger sie fortschreitet, desto schwieriger wird es - sowohl die korrekte Ausführung, alsauch die Vermittlung.

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

Die Regel hieß doch, dass beanstandete Beiträge wieder eingestellt werden können, wenn der beanstandete Teil entfernt ist?

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

Es darf schon aus dem Tohu zitiert werden, nur nicht die markierte Passage, die den Löschgrund darstellt.

Waaaaaah! Noch eine Präzisierung! Paragraph 1324a, Absatz 5, Klausel 37a!

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Im Thread "Inzest bleibt strafbar" ist, so scheint mir, ein Versehen passiert. Dort wurde der Hinweis eines Users, nämlich helmut, er habe eine sachlich korrekte Bemerkung über die begriffliche Nähe von Eugenik und Rassenhygiene gemacht, ins Tohuwabohu verschoben - also wohlgemerkt nicht die Bemerkung selber, sondern der Hinweis darauf, sie sei sachlich korrekt, was sie meines Erachtens tatsächlich ist. Zudem wurde der User, wenn ich es recht verstanden habe, für eine Woche gesperrt. Ich möchte darum bitten, dieses Versehen zu korrigieren.

 

Alfons

Die Verwarnung erfolgte wegen wiedereinstellen eines gelöschten Textes. Regelung

 

Eines zu Unrecht gelöschtes Textes, sehe ich das richtig?

 

Alfons

Darüber kann man streiten.

Bei einem so sensiblen Thema besteht immer die Gefahr, dass es schnell abrutscht und auf die persönliche Schiene geht und so habe ich den beanstandeten Teil auch verstanden, was sonst sollte das mit den schlechten Gewissen und den Mutmassungen über die Gefühle von Foranten.

 

 

Hm. Helmut hat gefragt, warum man ihm "moralische Verwilderung" vorwirft, woher dieser Zorn komme. Damit unterstellt er jemandem Zorn, das ist wahr. Das aber jemand dieses Forum eine Woche verlassen muss, weil er jemandem unterstellt, zornig zu sein (und nur dieser Vorwurf ist ja beim zweiten Einstellen des Satzes übrig geblieben), ist allerdings etwas, das ich bislang nicht für möglich gehalten habe. Darüber könne man streiten? Nein, ich finde, darüber kann man schon nicht mehr streiten.

 

Alfons

Aber warum antwortet er dann Phyllis, bzw. fragt sie?

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

Die Regel hieß doch, dass beanstandete Beiträge wieder eingestellt werden können, wenn der beanstandete Teil entfernt ist?

Ja. Nach Paragraph 1324a, Absatz 5, Klausel 37a.

Aber bist Du Dir sicher, dass nicht in Klausel 37b eine Ausnahme vorgesehen ist?

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

Die Regel hieß doch, dass beanstandete Beiträge wieder eingestellt werden können, wenn der beanstandete Teil entfernt ist?

Ja, seit wir diese farblich markieren.

 

Inge hat es hier präzisiert.

bearbeitet von boandlkramer
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Im Thread "Inzest bleibt strafbar" ist, so scheint mir, ein Versehen passiert. Dort wurde der Hinweis eines Users, nämlich helmut, er habe eine sachlich korrekte Bemerkung über die begriffliche Nähe von Eugenik und Rassenhygiene gemacht, ins Tohuwabohu verschoben - also wohlgemerkt nicht die Bemerkung selber, sondern der Hinweis darauf, sie sei sachlich korrekt, was sie meines Erachtens tatsächlich ist. Zudem wurde der User, wenn ich es recht verstanden habe, für eine Woche gesperrt. Ich möchte darum bitten, dieses Versehen zu korrigieren.

 

Alfons

Die Verwarnung erfolgte wegen wiedereinstellen eines gelöschten Textes. Regelung

 

Eines zu Unrecht gelöschtes Textes, sehe ich das richtig?

 

Alfons

Darüber kann man streiten.

Bei einem so sensiblen Thema besteht immer die Gefahr, dass es schnell abrutscht und auf die persönliche Schiene geht und so habe ich den beanstandeten Teil auch verstanden, was sonst sollte das mit den schlechten Gewissen und den Mutmassungen über die Gefühle von Foranten.

