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Bischofsbestellung


Udalricus

Bischofsbestellung  

53 Stimmen

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Flo77, für welche Kirche wird denn ein Kartäuser, der zum Priester geweiht wird, indienstgenommen? Er feiert die Hl. Messe zumeist für sich allein? Abschaffen?

Du wechselst die Ebene. Ein PRIESTER ist ein Stellvertreter seines Ordinarius innerhalb des Bistums. Er ist nicht die Konstitutive für eine Gemeinde (wir sind schließlich keine Protestanten) wie es der BISCHOF für sein Bistum ist.

 

Ob die Privatmesse wirklich Sinn macht ist ein ganz anderes Thema, daß mit der Bestellung der Bischöfe nichts zu tun hat.

 

Und zu Limburg, ohne das 348712894. Scheingefecht aufzumachen: sowohl Kamphaus wie Meisner haben Gewissenschentscheidungen getroffen, JP2 ebenso. Ich gestehe dies allen zu.
Die Gewissensentscheidung gestehe ich grundsätzlich jedem zu. Ob eine Gewissensentscheidung allerdings dazu führen darf, daß Macht missbraucht wird - ich habe da meine Bedenken.

 

Und zur Liturgie (den alten Kölner Ritus findet man u.a. auf meinem Weblog verlinkt): ein in vielen Teilen nicht bekannter Umstand ist, daß insbesondere die Franziskaner massiv dazu beigetragen haben, daß der Ritus vereinheitlich im Sinne des römischen Ritus wurde. Es war Vorgabe des Franz, das die Liturgie der Priester (begonnen beim Brevier) sich an der Liturgie des Papstes ausrichtet. Da die Minderbrüder schon seit Beginn der größte Missionsorden der Kirche waren, kam überall der römische Ritus hin.
Das mag alles sein, klingt herrlich logisch - ist aber leider keine wirkliche Hilfe.

 

Ich kenne auch die Geschichte, wie die Franken während der Christianisierung vor ihrem germanisch-heidnischen Hintergrund Messbücher und Messsprache verabsolutierten (und den so versteinerten Ritus dann wieder nach Rom schickten...).

 

Das Phänomen der akribischen Kultübernahme durch Missionierte ist nichts neues - aber ob es etwas gutes ist lasse ich mal dahin gestellt.

 

Werner, die Residenzpflicht und das Verbot des Bistumswechsel kenne ich nicht. Wann gab es das? Quellen?
Zu beidem liefert die Leichensynode ein paar Hinweise.
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Die Hl. Schrift spricht gegen vieles nicht, das stimmt. Nur wurde hier behauptet, der Primatsanspruch sei unredlich, weil er sich nicht eindeutig aus der Schrft ableiten lasse. Das behauptet allerdings auch niemand.

dass der Anspruch unredlich ist, glaub ich nicht.

Jeder sollte Ansprüche stellen dürfen.

Ich halte es lediglich für unredlich, zu behaupten, es sei von Gott geoffenbart, dass der Primat in der ausgeübten Form bestehen müsse.

Mit anderen Worten: Der Papstprimat ist Realität, zumindest was die RKK anbelangt. Das Dogma dazu ist unredlich.

Sofern man Dogmen nur zulässt, über Dinge, die eindeutig in der Bibel stehen, muss man dir Recht geben. Sofern man Dogmen aber auch als Schiedsspruch in umstrittenen Dingen sehen kann, schaut das anders aus. Und für solche "Schiedssprüche" haben der Papst und das Konzil die Vollmacht, Dogmen zu verkünden.

Schiedsspruch - kein Thema. Meinetwegen nenn es Schiedsspruch, Vorstandsentscheidung, wie auch immer.

Habe ich nicht mal irgendwo gelernt, dass nur dogmatisiert werden kann, was schon immer Lehre der Kirche war? Wie kann dann ein Dogma ein Schiedsspruch zwischen unterschiedlichen innerkirchlichen Auffassungen sein?

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Die Hl. Schrift spricht gegen vieles nicht, das stimmt. Nur wurde hier behauptet, der Primatsanspruch sei unredlich, weil er sich nicht eindeutig aus der Schrft ableiten lasse. Das behauptet allerdings auch niemand.

dass der Anspruch unredlich ist, glaub ich nicht.

