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Katholisch ohne Kirchensteuer?


Gerd-Wilhelm

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Über die Kirchensteuer wird seit dem Papstbesuch mal wieder diskutiert.

 

Es geht mir hier jedoch nicht um die Frage, ob jemand formell aus der RKK ausgetreten ist, nur um Kirchensteuer zu sparen oder weil er nicht mehr an Gott glaubt.

 

Es geht mir hier um die Frage, ob jemand, der -aus was für Gründen auch immer- unter der RKK so leidet, dass er emotional keine Kirchensteuer zahlen KANN, diesen Schritt getan hat, aber weiterhin -bis zu einem gewissen Grad- am Leben der Kirche teilnimmt..

 

Der Presse war z.B. zu entnehmen, dass vor kurzem David Berger diesen Schritt unternommen hat: Die Kirchensteuergemeinschaft verlassen, aber weiterhin sich als Miglied der Kirche betrachten, aus der man ja auch nach katholische Verständnis gar nicht austreten kann. Vor einigen Jahrzehnten war es Heinrich Böll, der als einer der ersten Prominenten diesen Schritt ging.

 

Meine Frage an dieser Stelle ist nun, ob jemand von euch dies persönlich so praktiziert oder ob er jemanden kennt, der das so praktiziert.

 

Also

 

- aus der Steuergemeinschaft austreten und das ersparte Geld für einen sozialen Zweck der eigenen Wahl spenden

 

- sich weiterhin als Mitglied der römischen Kirche betrachten

 

- an den Sakramenten teilnehmen, obwohl dies formell in der deutschen Kirche nach den Kirchenaustritt nicht mehr erlaubt ist.

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"- an den Sakramenten teilnehmen, obwohl dies formell in der deutschen Kirche nach den Kirchenaustritt nicht mehr erlaubt ist. "

 

Trifft nicht ganz auf mich zu. Bin aus der EV Kirche ausgetreten. Aber ja, ich nehme an den katholischen Sakramenten teil.

 

"- aus der Steuergemeinschaft austreten und das ersparte Geld für einen sozialen Zweck der eigenen Wahl spenden"

 

Ja, ich spende einen Teil des ersparten Geldes, wo mir das gut und sinnvoll erscheint.

bearbeitet von Jacob Holschen
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Die Kirchensteuergemeinschaft verlassen, aber weiterhin sich als Miglied der Kirche betrachten, aus der man ja auch nach katholische Verständnis gar nicht austreten kann.

Nicht persönlich gegen dich, aber dieses Gerede über die "Kirchensteuergemeinschaft" geht mir gehörig auf den Senkel.

 

Man kann in Deutschland nur aus seiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z.B. RKK) austreten, nicht aus einer imaginären "Kirchensteuergemeinschaft". Entweder man tritt aus der Kirche aus oder nicht. Es gibt da keine zwei Ebenen wie z.B. in der Schweiz.

 

Die Anerkennung der Religionsgemeinschaften im staatlichen Recht betrifft eben nicht nur die Kirchensteuer. Es mag für die meisten der praktisch wichtigste Aspekt sein, der einzige ist es nicht.

 

Z.B. hat die Kirchenzugehörigkeit auch Einfluss auf die Übermittlung persönlicher Daten, und durchaus nicht nur solcher die kirchensteuerrechtlich relevant sein könnten.

Nach § 19 Melderechtsrahmengesetz können zur Erfüllung kirchlicher Aufgaben (einschließlich allgemeine Seelsorge!) den Kirchen folgende Daten ihrer Mitglieder übertragen werden: Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland, Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht; zusätzlich bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Tag der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft), Zahl der minderjährigen Kinder, Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass die kirchlichen Gemeindemitgliederverzeichnisse über einen regelmäßigen elektronischen Änderungsdienst aus den kommunalen Melderegistern gespeist werden.

 

Nur so ein Beispiel, es gibt noch so ein paar Kleinigkeiten.

