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BusenBrüsteTittenNackt


Daniel75

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*mich anschließ*

Da läuft ja das Scrollrad heiß!

Wassn das? ;)

Das Rädchen in der Maus, mit dem man den Bildschirminhalt verschieben kann.

Dat warn Scheeeerz, Mann!
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An apple a day keeps the window away...

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*mich anschließ*

Da läuft ja das Scrollrad heiß!

Wassn das? ;)

Das Rädchen in der Maus, mit dem man den Bildschirminhalt verschieben kann.

Dat warn Scheeeerz, Mann!

An apple a day keeps the window away...

Wie schön, wenn man verstanden wird. :rolleyes:

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...

 

Die kirchliche Lehre verbindet Sex mit Liebe, Hingabe, Zueinandergehören, "ein-Fleisch-werden". Für das, was Du darunter zu verstehen scheinst, genügt auch eine Gummipuppe.

Das die Kirche das so, wie du es darstellst, lehrt weis ich auch und da steh ich auch dahinter. Sex gehört in eine Verbindung mit Liebe und Verantwortung (ausserhalb solcher Bindungen hatte ich noch nie wirklich guten Sex). Was Kirche übersieht ud verschweigt, ist das Sex darüber hinaus [b[auch[/b] Spass macht, Spass machen darf, Spass machen soll.

Das kommt hier und da ein wenig zu kurz, da hast Du sicher recht. Und das ist schade, keine Frage.

 

Das ist mehr als nur "Schade"...

 

Zur Identitätsfindung gehört auch, jedoch nicht nur die Leiblichkeit. Das Verhältnis zum eigenen Körper, zur eigenen Sexualität. In dem Moment wo sich die Lehre unserer Kirche darauf beschränkt Sex ausschliesslich mit Liebe, Hingabe und Verantwortung zu verbinden hat man nur die Wahl: Entweder man hört auf die ganze Lehre ernst zu nehmen oder man verzichtet auf einen Teil seiner spirituellen Selbstwahrnehmung. Beides ist potentiell ungesund. Das ist dann der Grund warum sich viele gerade wegen dem "Schweinkram" an der Kirche so reiben das anderes, wichtigeres, was Kirche zu sagen hat nicht mehr wahrgenommen werden kann...

 

Man riskiert wegen einer Halbwahrheit, das der ganze Auftrag, den Kirche hat, versemmelt wird. Und du findest das einfach nur "Schade"?

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In meiner Jugend in den 70-ern kam einmal der Pfarrer in unseren Jugendclub und wollte mit uns über humanae vitae diskutieren. Große Sache: Meine Eltern schickten meine Schwester und mich zu diesem weltverändernden Event und viele andere Eltern taten das auch. Der Pfarrer hatte mit einem solchen Ansturm nicht gerechnet, aber der Jugendclub hatte sogar ein Mikrofon besorgt. Natürlich kam die Diskussion auf den Zölibat. Und einer war so mutig, ein wenig süffisant zu fragen: "Herr Pfarrer ... und was machen Sie, wenn Sie die Fleischeslust überfällt?"

 

Der Pfarrer vertrat die gegenteilige These zu Daniel und meinte: "Fasten!"

Das ist durchaus kein Widerspruch, in der Medizin behandelt man bestimmte Zustände auch alternativ mit kalten Kompressen bzw. mit heißen Wickeln. Beides kann nachweisbar zu Behandlungserfolgen führen.

 

Vielleicht hatte der Pfarrer - schon ganz weltentrückt - unter "Fleischeslust" auch schlicht "Lust auf Fleisch" verstanden?

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Das ist eine derart bizarre Enstellung der kirchlichen Lehre, das mir dazu wirklich kaum noch was einfällt.

 

Das ist nun einmal die kirchliche Lehre ohne rosa Brille betrachtet ..

 

Wie alt bist Du ? 14 ? 15 ? So zurückgeblieben in Deiner Entwicklung, dass für Dich die Formel "Sex = Spaß" gilt, und das war's ?

 

Falsch, zurückgeblieben ist die kirchliche Einstellung Sex = NUR Fortpflanzung .. wenn dem so wäre, hätten unsere Vorfahren nie von den Bäumen steigen brauchen ...

 

 

Die kirchliche Lehre verbindet Sex mit Liebe, Hingabe, Zueinandergehören, "ein-Fleisch-werden". Für das, was Du darunter zu verstehen scheinst, genügt auch eine Gummipuppe.

