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Die Österreichische Pfarrerinitiative


Niklas

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3) Es fehlt mir der Blick auf die betrogene Seite: Ich stelle mir vor, wenn ich als Verheirateter mit ansehen müsste, wie meine Frau sich wegen eines anderen von mir trennt, und die Kirche würde diese Verbindung dann segnen und beide zur Kommunion einladen, dann müsste ich ehrlich sagen: Auf eine solche Kirche hätte ich eine Mords-Wut!
Das offenbart allerdings zwei Probleme, die mit dem Kommunionempfang erstmal nichts zu tun haben und eher das Fehlen der Kultur des Scheiterns in der RKK offenbart.

 

Ein Geschiedener, der seinem Partner die Kommunion nicht gönnt, hat meiner Meinung nach ein sehr viel größeres Problem mit Aufarbeitung, Abschluss und Vergebung als es gesund sein dürfte.

 

Dahinter verbergen sich nach meinem Eindruck Besitzdenken und eine Haltung der Kleinlichkeit (da passt noch nicht mal das rheinische pingelig) und vermutlich auch noch jede Menge offene Wunden.

 

Und ich denke, daß das unabhängig davon ist, wer jetzt tatsächlich Schuld hatte an dem Scheitern einer Beziehung (in meinem Umfeld sind 6 von 7 geschiedenen Ehen nicht wegen einem neuen Partner gescheitert sondern an einem grundsätzlichen error in personam, der vor einem Kirchengericht sicherlich nicht als solcher anerkannt werden würde).

 

Hier wäre eine Begleitung beider Partner durch die Kirche notwendig, eine Hilfe das Scheitern zu akzeptieren (die Narbe behält man eh) und das Herz wieder rein zu bekommen.

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Epikie ist das lateinische Gegenstück dazu: Es gibt Momente, in denen die korrekte Rechtsanwendung zu großer Ungerechtigkeit führte. "Sumuum ius summa iniuria" darf hier im Hintergrund erwartet werden. Wenn dem aber so ist, dann erlaubt das Prinzip der Epikie ein tolerieren rechtswidriger Handlungen im Interesse des Heils der Einzelnen oder der Gemeinschaft. Man kann es auch mit Augen zudrücken übersetzen.

Wir haben das damals in Kirchenrecht so gelernt: Wenn ich mir sicher bin, dass der Gesetzgeber diesen konkreten Fall, vor dem ich jetzt stehe, bei der Gesetzgebung nicht mitbedacht hat und daher ein Ausnahme erlauben würde, dann darf ich Epikie annehmen und formell gegen das Gesetz agieren.

 

Das ist so korrekt.

 

Allerdings ist hier der Gesetzgeber als Abstraktum gemeint, also jene Instanz, die bemüht ist, Gerechtigkeit zu erreichen. Es geht nicht um die spekulative Frage, was denn der amtierende Papst tun würde, das würe dann Subjektivismus.

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Hättest Du eine solche Mords-Wut auch dann, wenn Deine Frau die Ehe mit Dir annullieren ließe und nach einem neuerlichen Gang zum Traualtar zur Kommunion eingeladen würde?

Nein

 

Warum nicht? Ich habe da durchaus schon anderes erlebt.

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Ok. D.h. also der pauschale Ausschluss der Geschieden-und-Wiederverheirateten wäre Akribia?

 

Nein, denn beides gehört untrennbar zusammen. Akribia geht nicht ohne Oikonomia, und Oikonomia geht nicht ohne Akribia.

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Hättest Du eine solche Mords-Wut auch dann, wenn Deine Frau die Ehe mit Dir annullieren ließe und nach einem neuerlichen Gang zum Traualtar zur Kommunion eingeladen würde?

Nein

 

Warum nicht? Ich habe da durchaus schon anderes erlebt.

Ich auch.

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So gesehen dürfte man überhaupt nie heiraten.

 

Ich unterstelle den meisten, die heiraten, dass sie tatsächlich "alle Tage ihres Lebens" lieben wollen.

Aber was wollen wir nicht alles im Leben, und wieviel davon bekommen wir tatsächlich?

...

Das kann funktionieren, bei meinen Eltern hat es funktioiniert, aber das kann genausogut schiefgehen.

Vorhersagen kann das niemand.

