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Ehrendomherr vs. Ehrendomkapitular


chrk

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Eine Frage an die Liebhaber klerikaler Ehrentitel bzw. diejenigen, die sich trotzdem damit auskennen:

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Ehrendomherren und Ehrendomkapitularen? Ich dachte immer, Domherr/-kapitular sei das gleiche. Ich hatte von einem Pfarrer gelesen, der laut Artikel Ehrendomherr ist, aber nicht auf der Bistumshomepage als Ehrendomkapitular aufgeführt ist. Weiteres googlen ergab, dass es sich da wohl um zwei verschiedene Titel handeln muss. Mehr habe ich aber nicht herausgefunden. Vielleicht weiß jemand mehr?

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Franciscus non papa

in der regel sind die mitglieder des domkapitels bei der wahl des bischofs wahlbrechtigt. domherren nicht.

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in der regel sind die mitglieder des domkapitels bei der wahl des bischofs wahlbrechtigt. domherren nicht.

Aber Ehren-was-immer sind es doch hoffentlich nie? :ninja:

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in der regel sind die mitglieder des domkapitels bei der wahl des bischofs wahlbrechtigt. domherren nicht.

Aber Ehren-was-immer sind es doch hoffentlich nie? :ninja:

 

Doch, das ist es ja grade. Beispiel mein Heimatbistum: die Ehrendomkapitulare sind hier aufgeführt (ganz runterscrollen), und sie haben Wahlrecht, das weiß ich ziemlich sicher.

 

Von Ehrendomherren steht hier nix, und besagter Pfarrer, dessen Titel der Grund für meine Anfrage war, ist hier nicht erwähnt.

 

Deshalb muss es wohl einen Unterschied zwischen wahlberechtigten Ehrendomkapitularen und den reinen Ehren-Ehrendomherren geben. *grübel*

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wahlberechtigten Ehrendomkapitularen und den reinen Ehren-Ehrendomherren

Ich steige aus. Das wird mir zu hoch. :ninja:

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in der regel sind die mitglieder des domkapitels bei der wahl des bischofs wahlbrechtigt. domherren nicht.

Aber Ehren-was-immer sind es doch hoffentlich nie? :ninja:

 

Doch, das ist es ja grade. Beispiel mein Heimatbistum: die Ehrendomkapitulare sind hier aufgeführt (ganz runterscrollen), und sie haben Wahlrecht, das weiß ich ziemlich sicher.

 

Von Ehrendomherren steht hier nix, und besagter Pfarrer, dessen Titel der Grund für meine Anfrage war, ist hier nicht erwähnt.

 

Deshalb muss es wohl einen Unterschied zwischen wahlberechtigten Ehrendomkapitularen und den reinen Ehren-Ehrendomherren geben. *grübel*

 

Vielleicht stammt der Titel aus einem anderen Bistum?

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wahlberechtigten Ehrendomkapitularen und den reinen Ehren-Ehrendomherren

Ich steige aus. Das wird mir zu hoch. :ninja:

 

Du meinst doch nicht, dass ich euch hier mit dem üblichen Wiki-weiß-es-sowieso-Pipifax bemühe? Nein, nein, wenn chrk eine Frage stellt, dann wird es doppelt :ninja:;)

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Vielleicht stammt der Titel aus einem anderen Bistum?

 

 

Nein. Ernennung steht im Amtsblatt.

 

Ein Bespiel (nicht der Fall, den ich meinte, aber das beste Beispiel, dass beide Titel nicht das gleiche sein können):

 

Der Herr Erzbischof hat den Verzicht von Herrn Geistl.Rat Werner Bier auf sein Amt als Ehrendomkapitular mit Wirkung vom 31. Juli 2009 angenommen und ihn gleichzeitig zum Ehrendomherrn an unserer Metropolitankirche

zu Freiburg ernannt.

bearbeitet von chrk
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wahlberechtigten Ehrendomkapitularen und den reinen Ehren-Ehrendomherren

Ich steige aus. Das wird mir zu hoch. :ninja:

 

Du meinst doch nicht, dass ich euch hier mit dem üblichen Wiki-weiß-es-sowieso-Pipifax bemühe? Nein, nein, wenn chrk eine Frage stellt, dann wird es doppelt ;) ;)

Wir warten demnach auf Chryso. :ninja:

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Wird wahrscheinlich das beste sein. Denn selbst wenn der CIC sich bedeckt halten sollte, kennt sich Chryso mit dem Innenleben der Ordinariate und ihrer ihnen eigenen Logik wahrscheinlich besser aus also so mancher Pfarrer...

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Franciscus non papa
Wird wahrscheinlich das beste sein. Denn selbst wenn der CIC sich bedeckt halten sollte, kennt sich Chryso mit dem Innenleben der Ordinariate und ihrer ihnen eigenen Logik wahrscheinlich besser aus also so mancher Pfarrer...