Jeder sollte Ansprüche stellen dürfen.

Ich halte es lediglich für unredlich, zu behaupten, es sei von Gott geoffenbart, dass der Primat in der ausgeübten Form bestehen müsse.

Mit anderen Worten: Der Papstprimat ist Realität, zumindest was die RKK anbelangt. Das Dogma dazu ist unredlich.

Sofern man Dogmen nur zulässt, über Dinge, die eindeutig in der Bibel stehen, muss man dir Recht geben. Sofern man Dogmen aber auch als Schiedsspruch in umstrittenen Dingen sehen kann, schaut das anders aus. Und für solche "Schiedssprüche" haben der Papst und das Konzil die Vollmacht, Dogmen zu verkünden.

Schiedsspruch - kein Thema. Meinetwegen nenn es Schiedsspruch, Vorstandsentscheidung, wie auch immer.

Habe ich nicht mal irgendwo gelernt, dass nur dogmatisiert werden kann, was schon immer Lehre der Kirche war? Wie kann dann ein Dogma ein Schiedsspruch zwischen unterschiedlichen innerkirchlichen Auffassungen sein?

Nein, Du hast gelesen, dass der Papst unter Berufung auf seine Unfehlbarkeit nur dogmatisieren kann, was die Kirche bereits glaubt.

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Die Hl. Schrift spricht gegen vieles nicht, das stimmt. Nur wurde hier behauptet, der Primatsanspruch sei unredlich, weil er sich nicht eindeutig aus der Schrft ableiten lasse. Das behauptet allerdings auch niemand.

dass der Anspruch unredlich ist, glaub ich nicht.

Jeder sollte Ansprüche stellen dürfen.

Ich halte es lediglich für unredlich, zu behaupten, es sei von Gott geoffenbart, dass der Primat in der ausgeübten Form bestehen müsse.

Mit anderen Worten: Der Papstprimat ist Realität, zumindest was die RKK anbelangt. Das Dogma dazu ist unredlich.

Sofern man Dogmen nur zulässt, über Dinge, die eindeutig in der Bibel stehen, muss man dir Recht geben. Sofern man Dogmen aber auch als Schiedsspruch in umstrittenen Dingen sehen kann, schaut das anders aus. Und für solche "Schiedssprüche" haben der Papst und das Konzil die Vollmacht, Dogmen zu verkünden.

Schiedsspruch - kein Thema. Meinetwegen nenn es Schiedsspruch, Vorstandsentscheidung, wie auch immer.

Habe ich nicht mal irgendwo gelernt, dass nur dogmatisiert werden kann, was schon immer Lehre der Kirche war? Wie kann dann ein Dogma ein Schiedsspruch zwischen unterschiedlichen innerkirchlichen Auffassungen sein?

nein, was schon immer geglaubt wwurde, nicht was schon immer Lehre war. Zur Lehre wird es erst duch das Dogma.

natürlich ist das mit dem "schon immer geglaubt" so konkret und eindeutig wie die Form eines gründlich durchgekauten Kaugummis. Für die "Dogmen" des 1. Vatikanums wurde ja auch "nachgewiesen", dass man das angeblich schon immer geglaubt habe.

 

Werner

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Flo77, für welche Kirche wird denn ein Kartäuser, der zum Priester geweiht wird, indienstgenommen? Er feiert die Hl. Messe zumeist für sich allein? Abschaffen?

Du wechselst die Ebene. Ein PRIESTER ist ein Stellvertreter seines Ordinarius innerhalb des Bistums. Er ist nicht die Konstitutive für eine Gemeinde (wir sind schließlich keine Protestanten) wie es der BISCHOF für sein Bistum ist.

 

Ob die Privatmesse wirklich Sinn macht ist ein ganz anderes Thema, daß mit der Bestellung der Bischöfe nichts zu tun hat.

 

Und zu Limburg, ohne das 348712894. Scheingefecht aufzumachen: sowohl Kamphaus wie Meisner haben Gewissenschentscheidungen getroffen, JP2 ebenso. Ich gestehe dies allen zu.
Die Gewissensentscheidung gestehe ich grundsätzlich jedem zu. Ob eine Gewissensentscheidung allerdings dazu führen darf, daß Macht missbraucht wird - ich habe da meine Bedenken.

