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Katholische Hochzeit


Ingo1975

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Achtung, es wird etaws komplizierter...

 

Ich habe im August 2003 evangelisch geheiratet und bin nun seit diesem Jahr geschieden. Meine Ex-Frau ist jedoch vor der Heirat vom katholischen Glauben zum evangelischen Glauben konvertiert.

Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.

 

Meine neue Lebensgefährtin (& Mutter meines Sohnes :) ) und ich würden gerne heiraten. Sie war noch nicht verheiratet. Sie ist katholisch, ich bin nach wie vor evangelisch.

 

Können wir kirchlich (katholisch) heiraten?

 

Viele Grüße,

Ingo

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Achtung, es wird etaws komplizierter...

 

Ich habe im August 2003 evangelisch geheiratet und bin nun seit diesem Jahr geschieden. Meine Ex-Frau ist jedoch vor der Heirat vom katholischen Glauben zum evangelischen Glauben konvertiert.

Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.

 

Meine neue Lebensgefährtin (& Mutter meines Sohnes :) ) und ich würden gerne heiraten. Sie war noch nicht verheiratet. Sie ist katholisch, ich bin nach wie vor evangelisch.

 

Können wir kirchlich (katholisch) heiraten?

 

Viele Grüße,

Ingo

 

Hallo Ingo!

 

Da ihr beide zum Zeitpunkt der Eheschließung evangelisch wart, unterlagt ihr ja nicht der katholischen Formpflicht (alt Katholik katholisch heiraten zu müssen oder sich eine Dispens davon einzuholen), insofern habt ihr meiner Meinung nach eine gültige Ehe durch die evangelische Heirat geschlossen. Meiner Meinung nach - Chryso, korrigier mich, wenn ich Mist erzähle -darfst du deshalb leider nicht erneut kirchlich heiraten, da die Heirat zwischen zwei Evangelischen aus katholischer Sicht auch sakramental ist.

 

PS: Herzlich willkommen im Forum :)

bearbeitet von Simone
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Meine Ex-Frau ist jedoch vor der Heirat vom katholischen Glauben zum evangelischen Glauben konvertiert.
Da ihr beide zum Zeitpunkt der Eheschließung evangelisch wart, unterlagt ihr ja nicht der katholischen Formpflicht
Ich würde es darauf ankommen lassen und mit Herranz argumentieren... bearbeitet von Flo77
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Achtung, es wird etaws komplizierter...

 

Ich habe im August 2003 evangelisch geheiratet und bin nun seit diesem Jahr geschieden. Meine Ex-Frau ist jedoch vor der Heirat vom katholischen Glauben zum evangelischen Glauben konvertiert.

Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.

 

Meine neue Lebensgefährtin (& Mutter meines Sohnes :) ) und ich würden gerne heiraten. Sie war noch nicht verheiratet. Sie ist katholisch, ich bin nach wie vor evangelisch.

 

Können wir kirchlich (katholisch) heiraten?

 

Viele Grüße,

Ingo

 

Hallo Ingo!

 

Da ihr beide zum Zeitpunkt der Eheschließung evangelisch wart, unterlagt ihr ja nicht der katholischen Formpflicht (alt Katholik katholisch heiraten zu müssen oder sich eine Dispens davon einzuholen), insofern habt ihr meiner Meinung nach eine gültige Ehe durch die evangelische Heirat geschlossen. Meiner Meinung nach - Chryso, korrigier mich, wenn ich Mist erzähle -darfst du deshalb leider nicht erneut kirchlich heiraten, da die Heirat zwischen zwei Evangelischen aus katholischer Sicht auch sakramental ist.

 

PS: Herzlich willkommen im Forum :)

 

Nicht ganz richtig - also der Schluss, dem Willkommen schließe ich mich an: Die Ex-Frau ist ehemalige Katholikin und unterlag damit der Formpflicht, diese wurde nicht eingehalten, also ist die Erstehe nichtig, was auf ddem Verwaltungswege festgestellt werden kann. Damit steht einer erneuten Eheschließung nichts im Wege (außer einigen Wochen des Verfahrens). PN mich ggf. an, dann kann ich sagen, was Du genau wohin schicken mußt.