 

 

ich gehe davon aus, daß - wenn keine konkordate dem entgegenstehen - der bischof frei ist, in der besetzung und anzahl der wahlberechtigten domkapitulare.

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Wird wahrscheinlich das beste sein. Denn selbst wenn der CIC sich bedeckt halten sollte, kennt sich Chryso mit dem Innenleben der Ordinariate und ihrer ihnen eigenen Logik wahrscheinlich besser aus also so mancher Pfarrer...

 

 

ich gehe davon aus, daß - wenn keine konkordate dem entgegenstehen - der bischof frei ist, in der besetzung und anzahl der wahlberechtigten domkapitulare.

 

Jetzt hab ich mal nach dem Badischen Konkordat gegoogelt. Wenn ich das auf die Schnelle richtig verstanden habe, sind Domkapitulare = residierende Domkapitulare und Domherren = nicht residierende = Ehren-Domkapitulare.

 

Sowohl bei der Aufstellung der Kandidatenliste als auch bei der Wahl dürfen die nichtresidierenden Ehrendomherren gleichberechtigt neben den residierenden Domkapitularen mitwirken.

 

Soweit Wikipedia.

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Wird wahrscheinlich das beste sein. Denn selbst wenn der CIC sich bedeckt halten sollte, kennt sich Chryso mit dem Innenleben der Ordinariate und ihrer ihnen eigenen Logik wahrscheinlich besser aus also so mancher Pfarrer...

 

 

ich gehe davon aus, daß - wenn keine konkordate dem entgegenstehen - der bischof frei ist, in der besetzung und anzahl der wahlberechtigten domkapitulare.

 

Jetzt hab ich mal nach dem Badischen Konkordat gegoogelt. Wenn ich das auf die Schnelle richtig verstanden habe, sind Domkapitulare = residierende Domkapitulare und Domherren = nicht residierende = Ehren-Domkapitulare.

 

Sowohl bei der Aufstellung der Kandidatenliste als auch bei der Wahl dürfen die nichtresidierenden Ehrendomherren gleichberechtigt neben den residierenden Domkapitularen mitwirken.

 

Soweit Wikipedia.

Die Unterscheidung: residierende und nicht-residierende Domkapitulare begegnet mir hier zum ersten mal in meinem Leben. Gibt es das nur in Freiburg? Was bedeutet das? Bin ich blind durchs Leben gegangen, da es mir nicht aufgefallen ist, dass es so etwas gibt? Ratlos ...elima

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Ohne die Freiburger Usancen im Einzelnen zu kennen - mir sind folgende Unterscheidungen bekannt (die es nicht in allen Bistümern gibt und die auch von konkordatären Regelungen betroffen sind):

 

Das Domkapitel hat zunächst einmal die Aufgabe, die Liturgie im Dom sicherzustellen. Leider kenne ich nur aus Münster die Praxis, dass das Domkapitel am Sonnten zumindest die Vesper im Dom feiert. Hier wäre durchaus noch ein Ansatzpunkt für neue religiöse Praxis.

 

Daneben nimmt es meist Aufgaben der Verwaltung wahr - und wird staatlich besoldet.

 

Im Bereich des preussischen Konkordates kommt ihm darüber hinaus das Bischofswahlrecht zu - wie das in Freiburg ist, weiß ich nicht. In allen mir bekannten deutschen Diözesen ist das Domkapitel zum Konsultorenkollegium ernannt - daher ist es seine Aufgabe, den Diözesanadministrator zu wählen und die Verwaltung zu beaufsichtigen (letzteres ist absurd, weil die Konsultoren in der Regel mit den geweihten Hauptabteilungsleitern identisch sind).

 

Da das Domkapitel primär die Aufgabe hat, die Liturgie im Dom sicher zu stellen, müssen Domkapitulare auch am Dom wohnen. Dennoch - vor allem da, wo es ein Wahlrecht gibt - besteht der Wunsch, auch Priester aus "der Fläche" einzubinden. So enstand das Institut des nichtresidierenden Domkapitulars, der eben nicht an der Liturgie im Dom teilnehmen muss, ansonsten aber alle Rechte eine Domkapitulars besitzt.

 

Nun zu den Domherren - kodikarisch gibt es sie nicht, so dass ich hier nur Vermutungen anstellen kann.

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infulierte apostolische Pronotare, Ehrendomkapitulare, hochwürdigste Herren Prälaten, mit Lila Zingulum, mit zusätzlich noch lila Knöpfen, mit Knöpfen aber ohne Zingulum, mit lila Käppi aber ohne lila Knöpfe.

Fegefeuer der Eitelkeiten.

Kirche?

 

Fragt nicht, was sollen wir anziehen.