 

Das ist eine einheitliche Kirchenmitgliedschaft. Man kann dazugehören wollen oder nicht, aber diese ständige Reduzierung auf die Kirchensteuer nervt einfach.

 

Etwas anderes ist, dass es eben zwei unterschiedliche Rechtsordnungen gibt, die staatliche und die kirchliche. Und letztere sieht das mit dem Austritt bekanntermaßen etwas anders. Aber auch letztere kennt keine separate "Kirchensteuergemeinschaft"; sie muss halt nur zur Kenntnis nehmen, dass die eventuellen Steuern von staatlich Ausgetretenen rein tatsächlich einfach nicht mehr kommen.

 

Jetzt kann man sich darin einrichten, aus staatlicher Sicht konfessionslos zu sein (und eben nicht nur steuerbefreit) aus der Sicht des kanonischen Rechts aber römisch-katholisch. Sicherlich. Aber das ist eine Grenzziehung zwischen zwei kompletten Rechtsordnungen, nicht zwischen Steuerrecht und all dem Rest.

bearbeitet von Wiebke
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Es geht mir hier um die Frage, ob jemand, der -aus was für Gründen auch immer- unter der RKK so leidet, dass er emotional keine Kirchensteuer zahlen KANN, diesen Schritt getan hat, aber weiterhin -bis zu einem gewissen Grad- am Leben der Kirche teilnimmt..

 

"Hilfe, ich brenne, lösch mich, aber mach mich nicht nass".

 

"Nein, nicht rot, rot steht mir nicht, bitte lila..." (für die Schwaben über 45 unter uns).

 

Sorry. Das kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen. Entweder ich bin Teil einer Kirche, dann halte ich es auch für geboten, diese finanziell zu unterstützen - oder ich finde die Situation zum ko..en, dann trete ich aus, schüttle den Staub von den Füßen und gehe wo anders hin.

 

Die RKK für "gültige Sakramente" zu nutzen, aber an der Finanzierung derselben nicht mitzuwirken, halte ich für - äh - nun ja.

 

Die Kirchensteuergemeinschaft verlassen

 

Es gibt keine Kirchensteuergemeinschaft. Es gibt eine Kirche, die Geld für ihre Dienste benötigt.

 

aber weiterhin sich als Miglied der Kirche betrachten, aus der man ja auch nach katholische Verständnis gar nicht austreten kann.

 

Geiz?

 

Bitte nimm mir nicht all zu übel, dass ich hier das alles sehr negativ konnotiere. Ich kann es nur überhaupt nicht ab, wenn man "aus Gewissensgründen" seine Kirche nicht mehr finanzieren kann, aber dennoch daran teilhaben will. Das ist schäbig widersinnig.

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Die Kirchensteuergemeinschaft verlassen, aber weiterhin sich als Miglied der Kirche betrachten, aus der man ja auch nach katholische Verständnis gar nicht austreten kann.

Nicht persönlich gegen dich, aber dieses Gerede über die "Kirchensteuergemeinschaft" geht mir gehörig auf den Senkel.

 

Man kann in Deutschland nur aus seiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z.B. RKK) austreten, nicht aus einer imaginären "Kirchensteuergemeinschaft". Entweder man tritt aus der Kirche aus oder nicht. Es gibt da keine zwei Ebenen wie z.B. in der Schweiz.

 

Die Anerkennung der Religionsgemeinschaften im staatlichen Recht betrifft eben nicht nur die Kirchensteuer. Es mag für die meisten der praktisch wichtigste Aspekt sein, der einzige ist es nicht.

 

Z.B. hat die Kirchenzugehörigkeit auch Einfluss auf die Übermittlung persönlicher Daten, und durchaus nicht nur solcher die kirchensteuerrechtlich relevant sein könnten.

Nach § 19 Melderechtsrahmengesetz können zur Erfüllung kirchlicher Aufgaben (einschließlich allgemeine Seelsorge!) den Kirchen folgende Daten ihrer Mitglieder übertragen werden: Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland, Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht; zusätzlich bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Tag der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft), Zahl der minderjährigen Kinder, Übermittlungssperren, Sterbetag und -ort.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass die kirchlichen Gemeindemitgliederverzeichnisse über einen regelmäßigen elektronischen Änderungsdienst aus den kommunalen Melderegistern gespeist werden.

