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Versprechen bei Eheschließung


mn1217

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"Muntehe" bitte. Wenn schon Rechtsgeschichte, dann richtig. (...)

Wenn der Vater die Braut zum Altar führt, ist das ein Überbleibsel aus der Zeremonie der Muntehe? Wieder etwas gelernt! Was diese amerikanischen Filme, in denen das "Zum-Altar-Führen" so herrlich kitschig zelebriert wird, nie zeigen, ist allerdings folgender Brauch aus der Muntehen-Zeit (zitiert nach Wikipedia): "Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen."

 

Alfons

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"Muntehe" bitte. Wenn schon Rechtsgeschichte, dann richtig. (...)

Wenn der Vater die Braut zum Altar führt, ist das ein Überbleibsel aus der Zeremonie der Muntehe? Wieder etwas gelernt! Was diese amerikanischen Filme, in denen das "Zum-Altar-Führen" so herrlich kitschig zelebriert wird, nie zeigen, ist allerdings folgender Brauch aus der Muntehen-Zeit (zitiert nach Wikipedia): "Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen."

 

Alfons

Und das öffentliche Herumzeigen des Bettuches hinterher, um die Jungfräulichkeit der Braut zu belegen. Wurde allerdings manchmal getürkt.

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Der 1917er Codex kennt keine entsprechende Bedingung.

 

Vielleicht ist das eine protestantische Erfindung. Muß man prüfen. Tatsache ist, daß man damals Herrscher mit handfesten Argumenten für den Protestantismus gewonnen hat, etwa der unumschränkten Gewalt über die dann protestantische, eigene Landeskirche. Etwas ähnliches könnte sich auch für die Ehefrauen abgespielt haben. Muß man aber prüfen. Biblisch oder christlich wäre ein solche Versprechen aber keinesfalls und widerspricht auch dem Verhalten von etlichen weiblichen Personen der Geschichte.

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Wenn der Vater die Braut zum Altar führt, ist das ein Überbleibsel aus der Zeremonie der Muntehe? Wieder etwas gelernt! Was diese amerikanischen Filme, in denen das "Zum-Altar-Führen" so herrlich kitschig zelebriert wird, nie zeigen, ist allerdings folgender Brauch aus der Muntehen-Zeit (zitiert nach Wikipedia): "Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen."

 

Das ist ein Relikt der alten fränkisch-germanischen Tradition, in der die Ehe in der Tat durch Geschlechtsverkehrt vor Zeugen geschlossen wurde (man lebte da allerdings ohnehin mit einigen Menschen im selben Raum, das war also nocht so ungewöhnlich), Noch Luther stieg (da allerdings voll bekleidet) mit seiner Katharina vor Zeugen in die Bettstatt und unter die Decke, um so die Ehe zu schließen.

 

(Rom verwirrt die Menschen mit der Aussage, die unauflösliche Ehe würde duch den Vollzug noch unauflöslicher....)

bearbeitet von Chrysologus
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"Muntehe" bitte. Wenn schon Rechtsgeschichte, dann richtig. (...)

Wenn der Vater die Braut zum Altar führt, ist das ein Überbleibsel aus der Zeremonie der Muntehe? Wieder etwas gelernt! Was diese amerikanischen Filme, in denen das "Zum-Altar-Führen" so herrlich kitschig zelebriert wird, nie zeigen, ist allerdings folgender Brauch aus der Muntehen-Zeit (zitiert nach Wikipedia): "Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen."

 

Alfons

 

 

Ist unter solchen Umständen jemals etwas passiert?

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