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Die Ex-Frau ist ehemalige Katholikin und unterlag damit der Formpflicht,

Bist du da so sicher? Die Eheschließung war doch vor Omnium in mentem. Ist die deutsche Praxis da inzwischen so sehr auf römischer Linie, dass sie den Kirchenaustritt völlig ignoriert und nicht mehr als defectio actu formali ansieht?

 

Zumal die Frau ja auch noch in die evangelische Kirche eingetreten ist. Zumindest wenn dieser Eintritt dem rk Pfarrer zu Ohren gekommen ist, müsste doch auch für die RKK nicht ignorierbar Häresie und/oder Schisma vorliegen. Und dann dürfte doch selbst nach Herranz defectio actu formali vorliegen, oder nicht?

 

Ich wünsch es Ingo ja, dass du Recht hast, aber mich plagen da doch Zweifel...

:unsure:

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Die Ex-Frau ist ehemalige Katholikin und unterlag damit der Formpflicht,

Bist du da so sicher? Die Eheschließung war doch vor Omnium in mentem. Ist die deutsche Praxis da inzwischen so sehr auf römischer Linie, dass sie den Kirchenaustritt völlig ignoriert und nicht mehr als defectio actu formali ansieht?

 

Zumal die Frau ja auch noch in die evangelische Kirche eingetreten ist. Zumindest wenn dieser Eintritt dem rk Pfarrer zu Ohren gekommen ist, müsste doch auch für die RKK nicht ignorierbar Häresie und/oder Schisma vorliegen. Und dann dürfte doch selbst nach Herranz defectio actu formali vorliegen, oder nicht?

Solange die Exfrau ihren Übertritt nicht ganz offiziell ihrem Pfarrer oder Bischof mitgeteilt hat, dürfte er meiner Meinung nach nicht als bewiesen im Sinne des Herranz gelten. "Zu Ohren gekommen" wird den defectio actu formali wohl kaum erfüllen.

 

(Zumal man da auch die Annahme geltend machen muss, daß der Übertritt nicht aus Ablehnung der RKK vollzogen wurde, sondern eine (halbherzige?) Verzichtserklärung zugunsten der gemeinsamen Konfession als Ehepaar darstellte. Aber ich weiß auch, daß das dünnes Eis ist...)

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Zwei Baustellen:

 

Mit dem Motu proprio Omnium in mentem hat Benedikt XVI. den Codex abgeändert und die Defektionsklauses aus der Formpflichbestimmung (c. 1117) entfernt. Alle nach dem 8. April 2010 geschlossenene Ehen, an denen wenigstens ein (Ex-)Katholik beteiligt ist, sind demnach formpflichtig, d.h. müssen vor einem zuständigen katholischen Amtsträger und zwei Zeugen geschlossen werden (oder man muss sich von dieser Bestimmung befreien lassen. 2003 ist eindeutig nach Inkrafttreten des CIC 1983 und vor Omnium in mentem, hilft also nichts.

 

Bleibt die Interpretation des "actu formali ab ea defecerit" - ist eine Augetretene Katholikin das oder nicht? Die DBK hält in der Tat an der Interpretation dieser Formel im Sinne des deutschen Kirchenaustrittes fest - das macht die Sache etwas komplizierter (und meine erste Antwort falsch - ich sollte beim Strafrecht bleiben und nicht nach dem Kellerbesuch kirchenrechtlichen Rat zu geben versuchen). Man wird hier wohl zum Nichtigkeitsverfahren greifen müssen. Da ist eien Beratung im Forum jedoch kaum möglich.

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Dieses ganze juristische Hick-Hack ist absurd. Es geht ja gar nicht um die Frager: wie finde ich eine Gesetzeslücke.

 

Sondern es geht um die Frage, ob eine kirchliche Hochzeit inhaltlich überhaupt sinnvoll ist. Ist es sinnvoll, feierlich und vor Gott ein Versprechen abzulegen, dass man schon mal abgelegt hat und nicht halten konnte (aus welchen Gründen auch immer)?

 

"Ich will dich lieben und ehren in guten und in schlechten Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet": Der Satz, den man mal einer anderen Frau gesagt hat, ist doch nicht einfach weg, nur weil man sich neu verliebt hat.

bearbeitet von Franziskaner
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Wie wäre es, wenn man das Ingo überlässt, ob er es sinnvoll findet die Mutter seines Sohnes zu heiraten. :facepalm:

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Dieses ganze juristische Hick-Hack ist absurd. Es geht ja gar nicht um die Frager: wie finde ich eine Gesetzeslücke.

