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Liturgische Begleitung katholischer Angehöriger


Wiebke

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Für Deutschland gibt es weder einen solchen DBK-Beschluss noch eine Genehmigung aus Rom.

Also kann der Bischof das nicht.

Entschuldige bitte, dass ich Dir trotz Deiner erstaunlich fundierten Kenntnis auf einem Gebiet widerspreche, das mich eigentlich kaum interessiert: Der hiesige Bischof tut es, in wenigen Ausnahmefällen, wie ich weiss, also kann er es wohl auch. Vielleicht weisst auch Du noch nicht alles. Da bin ich jetzt mal gewollt "obrigkeitshörig".

bearbeitet von Julius
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Ich habe da nicht nachgehakt, warum sie nicht eine offizielle Trauung angestrebt haben. Ich habe die dumpfe Erinnerung, dass es irgendwie auch bei religionsverschiedenen Ehen Möglichkeiten gibt.

 

Ausgangspunkt des threads war ja der seelsorgerliche Umgang mit Leuten, wenn eine kirchliche Beerdigung nicht möglich ist oder nicht gewünscht ist. Und das kann ja bei einer Trauung auch passieren.

 

Solche Sprüche, das wäre eine "hochsündiges Konkubinat" kenne ich eigentlich eher von meiner Mutter vor ca. 40 Jahren, bevor sie akzeptieren musste, dass auch ihre frommen Töchter Trautermin und Zusammenziehen nicht parallel organisierten. Wenn ich die Vokabel in meinem Bekanntenkreis anwenden würde, dann wäre ich in kürzester Zeit ziemlich einsam.

 

Hängt vielleicht damit zusammen, dass mir beim Kirchenrecht nie so wirklich das Herz aufging.

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Für Deutschland gibt es weder einen solchen DBK-Beschluss noch eine Genehmigung aus Rom.

Also kann der Bischof das nicht.

Entschuldige bitte, dass ich Dir trotz Deiner erstaunlich fundierten Kenntnis auf einem Gebiet widerspreche, das mich eigentlich kaum interessiert: Der hiesige Bischof tut es, in wenigen Ausnahmefällen, wie ich weiss, also kann er es wohl auch. Vielleicht weisst auch Du noch nicht alles. Da bin ich jetzt mal gewollt "obrigkeitshörig".

 

Wiebke hat recht:

Wo nicht genug Priester oder Diakone da sind, können auch Laien delegiert werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Bischofskonferenz dies befürwortet hat und der Heilige Stuhl es daraufhin erlaubt hat (c. 1112).

Die DBK hat bislang keinen solchen Antrag gestellt. In Deutschland ist daher eine Eheschließungsassistenz durch Laien bislang nicht möglich.

Quelle (PDF), S. 61

 

Der Bischof kann natürlich - aber er darf nicht.

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Für Deutschland gibt es weder einen solchen DBK-Beschluss noch eine Genehmigung aus Rom.

Also kann der Bischof das nicht.

Entschuldige bitte, dass ich Dir trotz Deiner erstaunlich fundierten Kenntnis auf einem Gebiet widerspreche, das mich eigentlich kaum interessiert: Der hiesige Bischof tut es, in wenigen Ausnahmefällen, wie ich weiss, also kann er es wohl auch. Vielleicht weisst auch Du noch nicht alles. Da bin ich jetzt mal gewollt "obrigkeitshörig".

 

Wiebke hat recht:

Wo nicht genug Priester oder Diakone da sind, können auch Laien delegiert werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Bischofskonferenz dies befürwortet hat und der Heilige Stuhl es daraufhin erlaubt hat (c. 1112).

Die DBK hat bislang keinen solchen Antrag gestellt. In Deutschland ist daher eine Eheschließungsassistenz durch Laien bislang nicht möglich.

Quelle (PDF), S. 61

 

Der Bischof kann natürlich - aber er darf nicht.

 

Dann nehme ich das mal so zur Kenntnis. ;)

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Der Bischof kann natürlich - aber er darf nicht.

So wie ich das verstehe, "kann" er in dem Sinne nicht, dass die Ehe auch bei einer Traulizenz, die aber rechtswidrig ist, nicht formgültig ist.

 

Bei einer konfessions- oder religionsverschiedenen Ehe könnte er vorab von der Formpflicht befreit haben. Wenn der Standesbeamte reicht, warum sollte der Pastoralreferent dann nicht reichen...