Wer unter euch der höchste sein will, der soll der Diener aller sein.

Die Jünger stritten untereinander, wem von ihnen der höchste Rang zustehe.

Bei euch aber soll es nicht so sein.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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infulierte apostolische Pronotare, Ehrendomkapitulare, hochwürdigste Herren Prälaten, mit Lila Zingulum, mit zusätzlich noch lila Knöpfen, mit Knöpfen aber ohne Zingulum, mit lila Käppi aber ohne lila Knöpfe.

Fegefeuer der Eitelkeiten.

Kirche?

 

Werner

 

Es gibt eine klare römische Anweisung zur klerikalen Kleidung - die Domkapitel tragen nur die alten Sachen noch auf...

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infulierte apostolische Pronotare, Ehrendomkapitulare, hochwürdigste Herren Prälaten, mit Lila Zingulum, mit zusätzlich noch lila Knöpfen, mit Knöpfen aber ohne Zingulum, mit lila Käppi aber ohne lila Knöpfe.

Fegefeuer der Eitelkeiten.

Kirche?

OT: kommen alle nicht in der Bibel vor, aber es gibt noch Pfarrer, die Mädchen im Ministrantendienst ablehen, weil es das in der Bibel auch nicht gibt. :ninja:

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Franciscus non papa
Wird wahrscheinlich das beste sein. Denn selbst wenn der CIC sich bedeckt halten sollte, kennt sich Chryso mit dem Innenleben der Ordinariate und ihrer ihnen eigenen Logik wahrscheinlich besser aus also so mancher Pfarrer...

 

 

ich gehe davon aus, daß - wenn keine konkordate dem entgegenstehen - der bischof frei ist, in der besetzung und anzahl der wahlberechtigten domkapitulare.

 

Jetzt hab ich mal nach dem Badischen Konkordat gegoogelt. Wenn ich das auf die Schnelle richtig verstanden habe, sind Domkapitulare = residierende Domkapitulare und Domherren = nicht residierende = Ehren-Domkapitulare.

 

Sowohl bei der Aufstellung der Kandidatenliste als auch bei der Wahl dürfen die nichtresidierenden Ehrendomherren gleichberechtigt neben den residierenden Domkapitularen mitwirken.

 

Soweit Wikipedia.

Die Unterscheidung: residierende und nicht-residierende Domkapitulare begegnet mir hier zum ersten mal in meinem Leben. Gibt es das nur in Freiburg? Was bedeutet das? Bin ich blind durchs Leben gegangen, da es mir nicht aufgefallen ist, dass es so etwas gibt? Ratlos ...elima

 

 

im bistum limburg gab es diese von anfang an. wohl weil der nassauische landesfürst keinen "hofstaat" in limburg haben wollte, waren teile des domkapitels "nichtresidierend" festgesetzt.

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Die Unterscheidung: residierende und nicht-residierende Domkapitulare begegnet mir hier zum ersten mal in meinem Leben. Gibt es das nur in Freiburg? Was bedeutet das? Bin ich blind durchs Leben gegangen, da es mir nicht aufgefallen ist, dass es so etwas gibt? Ratlos ...elima
Das gibt es entwder aus historischen (Limburg) oder praktischen (Flächenbistümer) Gründen.
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Wird wahrscheinlich das beste sein. Denn selbst wenn der CIC sich bedeckt halten sollte, kennt sich Chryso mit dem Innenleben der Ordinariate und ihrer ihnen eigenen Logik wahrscheinlich besser aus also so mancher Pfarrer...

 

 

ich gehe davon aus, daß - wenn keine konkordate dem entgegenstehen - der bischof frei ist, in der besetzung und anzahl der wahlberechtigten domkapitulare.

 

Jetzt hab ich mal nach dem Badischen Konkordat gegoogelt. Wenn ich das auf die Schnelle richtig verstanden habe, sind Domkapitulare = residierende Domkapitulare und Domherren = nicht residierende = Ehren-Domkapitulare.

 

Sowohl bei der Aufstellung der Kandidatenliste als auch bei der Wahl dürfen die nichtresidierenden Ehrendomherren gleichberechtigt neben den residierenden Domkapitularen mitwirken.

 

Soweit Wikipedia.

 

 

Okay, das scheint des Rätsels Lösung zu sein (danke Julius!):

Es gibt residierende und nicht-residierende Domkapitulare, letztere auch Ehrendomkapitulare genannt, die gleiche Rechte bezüglich der Bischofswahl (und der Kleiderordnung :ninja: ) haben. Zusätzlich gibt es noch Ehrendomherren, die wirklich nur reine Ehrentitel sind.

Nur warum man dann auf die Homepage nicht noch eine Liste mit den Ehrendomherrn anfügt, damit klar ist, wer hier wer ist, verstehe ich nicht.