Aber selbstverständlich. Beschwer Dich in Rom.

 

"Ich will dich lieben und ehren in guten und in schlechten Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet": Der Satz, den man mal einer anderen Frau gesagt hat, ist doch nicht einfach weg, nur weil man sich neu verliebt hat.
Ingos Ehe wurde nach evangelischem Ritus kirchlich abgesegnet. Wäre die Preisfrage, ob dieser Satz überhaupt so gefallen ist...
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"Ich will dich lieben und ehren in guten und in schlechten Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet": Der Satz, den man mal einer anderen Frau gesagt hat, ist doch nicht einfach weg, nur weil man sich neu verliebt hat.

 

Nein, der Satz ist nicht einfach weg. Aber umgekehrt gilt auch:

Aber nur weil man mal diesen Satz gesagt (und damals auch so gemeint) hat, ist die Liebe zum damaligen Partner nicht einfach noch da.

 

Man muß damit umgehen, daß das gegebene Versprechen nicht gehalten werden konnte. Das Scheitern eingestehen.

Aber habe ich, nur weil ich einmal ein bestimmtes Versprechen nicht halten konnte, nie wieder das Recht, dieses Versprechen zu geben?

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Dieses ganze juristische Hick-Hack ist absurd. Es geht ja gar nicht um die Frager: wie finde ich eine Gesetzeslücke.

 

Selbstverständlich geht es darum. Das bedingt die innere Ordnung der Kirche - siehe Nachbarthread. :ninja:

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Solange die Exfrau ihren Übertritt nicht ganz offiziell ihrem Pfarrer oder Bischof mitgeteilt hat, dürfte er meiner Meinung nach nicht als bewiesen im Sinne des Herranz gelten. "Zu Ohren gekommen" wird den defectio actu formali

Der Formalakt ist der Kirchenaustritt. Die Frage ist eher, ob dieser aus sich selbst heraus eindeutig sein muss oder ob er auch anhand der weiteren Umstände interpretiert werden kann. In letzterem Falle würde "zu Ohren gekommen" m.E. ausreichen. Aber ist ja leider für Ingo eh egal, weil wir jetzt wissen, dass die DBK das ohnehin ignoriert.

 

Die Ex-Frau ist ehemalige Katholikin
Semel est semper.

Das war jetzt aber eher wine'sches Niveau.

 

 

Dieses ganze juristische Hick-Hack ist absurd.

Ja.

 

Es geht ja gar nicht um die Frager: wie finde ich eine Gesetzeslücke.

Doch.

 

Ist es sinnvoll, feierlich und vor Gott ein Versprechen abzulegen, dass man schon mal abgelegt hat und nicht halten konnte (aus welchen Gründen auch immer)?

 

"Ich will dich lieben und ehren in guten und in schlechten Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet": Der Satz, den man mal einer anderen Frau gesagt hat, ist doch nicht einfach weg, nur weil man sich neu verliebt hat.

Wenn Ingo beim erstem mal das nicht nur ehrlich wollte, sondern auch noch meinte, mit 100%iger Sicherheit sagen zu können, dass er das Versprechen auch halten werde, war er ein Depp.

 

Der Umstand, dass er jetzt erfahren hat, dass man es nicht immer schafft, seine Versprechen einzuhalten, nimmt einem neuen Versprechen also per Definition nicht den Sinn.

 

Und gerade wenn er sich gründlich darüber Gedanken gemacht hat, was beim ersten Versuch schiefgelaufen ist, dann ist ein erneutes Versprechen selbstverständlich sehr sinnvoll. Erst recht da die beiden da ja offensichtlich auch nicht übereilt dran gehen, denn sie hatten inzwischen die Zeit, ein Kind in die Welt zu setzen.

bearbeitet von Wiebke
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"Ich will dich lieben und ehren in guten und in schlechten Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet": Der Satz, den man mal einer anderen Frau gesagt hat, ist doch nicht einfach weg, nur weil man sich neu verliebt hat.