 

Außerdem könnte er schummeln indem er den Pastoralreferenten - ungültig - trauen lässt, und dann die Ehe umgehend "saniert" (d.h. rückwirkend gültig macht). Das geht sogar heimlich, wie man einer Anmerkung auf dem amtlichen Formular entnehmen kann: "Eine Sanatio in radice ohne Wissen der Partner (z. B. wegen Ungültigkeit der Ehe wegen fehlender Delegation auf Seiten des Geistlichen, bei Nichteinholung einer Formdispens für eine nichtkatholische Trauung) kann mit dem bereits aufgenommenen Ehevorbereitungsprotokoll beantragt werden. Es ist jedoch zu prüfen, ob der Ehewille bei beiden Partnern fortdauert."

bearbeitet von Wiebke
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So wie ich das verstehe, "kann" er in dem Sinne nicht, dass die Ehe auch bei einer Traulizenz, die aber rechtswidrig ist, nicht formgültig ist.

 

Da bin ich im Moment überfragt. Ich würde vermuten, dass hier "supplet ecclesia" greift.

 

Edit: c. 144 § 2

 

Edit II: Womit Du natürlich recht hättest, eigentlich "kann" er nicht.

bearbeitet von Niklas
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Es gibt idR eine großen pastoralen Spielraum, man muß nur einen Priester/Diakon/Hauptamtlichen finden

Der pastorale Spielraum ist noch größer.

 

Zum christlichen Begräbnis z. B. braucht man keinen Priester/Diakon/Hauptamtlichen.

 

Zum christlichen Begräbnis braucht man

 

1) eine Leiche

2) Christen, die die Leiche begraben.

 

ich schreibe das deshalb so brutal (?), weil es selbstverständlich in Pestzeiten (z. B. in München) üblich war, daß kein Priester mitging. Die haben sich lieber verkrochen. Vor der Pest.

bearbeitet von Petrus
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Es gibt idR eine großen pastoralen Spielraum, man muß nur einen Priester/Diakon/Hauptamtlichen finden

Der pastorale Spielraum ist noch größer.

 

Zum christlichen Begräbnis z. B. braucht man keinen Priester/Diakon/Hauptamtlichen.

 

Zum christlichen Begräbnis braucht man

 

1) eine Leiche

2) Christen, die die Leiche begraben.

 

ich schreibe das deshalb so brutal (?), weil es selbstverständlich in Pestzeiten (z. B. in München) üblich war, daß kein Priester mitging. Die haben sich lieber verkrochen. Vor der Pest.

 

Klar, eine Beerdigung ist kein Sakrament. War da nicht mal was mit "geweihter Erde"? Hatte das nicht damit zu tun, dass christliche Friedhöfe zum Kirchengrund dazugehören (Gemeinschaft der Lebenden und der Toten)? Als meine Tante, die bei der Geburt starb und nicht getauft war, vor 90 Jahren nichtchristlich beerdigt wurde, da geschah das außerhalb des Friedhofs.

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Als meine Tante, die bei der Geburt starb und nicht getauft war, vor 90 Jahren nichtchristlich beerdigt wurde, da geschah das außerhalb des Friedhofs.

 

Ungefähr zu der Zeit wurde ein bei der Geburt verstorbener Zwilling, der nicht der Nottaufe teilhaftig geworden war, ausserhalb der Friedhofsmauern beerdigt, der "glücklichere", notgetaufte Zwilling durfte in "geweihter" Erde - im Familiengrab - bestattet werden. Ich stell mir die Mutter vor ...

bearbeitet von Julius
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Als meine Tante, die bei der Geburt starb und nicht getauft war, vor 90 Jahren nichtchristlich beerdigt wurde, da geschah das außerhalb des Friedhofs.

 

Ungefähr zu der Zeit wurde ein bei der Geburt verstorbener Zwilling, der nicht der Nottaufe teilhaftig geworden war, ausserhalb der Friedhofsmauern beerdigt, der "glücklichere", notgetaufte Zwilling durfte in "geweihter" Erde - im Familiengrab - bestattet werden. Ich stell mir die Mutter vor ...

 

Frei erfunden. (Oder hast du eine seriöse Quelle?)

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Als meine Tante, die bei der Geburt starb und nicht getauft war, vor 90 Jahren nichtchristlich beerdigt wurde, da geschah das außerhalb des Friedhofs.

 

Ungefähr zu der Zeit wurde ein bei der Geburt verstorbener Zwilling, der nicht der Nottaufe teilhaftig geworden war, ausserhalb der Friedhofsmauern beerdigt, der "glücklichere", notgetaufte Zwilling durfte in "geweihter" Erde - im Familiengrab - bestattet werden. Ich stell mir die Mutter vor ...

 

Frei erfunden. (Oder hast du eine seriöse Quelle?)

 

Wenn ich Dir ne Freude damit machen kann, ist dieses Geschichtchen selbstverständlich "frei erfunden" sein (er hat das Blaue vom Himmel herunter gelogen und behauptet, die Mutter der Zwillinge sei seine ältere Schwester gewesen).

bearbeitet von Julius
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