Touch-me-Flo Geschrieben 15. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2011 Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 15. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2011 Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Ja, wenn er behauptet, es gäbe diese Garantie, dann ist es Betrug. Das Problem dürfte sein, dass es wahrscheinlich nur eine mündliche Aussage ist und man es nicht nachweisen kann. laura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 15. Mai 2011 Autor Melden Share Geschrieben 15. Mai 2011 Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Ja, wenn er behauptet, es gäbe diese Garantie, dann ist es Betrug. Das Problem dürfte sein, dass es wahrscheinlich nur eine mündliche Aussage ist und man es nicht nachweisen kann. laura Wenn man dafür Zeugen hat oder es im Kaufvertrag drinne steht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 15. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2011 ich bin kein jurist, aber wenn im kaufvertrag über das auto falsche angaben gemacht wurden, dann wird dieser vertrag wohl ungültig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 15. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2011 (bearbeitet) Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt?Nein. Dann muss halt der Händler selber die von ihm versprochenen Garantieleistungen erbringen.ich bin kein jurist, aber wenn im kaufvertrag über das auto falsche angaben gemacht wurden, dann wird dieser vertrag wohl ungültig sein.Wieder nein. Wenn falsche angaben gemacht werden hat das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit, ist also mangelhaft. § 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach § 439 Nacherfüllung verlangen, * nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und * nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. bearbeitet 15. Mai 2011 von Wunibald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 15. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2011 Was soll eine Händlergarantie mit einer Versicherung zu tun haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Ich verstehe den Betrugs-Vorwurf nicht. Die Händlergarantie sagt doch was über den technischen Zustand eines Fahrzeuges aus (also, falls morgen der Motor verreckt oder so) Eine Versicheung ist doch eine andere Baustelle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Ich verstehe schon nicht, was eine "Händlergarantie" sein soll Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 (bearbeitet) Ich verstehe schon nicht, was eine "Händlergarantie" sein soll Ich vermute, er meint die sogenannte Gebrauchtwagengarantie, eine Reparaturkostenversicherung. bearbeitet 16. Mai 2011 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Gesetzt den Fall, sowas ist gemeint, dann sagt der Händler - im Idealfall eine KfZ-Werkstatt - mir mit dieser Garantie doch nur: Wenn was ist, bringen Sie den Wagen vorbei, ich repariere Ihnen das kostenlos. Dafür muss aber die KfZ-Werkstatt keine Versicherung abschließen. Also liegt auch kein Betrug vor. Basta! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Zudem wäre ich mit strafrechtlichen Vorwürfen prinzipiell vorsichtig. Nicht alles, was zivilrechtlich anfechtbar, aufhebbar oder sonstwie falsch gelaufen ist, ist schon "Betrug". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Ich verstehe schon nicht, was eine "Händlergarantie" sein soll Ich vermute, er meint die sogenannte Gebrauchtwagengarantie, eine Reparaturkostenversicherung. Diese Garantie sorgt dafür, dass man den alten Kübel wenn nötig kostenlos repariert bekommt. Dafür braucht der Verkäufer keine Versicherung abschließen. Er muss den Kübel halt kostenlos reparieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Ich verstehe schon nicht, was eine "Händlergarantie" sein soll Ich vermute, er meint die sogenannte Gebrauchtwagengarantie, eine Reparaturkostenversicherung. Diese Garantie sorgt dafür, dass man den alten Kübel wenn nötig kostenlos repariert bekommt. Dafür braucht der Verkäufer keine Versicherung abschließen. Er muss den Kübel halt kostenlos reparieren. Wobei es durchaus die Möglichkeit gibt, das auch über eine Versicherung zu machen, also nicht der Händler garantiert, daß er die Kiste innerhalb der nächsten 12 Monaten kostenlos repariert, sondern man schließt mit dem Kauf eine Versicherung ab, welche die Kosten übernimmt ... z.B. weil der Händler keine eigene Werkstatt hat. Ist in den USA recht weit verbreitet (dort kann jeder sowas zusätzlich abschließen, dann übernimmt die Versicherung alle Kosten für Reparaturen während der Laufzeit ... sind aber ned billig und bei uns eher die Ausnahme) Aber sowas wird kaum gemeint sein, also OT Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 18. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2011 (bearbeitet) Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Hi TMF, es gibt vorher ein paar Sachen zu klären. Gibt es irgendeine Unterlage über diese "Händlergarantie", oder ist sie im Kaufvertrag erwähnt, oder hat der Händler den Kaufpreis im Kaufvertrag um die 200€ erhöht? Wer ist Vertragspartner im Kaufvertrag? Welcher Art ist der Schaden an dem Auto? Wie hoch ist der Kaufpreis insgesamt? Gruss, Martin bearbeitet 18. Mai 2011 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 18. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2011 Gesetzt den Fall, sowas ist gemeint, dann sagt der Händler - im Idealfall eine KfZ-Werkstatt - mir mit dieser Garantie doch nur: Wenn was ist, bringen Sie den Wagen vorbei, ich repariere Ihnen das kostenlos. Dafür muss aber die KfZ-Werkstatt keine Versicherung abschließen. Also liegt auch kein Betrug vor. In der Regel läuft die Gebrauchtwagenversicherung über einen Dritten (also einen professionellen Versicherer), und der Händler vermittelt diese nur, bzw. kalkuliert sie in den Kaufpreis. Auf der Rechnung ist diese Versicherung seperat aufgeführt, und der Halter, der ja dann Versicherungsnehmer ist, bekommt ein Garantieheft ausgehändigt. Üblicherweise subventionieren die Autohäuser diese Versicherungen sogar, weil als Voraussetzung für den Versicherungsschutz Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten durchgeführt werden müssen. Das bindet den Kunden und hindert ihn daran, den Ölwechsel vom Arbeitskollegen machen zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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