 

Nein, der Satz ist nicht einfach weg. Aber umgekehrt gilt auch:

Aber nur weil man mal diesen Satz gesagt (und damals auch so gemeint) hat, ist die Liebe zum damaligen Partner nicht einfach noch da.

 

Man muß damit umgehen, daß das gegebene Versprechen nicht gehalten werden konnte. Das Scheitern eingestehen.

Aber habe ich, nur weil ich einmal ein bestimmtes Versprechen nicht halten konnte, nie wieder das Recht, dieses Versprechen zu geben?

 

 

Wenn es unmöglich ist, so ein Versprechen zu geben und zu halten (weil Liebe naturgemäß einfach so entsteht und wieder verschwindet), dann ist das ganze Unterfangen "kirchliche Hochzeit" absurdes Theater. Das kann man dann gerne noch absurder machen, indem man tausend kafkeske Winkelzüge praktiziert und sich hinterher freut, dass man es den Pfaffen so richtig gezeigt hat. Aber was das Ganze dann noch mit Beziehung und Liebe zu tun hat, ist mir völlig schleierhaft.

bearbeitet von Franziskaner
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Wenn es unmöglich ist, so ein Versprechen zu geben und zu halten (weil Liebe naturgemäß einfach so entsteht und wieder verschwindet), dann ist das ganze Unterfangen "kirchliche Hochzeit" absurdes Theater. Das kann man dann gerne noch absurder machen, indem man tausend kafkeske Winkelzüge praktiziert und sich hinterher freut, dass man es den Pfaffen so richtig gezeigt hat. Aber was das Ganze dann noch mit Beziehung und Liebe zu tun hat, ist mir völlig schleierhaft.

Wenn die Liebe erloschen ist, hat die Ehe (und sei sie sakramental und formal gültig) in der Tat nichts mehr mit Liebe und Beziehung zu tun. Das ist nun mal so und wir Menschen stehen machtlos vor diesem Scheitern.

 

Menschen können mit sehr guten Vorsätzen und aus tiefstem Herzen Versprechen ablegen aber niemand kann eine Garantie dafür abgeben, nicht an seinen eigenen Ansprüchen und denen des Versprechens zu scheitern. Jedes Jahr an Ostern, bei der Tauferneuerung, versprechen wir dem Bösen zu widersagen. Und dennoch vergeht kein Jahr, in dem wir nicht schwach werden und uns dem Bösen (der Sünde) zuwenden. Kann man dir glauben, wenn du in der nächsten Osternacht doch wieder gelobst, mit Satan nichts mehr am Hut haben zu wollen?

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Wenn es unmöglich ist, so ein Versprechen zu geben und zu halten (weil Liebe naturgemäß einfach so entsteht und wieder verschwindet), dann ist das ganze Unterfangen "kirchliche Hochzeit" absurdes Theater. Das kann man dann gerne noch absurder machen, indem man tausend kafkeske Winkelzüge praktiziert und sich hinterher freut, dass man es den Pfaffen so richtig gezeigt hat. Aber was das Ganze dann noch mit Beziehung und Liebe zu tun hat, ist mir völlig schleierhaft.

Wenn die Liebe erloschen ist, hat die Ehe (und sei sie sakramental und formal gültig) in der Tat nichts mehr mit Liebe und Beziehung zu tun. Das ist nun mal so und wir Menschen stehen machtlos vor diesem Scheitern.

 

Menschen können mit sehr guten Vorsätzen und aus tiefstem Herzen Versprechen ablegen aber niemand kann eine Garantie dafür abgeben, nicht an seinen eigenen Ansprüchen und denen des Versprechens zu scheitern. Jedes Jahr an Ostern, bei der Tauferneuerung, versprechen wir dem Bösen zu widersagen. Und dennoch vergeht kein Jahr, in dem wir nicht schwach werden und uns dem Bösen (der Sünde) zuwenden. Kann man dir glauben, wenn du in der nächsten Osternacht doch wieder gelobst, mit Satan nichts mehr am Hut haben zu wollen?

 

 

Es ist schon ein Unterschied, ob man einen allgemeinen Vorsatz formuliert, bei dem von vorneherein klar ist, dass es nur um ein Bemühen gehen kann. Oder ob man ein klar definiertes Versprechen mit einem bestimmten Inhalt gibt. Ich würde z.B. nie und nimmer meinen Kindern etwas zum 2. Mal versprechen, wenn ich es beim ersten Mal nicht hätte halten können.