 

Allerdings dann, wenn es schiefgeht, den Gescheiterten zu unterstellen, sie seien in Wahrheit gar nicht fähig, ein solches Versprechen ehrlich abzugeben und es ihnen daher ein weiteres Mal zu verweigern, ist schlicht und einfach falsch.

 

Im Grunde müsste man jeden Einzelfall betrachten und von Fall zu Fall entscheiden. Da es aber nicht möglich ist, den Menschen ins Herz zu sehen, und weil ich jemand bin, der im Zweifel jedem immer nur das beste unterstellt, bin ich persönlich dafür, jedem ohne weiteres zumindest eine zweite Chance zu geben.

Es geht nicht um Ehrlichkeit, sondern um Glaubwürdigkeit. Und bei der Glaubwürdigkeit geht es nicht um den Aspekt der persönlichen Leistung, sondern um die Situation. Das Versprechen kann durchaus ernst gemeint sein. Aber wie oft kann man es geben?

 

Das Problem liegt, glaube ich, in der Frage nach dem Umgang mit dem Scheitern und am Umgang mit der Macht.

Spätestens beim Scheitern zeigt sich, dass es nicht einfach möglich ist, Lebenslagen in juristische Normen zu packen. Da muss man von außen anhand allgemeiner Normen sehr persönliche Entscheidungen über einen anderen Menschen treffen - in Belangen, bei denen man sich sogar selbst nicht allzu sicher sein kann.

 

Vielleicht war die erste Ehe tatsächlich unter falschen Voraussetzungen geschlossen - und somit eigentlich ungültig (wenn auch nicht justiziabel ungültig).

Vielleicht war es tatsächlich so, dass der eine Partner alles Erdenkliche getan hat, um die Ehe zu erhalten. Aber auch hierfür gibt es kein Maß. Dass man sich was vorwerfen kann, ist doch immer so. Ab welchem Maß (welches undefinierbar ist) kann man wirklich sagen: Der kann keine Ehe mehr schließen, der ist eheführungsunfähig? Die Paragraphen des Kirchenrechts geben zwar grobe Hinweise (z.B. wird ein Schizophrener nicht so einfach zur Ehe zugelassen), aber das gros der Fälle liegt ja in einem viel, viel differenzierteren Bereich. Wo hier eine Grenze setzen?

 

Zum einen ist dieses Grenzensetzen sinnvoll und vor allem verantwortlich. Wenn ein Bruder seine Schwester heiraten will, AIDS hat und ihr noch nichts davon gesagt hat, und obendrein geistig so weit behindert, dass er nicht recht weiß, was er tut, und bereits 20 gescheiterte Ehen hinter sich hat, dann ist es gut, dass jemand bestimmt, dass das nicht geht. Aber das ist ja beileibe nicht der Normalfall.

 

Der Umgang mit der Macht ist genau so problematisch. Wenn man alles so schön in Paragraphen gefasst hat, übt man automatisch Macht aus. Man entscheidet über den Kopf der Betroffenen hinweg, ob sie ehefähig sind, oder nicht. Dem einen ermöglicht man eine katholische Trauung und Ehe, dem anderen nicht. Und die Entscheidung läuft unabhängig davon, ob die Eheleute das einsehen, oder nicht.

 

Meine Vorstellung geht immer eher in die Richtung von Beratung, statt Entscheidung "von oben". Entscheidung von oben braucht es - aber eigentlich nur in extremen Fällen und bei weitem nicht in den Fällen, wo mit den jetzigen Gesetzen eingegriffen wird. Der Nachteil wäre allerdings, dass dann der Berater vertrauenswürdig sein muss. Wenn ich so manche Kollegen anschaue (oder etwas von ihnen höre), dann fahren die Brautpaare mit den entpersonalisierten Entscheidungen im Schnitt womöglich besser, als mit einem Berater, der ihnen die Hölle ganz paragraphen-ungebunden heiß machen kann.