 

Und zur Liturgie (den alten Kölner Ritus findet man u.a. auf meinem Weblog verlinkt): ein in vielen Teilen nicht bekannter Umstand ist, daß insbesondere die Franziskaner massiv dazu beigetragen haben, daß der Ritus vereinheitlich im Sinne des römischen Ritus wurde. Es war Vorgabe des Franz, das die Liturgie der Priester (begonnen beim Brevier) sich an der Liturgie des Papstes ausrichtet. Da die Minderbrüder schon seit Beginn der größte Missionsorden der Kirche waren, kam überall der römische Ritus hin.
Das mag alles sein, klingt herrlich logisch - ist aber leider keine wirkliche Hilfe.

 

Ich kenne auch die Geschichte, wie die Franken während der Christianisierung vor ihrem germanisch-heidnischen Hintergrund Messbücher und Messsprache verabsolutierten (und den so versteinerten Ritus dann wieder nach Rom schickten...).

 

Das Phänomen der akribischen Kultübernahme durch Missionierte ist nichts neues - aber ob es etwas gutes ist lasse ich mal dahin gestellt.

 

Werner, die Residenzpflicht und das Verbot des Bistumswechsel kenne ich nicht. Wann gab es das? Quellen?
Zu beidem liefert die Leichensynode ein paar Hinweise.

 

Du sprachst von Indienstnahme, das tue ich auch. Ein Kartäuser-Priester "nützt" in seiner Funktion als Priester der Kirche so wenig oder so viel wie ein Kurienbischof als Bischof der Kirche "nützt". Daß beide der Kirche dienen mit ihrem Leben, ist ja immerhin etwas.

 

Ob die Geschichte mit dem Schein überhaupt Machtmißbrauch war, ist auch so eine Frage, bei der wir wohl nicht zu einer Einigung kämen ...

 

Und zur Residenzpflicht: Trient spricht von sechs Monaten außerhalb der Bistumsstadt (die es bei Weihbischöfen ja oft gar nicht mehr gibt), Nizäa hat einen konkreten Anlaß im Sinn, den es jetzt auch nicht mehr gibt - im Kontext gesehen passen beide Äußerungen nicht zur jetzigen Frage. Wörtlich gesehen, dürfte der Limburger Bischof dann nicht nach Frankfurt/Main, weil es ja eine andere Stadt ist. Diee Konzilsäußerungen passen nicht.

 

Welche sind denn die Quellen zum Verbot des Bistumswechsels?

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Und zur Residenzpflicht: Trient spricht von sechs Monaten außerhalb der Bistumsstadt (die es bei Weihbischöfen ja oft gar nicht mehr gibt)

ja, merkste was? Die Bistumsstadt, ja das ganze Bistum gibts gar nicht. Nur einer läuft im vollen Ornat rum und nennt sich "Bischof von Wogarnichtgibt"

 

Welche sind denn die Quellen zum Verbot des Bistumswechsels?

Das Konzil von Nizäa hat Flo weiter oben schon angeführt.

das wurde übrigens eine zeitlang sehr ernst genommen (lies mal die Geschichte von der Leichensynode) bis die hohen Herrschaften beschlossen, dass ihre Karriere schließlich wichtiger sei als irgendwelche blöden ökumenischen Konzilien.

 

Werner

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"Bischof von Wogarnichtgibt"

Seit wann hören Bistümer mit dem Verschwinden der christlichen Bevölkerung dort auf zu existieren?

Wenn sie noch existieren, sollen die Herren Weihbischöfe gefälligst ihre Koffer packen und sich dahin begeben, wohin sie angeblich der Heilige Geist berufen hat.

 

Werner

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"Bischof von Wogarnichtgibt"

Seit wann hören Bistümer mit dem Verschwinden der christlichen Bevölkerung dort auf zu existieren?

Tut es das nicht? Wie kann dann der Papst auf dem Gebiet nicht untergegangeger Diözesen parallel eine neue errichten? (Stichwort Erzbistum Algier; enthält ein gutes Dutzend Trümmerhaufen, deren "Bischöfe" irgendwo in Rom sitzen).