 

Der Kirche sind Dinge wie Liebe doch absolut egal, es geht nur um die Einhaltung ihrer Gesetze, ob sich zwei Menschen lieben ist für sie unerheblich, nur die Fortpflanzung zählt.

Sieht man ja schon daran, das, nach Kirchenrecht, Menschen, die keine Kinder bekommen können, nicht heiraten dürfen ... ob sie sich lieben, interessiert nicht.

 

Zugegeben, in der Praxis wird dieses "Recht" kaum mehr beachtet (wie die gesamte kirchliche Morallehre, glücklicherweise), das ändert aber nichts am Sachverhalt.

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Sieht man ja schon daran, das, nach Kirchenrecht, Menschen, die keine Kinder bekommen können, nicht heiraten dürfen ... ob sie sich lieben, interessiert nicht.

 

Zugegeben, in der Praxis wird dieses "Recht" kaum mehr beachtet (wie die gesamte kirchliche Morallehre, glücklicherweise), das ändert aber nichts am Sachverhalt.

 

Das stimmt so nicht. Ehehindernis nach dem CIC ist die Impotestas coeundi (Beischlafsunfähigkeit)und nicht die Impotestas generandi (Zeugungsunfähigkeit).

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Sieht man ja schon daran, das, nach Kirchenrecht, Menschen, die keine Kinder bekommen können, nicht heiraten dürfen ... ob sie sich lieben, interessiert nicht.

 

Zugegeben, in der Praxis wird dieses "Recht" kaum mehr beachtet (wie die gesamte kirchliche Morallehre, glücklicherweise), das ändert aber nichts am Sachverhalt.

 

Das stimmt so nicht. Ehehindernis nach dem CIC ist die Impotestas coeundi (Beischlafsunfähigkeit)und nicht die Impotestas generandi (Zeugungsunfähigkeit).

 

Ja das sollte man schon unterscheiden. B)

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Verzeiht meine uninformiertheit... aber was bitte ist Beischlafunfähigkeit?

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Verzeiht meine uninformiertheit... aber was bitte ist Beischlafunfähigkeit?

Wenn Mann ihn nicht hoch kriegt! Das ist doch nun nicht schwer! Kommt aus den Zeiten vor Viagra & Co. :lol:

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Verzeiht meine uninformiertheit... aber was bitte ist Beischlafunfähigkeit?

 

Ähm nach Kirchenrecht, die Unfähigkeit des Mannes sein Glied in die Vagina der frau einzuführen und mit ihr geschlechtlich zu verkehren.

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Verzeiht meine uninformiertheit... aber was bitte ist Beischlafunfähigkeit?

Wenn Mann ihn nicht hoch kriegt! Das ist doch nun nicht schwer! Kommt aus den Zeiten vor Viagra & Co. :lol:

 

Ähm nach Kirchenrecht, die Unfähigkeit des Mannes sein Glied in die Vagina der frau einzuführen und mit ihr geschlechtlich zu verkehren.

 

Mit bisschen versauter Phantasie hätte ich da eigentlich von selbst drauf kommen können *handvornkopfschlag*... Bin ich jetzt pervers?

bearbeitet von Frank
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Minimal würde ich sagen.

 

Ich würde sagen diese Rechtsnorm ist in soweit sinnvoll, da sie dem jeweils anderen Partner eine Rechtssicherheit gibt. Da die Ehe auf das bonum prolis ausgerichtet ist, sollte es ein Norm geben, die schon vor einer Ehe regelt, was mit einem Menschen ist, der beischlafsunfähig ist. Natürlich sagt diese Norm nichts aus über das Verhältnis des Paares oder deren Liebe.

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Minimal würde ich sagen.

 

Ich würde sagen diese Rechtsnorm ist in soweit sinnvoll, da sie dem jeweils anderen Partner eine Rechtssicherheit gibt. Da die Ehe auf das bonum prolis ausgerichtet ist, sollte es ein Norm geben, die schon vor einer Ehe regelt, was mit einem Menschen ist, der beischlafsunfähig ist. Natürlich sagt diese Norm nichts aus über das Verhältnis des Paares oder deren Liebe.

 

Eigentlich hatte man im Umfeld des Vat II damit gerechnet, dass dieses Ehehindernis fällt. Und die Enttäuschung nach dem Erscheinen des CIC(1983) war entsprechend.

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Da die Ehe auf das bonum prolis ausgerichtet ist, sollte es ein Norm geben, die schon vor einer Ehe regelt, was mit einem Menschen ist, der beischlafsunfähig ist.