 

Nur so ein Beispiel, es gibt noch so ein paar Kleinigkeiten.

 

Das ist eine einheitliche Kirchenmitgliedschaft. Man kann dazugehören wollen oder nicht, aber diese ständige Reduzierung auf die Kirchensteuer nervt einfach.

 

Etwas anderes ist, dass es eben zwei unterschiedliche Rechtsordnungen gibt, die staatliche und die kirchliche. Und letztere sieht das mit dem Austritt bekanntermaßen etwas anders. Aber auch letztere kennt keine separate "Kirchensteuergemeinschaft"; sie muss halt nur zur Kenntnis nehmen, dass die eventuellen Steuern von staatlich Ausgetretenen rein tatsächlich einfach nicht mehr kommen.

 

Jetzt kann man sich darin einrichten, aus staatlicher Sicht konfessionslos zu sein (und eben nicht nur steuerbefreit) aus der Sicht des kanonischen Rechts aber römisch-katholisch. Sicherlich. Aber das ist eine Grenzziehung zwischen zwei kompletten Rechtsordnungen, nicht zwischen Steuerrecht und all dem Rest.

 

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"Jetzt kann man sich darin einrichten, aus staatlicher Sicht konfessionslos zu sein (und eben nicht nur steuerbefreit), aus der Sicht des kanonischen Rechts aber römisch-katholisch."

 

 

Dies ist genau meine Frage: Ist hier jemand, der das praktiziert?

 

(Ich hatte mich vielleicht, was das Thema Steuern betrifft, etwas unklar ausgedrückt. Aber es ging mir auch nicht um die Steuern an und für sich.)

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Dies ist genau meine Frage: Ist hier jemand, der das praktiziert?

 

Warum sollte man das tun?

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Dies ist genau meine Frage: Ist hier jemand, der das praktiziert?

 

Warum sollte man das tun?

 

 

 

 

Nehmen wir das klassische Beispiel: wiederverheiratete Geschiedene oder Homosexuelle.

 

Natürlich könnten die austreten und sich einer protestantischen Kirche anschließen. Wahrscheinlicher ist aber, dass sie sich dort nicht wohlfühlen würden, weil sie als Kind katholisch sozialisiert wurden und ihnen die evangelische Kirche fremd bleiben würde.

 

Es gibt nunmal Menschen, die sich -aus was für Gründen auch immer- von der RKK verletzt fühlen. Sie können sich aber auch keiner protestantischen Kirche anschließen und auch nicht ganz ohne Kirche sein.

 

Es geht auch nicht darum, Steuern zu sparen, denn ich habe in dem Beispiel ja gesagt, dass solche Menschen die eingesparte Kirchensteuer für andere soziale Zwecke geben.

 

Wie ich oben schrieb, sind mir konkret nur die zwei Fälle Heinrich Böll und David Berger bekannt.

 

Mich interssiert, wie man so etwas lebt und wäre dankbar, wenn sich jemand melden würde, der ausgetreten ist, aber sich weiter sehr bewusst als Katholik im kanonischen Sinne versteht.

 

Ich möchte hier nicht theoretisch über den Sinn oder Unsinn einer solchen Entscheidung diskutieren.

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Dies ist genau meine Frage: Ist hier jemand, der das praktiziert?

 

Warum sollte man das tun?

 

Mindestens einer hat sich mal deswegen durchgeklagt.

Aber ich gebe Dir völlig recht. Wer Angebote einer Organisation nutzt, kann auch dafür bezahlen, anders kann die Infrastruktur nicht laufen. Wegen des Geldes aus einer Gemeinschaft austreten aber trotzdem dabei bleiben wollen, das paßt nicht zusammen. Aus einer Glaubensgemeinschaft tritt man aus Glaubensgründen aus, nicht aus Geiz. Geldmangel ist zwar auch ein guter Grund, der im Fall der Kirchen allerdings sehr relativiert wird. 1. geht der Mitgliedsbeitrag sowieso nach Einkommen und 2. ist der noch absetzbar.