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Und zur Residenzpflicht: Trient spricht von sechs Monaten außerhalb der Bistumsstadt (die es bei Weihbischöfen ja oft gar nicht mehr gibt)

ja, merkste was? Die Bistumsstadt, ja das ganze Bistum gibts gar nicht. Nur einer läuft im vollen Ornat rum und nennt sich "Bischof von Wogarnichtgibt"

 

Welche sind denn die Quellen zum Verbot des Bistumswechsels?

Das Konzil von Nizäa hat Flo weiter oben schon angeführt.

das wurde übrigens eine zeitlang sehr ernst genommen (lies mal die Geschichte von der Leichensynode) bis die hohen Herrschaften beschlossen, dass ihre Karriere schließlich wichtiger sei als irgendwelche blöden ökumenischen Konzilien.

 

Werner

 

Ich kenne keinen Weihbischof, der sich nicht primär als Weihbischof sieht, sondern als Titularbischof. Du?

 

Und das Konzil in Nizäa verbietet nicht den Bistumswechsel per se, falls wir darunter das gleiche verstehen. Ich meine den Umstand, erst Bischof der einen, dann der anderen Diözese zu sein.

 

Aber danke auf jeden Fall für den Tip mit der Leichensynode: davon wußte ich ja noch gar nichts. Krass, welche üblen Sachen es damals gab. Und erstaunlich, wie viel schlimme Päpste das Papsttum schon überlebt hat.

bearbeitet von rorro
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Du sprachst von Indienstnahme, das tue ich auch. Ein Kartäuser-Priester "nützt" in seiner Funktion als Priester der Kirche so wenig oder so viel wie ein Kurienbischof als Bischof der Kirche "nützt". Daß beide der Kirche dienen mit ihrem Leben, ist ja immerhin etwas.
Der Kurienbischof "nützt" der Kirche eben nicht als Bischof sondern als Mitarbeiter der Kurie. Die Messe des Karthäuserpriesters macht mehr Sinn als die Weihe eine kurialen Abteilungsleiters, der diese Weihe nur bekommt, damit er überhaupt irgendwie den Anschein erwecken kann, legitimiert zu sein, einem Ortsbischof in die Parade zu fahren.

 

Und zur Residenzpflicht: Trient spricht von sechs Monaten außerhalb der Bistumsstadt (die es bei Weihbischöfen ja oft gar nicht mehr gibt), Nizäa hat einen konkreten Anlaß im Sinn, den es jetzt auch nicht mehr gibt - im Kontext gesehen passen beide Äußerungen nicht zur jetzigen Frage. Wörtlich gesehen, dürfte der Limburger Bischof dann nicht nach Frankfurt/Main, weil es ja eine andere Stadt ist. Diee Konzilsäußerungen passen nicht.
Er dürfte nicht mehr als 6 Monate dort am Stück verweilen. Der aktuelle CIC hat diesen Zeitraum übrigens auf 1 Monat begrenzt...

 

Welche sind denn die Quellen zum Verbot des Bistumswechsels?
Nicäa habe ich oben schon genannt. Weitere Quellen kann ich erst heute abend raussuchen. bearbeitet von Flo77
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Ich kenne keinen Weihbischof, der sich nicht primär als Weihbischof sieht, sondern als Titularbischof. Du?

Nein, ich auch nicht. Aber genau das unterstreicht ja das Vagantische daran. Bischof ohne Bistum, sowas gibt es nicht, es widerspricht der Ekklesiologie. Darum ja die Pseudobistümer.

 

Und das Konzil in Nizäa verbietet nicht den Bistumswechsel, falls wir darunter das gleiche verstehen. Ich meine den Umstand, erst Bischof der einen, dann der anderen Diözese zu sein.

Doch, genau das tut es. Und da die Kirchenväter die beziehung zwischen Bischof und Bistum mit der Ehe vergleichen, ist ein Bistumswechsel genau so zu sehen wie Ehebruch.

 

Werner

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Krass, welche üblen Sachen es damals gab. Und erstaunlich, wie viel schlimme Päpste das Papsttum schon überlebt hat.

Ja, dank der hohen weltlichen Machtfülle, die immer daran hing, war es zu jederzeit sehr attraktiv, auch wenn die Amtsinhaber schlecht waren.

