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Taufname in der Geburtsurkunde


lonest

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Liebe Forumsgemeinde,

 

ich darf mich kurz vorstellen. Am Samstag werde ich getauft, und freue mich sehr darauf.

 

Nun meine Frage: Kann mein Taufname in der Geburtsurkunde/im Ausweis hinzugefügt werden? Oder hat dies schon jemand erfolgreich geschafft?

 

Ich habe im Internet leider nur Verweise auf das entsprechende Gesetz und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gefunden, welche sich aber auf ein 15 jähriges Mädchen beruft.

 

Leider gibt es scheinbar keine Möglichkeit, wenn mein erster Name schon einen christlichen Ursprung hat. Vielleicht kann doch jemand helfen.

 

Liebe Grüße

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Ganz so pessimistisch würde ich das nicht sehen. Wie du richtigerweise erkannt hast, stellt das Hinzufügen eines weiteren Vornamens eine Namensänderung im Sinne von §§ 11, 3 NÄG dar. Maßgeblich ist daher, ob dein Änderungsinteresse das Interesse der Allgemeinheit an der Vornamenkontinuität überwiegt. Für die Beifügung des Taufnamens eines Kindes hat das BVerwG das Überwiegen des Änderungsinteresse einmal bejaht, dabei allerdings auch auf den Umstand abgestellt, dass das Kind nicht nennenswert am Rechtsverkehr teilgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 26.03.2003, 6 C 26/02, juris-Rn. 19 ff.).

bearbeitet von Clown
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Ein wichtiger Punkt ist auch, ob der Taufname dein Rufname ist oder ob du ihn nur so anfügen willst.

 

Wenn es nicht der Rufname ist, sehe ich da eher schwarz.

 

Bei einem tatsächlich seit Jahren geführten Rufnamen wird aber auch ohne religiöse Begründung oft ein überwiegendes Änderungsinteresse akzeptiert. Das steht als Beispiel eines sonstigen ausreichenden Grundes im Standardwerk "Deutsches Namensrecht" (Verlag für Standesamtswesen), irgendsowas wie "Vorname, den ein Erwachsener seit langen Jahren führt und mit dem er sich identifiziert", ich hab das Werk jetzt nicht griffbereit, weil ich im Urlaub bin. Dementsprechend wird es von vielen Namensänderungsbehörden auch so gehandhabt, und ich habe ähnliche Formulierungen auch schon auf Webseiten von Namensänderungsbehörden gelesen.

 

Daneben gibt es seit dem 01.11.2010 auch wieder die Möglichkeit, einen "Künstlernamen" in den Ausweis eintragen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass man für einen "Künstlernamen" nicht "Künstler" sein muss. Man muss allerdings die "Verkehrsgeltung" des Namens nachweisen, d.h. dass der Name tatsächlich verwendet und von anderen als den Träger identifizierend verstanden wird. Ich stelle mir die Diskussionen mit so mancher Meldebehörde da nicht so einfach vor, aber einen Versuch ist es auch wert, insbesondere als Zwischenlösung, um den tatsächlichen Gebrauch des Rufnamens zu verstärken und später die offizielle Vornamensänderung umso besser begründen zu können.

 

Jedenfalls weiß ich persönlich von einem Fall, wo es genau so funktioniert hat (allerdings andersrum, von einem biblischen Namen zum nichtchristlichen): Den Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis sowie den Arbeitgeber überzeugen, dann mit einem Schrieb vom Arbeitgeber einen "Künstlernamen" im Pass, damit weitere Stellen überzeugt, einschließlich Bank (juristischer Grenzfall, aber mit dem Passeintrag kann die Bank auch das vertreten). Dann zwei Jahre später Vornamensänderungsantrag, der aufgrund der zahlreichen Belege der Verkehrsgeltung des Rufnamens locker durchgegangen ist. Die Behörde galt nicht als besonders "schwierig", anderswo hätte es vielleicht nicht oder zumindest nicht auf Anhieb geklappt, aber jedenfalls kann ich dir Mut machen.

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Wie weist man eigentlich einen (bloßen) Rufnamen nach?

