UHU Geschrieben 4. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Hallo! Ist es theoretisch möglich, mit einem Fahrlehrer auf einem Übungsplatz oder einem sonstigen nicht-öffentlichen Platz eine Probestunde zu absolvieren, ob der eventuell-zukünftige-Autofahrer feststellen kann, ob er/sie das überhaupt auf die Reihe bekommt? Alle bisherigen Antworten belaufen sich zwischen "selbstverständlich" bis "gar nicht". Ist es möglich, im Landkreis des Zweitwohnsitzes die Ausbildung für den Führerschein zu absolvieren? Danke im Voraus. uhu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 4. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Meiner Meinung nach gibt es gar keinen Zusammenhang zwischen Wohnsitz und Führerscheinprüfung. Ich wohne hier direkt an der Landkreis- und sogar Regierungsbezirksgrenze, und jeder sucht sich die Fahrschule, die ihm gefällt, egal ob im einen oder im anderen Landkreis. Der Sachverständige, der die Prüfung abnimmt, kommt eh vom TÜV und nicht vom Amt. Ausgestellt wird der Schein dann allerdings von der für den Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 4. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Auf den Verkehrsübungsplatz darfst du auch mit jedem anderen, der einen Führerschein hat. Das muss kein Fahrlehrer sein. Ob die Fahrschulen in deiner Umgebung Probestunden ohne vorherigen Theorieunterricht anbieten, musst du dort erfragen. Ich kann es mir aber gut vorstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 4. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Hier in Neu-Ulm gibt es einen Verkehrsübungsplatz. Dort kannst du mit jedem beliebigen Autobesitzer ein Ticket lösen, und damit auf dem Platz herumkurven. Die wollen nicht einmal den Führerschein sehen. MAchen kannst du den Pappendeckel überall, der ist nicht vom Wohnsitz abhängig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 4. Mai 2011 Autor Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Danke für die bisherigen Antworten. Der nächste Verkehrsübungsplatz ist 60 km weg und die zweistnächsten mind. 200 km. Würden andere nicht-öffentliche Plätze theoretisch auch funktionieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 4. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Danke für die bisherigen Antworten. Der nächste Verkehrsübungsplatz ist 60 km weg und die zweistnächsten mind. 200 km. Würden andere nicht-öffentliche Plätze theoretisch auch funktionieren? Mit einem Fahrlehrer kannst fahren wo du willst. Ansonsten gilt das 11. Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen". Das Gebot habe ich damals mit meinem Vater sehr heftig auf den Feldwegen in meiner Umgebung erprobt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 4. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Genau, Feldwege waren auch mein erster Verkehrsuebungsplatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julian A. Geschrieben 4. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Genau, Feldwege waren auch mein erster Verkehrsuebungsplatz. Ist wohl bei den meisten so. Meine Schwester hat es ausgenutzt, um Beulen ins Auto zu fahren (unabsichtlich). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 4. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 4. Mai 2011 Danke für die bisherigen Antworten. Der nächste Verkehrsübungsplatz ist 60 km weg und die zweistnächsten mind. 200 km. Würden andere nicht-öffentliche Plätze theoretisch auch funktionieren? Mit einem Fahrlehrer kannst fahren wo du willst. Ansonsten gilt das 11. Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen". Das Gebot habe ich damals mit meinem Vater sehr heftig auf den Feldwegen in meiner Umgebung erprobt. Das waren wohl auch andere Zeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 Danke für die bisherigen Antworten. Der nächste Verkehrsübungsplatz ist 60 km weg und die zweistnächsten mind. 200 km. Würden andere nicht-öffentliche Plätze theoretisch auch funktionieren? Mit einem Fahrlehrer kannst fahren wo du willst. Ansonsten gilt das 11. Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen". Das Gebot habe ich damals mit meinem Vater sehr heftig auf den Feldwegen in meiner Umgebung erprobt. Das waren wohl auch andere Zeiten. Und außerdem bringt einem der Vater (oder jeder andere erfahrene Mitfahrer) höchstwahrscheinlich Macken bei, die nur schwer wieder loszuwerden sind. Meine Fahrlehrerer hielten beide nix von vorher üben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 Danke für die bisherigen Antworten.Der nächste Verkehrsübungsplatz ist 60 km weg und die zweistnächsten mind. 200 km. Würden andere nicht-öffentliche Plätze theoretisch auch funktionieren? Soweit ich mich an meinen eigenen Führerschein erinnere galt als mögliches Übungsgelände jede Fläche, die nicht öffentlichem Verkehr gewidmet war und durch ein Tor von der Straße getrennt war (Firmenparkplätze u.