 

 

Und mal ganz allgemein (Entschuldigung Ingo, ich kenne Deine persönliche Situation nicht und meine dich daher nicht konkret):

Ich habe in den letzten Jahren einige brutale Trennungen miterlebt. Sehr oft gibt es da Sieger und Opfer. Und es gibt die Legenden der Sieger, ("die Ehe war ja schon lange eine Farce, und nun habe ich endlich mein neues Glück gefunden"; in Wirklichkeit: der Ehefrau immer eine intakte Ehe in jeder Beziehung vorgesgespielt, ständig Geliebte gehabt und sich abgesetzt, als es rauskam), und die anderen, deren Vertrauensfähigkeit unwiderbringlich zerstört ist.

 

Ich bin froh, dass sich so jemand nicht noch in die erste Kirchenbank setzen, seine "Neue" mit Glanz und Gloria heiraten und die "Ex" wie einen geprügelten Hund aus der Gemeinde vertreiben kann. Und mit einer Kirche, in der so etwas möglich wäre, möchte ich auch nicht sein.

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Allgemein: dieses heroisierende Schönreden von übelstem menschlichen Verhalten, Vertrauensbruch und Verrat finde ich zum Kotzen. "Wenn die Liebe erloschen ist" .. so eine blödsinnige Sch...

 

Aber die Menschen halten es halt lieber mit den Erfolgreichen.

bearbeitet von Franziskaner
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Allgemein: dieses heroisierende Schönreden von übelstem menschlichen Verhalten, Vertrauensbruch und Verrat finde ich zum Kotzen. "Wenn die Liebe erloschen ist" .. so eine blödsinnige Sch...

Was ist denn die Alternative? Soll der Mann seiner Frau, die er nicht mehr liebt, zum Schein bei ihr bleiben? Ist das nicht auch "übelstes menschliches Verhalten, Vertrauensbruch und Verrat"? Genau so eine "blödsinnige Sch..." erwartet die Kirche nämlich offiziell von den Ehepartnern. Hauptsache, der schöne Schein bleibt gewahrt, auch wenn dahinter nur Lüge und Hass stehen.

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Allgemein: dieses heroisierende Schönreden von übelstem menschlichen Verhalten, Vertrauensbruch und Verrat finde ich zum Kotzen. "Wenn die Liebe erloschen ist" .. so eine blödsinnige Sch...

Wie würdest Du es denn Nennen, wenn zwei Partner keine emotionale Affektivität mehr zueinander haben?

 

Wenn das sexuelle Interesse unter 0 liegt (und zwar nicht altersbedingt sondern weil man die Person gegenüber einfach uninteressant wenn nicht abstoßend findet).

 

Wenn einen überhaupt nicht mehr interessiert, was der andere sagt oder tut.

 

Wenn die Lebensentwürfe gnadenlos auseinandergedriftet sind und sich in unvereinbare Richtungen entwickelt haben.

 

Wenn jeder Kontakt nur noch mühsam ertragen wird.

 

Wenn die kleinen Macken über die man am Anfang noch gutgläubig hinweggesehen hat mittlerweile handfeste Krachs auslösen können. Wenn soviel Emotionalität überhaupt noch vorhanden ist.

 

Wenn es auch nicht mehr wichtig ist, was der andere von dem hält, was man selbst fühlt, denkt oder tut.

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Ich habe in den letzten Jahren einige brutale Trennungen miterlebt. Sehr oft gibt es da Sieger und Opfer. Und es gibt die Legenden der Sieger, ("die Ehe war ja schon lange eine Farce, und nun habe ich endlich mein neues Glück gefunden"; in Wirklichkeit: der Ehefrau immer eine intakte Ehe in jeder Beziehung vorgesgespielt, ständig Geliebte gehabt und sich abgesetzt, als es rauskam), und die anderen, deren Vertrauensfähigkeit unwiderbringlich zerstört ist.
Tja. Und in den Trennungen, die in meinem Umfeld stattfanden lag eigentlich grundsätzlich ein error in personam vor, daß die beiden die sich da verehelicht hatten nicht zueinander passten war in den meisten Fällen bereits nach 2 Jahren klar. Und ich bin ja mittlerweile der Ansicht, daß man nach einer Trennung das wahre Gesicht eines Menschen sehen kann. Die Charakterzüge die da ausgelebt werden spotten jeder Beschreibung.