Im amtlichen Verkehr kann ich den ja meist nur führen, wenn er nicht bloß "Rufname" ist, sondern einer der "amtlichen" Vornamen.

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Wie weist man eigentlich einen (bloßen) Rufnamen nach?

Im amtlichen Verkehr kann ich den ja meist nur führen, wenn er nicht bloß "Rufname" ist, sondern einer der "amtlichen" Vornamen.

Aber im Privatrechtsverkehr in den allermeisten Fällen sehr wohl (wenn die Vertragspartner mitspielen, zwingen kann man sie ja nicht). In dem mir bekannten Fall konnte der Antragsteller eine Zugangskarte seines Arbeitgebers mit seinem Konterfei und dem Rufnamen vorlegen, es hatte mal was über ihn in der Lokalpostille gestanden, nachdem er ja auch die Bank überzeugt hatte Kontoauszüge, Rechnungen. Andere werden Traueranzeigen für den Opa geschaltet haben, der Taufschein ist auch ein Indiz...

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Wie weist man eigentlich einen (bloßen) Rufnamen nach?

Im amtlichen Verkehr kann ich den ja meist nur führen, wenn er nicht bloß "Rufname" ist, sondern einer der "amtlichen" Vornamen.

Aber im Privatrechtsverkehr in den allermeisten Fällen sehr wohl (wenn die Vertragspartner mitspielen, zwingen kann man sie ja nicht). In dem mir bekannten Fall konnte der Antragsteller eine Zugangskarte seines Arbeitgebers mit seinem Konterfei und dem Rufnamen vorlegen, es hatte mal was über ihn in der Lokalpostille gestanden, nachdem er ja auch die Bank überzeugt hatte Kontoauszüge, Rechnungen. Andere werden Traueranzeigen für den Opa geschaltet haben, der Taufschein ist auch ein Indiz...

Eben. Also, da kann man ja einiges auffinden....ein paar wilige Vertragspartner und zur Not ein paar unwillige Vertragspartner, die eben diesen Unwillen bestätigen ...

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Vielen Dank für euere Antworten.

 

Clown, dein Vorschlag erscheint mir durchaus vielversprechend. Dann muss ich eigentlich nur künftig, überall wo möglich, meinen Taufnamen als Rufnamen verwenden. Und damit letztendlich die Meldebehörde "zwingen" der Änderung zuzustimmen. Ich habe durch meine Eltern die Möglichkeiut, mich in einer größeren Stadt, oder in einem kleinen Landkreis anzumelden. Was würdet ihr hierzu raten??

 

Einen schönen Gründonnerstag

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Ich habe durch meine Eltern die Möglichkeiut, mich in einer größeren Stadt, oder in einem kleinen Landkreis anzumelden. Was würdet ihr hierzu raten??

Die offizielle Antwort lautet natürlich, dass du dich gefälligst da anzumelden hast, wo du tatsächlich (überwiegend) wohnst, aber da wir ja hier völlig unter uns sind ;) : Versuch doch, dich bei Leuten zu informieren, die die zuständigen Namensänderungsbehörden für beide Orte kennen. Ich bin mir nicht sicher, ob Stadt oder Land an sich da einen Unterschied macht.

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Also ihr Lieben,

 

habe heute mit der Meldebehörde telefoniert. Die Dame meinte, dass ich mir den Antrag abholen könne, und Sie mir die weiteren Schritte erklären werde. Schaut also bis jetzt überraschend positiv aus. Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten.

 

Viele Grüße

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Hallo Forumsgemeinde,

 

ich weiß nicht, ob es für euch noch interessant ist.

 

Ich habe nun, nach scheinbar ewiger Wartezeit, die Entscheidung meines Antrags erhalten.

 

Die Behörde hat der Namensänderung zugestimmt. Es hat also geklappt!!!

 

Vielen Dank nochmals für euere Antworten und Tipps.

 

Liebe Grüße

bearbeitet von lonest
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Nun meine Frage: Kann mein Taufname in der Geburtsurkunde/im Ausweis hinzugefügt werden? Oder hat dies schon jemand erfolgreich geschafft?
Darf man fragen, warum Du in der Taufe noch einen zusätzlichen Namen angenommen hast?
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