ä.) Aber das war in NRW vor 15 Jahren. Ob sich da was geändert hat, weiß ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 ich habe im eigenen hof rangieren gelernt, immer ein dreieck fahren, ging ohne beulen am auto ab und so war dann in der fahrschule einparken kein problem. also auf privaten grundstücken darf man auf jeden fall fahren, auch ganz allein. feldwege und dergleichen würde ich heute nicht mehr empfehlen, das kann sicher sehr teuer zu stehen kommen, wenn man erwischt wird. vor 40 jahren war das halt alles noch etwas leichter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 Ich habe rangieren und parken sonntags auf dem Parkplatz des Supermarkts geübt, in dem ich sonst nebenbei als Schülerin gejobbt habe (ich hatte gefragt vorher). Im öffentlichen Raum war ich nie ohne Fahrlehrer unterwegs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 (bearbeitet) Ich würde auch dringend vom Üben auf Feldwegen abraten. Das ist schon mit Führerschein teuer, wenn man erwischt wird. Ohne bekommt man zusätzlich eine Sperrfrist für den Führerscheinerwerb. Dann stellt sich die Frage nicht mehr, ob du das Talent zum Autofahren hast. 60 km zum nächsten Übungsplatz klingen doch gar nicht so schlecht. Wenn eine Fahrschule mit dir eine Probestunde macht, dann darfst du übrigens auch auf der Straße fahren. Ich hab mit 16 auf Omas Hof angefangen das Parken zu üben. Wie asia schon angemerkt hat, habe ich mir dabei angewöhnt, den LINKEN (!!!) Fuß immer leicht auf der Kupplung zu halten. Mein Fahrlehrer hat dann Wochen gebraucht, um mir das wieder abzutrainieren. bearbeitet 5. Mai 2011 von OneAndOnlySon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 den rechten Fuß immer leicht auf der Kupplung zu halten. Mein Fahrlehrer hat dann Wochen gebraucht, um mir das wieder abzutrainieren. Vermutlich sehr zum Bedauern Deiner Autowerkstatt, die sich schon eine grosse Packung Kupplungsscheiben auf Lager gelegt hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 den rechten Fuß immer leicht auf der Kupplung zu halten. Mein Fahrlehrer hat dann Wochen gebraucht, um mir das wieder abzutrainieren. Vermutlich sehr zum Bedauern Deiner Autowerkstatt, die sich schon eine grosse Packung Kupplungsscheiben auf Lager gelegt hat OH GOTT!!!!! Es war natürlich der LINKE Fuß! *einlochgrabundmichdarinverkriech* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 ... habe ich mir dabei angewöhnt, den LINKEN (!!!) Fuß immer leicht auf der Kupplung zu halten. Mein Fahrlehrer hat dann Wochen gebraucht, um mir das wieder abzutrainieren.das mach ich heute noch. ist irgendwie bequem, so eine art fussstütze. schadet das dem auto? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2011 die kupplung nutzt sich ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 10. Juni 2011 Autor Melden Share Geschrieben 10. Juni 2011 ... Ist es möglich, im Landkreis des Zweitwohnsitzes die Ausbildung für den Führerschein zu absolvieren? ... Die Führerscheinstelle hat mir folgendes geantwortet: Der Fahrschüler stellt den Antrag auf die Fahrerlaubnis im Landkreis des Hauptwohnsitzes, kann aber an seinem Zweitwohnsitz die Fahrschule absolvieren. Was mir neu war: Der Führerschein wird nach bestandener praktischer Prüfung direkt vor Ort vom Prüfer ausgehändigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2011 ... Ist es möglich, im Landkreis des Zweitwohnsitzes die Ausbildung für den Führerschein zu absolvieren? ... Die Führerscheinstelle hat mir folgendes geantwortet: Der Fahrschüler stellt den Antrag auf die Fahrerlaubnis im Landkreis des Hauptwohnsitzes, kann aber an seinem Zweitwohnsitz die Fahrschule absolvieren. Was mir neu war: Der Führerschein wird nach bestandener praktischer Prüfung direkt vor Ort vom Prüfer ausgehändigt. Vorausgesetzt man ist schon alt genug. ich musste noch vier Wochen warten, und dann hatte ich auch noch am Samstag Geburtstag und musste mich noch bis Montag gedulden.... Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Monika Geschrieben 10. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2011 ... Ist es möglich, im Landkreis des Zweitwohnsitzes die Ausbildung für den Führerschein zu absolvieren? ... Die Führerscheinstelle hat mir folgendes geantwortet: Der Fahrschüler stellt den Antrag auf die Fahrerlaubnis im Landkreis des Hauptwohnsitzes, kann aber an seinem Zweitwohnsitz die Fahrschule absolvieren. Was mir neu war: Der Führerschein wird nach bestandener praktischer Prüfung direkt vor Ort vom Prüfer ausgehändigt. Ich gehe mal davon aus, Dir zur bestandenden Fahrprüfung gratulieren zu dürfen. Herzlich willkommen im Kreise der ahnungslosen Autofahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Monika Geschrieben 10. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2011 Ich bin froh, dass ich meinen Führerschein zu einer Zeit gemacht hatte, da noch wenige Strassenschilder vor Ort standen. Heute überschaue ich die Verkehrschilder kaum, vor allem wenn ich eine mir fremde, grössere Stadt ansteuere. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 10. Juni 2011 Autor Melden Share Geschrieben 10. Juni 2011 Ich gehe mal davon aus, Dir zur bestandenden Fahrprüfung gratulieren zu dürfen. Herzlich willkommen im Kreise der ahnungslosen Autofahrer Nee, Monika, so weit bin ich noch nicht - hab noch nicht mal angefangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 10. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2011 Was mir neu war: Der Führerschein wird nach bestandener praktischer Prüfung direkt vor Ort vom Prüfer ausgehändigt. Vorausgesetzt man ist schon alt genug.ich musste noch vier Wochen warten, und dann hatte ich auch noch am Samstag Geburtstag und musste mich noch bis Montag gedulden....WernerIch musste sogar noch länger warten. Prüfung in den Sommerferien, im September wieder ins Internat, Geburtstag im Oktober und Führerscheinabholen in den Allerheiligenferien. Heimfahrten gab es nur in den Ferien! In meinem grauen Lappen hatte ich dann natürlich auch gleich den "Säuferbalken", so genannt, weil man damit im Regelfall diejenigen erkannte, denen die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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