Felician Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 Die örtlichen Bischofskonferenzen können nach c. 1083 § 2 das Mindestalter für eine Eheschließung anpassen. Frage: Welches Alter hat die italienische Bischofskonferenz festgelegt bzw. wo finde ich dazu etwas? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 Die örtlichen Bischofskonferenzen können nach c. 1083 § 2 das Mindestalter für eine Eheschließung anpassen. Frage: Welches Alter hat die italienische Bischofskonferenz festgelegt bzw. wo finde ich dazu etwas? 1. Warum sollten sie es angepasst haben? 2. Lass die Finger von minderjährigen Italienerinnen - deren Väter können sehr unangenehm werden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 21. Mai 2011 Autor Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 Die örtlichen Bischofskonferenzen können nach c. 1083 § 2 das Mindestalter für eine Eheschließung anpassen. Frage: Welches Alter hat die italienische Bischofskonferenz festgelegt bzw. wo finde ich dazu etwas? 1. Warum sollten sie es angepasst haben? 2. Lass die Finger von minderjährigen Italienerinnen - deren Väter können sehr unangenehm werden... 1. Die DBK hat es angepasst. 2. Ich habe keine Heirat vor, ich kenne keine minderjährigen Italienerinnen näher (auch keine volljährigen), ich kenne keinen konkreten Fall, in dem das relevant werden würde. Es geht mir um einen Artikel, für den ich das gerne wissen würde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 22. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2011 (bearbeitet) Die italienischen Bischöfe halten sich an das staatliche Recht (vermutlich gibt es eine Partikularnorm, auch wenn die nicht erwähnt ist), wonach das Mindestalter bei 18 liegt. Eine Dispens hiervon ist geben die Ortsordinarien nur, wenn ein Jugendgericht die Heirat schon ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt. Quelle: http://www.gaetanolanfaloni.it/impedimenti_dirimenti.htm . bearbeitet 22. Mai 2011 von Stepp Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 22. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2011 Ich habe es jetzt noch mal ganz genau nachgeschaut: Die Conferenza Episcopale Italiana (CEI) hat im Dezember 1983 eine Partikularnorm erlassen, nachzulesen im Notiziario CEI 7/1983, die das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre festlegt (d.h. z.B. wer am 1.1.1990 geboren wurden, kann ab dem 2.1.2008 gültig die Ehe schließen. Die Ortsordinarien dürfen nur in äußerst schwer wiegenden Fällen und wenn die für die Ehe notwendige Reife gutachterlich feststeht (z.B. gerichtlich) von diesem Ehehindernis dispensieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 22. Mai 2011 Autor Melden Share Geschrieben 22. Mai 2011 Vielen herzlichen Dank, Stepp. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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