 

 

Hm. Helmut hat gefragt, warum man ihm "moralische Verwilderung" vorwirft, woher dieser Zorn komme. Damit unterstellt er jemandem Zorn, das ist wahr. Das aber jemand dieses Forum eine Woche verlassen muss, weil er jemandem unterstellt, zornig zu sein (und nur dieser Vorwurf ist ja beim zweiten Einstellen des Satzes übrig geblieben), ist allerdings etwas, das ich bislang nicht für möglich gehalten habe. Darüber könne man streiten? Nein, ich finde, darüber kann man schon nicht mehr streiten.

 

Alfons

Aber warum antwortet er dann Phyllis, bzw. fragt sie?

 

Ich habe gerade nachgeschaut. Tatsächlich - ein Zitierfehler von Helmut. Aus dem Diskussionsverlauf und auch aus Helmuts zweiten beanstandeten Posting ist klar zu erkennen, dass Helmut auf einen Vorwurf von Marcellinus reagiert.

 

Marcellinus wirft Helmut "moralische Verwilderung" vor.

Helmut fragt Marcellinus zurück, woher dieser Zorn komme.

Ergebnis: Verwarnung und eine Woche Sperre.

Ich habe das oben als Versehen bezeichnet, weil mir eine andere Begründung nicht möglich erschien. Ich bitte erneut darum, dieses Versehen zu korrigieren.

Ich bitte sehr ernsthaft darum.

 

Alfons

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

Deine Seriösität glaube ich Dir unbesehen.

Du bist nicht unseriös oder regelwidrig.

Aber wie soll man das alles noch im Kopf behalten? Ich halte die ganze wunderbare Regelvermehrung für einen Schuss in den Ofen. Und je länger sie fortschreitet, desto schwieriger wird es - sowohl die korrekte Ausführung, alsauch die Vermittlung.

Das eigentliche Problem scheint mir, wenn ich mich mal aus dem Off dazu äußern darf, daß sich gefühlt (nicht gezählt) mehr Posts mit diesen Metadiskussionen beschäftigen als mit interessanten Themen, um deretwillen es überhaupt Sinn macht, hier zu schreiben.

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Das ist jetzt in dem Zusammenhang vlt. schwer vermittelbar, aber die Regel, dass nicht aus dem Tohu zitiert werden darf besteht schon ziemlich lange und ist unabhängig davon, warum der Text verschoben wurde, also auch z.b. OTs und sonstiges.

Es darf schon aus dem Tohu zitiert werden, nur nicht die markierte Passage, die den Löschgrund darstellt.

Waaaaaah! Noch eine Präzisierung! Paragraph 1324a, Absatz 5, Klausel 37a!

 

Man nennt das Wiedereinstellung. Sollte dir noch bekannt sein. Und nun halt doch einfach mal den Rand, du langweilst.

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:feedtroll:
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Auch wenn es als Scherz gedacht sein sollte .... solche Anspielungen haben in der Vergangenheit schon für viel Unbill gesorgt.

 

Ist "Grundguter" eigentlich auch eine schlechte Wortwahl, die in der Vergangenheit schon für Ärger gesorgt hat?

 

Als die neuen Regeln der härteren Moderation vorgestellt wurden, hatte irgendwer geistesgegenwertig nachgefragt, ob das für "Grundguter" auch gilt. Tatsächlich war der konservative Konsens der Meinung, auch dieser Begriff müsse künftig gelöscht werden.

 

B)

 

Woher soll man als Neuling eigentlich wissen, dass der Ausdruck "Grundguter" bzw. Alloholwitze hier schon für Unbill gesorgt haben und daher zu vermeiden sind?

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Ja. Nach Paragraph 1324a, Absatz 5, Klausel 37a.

Aber bist Du Dir sicher, dass nicht in Klausel 37b eine Ausnahme vorgesehen ist?

Vielleicht hab ich es nicht mitbekommen, ich war der Meinung, das sei die einzige zusätzliche Regelung. Die scheint mir auch sinnvoll.

 

Mir kommt statt dessen die verstärkte Moderation höchstens partiell konstruktiv vor.

 

(Wobei ich die Ursache dafür nicht in einer unterarbeiteten Moderatorencrew sehe, sondern in einer ständig quengelnden kleinen Gruppe von Usern, die zwar sehr gern austeilt und mit Unterstellungen alles andere als zimperlich ist, aber wenn es um sie bzw ihre Freunde geht, sehr sensibel reagiert. Die verstärkte Moderation ist ein m.E. eher missglückter Versuch, auf diese User einzugehen.)

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Die verstärkte Moderation ist ein m.E. eher missglückter Versuch, auf diese User einzugehen.

