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Was gilt als "Todessünde" in eurem Glauben?


Vinager

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Zitat von Erich am 21:17 - 26.September.2002

 

habe eben beim Vatikan einen Ablass für €2,35 gekauft und darf Dich deshalb, ohne eine Höllenstrafe befürchten zu müssen, deftig beleidigen.


 

Sei vorsichtig, ich bin Atheist und darf beleidigen, ohne dafür an eine Kirche zu blechen ...

 

Wahrscheinlich geht Dir eher das Geld aus als mir die Beleidigungen.

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Franciscus non papa


Zitat von Ketelhohn am 21:45 - 26.September.2002

»Du bist ein @@++??%%666-liches ##*$%?)/&%«

 

Für 9,95 € teile ich die Übersetzung mit (nur gegen Vorkasse).

 

 

 

DU LEVANTINER!

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Zitat von Cano am 18:48 - 26.September.2002


Zitat von Vinager am 17:36 - 26.September.2002

Und was bedeutet noch einmal "Unzucht" und "Konkubinat"?


Da ich nur praktische Erfahrungen mit dem Konkubinat gesammelt habe, beschränke ich mich darauf, Dir diesen Begriff zu erklären.

 

Beim Konkubinat handelt es sich um eine außereheliche Geschlechtsgemeinschaft von gewisser Dauer. (Der "One-night-stand" ist mithin noch kein Konkubinat)

 

Für die Begriffserklärung von "Unzucht" (Hurerei) ist Lucky Luke der geeignete Fachmann. Der postet aber nur in der Arena.

 

 

(Geändert von Cano um 18:50 - 26.September.2002)


 

Falsch, Cano. Unzucht ist alles, was außerhalb einer sakramentbeladenen Ehe  passiert. Das Konkubinat ist folglich eine Unterart von Unzucht. Der ONS eine andere.

 

 

Gute Nacht,

 

 

Lissie

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>> Falsch, Cano. Unzucht ist alles, was außerhalb einer sakramentbeladenen Ehe  passiert. << (Lissie)

 

Das beruhigt mich ungemein, Lissie. Seit Jahren habe ich unter dem Komplex gelitten, durch den Gang zum Standesamt zum züchtigen Spießer geworden zu sein.

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Hallo Cano,

auch wenn es Dich wieder beunruhigen wird,

das mit der sakramentalen Ehe gilt nur für zwei getaufte Ehepartner, die nicht aus der Kirche ausgetreten sind.

Für alle Anderen gilt im Großen und Ganzen die standesamtliche Ehe als kirchlich gültig. Insofern bist Du u.U. doch nicht unzüchtig,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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>> Für alle Anderen gilt im Großen und Ganzen die standesamtliche Ehe als kirchlich gültig. << (Mat)

 

Ist das tatsächlich so, Matthias?

In meinem "Katholisches Handlexikon" von 1960 steht folgendes:

 

"Die Ehe von Katholik'en, auch von abgefallenen, ... ist nach positiver kirchl. Bestimmung heute nur gültig, wenn sie vor dem zuständigen Ortsordinarius oder Pfarrer ... geschlossen ist."

 

Ich bin als abgefallener Katholik mit einer abgefallenen Protestantin standesamtlich verheiratet (unsere Ehe scheint die reinste Abfallwirtschaft zu sein).

 

Ist mein erst 42 Jahre altes Handlexikon etwa nicht mehr auf dem neuesten katholischen Stand? Oder bin ich nur deshalb aus dem Schneider, weil es sich in unserem Falle nie um eine Ehe von Katholiken gehandelt hat?

 

Herzliche Grüße

Cano

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Halllo Cano,

dazu muss man etwas differenziertere Überlegungen anstellen.

1.Für Katholiken gilt grundsätzlich die sogenannte 'Formpflicht'. D.h., eine Ehe muss vor dem Ortspfarrer oder Ortsbischof geschlossen werden. Der Ortspfarrer oder -bischof muss seine Zustimmung geben, falls man von jemandem andern getraut werden will.

Allgemein kann von dieser Formpflicht dispensiert werden, falls es unmöglich ist, diese einzuhalten. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn eine Katholikin einen Protestanten heiratet und die protestantische Familie sich eine katholische oder ökumenische Trauung in keinem Fall vorstellen kann. In diesem Fall ist schon die standesamtliche Eheschließung gültig.

2. Ein Sakrament kommt nur zwischen zwei Getauften zustande, also auch zwischen einer Protestantin und einem Katholiken. Eine Ehe ist aus kirchlicher Sicht dann gültig, ab er nicht sakramental, wenn ein Ehepartner nicht getauft ist.

3. Wenn man aus der Kirche ausgetreten ist, kommt natürlich kein Sakrament zustande, denn der Kirchenaustritt gilt als formaler Akt des Glaubensabfall (was vielen nicht klar ist). Auch unterliegen natürlich Ausgetretene nicht der oben beschriebenen Formpflicht.

 

Wenn Du also vor der Eheschließung aus der Kirche ausgetreten bist, dann ist Deine standesamtliche Ehe für die Kirche gültig.

Wenn Du erst geheiratet hat und dann ausgetreten bist, dann ist die Sache etwas komplizierter. Eigentlich hättest Du dann eine kirchliche Ehe schließen müssen, aber es könnte sein, dass die Dispenz von der Formpflicht nachträglich und ohne Dein Wissen erteilt worden wäre und dann wäre Deine Ehe wiederum gültig.

