Fr. Peter Geschrieben 23. März 2011 Melden Share Geschrieben 23. März 2011 Okay, das scheint des Rätsels Lösung zu sein (danke Julius!):Es gibt residierende und nicht-residierende Domkapitulare, letztere auch Ehrendomkapitulare genannt, die gleiche Rechte bezüglich der Bischofswahl (und der Kleiderordnung ) haben. Zusätzlich gibt es noch Ehrendomherren, die wirklich nur reine Ehrentitel sind. falsch. ein nicht-residierender domkapitular ist nicht gleichzusetzen mit einem ehrendomkapitular. manche bistümer haben aber nicht die einrichtung eines emeritierten domkapitulars, weshalb manche emeriti nach der emeritierung kurzerhand zu ehrendomkapitularen ernannt werden. ein ehrendomkapitular hat "nur" das recht auf die violette kleidung. ein nicht-residierender donkapitular hat bischofswahlrecht, sonst aber keine verpflichtungen am dom - auch keine regelmäige teilnahme an den sitzungen des domkapitels. ein ehrendomherr ist schlicht ein anderer ausdruck für den "ehrendomkapitular" und ich vermute, dass die HP vom erzbistum freiburg einfach nicht aktuell ist. sowas soll vorkommen. das ist auch z.b. in hildesheim zur zeit der fall. da werden die ehrendomkapitulare und die emeritierten Dkp. gar nicht aufgeführt. Doch, genau das scheint in Freiburg der Fall zu sein. Ich habe mich ein bisschen durch die Amtsblätter gegoogelt, und die nichtresidierenden Domkapitulare, die volles Bischofswahlrecht haben, werden als "Ehrendomkapitulare" bezeichnet. Sie stehen auch auf der Homepage. Über emeritierte (Ehren-)Domkapitulare schweigt sich die Homepage aus, und die Ehrendomherren, die es definitv zusätzlich gibt, daran entzündete sich ja meine Frage, werden nicht aufgeführt. Volles Bischofswahlrecht? Du meinst sicher Bischofswahlrecht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 23. März 2011 Autor Melden Share Geschrieben 23. März 2011 Volles Bischofswahlrecht? Du meinst sicher Bischofswahlrecht. Ich meine "volles Bischofswahlrecht" im Sinne von "gleiches Wahlrecht wie residierende Domkapitulare". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aquisgranum Geschrieben 23. März 2011 Melden Share Geschrieben 23. März 2011 Die Terminologie ist schlicht uneinheitlich. In manchen Bistümern sind die "Ehrendomkapitulare" die nicht-residierenden Domkapitulare. Daneben mag es noch Ehrendomherren geben, die diesen Titel nur ehrenhalber tragen, aber - anders als die nicht-residierenden Domkapitulare - dem Kapitel nicht angehören. Anderswo sind "Ehrendomkapitulare" identisch mit "Ehrendomherren" im vorgenannten Sinne. Beispielsweise gibt es in Trier einen Domvikar, der - ohne nicht-residierender Domkapitular zu sein - ehrenhalber den Titel "Ehrendomkapitular" (und nicht Ehrendomherr) führt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fr. Peter Geschrieben 23. März 2011 Melden Share Geschrieben 23. März 2011 Volles Bischofswahlrecht? Du meinst sicher Bischofswahlrecht. Ich meine "volles Bischofswahlrecht" im Sinne von "gleiches Wahlrecht wie residierende Domkapitulare". Hier kann das nächste Konzil sicherlich feierlich voranschreiten und das Wahlrecht in einem ersten Schritt auf den gesamten Diözesanklerus ausweiten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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