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Ok. D.h. also der pauschale Ausschluss der Geschieden-und-Wiederverheirateten wäre Akribia?
Nein, denn beides gehört untrennbar zusammen. Akribia geht nicht ohne Oikonomia, und Oikonomia geht nicht ohne Akribia.
Dann habe ich das Verhältnis der beiden zueinander tatsächlich nicht verstanden.
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Das ostkirchliche Vorgehen halte ich auch nicht für das Gelbe vom Ei. Ich glaube, dass man solange beide leben, wirklich nur einmal sagen kann:

"Ich nehme Dich an als meine Frau / meinen Mann. Ich will Dich lieben, achten und ehren, alle Tage meines Lebens, ... bis der Tod uns scheidet."

 

Das ist richtig - deswegen sagt das auch niemand in der orthodoxen Hochzeitsliturgie.

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Ok. D.h. also der pauschale Ausschluss der Geschieden-und-Wiederverheirateten wäre Akribia?
Nein, denn beides gehört untrennbar zusammen. Akribia geht nicht ohne Oikonomia, und Oikonomia geht nicht ohne Akribia.
Dann habe ich das Verhältnis der beiden zueinander tatsächlich nicht verstanden.

 

Was in der Ostkirche (zum Teil bis heute auch bei den katholischen Ostkirchen!) mittels Oikonomia bzw. Akribia "geregelt" wird, liegt nicht in den Ermessen des Priesters, selbst nicht einmal unbedingt in dem des Bischofs (auch wenn der mehr Vollmachen diesbezüglich hat als bei uns Lateinern), sondern hat sich in der Tradition entwickelt.

 

Beispiele für Akribie:

 

1. Kein Eucharistieempfang ohne unmittelbar vorherigem Beichten.

2. Kein Eucharistieempfang ohne Fasten mindestens den Tag des geplanten Empfanges, besser (sprich: normale Regel) drei Tage

(es gibt nicht jeden Tag die Göttliche Liturgie im Osten)

3. die Fastenregeln (man ernährt sich rund 1/3 des Jahres vegan) können von keiner Bischofskonferenz gemildert werden (wie bei uns, wie auch in Dtland geschehen)

4. Kommunionempfang bei nicht-Orthodoxen ist immer untersagt

 

Das sind ein paar Beispiele aus dem alltäglichen Christenleben.

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Das Schwören hat aber bitte was mit der Ehe zu tun? Du sollst nicht ehebrechen, ist Teil des Dekalogs, dass der Dekalog nochmal einen anderen Stellenwert, als einige andere Gebote im AT haben, muss ich dir wohl nicht sagen. Wenn wir also alle Gebote in der Bibel befolgen, dann schlage ich vor, essen wir ab sofort nur noch kosher, tragen eine Kippa und Fransen an unserer Kleidung....

Es geht nicht um irgendein Gebot im AT, sondern um eine direkte Anweisung Jesu. Wer einen Schwur leistet ist daher genauso im Stand der Sünde wie ein Ehebrecher. Da gibt es von der schwere der Schuld her keinerlei Unterschied. Du kannst schlecht die eine Gruppe von der Kommunion ausschließen wollen, bei der anderen aber die Sünde leugnen.

 

Doch, die Kirche kann das, weil sie eben die Kirche ist. Sie kann ja auch (Konzil von Elvira) den Sabbat als Ruhetag zugunsten des Sonntags abschaffen, obowhl Jesus fordert, kein Jota des Gesetzes abzuändern.

Wenn die Kirche diese Vollmacht nicht hat, ist alles hinfällig (auch die Hl. Schrift, weil sie ja dessen Inhaltsangabe bestimmt hat).

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Beispiele für Akribie:

 

1. Kein Eucharistieempfang ohne unmittelbar vorherigem Beichten.

2. Kein Eucharistieempfang ohne Fasten mindestens den Tag des geplanten Empfanges, besser (sprich: normale Regel) drei Tage

(es gibt nicht jeden Tag die Göttliche Liturgie im Osten)

3. die Fastenregeln (man ernährt sich rund 1/3 des Jahres vegan) können von keiner Bischofskonferenz gemildert werden (wie bei uns, wie auch in Dtland geschehen)

4. Kommunionempfang bei nicht-Orthodoxen ist immer untersagt

 

Das sind ein paar Beispiele aus dem alltäglichen Christenleben.

Zu 1. würde mich interessieren, wie oft der Durchschnittsorthodoxe dann im Jahr kommuniziert (ich halte diese Regelung für nicht wirklich praktikabel bei mehr als 10 Kommunikanten...)?

