Eifelgeist Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 ( ... ) aber von besonderer Logik bleibt das Eherecht ja ganz allgemein weitgehend verschont. So sollte sich der Himmel bei einem Eheannullierungsverfahren an das kanonische Recht halten und die Entscheidungen des Bodenpersonals mittragen! Wo kämen wir denn sonst hin? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bluemarvin Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Wieso macht sich die RKK überhaupt Gedanken über die Gültigkeit der Ehe von zwei Christen, von denen keiner der RKK angehört? Ich meine - was bringt es mir, und was bringt es der RKK, die Ehe zwischen zwei Evangelischen als gültig oder nicht gültig anzuerkennen? Kommuzieren dürfen beide ohnehin nicht - da ist's doch dann wurscht, ob mit gültiger Ehe oder ohne. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Wieso macht sich die RKK überhaupt Gedanken über die Gültigkeit der Ehe von zwei Christen, von denen keiner der RKK angehört? Ich meine - was bringt es mir, und was bringt es der RKK, die Ehe zwischen zwei Evangelischen als gültig oder nicht gültig anzuerkennen? Kommuzieren dürfen beide ohnehin nicht - da ist's doch dann wurscht, ob mit gültiger Ehe oder ohne. Die Ehe zwischen zwei Protestanten ist der katholischen Kirche auch egal - es sei denn, einer der beiden wollte einen Katholiken ehelichen. Dann hat es relevanz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eifelgeist Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 (bearbeitet) Wieso macht sich die RKK überhaupt Gedanken über die Gültigkeit der Ehe von zwei Christen, von denen keiner der RKK angehört? Ich meine - was bringt es mir, und was bringt es der RKK, die Ehe zwischen zwei Evangelischen als gültig oder nicht gültig anzuerkennen? Kommuzieren dürfen beide ohnehin nicht - da ist's doch dann wurscht, ob mit gültiger Ehe oder ohne. Es soll ja auch Evangelische geben, die bei der katholischen Kirche angestellt sind, z. B. Ärzte.Für die ist eine Wiederverheiratung nach Scheidung arbeitsrechtlich problematisch! bearbeitet 9. Februar 2012 von Eifelgeist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bluemarvin Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Wieso macht sich die RKK überhaupt Gedanken über die Gültigkeit der Ehe von zwei Christen, von denen keiner der RKK angehört? Ich meine - was bringt es mir, und was bringt es der RKK, die Ehe zwischen zwei Evangelischen als gültig oder nicht gültig anzuerkennen? Kommuzieren dürfen beide ohnehin nicht - da ist's doch dann wurscht, ob mit gültiger Ehe oder ohne. Die Ehe zwischen zwei Protestanten ist der katholischen Kirche auch egal - es sei denn, einer der beiden wollte einen Katholiken ehelichen. Dann hat es relevanz. Das weiß ich - ja leider aus eigener Erfahrung... Trotzdem: Wieso mischt sich die RKK da ein? Was für einen Vorteil hat denn die RKK davon? Leicht Off-Topic: da können sich zwei evangelische Christen ein Sakrament der RKK spenden, das es für sie noch nicht einmal gibt - dürfen aber an einem Sakrament, das es für sie auch gibt, nämlich dem Abendmahl, in der RKK nicht teilnehmen.... Wo ist denn da die Logik? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Damit könnte es allenfalls sein, dass zwischen diesen Evangelischen mangels rechter Ehegesinnung überhaupt keine Ehe zustandekommt. Das wäre aber halb so schlimm wie es sich anhört, denn solange das nicht amtlich festgestellt wird, dürfen sie trotzdem die Akte, die den Eheleuten vorbehalten sind, praktizieren. Das wär doch überhaupt die tolle Lösung: Wer einer Konfession angehört, die die rk Ehelehre nicht teilt, dessen mangelnder Ehewille wird gesetzlich vermutet. Diese Vermutung gilt allerdings nur im Ehenichtigkeitsprozess. Ansonsten gilt, dass die Ehe für gültig gehalten wird, solange die Nichtigkeit nicht amtlich festgestellt ist. Und solange ist das dann auch mit den vorbehaltenen Akten in Ordnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Damit könnte es allenfalls sein, dass zwischen diesen Evangelischen mangels rechter Ehegesinnung überhaupt keine Ehe zustandekommt. Das wäre aber halb so schlimm wie es sich anhört, denn solange das nicht amtlich festgestellt wird, dürfen sie trotzdem die Akte, die den Eheleuten vorbehalten sind, praktizieren. Das wär doch überhaupt die tolle Lösung: Wer einer Konfession angehört, die die rk Ehelehre nicht teilt, dessen mangelnder Ehewille wird gesetzlich vermutet. Diese Vermutung gilt allerdings nur im Ehenichtigkeitsprozess. Ansonsten gilt, dass die Ehe für gültig gehalten wird, solange die Nichtigkeit nicht amtlich festgestellt ist. Und solange ist das dann auch mit den vorbehaltenen Akten in Ordnung. Oooch, das gilt doch eigentlich immer. Solange keiner ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrengt wird doch jede Ehe für gültig gehalten, und die Akte(n) sind in Ordnung... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Des Weiteren würde meine Frau gerne wissen, ob die römisch-katholische Kirche ein Kind tauft, wobei ein Elternteil nicht katholisch ist. Die RKK wird schon im eigenen Interesse keine Taufe ablehnen, besonders nicht, wo ein Elternteil die katholische Erziehung sicherstellen kann. Immerhin sind das dann potentielle Kirchensteuerzahler. Klar, sogar im ganzen Rest der Welt. Alles für unsere Kirchensteuer! Es könnte ja sein, daß so ein römisch-katholischer Südamerikaner irgenwann mal zufällig nach Deutschland kommt und hier auch noch Steuern zahlt. Da hat man ihn doch lieber getauft. Nur das mit dem krichlichen Meldewesen ist noch ausbaufähig, bislang muß er dann nämlich selbst für die Steuer angeben, daß er rk ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Damit könnte es allenfalls sein, dass zwischen diesen Evangelischen mangels rechter Ehegesinnung überhaupt keine Ehe zustandekommt. Das wäre aber halb so schlimm wie es sich anhört, denn solange das nicht amtlich festgestellt wird, dürfen sie trotzdem die Akte, die den Eheleuten vorbehalten sind, praktizieren. Das wär doch überhaupt die tolle Lösung: Wer einer Konfession angehört, die die rk Ehelehre nicht teilt, dessen mangelnder Ehewille wird gesetzlich vermutet. Diese Vermutung gilt allerdings nur im Ehenichtigkeitsprozess. Ansonsten gilt, dass die Ehe für gültig gehalten wird, solange die Nichtigkeit nicht amtlich festgestellt ist. Und solange ist das dann auch mit den vorbehaltenen Akten in Ordnung. Oooch, das gilt doch eigentlich immer. Solange keiner ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrengt wird doch jede Ehe für gültig gehalten, und die Akte(n) sind in Ordnung... Das ist die zweite Vermutung, klar. Aber die erste ist noch nicht ganz perfektioniert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chriz Geschrieben 2. März 2012 Melden Share Geschrieben 2. März 2012 Klar, ist vollkommen konstruiert, Das konnte er gut, aber dafür habe ich da auch eine menge im Kopf behalten. Ist halt anschaulicher als "systematisches Geschwurbel" (was unser AKG-Prof gesagt haben könnte)... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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