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Dies ist genau meine Frage: Ist hier jemand, der das praktiziert?

 

Warum sollte man das tun?

 

Mindestens einer hat sich mal deswegen durchgeklagt.

Aber ich gebe Dir völlig recht. Wer Angebote einer Organisation nutzt, kann auch dafür bezahlen, anders kann die Infrastruktur nicht laufen. Wegen des Geldes aus einer Gemeinschaft austreten aber trotzdem dabei bleiben wollen, das paßt nicht zusammen. Aus einer Glaubensgemeinschaft tritt man aus Glaubensgründen aus, nicht aus Geiz. Geldmangel ist zwar auch ein guter Grund, der im Fall der Kirchen allerdings sehr relativiert wird. 1. geht der Mitgliedsbeitrag sowieso nach Einkommen und 2. ist der noch absetzbar.

 

 

 

Ich weiss gar nicht, wie oft man in Inernetforen einige Dinge wiederholen muss....

 

Ich hatte doch sehr deutlich geschrieben, dass es NICHT um Geiz geht, NICHT darum, Geld zu sparen, denn in dem Beispiel hatte ich gesagt, dass derjenige das eingesparte Geld für kirchlich-soziale Zwecke geben wollte.

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Dies ist genau meine Frage: Ist hier jemand, der das praktiziert?

 

Warum sollte man das tun?

 

vor allem auf welcher rechtlichen Grundlage ..

ich mein, wenn z.T. schon Nichtmitglieder Kirchensteuer zahlen müssen, warum sollten dann Kirchenanhänger ungeschoren davon kommen dürfen ?

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Ich weiss gar nicht, wie oft man in Inernetforen einige Dinge wiederholen muss....

 

Ich hatte doch sehr deutlich geschrieben, dass es NICHT um Geiz geht, NICHT darum, Geld zu sparen, denn in dem Beispiel hatte ich gesagt, dass derjenige das eingesparte Geld für kirchlich-soziale Zwecke geben wollte.

Das Geld fehlt am Ende in der Infrastruktur, die der Ausgetretene trotzdem nutzen will.. Ob er geizig oder sozial freigiebig ist, ist dabei egal.

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Ich weiss gar nicht, wie oft man in Inernetforen einige Dinge wiederholen muss....

 

Ich hatte doch sehr deutlich geschrieben, dass es NICHT um Geiz geht, NICHT darum, Geld zu sparen, denn in dem Beispiel hatte ich gesagt, dass derjenige das eingesparte Geld für kirchlich-soziale Zwecke geben wollte.

Das Geld fehlt am Ende in der Infrastruktur, die der Ausgetretene trotzdem nutzen will.. Ob er geizig oder sozial freigiebig ist, ist dabei egal.

 

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Es gibt jedenfalls immer mehr Menschen, die dies praktizieren:

 

www.kirchensteuern.de

 

 

 

"Interviewer:

" .... Nun haben Sie ja bei Ihrem Austritt, den haben sie beim Standesamt erklärt, wie man das ganz normal macht, wenn man aus der Kirche austritt, Sie haben aber zusätzlich noch einen Brief geschrieben an Bischof Stephan Ackerman in Trier und haben geschrieben, dass sie ihrem Verständnis nach nur aus der Kirche als Anstalt austreten, sich aber weiterhin der Kirche als Glaubensgemeinschaft durchaus als zugehörig fühlen.

 

Hasenhüttl: Ja ...

 

Interviewer: Geht das?