 

Die Beispiele sind ja schön und gut, aber auf welcher Rechtsquelle beruhen sie?

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Was in der Ostkirche (zum Teil bis heute auch bei den katholischen Ostkirchen!) mittels Oikonomia bzw. Akribia "geregelt" wird, liegt nicht in den Ermessen des Priesters, selbst nicht einmal unbedingt in dem des Bischofs (auch wenn der mehr Vollmachen diesbezüglich hat als bei uns Lateinern), sondern hat sich in der Tradition entwickelt.

 

 

Doch, die Kirche kann das, weil sie eben die Kirche ist. Sie kann ja auch (Konzil von Elvira) den Sabbat als Ruhetag zugunsten des Sonntags abschaffen, obowhl Jesus fordert, kein Jota des Gesetzes abzuändern.

Wenn die Kirche diese Vollmacht nicht hat, ist alles hinfällig (auch die Hl. Schrift, weil sie ja dessen Inhaltsangabe bestimmt hat).

Ja was denn jetzt?
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Beispiele für Akribie:

 

1. Kein Eucharistieempfang ohne unmittelbar vorherigem Beichten.

2. Kein Eucharistieempfang ohne Fasten mindestens den Tag des geplanten Empfanges, besser (sprich: normale Regel) drei Tage

(es gibt nicht jeden Tag die Göttliche Liturgie im Osten)

3. die Fastenregeln (man ernährt sich rund 1/3 des Jahres vegan) können von keiner Bischofskonferenz gemildert werden (wie bei uns, wie auch in Dtland geschehen)

4. Kommunionempfang bei nicht-Orthodoxen ist immer untersagt

 

Das sind ein paar Beispiele aus dem alltäglichen Christenleben.

Zu 1. würde mich interessieren, wie oft der Durchschnittsorthodoxe dann im Jahr kommuniziert (ich halte diese Regelung für nicht wirklich praktikabel bei mehr als 10 Kommunikanten...)?

 

Die Beispiele sind ja schön und gut, aber auf welcher Rechtsquelle beruhen sie?

 

Die genauen Rechtsquellen kenne ich nicht, die fangen ja bei der Ostkirche mit den Apostolischen Kanones schon an.

 

Meine orthodoxe Frau hatte übrigens zum Zeitpunkt unseres Kennenlernens (da war sie gerade 30) erst dreimal in ihrem Leben seit der Beichtpflicht kommuniziert (ich glaube, die beginnt da so mit dem 10.Lebensjahr, vorher darf man immer).

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Was in der Ostkirche (zum Teil bis heute auch bei den katholischen Ostkirchen!) mittels Oikonomia bzw. Akribia "geregelt" wird, liegt nicht in den Ermessen des Priesters, selbst nicht einmal unbedingt in dem des Bischofs (auch wenn der mehr Vollmachen diesbezüglich hat als bei uns Lateinern), sondern hat sich in der Tradition entwickelt.

 

 

Doch, die Kirche kann das, weil sie eben die Kirche ist. Sie kann ja auch (Konzil von Elvira) den Sabbat als Ruhetag zugunsten des Sonntags abschaffen, obowhl Jesus fordert, kein Jota des Gesetzes abzuändern.

Wenn die Kirche diese Vollmacht nicht hat, ist alles hinfällig (auch die Hl. Schrift, weil sie ja dessen Inhaltsangabe bestimmt hat).

Ja was denn jetzt?

 

Letzteres ist ein Teil der unabänderlichen Tradition, die ich meinte.

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Angenommen Deine Frau lässt sich scheiden, heiratet ein zweites Mal und kommt erst jetzt auf die Idee, die mit Dir geschlossene erste Ehe anullieren zu lassen. Erlischt dann Deine bis zur erfolgten Anullierung aufrecht erhaltene und gehegte Wut über Nacht???

Wenn ein objektives Verfahren ergibt, dass meine Ehe ungültig war, dann muss ich das ohne Wut hinnehmen.

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Mit oder ohne Wut kann nicht verordnet werden.

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Mich stören an der Diskussion über Wiederverheiratete Geschiedene mehrere Dinge:

 

1.) Von denen, die hier eine Liberalisierung fordern, wird nichts gesagt darüber, was die Kirche tun kann, damit die Lehre Jesu hier nicht unter den Tisch gekehrt und vernachlässigt wird. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, als glaubten viele eh nicht an das, was Jesus zu diesem Thema gesagt hat.

