Alfons Geschrieben 8. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juli 2011 "Muntehe" bitte. Wenn schon Rechtsgeschichte, dann richtig. (...) Wenn der Vater die Braut zum Altar führt, ist das ein Überbleibsel aus der Zeremonie der Muntehe? Wieder etwas gelernt! Was diese amerikanischen Filme, in denen das "Zum-Altar-Führen" so herrlich kitschig zelebriert wird, nie zeigen, ist allerdings folgender Brauch aus der Muntehen-Zeit (zitiert nach Wikipedia): "Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen." Alfons Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 8. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juli 2011 "Muntehe" bitte. Wenn schon Rechtsgeschichte, dann richtig. (...) Wenn der Vater die Braut zum Altar führt, ist das ein Überbleibsel aus der Zeremonie der Muntehe? Wieder etwas gelernt! Was diese amerikanischen Filme, in denen das "Zum-Altar-Führen" so herrlich kitschig zelebriert wird, nie zeigen, ist allerdings folgender Brauch aus der Muntehen-Zeit (zitiert nach Wikipedia): "Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen." Alfons Und das öffentliche Herumzeigen des Bettuches hinterher, um die Jungfräulichkeit der Braut zu belegen. Wurde allerdings manchmal getürkt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inigo Geschrieben 10. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2011 Der 1917er Codex kennt keine entsprechende Bedingung. Vielleicht ist das eine protestantische Erfindung. Muß man prüfen. Tatsache ist, daß man damals Herrscher mit handfesten Argumenten für den Protestantismus gewonnen hat, etwa der unumschränkten Gewalt über die dann protestantische, eigene Landeskirche. Etwas ähnliches könnte sich auch für die Ehefrauen abgespielt haben. Muß man aber prüfen. Biblisch oder christlich wäre ein solche Versprechen aber keinesfalls und widerspricht auch dem Verhalten von etlichen weiblichen Personen der Geschichte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 (bearbeitet) Wenn der Vater die Braut zum Altar führt, ist das ein Überbleibsel aus der Zeremonie der Muntehe? Wieder etwas gelernt! Was diese amerikanischen Filme, in denen das "Zum-Altar-Führen" so herrlich kitschig zelebriert wird, nie zeigen, ist allerdings folgender Brauch aus der Muntehen-Zeit (zitiert nach Wikipedia): "Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen." Das ist ein Relikt der alten fränkisch-germanischen Tradition, in der die Ehe in der Tat durch Geschlechtsverkehrt vor Zeugen geschlossen wurde (man lebte da allerdings ohnehin mit einigen Menschen im selben Raum, das war also nocht so ungewöhnlich), Noch Luther stieg (da allerdings voll bekleidet) mit seiner Katharina vor Zeugen in die Bettstatt und unter die Decke, um so die Ehe zu schließen. (Rom verwirrt die Menschen mit der Aussage, die unauflösliche Ehe würde duch den Vollzug noch unauflöslicher....) bearbeitet 11. Juli 2011 von Chrysologus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 11. Juli 2011 Autor Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 "Muntehe" bitte. Wenn schon Rechtsgeschichte, dann richtig. (...) Wenn der Vater die Braut zum Altar führt, ist das ein Überbleibsel aus der Zeremonie der Muntehe? Wieder etwas gelernt! Was diese amerikanischen Filme, in denen das "Zum-Altar-Führen" so herrlich kitschig zelebriert wird, nie zeigen, ist allerdings folgender Brauch aus der Muntehen-Zeit (zitiert nach Wikipedia): "Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen." Alfons Ist unter solchen Umständen jemals etwas passiert? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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