 

Hasenhüttl: Das geht genau aufgrund schon des Schreibens des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, wo ganz klar wortwörtlich gesagt wird, ein rechtlich verwaltungsmäßiger Akt des Austritts aus der Kirche besagt nicht das Verlassen der Glaubensgemeinschaft und das ist noch einmal betont worden jetzt im August 2010, in dem der Präsident dieses päpstlichen Rates für die Gesetzestexte erklärt hat, dass eine Koppelung der Kirche als Körperschaft Öffentlichen Rechts und Glaubensgemeinschaft gegen weltkirchliche Bestimmungen verstößt.

 

Interviewer: Das heißt die Position der Deutschen Bischöfe, die bisher eigentlich gesagt haben, wer seinen austritt vor dem Standesamt erklärt, der zieht sich die Tatfolge der Exkommunikation zu, das heißt, den betrachten wir als exkommuniziert, diese Position der Deutschen Bischöfe stimmt nicht mit der römischen Position überein?

 

Hasenhüttl: Überhaupt nicht und daher ist die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz unwirksam, wenn sie weiterhin im Rahmen der Katholischen Kirche bleiben will ..."

 

WDR 5 - Jenseits von Eden - Gespräch mit Prof. Dr. Gotthold Hasenhüttl, 21.11.2010

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Es gibt nunmal Menschen, die sich -aus was für Gründen auch immer- von der RKK verletzt fühlen. Sie können sich aber auch keiner protestantischen Kirche anschließen und auch nicht ganz ohne Kirche sein.

Also gut. Mareike fühlt sich von der RKK verletzt, weil der Pfarrer ihre geliebte Schwester nicht segnen wollte, als sie ihre Schwägerin geheiratet hat. Das war so schlimm, dass sie zum Amtsgericht gelaufen und ausgetreten ist, denn denen will sie ja nun kein Geld mehr für ihr schreckliches Tun in den Rachen werfen.

 

Und am nächsten Sonntag rennt sie in die Kirche, stellt sich in die Reihe, hält brav die Hände auf und empfängt von ebenjenem Pfarrer ein Sakrament, das für sie so besonders wichtig ist.

 

Kannst du nachvollziehen, dass das schizophren klingt? Wie kann man zu verletzt sein, um den Anblick seiner Lohnabrechnung mit dem Kirchensteuerabzug ertragen zu können, aber nicht verletzt genug, um dieselben Leute für einen religiösen Ritus, der einem sozialisationsbedingt sehr wichtig ist, nicht mehr in Anspruch zu nehmen? Das ist doch letztlich etwas viel Persönlicheres, Intimeres; da müsste es einem derart "Verletzten" doch beim Anblick der Hostie glatt übel werden.

 

Und die "Verletzung" ist dann doch nicht so schlimm, dass man längere Anfahrten zu einem altkatholischen Priester oder vielleicht auch einem hochkirchlich veranlagten gut-lutherischen Pfarrer und den trotzdem verbleibenden Verlust an "Heimatgefühl" in Kauf nehmen würde?

 

Reichlich selektiv, diese Verletztheit.

 

Rückgrat sieht jedenfalls anders aus.

bearbeitet von Wiebke
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Interessanterweise soll der Vatikan laut FAZ 2008 die deutschen Bischöfe aufgefordert haben, auf die Kirchensteuer zu verzichten. Damit würde es solche Fragestellungen dann wohl nicht mehr geben. Man würde sich schlicht entscheiden: Möchte ich in der römisch-katholischen Kirche sein - oder nicht? Kein sowohl-als auch. Entweder ginge man hin, oder nicht.

 

Ich kann mir schon vorstellen, dass jemand die Kirche gedanklich in zweierlei aufteilt:

 

1. einen Verein

2. eine heilige Gemeinschaft von Menschen mit Gott

 

Das Ding ist, nach ihrem Selbstverständnis gibt es Punkt 1 gar nicht. Das mag ja mancher so empfinden, dass die Kirche ein Verein sei, aber sie ist etwas anderes (siehe Punkt 2).