 

2.)Es wird immer anhand von Extrembeispielen von Menschen, mit denen man durchaus Mitleid haben kann, eine grundsätzliche Änderung der Regel gefordert, ohne dass gesehen wird, dass damit auch das Bewusstsein weiter Kreise verwässert wird.

 

3) Es fehlt mir der Blick auf die betrogene Seite: Ich stelle mir vor, wenn ich als Verheirateter mit ansehen müsste, wie meine Frau sich wegen eines anderen von mir trennt, und die Kirche würde diese Verbindung dann segnen und beide zur Kommunion einladen, dann müsste ich ehrlich sagen: Auf eine solche Kirche hätte ich eine Mords-Wut!

 

4.) Das Schwingen der Barmherzigkeitskeule verhindert Sachlichkeit und verschiebt ein ernstes Thema ins Reich der Emotionen. Was wäre, wenn man in der Missbrauchsdiskussion auch ständig nur mit der Barmherzigkeitskeule für die Täter kommen würde. Hie wie dort würde das dem ganzen Thema in seiner Komplexität nicht gerecht.

 

5.)Man kann ja durchaus die Meinung vertreten, dass die jetzige Regelung zu streng ist. Aber man muss dennoch - wie in anderen Lebensbereichen - auch mit subjektiv als zu streng empfundenen Regeln leben können, ohne dass man zum Nichtbefolgen der Regel auffordert oder den Befürwortern der bestehenden Regel Unmenschlichkeit und Böswilligkeit unterstellt.

1. Mir kommt es eher vor, als glaubten einige nicht, was Jesus NICHT gesagt hat - dafür aber andere. Der Ausschluss von der Kommunion z.B. ist nicht Jesu Idee. Es ist eine Weisung wider Jesu Praxis. Man meint lediglich, aus dem, was Jesus gesagt hat, einige Schlüsse ziehen zu müssen, schließt dabei noch falsch und landet jenseits dessen, was Jesus tat und sagte.

 

2. Manche Extrembeispiele sind ziemlich häufig. Und noch häufiger ist die Identifikation mit den Betroffenen. Ganz viele rechnen damit, dass es ihnen genau so passieren könnte und dass auch sie dann so von der Kirche behandelt würden. Und gerade dort, wo die Beispiele das Thema Sex berühren (oder sogar hervorheben), sind diese Beispiele schon zum Modellfall geworden, aus dem man die Missgunst wider Sex, Lust und Leben abliest.

 

3. Die betrogene Seite kam tatsächlich wenig zur Sprache. Vielleicht liegt das daran, dass man den Betrogenen das Naheliegendste nicht sagt, nicht sagen will oder nicht sagen kann: "Auch Du hast einen Fehler gemacht - zumindest bei der Wahl. Pack jetzt Deine und Deiner Ex Fehler in die Klamottenkiste, lern daraus und fange neu an."

 

4. Zum Thema Barmherzigkeitskeule bräuchte ich erst mal klare Beispiele aus dem Thread.

 

5. Mit streng empfundenen Regeln kann man durchaus leben. Aber nur, wenn man die Regeln einsieht und ihren Nutzen erkennt. Genau das ist aber nicht der Fall. Mir kommen Deine Worte in Absatz 5 so vor, wie "Strenge um der Strenge Willen". Hauptsache, die Kirche kann irgendwo streng sein, also Macht ausüben und eine Überlegenheit herposaunen, die niemand erkennen kann.

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Wenn ein objektives Verfahren ergibt, dass meine Ehe ungültig war, dann muss ich das ohne Wut hinnehmen.

Was soll denn dieses "MUSS"?

Ich MUSS bestimmte Gefühle haben oder nicht haben? Wie soll denn das gehen?

Gefühle lassen sich nicht reglementieren, Emotionen nur ganz beschränkt.

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Angenommen Deine Frau lässt sich scheiden, heiratet ein zweites Mal und kommt erst jetzt auf die Idee, die mit Dir geschlossene erste Ehe anullieren zu lassen. Erlischt dann Deine bis zur erfolgten Anullierung aufrecht erhaltene und gehegte Wut über Nacht???