 

Und jetzt noch etwas zum guten Schluss: Für die Kirche ist eine Ehe solange gültig, bis das Gegenteil durch einen kirchlichen Prozess bewiesen ist. Insofern lieber Cano - Pech gehabt,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Zitat von Cano am 9:59 - 27.September.2002

>> Falsch, Cano. Unzucht ist alles, was außerhalb einer sakramentbeladenen Ehe  passiert. << (Lissie)

 

Das beruhigt mich ungemein, Lissie. Seit Jahren habe ich unter dem Komplex gelitten, durch den Gang zum Standesamt zum züchtigen Spießer geworden zu sein.

 

 


 

Kann ich gut verstehen, Cano. Aus genau diesem Grund weigere ich mich auch  immer noch beharrlich, meine Freundin zu heiraten. Damit habe ich übrigens zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Ich blieb weiterhin unzüchtige Spießerin und meinem Sohn blieb die Schmach erspart, ein ehelich geborener Spießer zu sein. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob ich ihn taufen lassen soll, damit er in den Genuß kommt, aus der Kirche austreten zu können - aber das hat mit den Todsünden ja nun nichts mehr zu tun. Nicht-Taufen oder Taufen um des Austritts willen gilt ja soviel ich weiß nicht als Sünde, oder?

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Hallo Lissie,

ich weiß es nicht.

Jedenfalls kommt kein Sakrament bei einer standesamtlichen Ehe von Nichtkatholiken zustande. Ich vermute, dass die Zweitehe kirchlich gesehen aber nicht gültig ist.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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>>Ich vermute das auch, aber  es wäre höchstinteressant, wenn sie es wäre, Mat.

<<

 

liebe Lissie,

 

für mich ist es viel interessanter, wie zwei Frauen einen "Sohn" hinbekommen haben. Patent schon angemeldet??

 

Lieben Gruß

Erich

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Franciscus non papa

mann erich,

 

 

bist du phantasielos - aber neugierig :-)

 

 

merke: wo ein wille ist, ist auch ein weg

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Huhu Matthias,

 

du kennst dich ja sooo gut aus: Was ist, wenn ein katholischer Mann und eine zwar getaufte, aber aus der ev. Kirche ausgetretene Frau nicht kirchlich heiraten?

 

Wie wäre es, wenn bei beiden die Rollen vertauscht wären (also sie katholisch, er ev. getauft, dann ausgetreten)?

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Zitat von Vinager am 12:32 - 28.September.2002

Utes own. Nette Seite. Schreib doch mal etwas mehr über dich persönlich, Ute.

 

An wen erinnerst Du mich nur, Vinnie...

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Huhu Matthias,

 

du kennst dich ja sooo gut aus: Was ist, wenn ein katholischer Mann und eine zwar getaufte, aber aus der ev. Kirche ausgetretene Frau nicht kirchlich heiraten?

 

Wie wäre es, wenn bei beiden die Rollen vertauscht wären (also sie katholisch, er ev. getauft, dann ausgetreten)?

 

Hallo Ute,

o.k., dann wollen wir 'mal:

Ein katholischer  und ein (ehemaliger) evangelischer Partner, die nicht kirchlich heiraten, sind nicht gültig verheiratet, da der Mann der Formpflicht (s.o.) unterliegt. Es sei denn, es würde im Nachhinein Dispens erhalten (die auch z.T. ohne Wissen erteilt wird).

Wird er von der Formpflicht dispensiert, ist die Ehe gültig.

Es ist völlig unerheblich, ob in Deinem Beispiel der Mann oder die Frau der katholische Partner ist.

 

Wenn ein katholischer und ein ausgetretener evangelischer (oder auch katholischer)  Partner kirchlich heiraten, dann kommt ein Sakrament zustande, da Beide getauft sind. Der Austritt des einen Partners ist dabei vollkommen unerheblich.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Danke, Matthias. Das war eine ausführliche und klare Erklärung.

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Werner agnosticus

Diese souveräne Beherrschung kirchenrechtlicher Kasuistik - bewundernswert! :)

Bleibt bloß zu hoffen, daß Euer Gott einen guten Kirchenrechtsexperten als Berater hat, damit es nicht zu Fehlentscheidungen kommt. ;)

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Hallo Werner,

war für meine Promotion so ein kleines Steckenpferd von mir....

 

Wenn Gott der Gerechte ist, dann braucht er für sich kein Gesetz. Das Gesetz ist zeitlich - Gott aber ewig.

 

Möglicherweise wäre Gott aber auch mit dem Kirchenrecht überfordert. Denn um es richtig zu handhaben, müsste er Latein können. Sein Sohn sprach nur aramäisch, bestenfalls wenige Brocken Griechisch.

... Naja...

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Sagt mal, die schönen Ablassbriefe auf dem Mittelaltermarkt sind leider nicht autorisiert, oder? Schade, der Mönch dort hat so schön gepredigt...

Ernsthaft, ich kann ja verstehen wenn man, wie der Papst im Heilgen Jahr schrieb, durch eine gute, selbstloses Tat einen Ablass erlangt. Aber durch Geld? Für Leute, die schon Tot sind? Wie war das mit dem Reichen und dem Himmel, der hier ganz eindeutig bevorzugt wird? Oder gilt 10% des Nettoeinkommens plus Berechnungssatz mal Vermögen geteilt durch Sündenschwere? Himmel hilf, in disem Falle käme mir die Hölle wie ein deutsches Finanzamt vor....

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