 

 

 

Was für eine Diktion ... *würg*

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Minimal würde ich sagen.

 

Ich würde sagen diese Rechtsnorm ist in soweit sinnvoll, da sie dem jeweils anderen Partner eine Rechtssicherheit gibt. Da die Ehe auf das bonum prolis ausgerichtet ist, sollte es ein Norm geben, die schon vor einer Ehe regelt, was mit einem Menschen ist, der beischlafsunfähig ist. Natürlich sagt diese Norm nichts aus über das Verhältnis des Paares oder deren Liebe.

 

Eigentlich hatte man im Umfeld des Vat II damit gerechnet, dass dieses Ehehindernis fällt. Und die Enttäuschung nach dem Erscheinen des CIC(1983) war entsprechend.

 

Naja da diese Unfähigkeit aber absolut sein muss und dies schwer nachweisbar ist, bei Zweifeln über diese Absolutheit besteht das Hindernis nicht.

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Da die Ehe auf das bonum prolis ausgerichtet ist, sollte es ein Norm geben, die schon vor einer Ehe regelt, was mit einem Menschen ist, der beischlafsunfähig ist.

 

 

 

Was für eine Diktion ... *würg*

 

Bitte nur über der Toilette, sonst gibts hässliche Flecken auf dem Teppich!

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Minimal würde ich sagen.

 

Ich würde sagen diese Rechtsnorm ist in soweit sinnvoll, da sie dem jeweils anderen Partner eine Rechtssicherheit gibt. Da die Ehe auf das bonum prolis ausgerichtet ist, sollte es ein Norm geben, die schon vor einer Ehe regelt, was mit einem Menschen ist, der beischlafsunfähig ist. Natürlich sagt diese Norm nichts aus über das Verhältnis des Paares oder deren Liebe.

 

Eigentlich hatte man im Umfeld des Vat II damit gerechnet, dass dieses Ehehindernis fällt. Und die Enttäuschung nach dem Erscheinen des CIC(1983) war entsprechend.

 

Naja da diese Unfähigkeit aber absolut sein muss und dies schwer nachweisbar ist, bei Zweifeln über diese Absolutheit besteht das Hindernis nicht.

Ich stell mir das gerade bildlich vor:

 

Ehevorbereitungsgespräch:

Pfarrer: Ähm ihr seit euch beide sicher das ihr könnt *schwitz* Ihr wisst schon was ich meine

Bräutigam: Äh, nein, versteh grad nicht

Pfarrer: Ähm *hust* ja ähm *schwitz* ähm... Schnackseln?

Braut: *Entrüstet* Ja woher sollen wir denn das wissen, Hochwürden, wir sind katholisch *klatsch* klebt dem Pfarrer eine

 

 

alternative

 

 

Pfarrer: Ähm ihr seit euch beide sicher das ihr könnt *schwitz* Ihr wisst schon was ich meine

Braut: Äh, nein, versteh grad nicht

Pfarrer: Ähm *hust* ja ähm *schwitz* ähm... Schnackseln?

Bräutigam: *fettgrinsen* neidisch?

bearbeitet von Frank
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Minimal würde ich sagen.

 

Ich würde sagen diese Rechtsnorm ist in soweit sinnvoll, da sie dem jeweils anderen Partner eine Rechtssicherheit gibt. Da die Ehe auf das bonum prolis ausgerichtet ist, sollte es ein Norm geben, die schon vor einer Ehe regelt, was mit einem Menschen ist, der beischlafsunfähig ist. Natürlich sagt diese Norm nichts aus über das Verhältnis des Paares oder deren Liebe.

 

Eigentlich hatte man im Umfeld des Vat II damit gerechnet, dass dieses Ehehindernis fällt. Und die Enttäuschung nach dem Erscheinen des CIC(1983) war entsprechend.

 

Naja da diese Unfähigkeit aber absolut sein muss und dies schwer nachweisbar ist, bei Zweifeln über diese Absolutheit besteht das Hindernis nicht.

Ähm, doch, das Hindernis besteht auch bei Zweifel, das war ja in dem Fall in Italien so ... der Mann war querschnittsgelähmt und möglicherweise (!) dadurch impotent, weswegen ihm der Bischof die Heirat untersagt hat.(bzw. dem Pfarrer die Trauung)

 

Wie gesagt, Liebe interessiert die Kirche nicht die Bohne ...

