Chrysologus Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Bei der hohen Juristendichte hier im Forum könnte ich fündig werden: Wenn der Kämmerer einer Kommune dem Fraktionsvorsitzenden einer Partei gegenüber deutlich macht, dass die Partei mit vermehrten Zuflüssen zu ihren Projekten rechnen könne, wenn sie keinen Kandidaten gegen den amitierenden OB aufstelle, dann habe ich ein mulmiges Gefühl. Rechtsberatung - ich weiß. Wenn sich also jemand kundig in diesem Felde fühlt, so wäre ich über einen Hinweis per PN dankbar, an wen man sich mit so etwas wenden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Von jeglicher Sachkenntnis unbeleckt hoffe ich daß es die Szene auf Band gibt. Die diversen Nachrichtenmagazine würden sich freuen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Wenn der Kämmerer einer Kommune dem Fraktionsvorsitzenden einer Partei gegenüber deutlich macht, dass die Partei mit vermehrten Zuflüssen zu ihren Projekten rechnen könne, wenn sie keinen Kandidaten gegen den amitierenden OB aufstelle, dann habe ich ein mulmiges Gefühl. Da muß ich kein Jurist sein, um ein mulmiges Gefühl zu bekommen. Und mit "mulmig" meine ich "grenzenlos zornig". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 (bearbeitet) Wenn der Kämmerer einer Kommune dem Fraktionsvorsitzenden einer Partei gegenüber deutlich macht, dass die Partei mit vermehrten Zuflüssen zu ihren Projekten rechnen könne, wenn sie keinen Kandidaten gegen den amitierenden OB aufstelle, dann habe ich ein mulmiges Gefühl. Da muß ich kein Jurist sein, um ein mulmiges Gefühl zu bekommen. Und mit "mulmig" meine ich "grenzenlos zornig". Wie hoch wäre wohl für so einen Kämmerer eigentlich das Risiko nach erfolgreichem Bürgermeisterwechsel als Sachbearbeiter in die Wohngeldstelle versetzt zu werden? bearbeitet 5. Juli 2011 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 dann habe ich ein mulmiges Gefühl. So etwas ist häufiger, als man denkt. Aber stelle Dir mal eines vor: Wie wäre es, wenn diese Vereinbarung schriftlich fixiert und veröffentlicht würde? Was wäre dann los? Im Ernst: Das ist ein modifizierter Lehrbuchfall von Korruption. Die Partei, die sich darauf einlässt, lässt sich mit Geld die politische Mitbestimmung ihrer Anhänger und Mitglieder abkaufen. Das ist nicht rechtskonform. Eine Partei ist dazu da, politischen Einfluss geltend zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Bei der hohen Juristendichte hier im Forum könnte ich fündig werden: Wenn der Kämmerer einer Kommune dem Fraktionsvorsitzenden einer Partei gegenüber deutlich macht, dass die Partei mit vermehrten Zuflüssen zu ihren Projekten rechnen könne, wenn sie keinen Kandidaten gegen den amitierenden OB aufstelle, dann habe ich ein mulmiges Gefühl. Rechtsberatung - ich weiß. Wenn sich also jemand kundig in diesem Felde fühlt, so wäre ich über einen Hinweis per PN dankbar, an wen man sich mit so etwas wenden kann. Der Fall lässt sich - soweit er gediehen ist - nicht ohne weiteres unter die §§ 105 ff. StGB fassen und besitzt daher noch keine strafrechtliche Relevanz. Käme es allerdings zur Auszahlung der Gelder, läge ein Fall der Untreue vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Der Fall lässt sich - soweit er gediehen ist - nicht ohne weiteres unter die §§ 105 ff. StGB fassen und besitzt daher noch keine strafrechtliche Relevanz. Käme es allerdings zur Auszahlung der Gelder, läge ein Fall der Untreue vor.D.h. hier liegt noch keine Erpressung oder versuchte Bestechung vor? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Der Fall lässt sich - soweit er gediehen ist - nicht ohne weiteres unter die §§ 105 ff. StGB fassen und besitzt daher noch keine strafrechtliche Relevanz. Käme es allerdings zur Auszahlung der Gelder, läge ein Fall der Untreue vor. Und §§331ff? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Der Fall lässt sich - soweit er gediehen ist - nicht ohne weiteres unter die §§ 105 ff. StGB fassen und besitzt daher noch keine strafrechtliche Relevanz. Käme es allerdings zur Auszahlung der Gelder, läge ein Fall der Untreue vor.D.h. hier liegt noch keine Erpressung oder versuchte Bestechung vor? Erpressung/Nötigung ist abwegig, denn der Fraktion sollten zusätzliche Gelder bewilligt werden, wenn sie keinen Gegenkandidaten aufstellt und nicht Gelder, auf die sie Anspruch hat, gestrichen werden. An welche Bestechungsnorm hast du denn gedacht? Die Fraktion ist kein Amtsträger, steht nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb und Wähler ist sie auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Der Fall lässt sich - soweit er gediehen ist - nicht ohne weiteres unter die §§ 105 ff. StGB fassen und besitzt daher noch keine strafrechtliche Relevanz. Käme es allerdings zur Auszahlung der Gelder, läge ein Fall der Untreue vor. Und §§331ff? Eine Fraktion ist kein Amtsträger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Der Fall lässt sich - soweit er gediehen ist - nicht ohne weiteres unter die §§ 105 ff. StGB fassen und besitzt daher noch keine strafrechtliche Relevanz. Käme es allerdings zur Auszahlung der Gelder, läge ein Fall der Untreue vor.D.h. hier liegt noch keine Erpressung oder versuchte Bestechung vor? Erpressung/Nötigung ist abwegig, denn der Fraktion sollten zusätzliche Gelder bewilligt werden, wenn sie keinen Gegenkandidaten aufstellt und nicht Gelder, auf die sie Anspruch hat, gestrichen werden. An welche Bestechungsnorm hast du denn gedacht? Die Fraktion ist kein Amtsträger, steht nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb und Wähler ist sie auch nicht. Was ist mit dem Kämmerer? Er bietet Vorteile an aus sachfremden Erwägungen. Untreue? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Erpressung/Nötigung ist abwegig, denn der Fraktion sollten zusätzliche Gelder bewilligt werden, wenn sie keinen Gegenkandidaten aufstellt und nicht Gelder, auf die sie Anspruch hat, gestrichen werden. An welche Bestechungsnorm hast du denn gedacht? Die Fraktion ist kein Amtsträger, steht nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb und Wähler ist sie auch nicht.Mit anderen Worten unser Strafrecht taugt mal wieder nichts? Wir sollten solche Fälle wieder vor einem ordentlichen Thing verhandeln. (Und die Frage stellen, ob ein Gewohnheitsrecht nicht doch sinnvoller wäre...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Und §§331ff? Eine Fraktion ist kein Amtsträger. Und ihre Mitglieder auch keine dem "öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Was ist mit dem Kämmerer? Er bietet Vorteile an aus sachfremden Erwägungen. Untreue? Durch das bloße Angebot ist es noch nicht zu einem bilanziellen Schaden gekommen und die versuchte Untreue ist nicht strafbar. Mit anderen Worten unser Strafrecht taugt mal wieder nichts? Wir sollten solche Fälle wieder vor einem ordentlichen Thing verhandeln. (Und die Frage stellen, ob ein Gewohnheitsrecht nicht doch sinnvoller wäre...) Vielleicht taugt unser Strafrecht auch gerade etwas, weil es einen solchen Fall da belässt wo er hingehört: in die politische Diskussion und ins Disziplinarrecht. Das Strafrecht soll das sozialethische Minimum garantieren und nicht die Rachegelüste des selbsterklärten kleinen Mannes befriedigen. Was du forderst, ist nichts weniger als die Vernichtung des rechtsstaatlichen Strafrechts. Jeder vernünftige und kultivierte Mensch muss dein Feind sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Und §§331ff? Eine Fraktion ist kein Amtsträger. Und ihre Mitglieder auch keine dem "öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete"? Nein, vgl.: BGHSt 54, 44. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Das Strafrecht soll das sozialethische Minimum garantieren und nicht die Rachegelüste des selbsterklärten kleinen Mannes befriedigen. Was du forderst, ist nichts weniger als die Vernichtung des rechtsstaatlichen Strafrechts. Jeder vernünftige und kultivierte Mensch muss dein Feind sein. Das ist deutlich übertrieben. Solche (versuchten) Klüngeleien, ob legal oder nicht, sind meines und wohl auch dessen anderer kleiner Männer Erachtens undemokratoisch, unethisch und unehrenhaft. Andere Formen der Gerichtsbarkeit und demokratischen Entscheidungsfindung zu diskutieren, ist weder per se unvernünftig noch unkultiviert. Unser jetziges System hat wie jedes System Vor- und Nachteile, die man vernünftig und kultiviert diskutieren kann, unser jetziges System ist nicht das beste und geilste, was es gibt, nur weil das unsrige ist. Und ihre Mitglieder auch keine dem "öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete"? Nein, vgl.: BGHSt 54, 44. Ah, ok, danke für die Info. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Das ist deutlich übertrieben. Solche (versuchten) Klüngeleien, ob legal oder nicht, sind meines und wohl auch dessen anderer kleiner Männer Erachtens undemokratoisch, unethisch und unehrenhaft. Andere Formen der Gerichtsbarkeit und demokratischen Entscheidungsfindung zu diskutieren, ist weder per se unvernünftig noch unkultiviert. In einer ausdifferenzierten Gesellschaft wie der unsrigen auf Entscheidungsformen zurückgreifen zu wollen, die dem germanischen Stammesrecht zugeschrieben werden, ist in etwa so vernünftig, wie einen Jumbojet mit Oktanten zu navigieren. In der Ignoranz der Errungenschaften unserer Rechtskultur ist es dazu noch unkultiviert. Unser jetziges System hat wie jedes System Vor- und Nachteile, die man vernünftig und kultiviert diskutieren kann, unser jetziges System ist nicht das beste und geilste, was es gibt, nur weil das unsrige ist. Das mag sein. Es ist aber unser bestes und geilstes, das wir je hatten und wer meint, das müsse gegen irgendwelchen halbverstandenen Germanenkitsch ausgetauscht werden, hat, das sage ich offen, mächtig einen an der Waffel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Ich bin erstaunt, wie wenig Abstraktionsvermögen in der Juristerei heute noch gefragt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Was ist mit dem Kämmerer? Er bietet Vorteile an aus sachfremden Erwägungen. Untreue? Durch das bloße Angebot ist es noch nicht zu einem bilanziellen Schaden gekommen und die versuchte Untreue ist nicht strafbar. Also muß man ihn machen lassen und dann anklagen? Also würde ich empfehlen, die Fraktion nimmt an, und macht es dann öffentlich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Hat eigentlich niemand ein mulmiges Gefühl dabei, dass überhaupt eine Kommune Projekte finanziell fördert, die von Parteien durchgeführt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. Juli 2011 Autor Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es um die Projekte, die den Parteien nahestehen. Was die Sache kaum besser macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Hat eigentlich niemand ein mulmiges Gefühl dabei, dass überhaupt eine Kommune Projekte finanziell fördert, die von Parteien durchgeführt werden? Im Bezug auf die Verquickung von Sachen, Personen und Interessen vor allem, aber nicht nur, in kleinen Kommunen habe ich mulmige Gefühle lange hinter mir gelassen und nähere sich zügig der Apathie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 (bearbeitet) In einer ausdifferenzierten Gesellschaft wie der unsrigen auf Entscheidungsformen zurückgreifen zu wollen, die dem germanischen Stammesrecht zugeschrieben werden, ist in etwa so vernünftig, wie einen Jumbojet mit Oktanten zu navigieren. In der Ignoranz der Errungenschaften unserer Rechtskultur ist es dazu noch unkultiviert. Ich denke nicht, daß Flo77 Germanenkitsch und überholte sowie unpassende Strukturen meinte, als er "Thing" sagte. Er wird es wohl als Beispiel einer direkten Demokratie (und direktem Gerichtswesen, wenn es diesen Begriff gibt) gemein haben, von dessen Geist unsere Gesellschaft heute profitieren könnte, anstatt alles den klüngelnden Profis der Macht zu überlassen. In 500 Jahren wird man die Errungenschaften unserer Rechtskultur auch als total überholt betrachten. Wenn dann Leute gewisse Auswüchse des dann geltenden Systems, wie immer die aussehen mögen, mit einer teilweisen Rückbesinnung auf ältere Werte, mildern wollen, finden sich bestimmt auch Leute, die das als unkultiviert betrachten werden. Leute ohne Phantasie oder Bereitschaft zur Veränderung zum Besseren. bearbeitet 5. Juli 2011 von GermanHeretic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 In 500 Jahren wird man die Errungenschaften unserer Rechtskultur auch als total überholt betrachten. In 500 Jahren wird unsere Gesellschaft auch überholt sein. Man kann ein Recht nicht von der Gesellschaft trennen, in der es besteht. Wer aber "direkte" Gerichtsbarkeit ohne störenden Gesetzlichkeitsgrundsatz fordert, ist kulturlos, unvernünftig und dumm. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 5. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 5. Juli 2011 Wer aber "direkte" Gerichtsbarkeit ohne störenden Gesetzlichkeitsgrundsatz fordert, ist kulturlos, unvernünftig und dumm. Zw. fordern und Alternativen diskutieren ist noch immer ein Unterschied. Das inkludiert auch alternative Gesellschaftsformen. Dumm ist eher, den aktuellen Zustand für der Weisheit letzten Schluß zu halten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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