Wenn ein objektives Verfahren ergibt, dass meine Ehe ungültig war, dann muss ich das ohne Wut hinnehmen.

 

Bis dahin - zum Entscheid in einem objektiven kirchlichen Wutabstellungsverfahren - schiebst Du Wut? Das kann dauern und ist nicht gesund. - Ich habe übrigens nicht ganz ohne Hintergrund gefragt. Und der Mann, an den ich dabei dachte, versucht noch heute, nach annähernd zehn Jahren, seiner Ex das Sorgerecht für die beiden Kinder aus der anullierten Ehe streitig zu machen. Völlig wutlos, wie sich versteht, schließlich ist er ein papst- und lehramtstreuer Katholik, der das Ergebnis eines objektiven katholischen Eheanullierungsvefahrens (dass seine Ehe ungültig war) ohne Wut hinnehmen muss. Deswegen sind auch seine Rachedrohungen gegen den Pfarrer, von dem er vermutet, dass dieser seiner Ex "den Floh ins Ohr gesetzt hat", ein solches Verfahren überhaupt anzuleiern, clean von jedwedem Anflug von Wut. Selbstredend würde sich seine Wut niemals gegen die objektiven kirchlichen Richter richten ... Und wenn ihn seine Frau nicht verlassen hätte, wüsste er noch heute nicht, dass seine Ehe nicht gültig war.

:a050:

bearbeitet von Julius
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Der Ausschluss von der Kommunion z.B. ist nicht Jesu Idee. Es ist eine Weisung wider Jesu Praxis.

 

Noch einmal: der Verrat des Judas geschah nach der Eucharistieeinsetzung. Es gibt keinen vorbeugenden Kommunionausschluß. Deswegen ist die Praxis der Kirche nicht "wider" die Jesu.

 

Man meint lediglich, aus dem, was Jesus gesagt hat, einige Schlüsse ziehen zu müssen, schließt dabei noch falsch und landet jenseits dessen, was Jesus tat und sagte.

 

Wer ist "man"? Hier meinst Du wohl bald 2000 Jahre apostolische Tradition der Kirche.

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Angenommen Deine Frau lässt sich scheiden, heiratet ein zweites Mal und kommt erst jetzt auf die Idee, die mit Dir geschlossene erste Ehe anullieren zu lassen. Erlischt dann Deine bis zur erfolgten Anullierung aufrecht erhaltene und gehegte Wut über Nacht???

Wenn ein objektives Verfahren ergibt, dass meine Ehe ungültig war, dann muss ich das ohne Wut hinnehmen.

 

Wo ist dann dein Problem? Johannes Paul II. hat einen klaren Weg gewiesen, auf dem Wiederverheiratete zur Eucharistie gehen können. Auch da sollte es also keine Wut geben. Und wenn die Kirche nun die Zeitehe zuließe, dann hätten wir also viele Wütende weniger. oder etwa nicht?

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1. Mir kommt es eher vor, als glaubten einige nicht, was Jesus NICHT gesagt hat - dafür aber andere. Der Ausschluss von der Kommunion z.B. ist nicht Jesu Idee. Es ist eine Weisung wider Jesu Praxis. Man meint lediglich, aus dem, was Jesus gesagt hat, einige Schlüsse ziehen zu müssen, schließt dabei noch falsch und landet jenseits dessen, was Jesus tat und sagte.

Ich gebe dir Recht, dass Jesus nicht explizit gesagt: "Schliesst Ehebrecher von der Kommunion aus!" Diese Regel ist eine Entscheidung der Kirche, um das Ideal Jesu verdeutlichen. Die Praxis der Kirche geht allerdings schon auf biblische Zeiten zurück. Was nicht heisst, das sie nicht grundsätzlich modifizierbar wäre. Einen Widerspruch zu Jesus zu konstruieren, ist aber abwegig.

 

...dort, wo die Beispiele das Thema Sex berühren (oder sogar hervorheben), sind diese Beispiele schon zum Modellfall geworden, aus dem man die Missgunst wider Sex, Lust und Leben abliest.
Dass man das "abliest" sehe ich auch so. Die Entscheidungen der Kirche sollten aber nicht davon abhängig sein, was andere daran "ablesen".