 

Ich bin froh, dass sich so jemand nicht noch in die erste Kirchenbank setzen, seine "Neue" mit Glanz und Gloria heiraten und die "Ex" wie einen geprügelten Hund aus der Gemeinde vertreiben kann. Und mit einer Kirche, in der so etwas möglich wäre, möchte ich auch nicht sein.
:facepalm:
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Es ist schon ein Unterschied, ob man einen allgemeinen Vorsatz formuliert, bei dem von vorneherein klar ist, dass es nur um ein Bemühen gehen kann. Oder ob man ein klar definiertes Versprechen mit einem bestimmten Inhalt gibt.

Um mehr als ein Bemühen geht es auch beim Eheversprechen nicht und mehr als das kann ein Mensch auch nicht versprechen. Wir können maximal versprechen, unser möglichstes zu tun. Das "Ich widersage" ist dem "Ich will dich lieben, achten und ehren" da absolut gleichwertig. Ob es funktioniert, wissen wir nicht und bei beiden Versprechen ist die Chance recht hoch, dass wir es nicht schaffen. Aber deswegen versprechen sich die Eheleute auch nicht, dass es funktioniert. Sie sagen nicht "ich werde dich lieben, achten und ehren", sondern "ich will dich lieben, achten und ehren". Der Wille zum Erfolg ist Gegenstand des Versprechens, nicht der Erfolg selbst.

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Ich bin froh, dass sich so jemand nicht noch in die erste Kirchenbank setzen, seine "Neue" mit Glanz und Gloria heiraten und die "Ex" wie einen geprügelten Hund aus der Gemeinde vertreiben kann. Und mit einer Kirche, in der so etwas möglich wäre, möchte ich auch nicht sein.

 

Sorry Franziskaner, Du weißt nicht, wovon Du redest und was Du mit Deinem Reden anstellst. Nur um eine kirchliche Regelung, die selbst in eigenen Kreisen sehr umstritten ist, fährst Du einen Wust von Böswilligkeiten, Vorurteilen und "Ich bin aber besser als die anderen" auf. Zumindest kommt es bei mir so an und ich erlaube mir daher, Dich so zu verstehen. Das ist sowas von kontraproduktiv zu dem, was Du eigentlich willst - es ist schlichtweg für mich erschreckend.

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Hat das "will" nicht eine Zukunfstfunktion- also fester Vorsatz?

Wie auch immer, auch wenn ich mal sündige trotz des Bekenntnis in der Osternacht (und ob dann gleich der Satan im Spiel ist, sei mal dahingestellt), wechsele ich ja nicht gleich "auf die dunkle Seite der Macht". Sprich, normalerweise tut es mir leid und ich versuche, es besser zu machen. Und in einer Ehe werde ich vermutlich den Partner nicht jeden Tag gleich lieben, achten und ehrn. Aber deswegen muss ich die Ehe nicht aufkündigen. Ehen halten nicht "zufällig". Obwohl ich selbst nicht verheiratet bin, habe ich doch so viel von anderen, auch langjährigen Ehen (die meiner Eltern z.B.) mitbekommen, um zu wissen, dass "Zufall" da nicht die größte Rolle spielt. Das ist streckenweise harte Arbeit.

 

Natürlich gibt es die Ehen, die geprägt von Lieblosigkeit bis hin zu Gewalt sind. Und ja, da kann es gut sein, sich zu trennen.(Ganz sicher bei Gewalt).

 

Nichts desto weniger sagt die Kirche, dass die Ehe unauflöslich ist bzw sein soll. Wenn sie davon dann abrückt, verliert sich so ein Sakrament schon mal in Belanglosigkeit. Das fände ich auch nicht gut. Sowohl eucharistie als auch ehe sind Sakramnete! das sollten wir nicht vergessen.

Jesus hat übrigens immer im Einzelfall entschieden. Das finde ich eine angebrachte Lösungsmöglichkeit.

bearbeitet von mn1217
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