Ein rein geistliches Amt hätte solche Amtsträger nie überlebt, allerdings solche Typen auch gar nicht erst angezogen.

 

Werner

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Welche sind denn die Quellen zum Verbot des Bistumswechsels?
Nicäa habe ich oben schon genannt. Weitere Quellen kann ich erst heute abend raussuchen.

Hier ist das "Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts" von 1904.

Es beruft sich allerdings auch auf Nizäa.

(nach translatio suchen)

 

Werner

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Ihr habt Recht, Nizäa hat die translatio verboten. Aber gehalten wurde sich de facto kaum dran (und bis Bellarmin hat es immer jemanden gestört). Hier findet man mehr Infos:

 

http://www.documentacatholicaomnia.eu/03d/0325-0325,_Concilium_Nicaenum_I,_The_Canons,_EN.doc

 

Ich muß ehrlicherweise zugeben, daß mir die altkirchlichen Verbote der Translatio durchaus zu denken geben. Da diese Translatio außer in den Fällen der Notwendigkeit und Nützlichkeit verboten wurden (so die Apostolischen Canones), Nizäa sie gar ganz untersagt und im Osten weiterhin eher das Modell der relativen Ordination vorherrscht (also bezogen auf eine Ortskirche), Chalcedon auch die absolute Ordination (ohne Bezug auf Ortskirche) untersagt hatte (ohne deren Gültigkeit expressis verbis in Abrede zu stellen), sehe ich hier durchaus die Möglichkeit, dies auch ehetheologisch anzuwenden.

Da schon in der Alten Kirche - wie von Euch erwähnt - die Bindung Bischof-Bistum als geistliche Ehe angesehen wurde, gibt es hier Möglichkeiten der theologischen Neubewertung von gescheiterten Ehen. Interessant, muß ich zugeben.

Ein Weg, das zu ändern, wäre eine neue alte Praxis der Kirche, ihre Bischöfe nicht mehr "wandern" zu lassen. Meiner Erinnerung nach sah das auch B16 als er noch Kardinal war als erstrebenswertes Ziel an, aber ich finde die Quelle nicht mehr.

bearbeitet von rorro
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Und erstaunlich, wie viel schlimme Päpste das Papsttum schon überlebt hat.

Das hat es mit dem Teufel gemeinsam: Viel Schlimmes überleben.

bearbeitet von Aristippos
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Welche sind denn die Quellen zum Verbot des Bistumswechsels?
Nicäa habe ich oben schon genannt. Weitere Quellen kann ich erst heute abend raussuchen.

Hier ist das "Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts" von 1904.

Es beruft sich allerdings auch auf Nizäa.

(nach translatio suchen)

Die Regelung habe ich nochmal gefunden:

 

11. Keinem Bischof sei es erlaubt, seine Diözese zu verlassen und eine andere zu übernehmen, wenn er auch von Mehreren dazu gezwungen werden sollte, es sei denn ein vernünftiger Grund vorhanden, der ihn antreibt, Dieß zu thun, so z. B. wenn er Denen, die dort wohnen, durch Unterricht in der Frömmigkeit größeren Nutzen bringen könnte: aber nicht nach eigenem, sondern nach dem Gutachten vieler Mitbischöfe und auf dringlichstes Zureden.
BKV

 

 

 

Und ich habe den eigentlich angemessenen Canon gefunden, der auf Mixa hätte angewendet werden müssen... (ans Ende scrollen)

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Ein Weg, das zu ändern, wäre eine neue alte Praxis der Kirche, ihre Bischöfe nicht mehr "wandern" zu lassen.
Wobei es meiner Meinung nach nicht schadet, durch die Geltendmachung des Translationsverbotes den Karrierismus einzudämmen, aber den an der Ehe Gescheiterten zu helfen ein glückliches Leben auch ohne die ständige Gefahr der Todsünde zu ermöglichen.
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Leben auch ohne die ständige Gefahr der Todsünde

Die meisten Menschen sind regelmäßig in Gefahr der Todsünde, wie stellst du dir das vor?