 

Da hatte Mel Brooks schon recht, als er den Bischof in Spaceballs sagen lies : "Excuse me! I'm trying to conduct a wedding here which has nothing to do with love, so please be quiet! "

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Sieht man ja schon daran, das, nach Kirchenrecht, Menschen, die keine Kinder bekommen können, nicht heiraten dürfen ... ob sie sich lieben, interessiert nicht.

 

Zugegeben, in der Praxis wird dieses "Recht" kaum mehr beachtet (wie die gesamte kirchliche Morallehre, glücklicherweise), das ändert aber nichts am Sachverhalt.

 

Das stimmt so nicht. Ehehindernis nach dem CIC ist die Impotestas coeundi (Beischlafsunfähigkeit)und nicht die Impotestas generandi (Zeugungsunfähigkeit).

 

Das ist technisch richtig, allerdings aufbauend auf der gleichen Ausrede, welche die Kirche für ältere Paare bringt ... "wenn der Herr will, könnten sie doch noch Kinder bekommen". (bisher war an solchen "Spätschwangerschaften" aber nicht "der Herr", sondern der nette Doc von der Fruchtbarkeitsklinik beteiligt B) )

 

Und genau DA wirds absurd ... wenn "Gott" es theoretisch bewirken könnte, das eine 60/70/80 .. Jährige nochmal schwanger wird, was könnte ihn dann davon abhalten, einem Impotenten einen Ständer zu verpassen (natürlich NUR zum Zwecke der Fortpflanzung !) ?

 

Ist irgendwie wie bei den angeblichen "Wunderheilungen" ... alles Mögliche, was auch so schon mal spontan geheilt wurde, ohne großes Trara mit Gott und beten und so, wird gern als Wunder verkauft.

Wirkliche Herausforderungen, wie z.B. ein verlorenes Gliedmaß nach wachsen lassen, das gabs bisher nicht ...

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Da die Ehe auf das bonum prolis ausgerichtet ist, sollte es ein Norm geben, die schon vor einer Ehe regelt, was mit einem Menschen ist, der beischlafsunfähig ist.

Was für eine Diktion ... *würg*

 

Dass ich Epi einmal uneingeschränkt zustimmen muss, tss, tss!

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Ehevorbereitungsgespräch:

Pfarrer: Ähm ihr seit euch beide sicher das ihr könnt *schwitz* Ihr wisst schon was ich meine

Bräutigam: Äh, nein, versteh grad nicht

Pfarrer: Ähm *hust* ja ähm *schwitz* ähm... Schnackseln?

Braut: *Entrüstet* Ja woher sollen wir denn das wissen, Hochwürden, wir sind katholisch *klatsch* klebt dem Pfarrer eine

 

:D

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Verzeiht meine uninformiertheit... aber was bitte ist Beischlafunfähigkeit?

Impotenz....das Ehehindernis heißt auch impotentia coeundi und generandi

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Mit diesem Ehehindernis wird skandalös schludrig umgegangen. Manche Priester fragen im Traugespräch gar nicht danach! (Vielleicht, weil sie Franks Gedanken gelesen oder kongenial selbst gedacht haben).

 

Nur eine kleine Gruppe von Priestern hat sich zusammengeschlossen, die Ernsthaftigkeit dieses Ehehindernisses zu unterstützen. So, wie das Brautpaar nachweisen muss, dass die beiden Brautleute ledig sind, müssen sie vor diesen Priestern auch nachweisen, dass sie die Potentia coeundi besitzen. Hierzu ist lediglich eine kleine Demonstration erforderlich. Zur korrekten Dokumentation wird die Vorführung der Beischlaffähigkeit auf einem Video festgehalten. Eine DVD wird zur sicheren Aufbewahrung dem Brautexamensprotokoll hinzugefügt und im Zweifelsfall den Diözesanrichtern zur fachmännischen Beurteilung zugesandt.

 

Glaubt es, oder glaubt es nicht: Diese einsame, kleine Gruppe aufrechter Verteidiger der wahren Moral und der ewigen Werte dieses Ehehindernisses ist selbst in der Kirche eine Minderheit. Eine verfolgte Minderheit. Und die Verfolgung reicht über den Rahmen der Kirche hinaus. Staatsanwälte, Skandaljournalisten und Anhänger der freien Liebe und der Sittenlosigkeit verfolgen sie. Aber es war schon immer so, dass der Gerechte viel leiden muss.

bearbeitet von Mecky
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