Juana Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 In einem Diskussionsbeitrag in der Meta-Tagesschau wird behauptet, dass die zulässigen Werte für die Verstrahlung von Lebensmitteln, die aus Japan importiert werden, angehoben wurden: http://meta.tagesschau.de/id/47471/japan-j...#comment-331759 Jetzt habe ich mir die entsprechende Verordnung herausgesucht: http://www.lebensmittelcluster.at/startsei....html?tx_ttnews[tt_news]=767&tx_ttnews[backPid]=54&cHash=5fd6e577d3 Leider verstehe ich zu wenig Juristensprache, um beurteilen zu können, ob man das aus dieser Verordnung tatsächlich herauslesen kann. Könnte mich bitte jemand mit juristischer Bildung schlauer machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 Hmm. Hier kann man die Verordnung selbst nachlesen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...005:0008:DE:PDF Ich bin nun nicht so vertieft im EU-Lebensmittelrecht drin, aber mir scheint: Es werden keinerlei Höchstwerte verändert, sondern es wird eine zusätzliche Deklarationspflicht eingeführt, es wird eine besondere Einfuhrstelle bestimmt und außerdem werden Stichproben festgelegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 Man müßte die in Abschnitt 3 der Präambel zitierten Rechtsnormen lesen. Leider keine Zeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 (bearbeitet) Hier sagen sie das auch, und es folgt tatsächlich aus den dort zitierten weiteren Verordnungen. Soweit ich die SZ richtig verstanden habe, läuft der Trick so: Verordnung A gilt für den Normalfall. Nun tritt ein Unnormalfall ein (z.B. Tschernobyl), und dann wird Verordnung B erlassen, mit höheren Grenzwerten. Nach einer gewissen Weile gilt wieder Verordnung A, weil wieder der Normalfall vorliegt. Nun haben wir wieder einen Unnormalfall (sagen wir Fukushima), und die Verordnung sagt nun nicht etwa: Jetzt gelten höhere Grenzwerte, sondern sie sagt: Jetzt tritt wieder Verordnung B in Kraft. Die Wenigsten werden sich daraufhin die Mühe machen, dann Verordnung A und Verordnung B nebeneinanderzulegen, zu lesen, zu verstehen, zu vergleichen ... bearbeitet 30. März 2011 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juana Geschrieben 30. März 2011 Autor Melden Share Geschrieben 30. März 2011 Danke für den Link. Erst wollte ich es nicht glauben, aber nun... was bleibt mir übrig... Japanische Lebensmittel sind aber vermutlich exotische Ausnahmen auf hiesigen Speiseplänen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wine Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 Danke für den Link. Erst wollte ich es nicht glauben, aber nun... was bleibt mir übrig... Japanische Lebensmittel sind aber vermutlich exotische Ausnahmen auf hiesigen Speiseplänen. Jo. Sollte ich mal einen Japanischen Salatkopf kaufen, gehe ich mit ihm in die stockdunkle Speisekammer. Leuchtet er da, werf ich ihn in die Mülltonne. wine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 Hier sagen sie das auch, und es folgt tatsächlich aus den dort zitierten weiteren Verordnungen. Soweit ich die SZ richtig verstanden habe, läuft der Trick so: Verordnung A gilt für den Normalfall. Nun tritt ein Unnormalfall ein (z.B. Tschernobyl), und dann wird Verordnung B erlassen, mit höheren Grenzwerten. Nach einer gewissen Weile gilt wieder Verordnung A, weil wieder der Normalfall vorliegt. Nun haben wir wieder einen Unnormalfall (sagen wir Fukushima), und die Verordnung sagt nun nicht etwa: Jetzt gelten höhere Grenzwerte, sondern sie sagt: Jetzt tritt wieder Verordnung B in Kraft. Die Wenigsten werden sich daraufhin die Mühe machen, dann Verordnung A und Verordnung B nebeneinanderzulegen, zu lesen, zu verstehen, zu vergleichen ... Und welchen Sinn hat dann Verordnung A, wenn sie ohnehin außer Kraft gesetzt wird, sobald die Gefahr besteht, dass sie greifen könnte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 Danke für den Link. Erst wollte ich es nicht glauben, aber nun... was bleibt mir übrig... Japanische Lebensmittel sind aber vermutlich exotische Ausnahmen auf hiesigen Speiseplänen. Jo. Sollte ich mal einen Japanischen Salatkopf kaufen, gehe ich mit ihm in die stockdunkle Speisekammer. Leuchtet er da, werf ich ihn in die Mülltonne. wine ...und kutschierst dann deine Tonne nach Gorleben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 (bearbeitet) Danke für den Link. Erst wollte ich es nicht glauben, aber nun... was bleibt mir übrig... Japanische Lebensmittel sind aber vermutlich exotische Ausnahmen auf hiesigen Speiseplänen. Kommt drauf an. Bei uns in der Gegend leben recht viele (jüngere) Japaner mit ihren Familien (bei der Niederlassung eines japanischen Konzerns beschäftigt). Nachdem deren Frauen lange verzweifelt nach ihrem gewohnten japanischen Blattgemüse gesucht hatten, von denen es x Varianten gibt, und sie mit Spinat und Mangold vorlieb nehmen mussten, haben wir (bzw. hat mein Kompagnon, der über die entsprechenden Anbauflächen verfügt) mal versuchsweise dieses japanische Zeug angebaut, das aus der Gegend von Fukushima als verstrahlt gemeldet wurde. Das wächst hier fröhlich und üppig mit wenig Pflege so nebenbei und wird inzwischen auch gerne von Nichtjapanern gekauft. bearbeitet 30. März 2011 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. März 2011 Melden Share Geschrieben 30. März 2011 Danke für den Link. Erst wollte ich es nicht glauben, aber nun... was bleibt mir übrig... Japanische Lebensmittel sind aber vermutlich exotische Ausnahmen auf hiesigen Speiseplänen. Kommt drauf an. Bei uns in der Gegend leben recht viele (jüngere) Japaner mit ihren Familien (bei der Niederlassung eines japanischen Konzerns beschäftigt). Nachdem deren Frauen lange verzweifelt nach ihrem gewohnten japanischen Blattgemüse gesucht hatten, von denen es x Varianten gibt, und sie mit Spinat und Mangold vorlieb nehmen mussten, haben wir (bzw. hat mein Kompagnon, der über die entsprechenden Anbauflächen verfügt) mal versuchsweise dieses japanische Zeug angebaut, das aus der Gegend von Fukushima als verstrahlt gemeldet wurde. Das wächst hier fröhlich und üppig mit wenig Pflege so nebenbei und wird inzwischen auch gerne von Nichtjapanern gekauft. Japaner essen auch sehr gern Leberkäs und Schäufala, wenn sich jemand die Mühe macht, es ihnen vorzustellen. Sie erzählen dann zwar, daß ihr heimatliches Essen viel gesünder sei und man beim Verdauen der diversen Algen- und Gemüsegerichte mehr Energie verbrauche als man zu sich nehme und dabei kannst du zusehen, daß das Schäufala so bis auf den Knochen abgenagt wird, daß es Termiten nicht besser anstellen würden. Tut also ein Werk der christlichen Nächstenliebe und ladet Japaner oder benachbarte Volksangehörige mal zum Essen ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.