 

@Werner: Ich halte den ganzen Titelmumpitz und die "Knopflochentzündungen" auch für sehr nebensächlich, aber wenn es sie schon gibt, sollen sie wenigstens irgendwo transparent dokumentiert werden.

 

@Chryso: Das Freiburger Kapitel hat Bischofswahlrecht, siehe auch den Wiki-Artikel in Julius Link. (Btw: was glaubst du, wie Zollitsch Erzbischof geworden ist?) Und was die Gottesdienste im Münster angeht, feiern die Kapitulare reihum sonntags das Kapitelsamt, und auch unter der Woche sind sie meist die Zelebranten der Morgenmessen. Stundengebet gibt es aber in der Tat nicht.

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Wird wahrscheinlich das beste sein. Denn selbst wenn der CIC sich bedeckt halten sollte, kennt sich Chryso mit dem Innenleben der Ordinariate und ihrer ihnen eigenen Logik wahrscheinlich besser aus also so mancher Pfarrer...

 

 

ich gehe davon aus, daß - wenn keine konkordate dem entgegenstehen - der bischof frei ist, in der besetzung und anzahl der wahlberechtigten domkapitulare.

 

Jetzt hab ich mal nach dem Badischen Konkordat gegoogelt. Wenn ich das auf die Schnelle richtig verstanden habe, sind Domkapitulare = residierende Domkapitulare und Domherren = nicht residierende = Ehren-Domkapitulare.

 

Sowohl bei der Aufstellung der Kandidatenliste als auch bei der Wahl dürfen die nichtresidierenden Ehrendomherren gleichberechtigt neben den residierenden Domkapitularen mitwirken.

 

Soweit Wikipedia.

 

 

Okay, das scheint des Rätsels Lösung zu sein (danke Julius!):

Es gibt residierende und nicht-residierende Domkapitulare, letztere auch Ehrendomkapitulare genannt, die gleiche Rechte bezüglich der Bischofswahl (und der Kleiderordnung :ninja: ) haben. Zusätzlich gibt es noch Ehrendomherren, die wirklich nur reine Ehrentitel sind.

Nur warum man dann auf die Homepage nicht noch eine Liste mit den Ehrendomherrn anfügt, damit klar ist, wer hier wer ist, verstehe ich nicht.

 

@Werner: Ich halte den ganzen Titelmumpitz und die "Knopflochentzündungen" auch für sehr nebensächlich, aber wenn es sie schon gibt, sollen sie wenigstens irgendwo transparent dokumentiert werden.

 

@Chryso: Das Freiburger Kapitel hat Bischofswahlrecht, siehe auch den Wiki-Artikel in Julius Link. (Btw: was glaubst du, wie Zollitsch Erzbischof geworden ist?) Und was die Gottesdienste im Münster angeht, feiern die Kapitulare reihum sonntags das Kapitelsamt, und auch unter der Woche sind sie meist die Zelebranten der Morgenmessen. Stundengebet gibt es aber in der Tat nicht.

Wichtig ist, dass die Ehrenwerten Geistlichen nicht hinter ihrem hohen Anspruch zurückbleiben.

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Die Unterscheidung: residierende und nicht-residierende Domkapitulare begegnet mir hier zum ersten mal in meinem Leben. Gibt es das nur in Freiburg? Was bedeutet das? Bin ich blind durchs Leben gegangen, da es mir nicht aufgefallen ist, dass es so etwas gibt? Ratlos ...elima

Im bayerischen Konkordat gibt es diese Unterscheidung nicht. Im allgemeinen Kirchenrecht auch nicht. Aber im preußischen und im badischen Konkordat doch.

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Es gibt eine klare römische Anweisung zur klerikalen Kleidung - die Domkapitel tragen nur die alten Sachen noch auf...

Das ist die Kehrseite der Tatsache, dass die Kirche der Gewohnheit legislative Kraft zumisst.

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Es gibt eine klare römische Anweisung zur klerikalen Kleidung - die Domkapitel tragen nur die alten Sachen noch auf...

Das ist die Kehrseite der Tatsache, dass die Kirche der Gewohnheit legislative Kraft zumisst.

Man sollte das spirtualisieren - also das Auftragen - und von der evangelischen Armut her neu verstehen.

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Es gibt eine klare römische Anweisung zur klerikalen Kleidung - die Domkapitel tragen nur die alten Sachen noch auf...

Das ist die Kehrseite der Tatsache, dass die Kirche der Gewohnheit legislative Kraft zumisst.

Man sollte das spirtualisieren - also das Auftragen - und von der evangelischen Armut her neu verstehen.

Ist das so, wie wenn man über ein angebranntes Crêpes ordentlich Vanillesoße gießt und es dann noch verkauft?

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