 

Die betrogene Seite kam tatsächlich wenig zur Sprache. Vielleicht liegt das daran, dass man den Betrogenen das Naheliegendste nicht sagt, nicht sagen will oder nicht sagen kann: "Auch Du hast einen Fehler gemacht - zumindest bei der Wahl. Pack jetzt Deine und Deiner Ex Fehler in die Klamottenkiste, lern daraus und fange neu an."
Finde ich etwas zynisch.

 

Zum Thema Barmherzigkeitskeule bräuchte ich erst mal klare Beispiele aus dem Thread.

Ich möchte jetzt keine Zitate suchen, aber ich meinte damit, dass hier ein Barmherzigkeitsmodell verwendet wird, das nicht biblisch ist: Die Bibel kennt zwei Barmherzigkeitmodelle:

* Der Barmherzige Samariter: Mitleid mit und Hilfe für Notleidende

* Der Barmherzige Vater: Bereitschaft zur Versöhnung mit reuhigem Sünder

 

Das Thema "Wiederverheiratete Geschiedene" passt in keines der beiden Modelle, daher sollte man keinen biblischen Begriff verwenden, der suggeriert, der Andersdenkende handle gegen die biblisch gebotene Barmherzigkeit. Der moderne Barmherzigkeitsbegriff ist nicht identisch mit dem biblischen, er ist eher mit "Toleranz" oder gar "moralischer Gleichgültigkeit" gleich zu setzen.

 

Mit streng empfundenen Regeln kann man durchaus leben. Aber nur, wenn man die Regeln einsieht und ihren Nutzen erkennt. Genau das ist aber nicht der Fall.
Ich sehe manche Verkehrsregeln auch nicht ein, muss mich aber dennoch daran halten. Mit Einsicht tut man sich natürlich leichter, aber es gibt immer auch Beispiele, wo man Regeln einhalten muss, die man nicht einsieht. Ein Fußballspieler, der die Rote Karte bekommt, muss vom Feld, egal ob er sein Faul einsieht oder nicht.

 

Mir kommen Deine Worte in Absatz 5 so vor, wie "Strenge um der Strenge Willen". Hauptsache, die Kirche kann irgendwo streng sein, also Macht ausüben und eine Überlegenheit herposaunen, die niemand erkennen kann.

Den Vorwurf muss ich entschieden von mir weisen. Genau so könnte ich sagen, den Anderen ginge es um "Milde um der Milde willen".

bearbeitet von Udalricus
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Angenommen Deine Frau lässt sich scheiden, heiratet ein zweites Mal und kommt erst jetzt auf die Idee, die mit Dir geschlossene erste Ehe anullieren zu lassen. Erlischt dann Deine bis zur erfolgten Anullierung aufrecht erhaltene und gehegte Wut über Nacht???

Wenn ein objektives Verfahren ergibt, dass meine Ehe ungültig war, dann muss ich das ohne Wut hinnehmen.

 

Bis dahin - zum Entscheid in einem objektiven kirchlichen Wutabstellungsverfahren - schiebst Du Wut? Das kann dauern und ist nicht gesund. - Ich habe übrigens nicht ganz ohne Hintergrund gefragt. Und der Mann, an den ich dabei dachte, versucht noch heute, nach annähernd zehn Jahren, seiner Ex das Sorgerecht für die beiden Kinder aus der anullierten Ehe streitig zu machen. Völlig wutlos, wie sich versteht, schließlich ist er ein papst- und lehramtstreuer Katholik, der das Ergebnis eines objektiven katholischen Eheanullierungsvefahrens (dass seine Ehe ungültig war) ohne Wut hinnehmen muss. Deswegen sind auch seine Rachedrohungen gegen den Pfarrer, von dem er vermutet, dass dieser seiner Ex "den Floh ins Ohr gesetzt hat", ein solches Verfahren überhaupt anzuleiern, clean von jedwedem Anflug von Wut. Selbstredend würde sich seine Wut niemals gegen die objektiven kirchlichen Richter richten ... Und wenn ihn seine Frau nicht verlassen hätte, wüsste er noch heute nicht, dass seine Ehe nicht gültig war.

:a050:

Gut, ich gebe zu, dass meine Vorstellungen der "Wut-Kontrolle" etwas idealistisch sind ...
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