Ja. Genau dieser Meinung bin ich auch.

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Wobei ich die Ursache dafür nicht in einer unterarbeiteten Moderatorencrew sehe,

Ich auch nicht. Im Gegenteil: Die schaffen wie die sprichwörtlichen Brunnenputzer.

Nur habe ich noch das Gefühl, dass die Moderatoren auch viel damit beschäftigt sind, mühevoll den Sand aus der Sahara zu fegen. Chrysos Vorsätze, hier den Modthread nach einer wilden Diskussion zu putzen wäre dafür ein Beispiel. Ein tragischeres Beispiel ist, dass man versucht, immer mehr Verstöße als Einzeldelikt dingfest zu machen. Bei der Unmasse an Möglichkeiten, andere zu beleidigen, zu verdrehen, absichtlich misszuverstehen ... ein absolut hoffnungsloses und zudem noch höchst aufwändiges Unterfangen.

 

Das Schlimmste, finde ich, ist, dass es immer über die Machtschiene gehen soll. Und das ist nur möglich, wenn sich die Macht nicht verantworten muss. Sonst ist der Aufwand einfach überwältigend. Ich finde es eigentlich richtiggehend unverschämt, dass Franciscus Marmot mit einer billigen Begründung der Löschung abspeist. Das darf eigentlich nicht sein. Aber wenn man eben damit beschäftigt ist, die Sahara sandfrei zu putzen, kann so was durchaus unterlaufen. Und mit den Begründungen hat es nun mal nicht jeder.

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Ich bitte erneut darum, dieses Versehen zu korrigieren.

Ich bitte sehr ernsthaft darum.

Lieber Alfons, dein Einsatz ist wirklich rührend. So sehr ich dir in der Sache auch zustimme, möchte ich dir doch ein paar Hinweise geben als jemand, der mit der Moderation schon deutlich häufiger über kreuz war als du. Die Moderation korrigiert niemals Entscheidungen, schlicht aus dem Grund, da sie niemals Fehler macht. So einfach ist das. Es ist also reichlich überflüssig, freundlich um eine Korrektur zu bitten.

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Die Moderation korrigiert niemals Entscheidungen, schlicht aus dem Grund, da sie niemals Fehler macht. So einfach ist das.

Das stimmt nicht.

Es gab schon früher Korrekturen, und ich gehe davon aus, dass Moderatorenentscheidungen auch jetzt korrigierbar sind, wenn sie sachlich begründet hinterfragt werden.

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...

Ich habe gerade nachgeschaut. Tatsächlich - ein Zitierfehler von Helmut. Aus dem Diskussionsverlauf und auch aus Helmuts zweiten beanstandeten Posting ist klar zu erkennen, dass Helmut auf einen Vorwurf von Marcellinus reagiert.

 

Marcellinus wirft Helmut "moralische Verwilderung" vor.

Helmut fragt Marcellinus zurück, woher dieser Zorn komme.

Ergebnis: Verwarnung und eine Woche Sperre.

Ich habe das oben als Versehen bezeichnet, weil mir eine andere Begründung nicht möglich erschien. Ich bitte erneut darum, dieses Versehen zu korrigieren.

Ich bitte sehr ernsthaft darum.

 

Alfons

Alfons,

es geht ja eigentlich nicht um den Inhalt des Textes, deswegen hätte ich ihn so oder so nicht verwarnt.

Die Verwarnung bezieht sich allein auf das Wiedereinstellen und helmut wusste auch, dass das verwarnt wird.

Was ist dann mit den anderen, die auch schon deswegen verwarnt wurden, wie soll man das dann noch erklären können?

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Ich hab das jetzt erst mitgekriegt. Ihr habt doch nicht helmut wegen mir verwarnt oder? helmut und ich sind zwar nicht gerade das, was man Freunde nennen würde. Genauer gesagt geht er mit mit seinen schwurbeligen Einzeilern ziemlich auf den Senkel. Aber das ist kein Grund, ihn zu verwarnen oder zu sperren.

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Ich hab das jetzt erst mitgekriegt. Ihr habt doch nicht helmut wegen mir verwarnt oder? helmut und ich sind zwar nicht gerade das, was man Freunde nennen würde. Genauer gesagt geht er mit mit seinen schwurbeligen Einzeilern ziemlich auf den Senkel. Aber das ist kein Grund, ihn zu verwarnen oder zu sperren.

ARRG ... nein!

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