mn1217 Geschrieben 11. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 (bearbeitet) Hallo Ein Paar hat Freunde zu Paten seines Kindes(jetzt knapp 2)bestellt. Aber die Paten kümmern sich nicht mehr um das Kind, haben selbst keine Kinder und können mit dem Kleinkind wohl auch nichts anfangen. Die Eltern und das befreundete Paar haben sich auseinanderentwickelt. Jetzt tauchte die Frage auf,ob es kirchenrechtlcih möglich ist,ihres Amtes zu entheben? (Die Tipps, sie sollen erst mal miteinander reden und die Zeit arbeiten lassen, hatten wir auch schon gegeben. Hier geht es nur um die rein kirchenrechtliche Frage). bearbeitet 11. Juli 2011 von mn1217 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 Ein Paar hat Freunde zu Paten seines Kindes(jetzt knapp 2)bestellt. Aber die Paten kümmern sich nicht mehr um das Kind, haben selbst keine Kinder und können mit dem Kleinkind wohl auch nichts anfangen. Die Eltern und das befreundete Paar haben sich auseinanderentwickelt.Jetzt tauchte die Frage auf,ob es kirchenrechtlcih möglich ist,ihres Amtes zu entheben? (Die Tipps, sie sollen erst mal miteinander reden und die Zeit arbeiten lassen, hatten wir auch schon gegeben. Hier geht es nur um die rein kirchenrechtliche Frage). Nein, ist es nicht. Es ist auch nicht möglich offizielle Ersatzpaten zu bestellen. Die Eltern könnten allenfalls einen "zuverlässigeren" Freund zum praktischen Paten bitten (das Aufgabenfeld ist heute ja eher übersichtlich). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 11. Juli 2011 Autor Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 Liebe Mods, schenkt dem Titel ein "e". Ich hab's vergessen bzw mich vertippt. Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 11. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 Liebe Mods, schenkt dem Titel ein "e". Ich hab's vergessen bzw mich vertippt. Danke! erledigt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 11. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 Hallo Ein Paar hat Freunde zu Paten seines Kindes(jetzt knapp 2)bestellt. Aber die Paten kümmern sich nicht mehr um das Kind, haben selbst keine Kinder und können mit dem Kleinkind wohl auch nichts anfangen. Die Eltern und das befreundete Paar haben sich auseinanderentwickelt. Jetzt tauchte die Frage auf,ob es kirchenrechtlcih möglich ist,ihres Amtes zu entheben? (Die Tipps, sie sollen erst mal miteinander reden und die Zeit arbeiten lassen, hatten wir auch schon gegeben. Hier geht es nur um die rein kirchenrechtliche Frage). Nein, ist nicht möglich. Die Paten sind im Taufbuch/in der Taufurkunde vermerkt, da lässt sich nichts ändern, auch nicht, wenn die Paten versterben, sich schwer gegen Patenkind oder deren Eltern vergehen oder auch "nur" ihr Amt nicht im Sinne und nach Geschmack der Eltern erfüllen. Eine Bekannte hat das mal versucht, nachdem die Taufpatin mit ihrem Ehemann fremdgegangen war - auch dieser heftige Grund führte nicht zur "Amtsenthebung". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 11. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 Der Wunsch, einen Paten durch jemand anderen zu ersetzen, wird jährlich mehrfach an mich gerichtet. Man muss vielleicht unterscheiden zwischen - Patenschaft als geregelte Institution, also als im Taufbuch dokumentiertes Amt und - Patenschaft als real ausgeübte Funktion. An der geregelten Institution kann ich nichts ändern. Wenn ein Pate einmal eingetragen ist, dann ist das nicht mehr rückgängig zu machen. Es ist allerdings möglich, dass jemand anderes die Funktion des Paten übernimmt und den Täufling (bzw. Getauften) in den Glauben einführt. Das Positive in solchen Gesprächen ist, dass dabei klar wird, was eigentlich die Aufgabe eines Paten ist. Im Taufgespräch hat man das zwar schon mal gehört, aber viele nehmen es nicht so ernst. Negativ bleibt oft eine Verärgerung darüber zurück, dass die Kirche das Patenamt vorrangig an eine Person bindet, nicht aber an eine Beziehung. "Was hat unser Kind von einem Paten, zu dem es keine Beziehung hat?" Die Verärgerung ist gut verstehbar. Allerdings darf sich nicht jeder einfach so beschweren. Wer von Anfang an keinen Wert darauf gelegt hat, dass der Pate seinen Schützling in den Glauben einführt, darf sich nicht darüber beschweren, wenn der Pate dies dann auch tatsächlich nicht tut. Warum allerdings Patenschaft unbedingt lebenslang bestehen muss, kann ich den Leuten auch nicht erklären. Wenn ich meinen eigenen Glaubensweg betrachte, dann waren es ganz unterschiedliche Menschen, die mich in den Glauben hineingeführt haben. Die Realität kümmert sich eben nicht darum, ob diese Einführung durch einen oder zwei oder zwanzig Personen geschieht, die womöglich mit den Jahren auch noch wechseln. Die Kirche bräuchte vielleicht doch einen . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 Es gibt doch schon den Brauch des Firmpaten. Wieso nicht auch des Erstkommunionspaten? (Ich muss allerdings gestehen, daß wir die Paten auch nicht unbedingt nach ihrer religiösen Kompetenz ausgewählt haben, sondern danach ob sie sich vorstellen konnten, die Kinder beim Erwachsenwerden zu begleiten.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 11. Juli 2011 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2011 Die Eltern könnten allenfalls einen "zuverlässigeren" Freund zum praktischen Paten bitten (das Aufgabenfeld ist heute ja eher übersichtlich). Ja, ich empfehle in solchen Fällen immer, einfach jemand anders zum Paten zu bestellen, im Taufbuch brauche er ja nicht zu stehen. Oder je nach Laune frage ich: "Wassndas, ein Pate?" Meistens stellen sich Leute da nämlich ganz merkwürdige Dinge vor. Der Klassiker ist, dass der Pate die Vormundschaft bekommt, wenn den Eltern was passiert. Das ist natürlich Quatsch, was sogar die Pfarrämter wissen, aber ziemlich unausrottbar. (Nebenbei: Falls man dafür vorsorgen will: Kulli, Papier, und in Schönschrift ein Testament aufgesetzt. Teurer und dafür idiotensicher natürlich auch beim Notar zu haben.) Aber letztlich kommt es darauf an, was die Eltern eigentlich unter einem Paten verstehen. Wenn das einmal festgestellt ist, kann man sich daran machen, jemand anders zu finden und entsprechend zu beauftragen. Und außer in den Kirchenbüchern darf derjenige dann ja durchaus auch "Patenonkel" oder "Patentante" genannt werden. Sogar für den seltenen Fall, dass der Pate tatsächlich spiritueller Begleiter sein soll, spricht selbst kirchenrechtlich nichts dagegen, dass eine andere den Eltern genehme Person dem Kind dergleichen bietet, zumal dann, wenn die offiziellen Taufpaten es nicht tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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