Klaus Klammer Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Wie sieht es aus, wenn ein Konflikt zwischen dem dem evangelischen Rat des Gehorsams und dem Gewissen entsteht? Zu was ist ein Ordensangehöriger, der das Gelübde des Gehorsams abgelegt hat, verpflichtet? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Niemand darf unter Sünde verpflichtet werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Klaus Klammer Geschrieben 16. Mai 2011 Autor Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Niemand darf unter Sünde verpflichtet werden. Hatte ich gehofft. Hast Du dafür einen Link? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Niemand darf gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln - keine Frage. Welche Konsequenzen drohen, das kann jedoch nur nach einem Blick in das Partikularrecht des Ordens entscheiden werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 16. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2011 Niemand darf unter Sünde verpflichtet werden. Hatte ich gehofft. Hast Du dafür einen Link? Link nicht. Aber für den Jesuitenorden kann ich Dir die Stelle aus den Konstitutionen angeben: Text B, 6. Hauptteil, 5. Kapitel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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