Völlerei, Faulheit, Geiz stellen schon schwere Sünden dar.

bearbeitet von Felician
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Ein Weg, das zu ändern, wäre eine neue alte Praxis der Kirche, ihre Bischöfe nicht mehr "wandern" zu lassen.
Wobei es meiner Meinung nach nicht schadet, durch die Geltendmachung des Translationsverbotes den Karrierismus einzudämmen, aber den an der Ehe Gescheiterten zu helfen ein glückliches Leben auch ohne die ständige Gefahr der Todsünde zu ermöglichen.

 

Nun ja, Jesus hat ja die Translatio nicht verboten, um es mal platt zusagen. Die reine Tradition der Kirche läßt da eine Parallele erkennen, die Schrift ist da strikter in der Abgrenzung. Karrierismus ist sicher gegen die Lehre Jesu, aber das ist ja nicht immer so offensichtlich wie eine Widerheirat.

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Nun ja, Jesus hat ja die Translatio nicht verboten, um es mal platt zusagen. Die reine Tradition der Kirche läßt da eine Parallele erkennen, die Schrift ist da strikter in der Abgrenzung. Karrierismus ist sicher gegen die Lehre Jesu, aber das ist ja nicht immer so offensichtlich wie eine Widerheirat.
Es gibt wohl sehr viel mehr Gründe im Bezug auf die Scheiternden eine Kultur der Gnade und Milde zu installieren als im Bezug auf die Bischöfe ihnen den Ortswechsel zu erleichtern.

 

(Wobei ich es spannend finde, daß bei der Translation von +Konrad von Görlitz nach Augsburg die Bedingungen der Apostolischen Canones bis auf das Votum der BK ja fast erfüllt wurden...)

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Die meisten Menschen sind regelmäßig in Gefahr der Todsünde, wie stellst du dir das vor?

Völlerei, Faulheit, Geiz stellen schon schwere Sünden dar.

Völlerei, Faulheit und Geiz sind Wurzelsünden bzw. Laster, also Grundhaltungen aus denen die Sünde hervorgeht wie die guten Werke aus den Tugenden.

 

Diese Laster zu bekämpfen ist eine Frage der inneren Stärke und ihre Auswirkungen in den verschiedenen Sünden sind sehr offensichtlich für den Betroffenen spürbar.

 

Das ist aber etwas anderes als jemandem, dessen Beziehung gescheitert ist und der eine neue, gelingde Partnerschaft gefunden hat den lebenslangen Verzicht auf sexuelle Beziehungen zu diesem Menschen unter der Strafe der Exkommunikation abzuverlangen. Hier wird eine Sünde von außen an den Betroffenen herangetragen, die er im Herzen wohl kaum empfindet.

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Die meisten Menschen sind regelmäßig in Gefahr der Todsünde, wie stellst du dir das vor?

Völlerei, Faulheit, Geiz stellen schon schwere Sünden dar.

Völlerei, Faulheit und Geiz sind Wurzelsünden bzw. Laster, also Grundhaltungen aus denen die Sünde hervorgeht wie die guten Werke aus den Tugenden.

 

Diese Laster zu bekämpfen ist eine Frage der inneren Stärke und ihre Auswirkungen in den verschiedenen Sünden sind sehr offensichtlich für den Betroffenen spürbar.

 

Das ist aber etwas anderes als jemandem, dessen Beziehung gescheitert ist und der eine neue, gelingde Partnerschaft gefunden hat den lebenslangen Verzicht auf sexuelle Beziehungen zu diesem Menschen unter der Strafe der Exkommunikation abzuverlangen. Hier wird eine Sünde von außen an den Betroffenen herangetragen, die er im Herzen wohl kaum empfindet.

Wenn die Bedingungen für eine Todsünde erfüllt sind, werden sie leicht zu solchen.

Exkommunikation stimmt formal nicht, aber praktisch läuft es auf das selbe heraus.

Trägheit des Herzens, Neid, Geit etc. empfindet man doch selten als Sünde, sondern schlicht als Bequemlichkeit. Ob man eine Sünde als solche empfindet ist egal. Das Bewusstsein und die freie Entscheidung muss gegeben sein, neben der schwerwiegenden Angelegenheit, um eine Todsünde zu konstituieren, nicht aber das persönliche Empfinden von Schuldgefühlen.

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