 

Wer meint er müsse aus dem "Verein" austreten und müsse/wolle aber in der Heiligen Gemeinschaft drinne bleiben, der hat mMn nicht ganz verstanden, was Kirche ist. Aber gut, man mag das zwar pubertär finden, aber irgendwie erweckt die Kirche ja schon selbst den Eindruck, hier und da. Zum Beispiel kann man die Kirchensteuer schnell mit Mitgliedsbeiträgen für einen Verein verwechseln, da muss man sich in der Tat nicht wundern.

 

Eben deswegen finde ich den päpstlichen Ansatz, die Kirche aller staatlicher Privilegien zu berauben (siehe seine Abschlussrede bei seinem Deutschlandbesuch), sehr interessant.

 

Um die Frage zu beantworten, nein, ich kenne niemand, der das so praktiziert wie in Deiner Eingangsthese. Dafür gibts bestimmt massenweise Leute, die Kirchensteuer zahlen, aber kaum je die "Dienstleistungen" der Kirche in Anspruch nehmen. Außer zu Hochfesten, Hochzeit, Taufe etc. In beiden Fällen scheinen mir die leute sich aber keine wirklich tiefgehenden Gedanken darüber gemacht zu haben, was Kirche ist. Und das ist sehr schade, finde ich. Man sollte bewusster leben, finde ich.

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Es geht mir hier jedoch nicht um die Frage, ob jemand formell aus der RKK ausgetreten ist, nur um Kirchensteuer zu sparen oder weil er nicht mehr an Gott glaubt.

 

An Gott glauben/nicht glauben hat doch zunächst erstmal nichts mit der Kirchensteuer zu tun! Denn wenn es so wäre würde dies im Umkehrschluss ja bedeuten: "Nur wer Kirchensteuer bezahlt an Gott"! Aber so ist es ja wohl ganz und gar nicht, Millionen Franzosen, Italiener, u. a. kennen keine Kirchensteuer und glauben trotzdem an Gott! Sie haben auch keinen Grund aus der Kirche auszutreten nur weil sie Kirchensteuer zahlen müssen. Ich bin in meinem Leben bisher ert einmal aus der Kirche ausgetreten und bei diesem Entschluss spielte weder die Steuerersparnisse, noch mein Glaube an Gott eine Rolle. Ebenso spielte bei meinem Wiedereintritt die Kirchensteuer keine Rolle.

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Interessanterweise soll der Vatikan laut FAZ 2008 die deutschen Bischöfe aufgefordert haben, auf die Kirchensteuer zu verzichten. Damit würde es solche Fragestellungen dann wohl nicht mehr geben. Man würde sich schlicht entscheiden: Möchte ich in der römisch-katholischen Kirche sein - oder nicht? Kein sowohl-als auch. Entweder ginge man hin, oder nicht.

 

Ich kann mir schon vorstellen, dass jemand die Kirche gedanklich in zweierlei aufteilt:

 

1. einen Verein

2. eine heilige Gemeinschaft von Menschen mit Gott

 

Das Ding ist, nach ihrem Selbstverständnis gibt es Punkt 1 gar nicht. Das mag ja mancher so empfinden, dass die Kirche ein Verein sei, aber sie ist etwas anderes (siehe Punkt 2).

 

Wer meint er müsse aus dem "Verein" austreten und müsse/wolle aber in der Heiligen Gemeinschaft drinne bleiben, der hat mMn nicht ganz verstanden, was Kirche ist. Aber gut, man mag das zwar pubertär finden, aber irgendwie erweckt die Kirche ja schon selbst den Eindruck, hier und da. Zum Beispiel kann man die Kirchensteuer schnell mit Mitgliedsbeiträgen für einen Verein verwechseln, da muss man sich in der Tat nicht wundern.

 

Eben deswegen finde ich den päpstlichen Ansatz, die Kirche aller staatlicher Privilegien zu berauben (siehe seine Abschlussrede bei seinem Deutschlandbesuch), sehr interessant.

 

Um die Frage zu beantworten, nein, ich kenne niemand, der das so praktiziert wie in Deiner Eingangsthese. Dafür gibts bestimmt massenweise Leute, die Kirchensteuer zahlen, aber kaum je die "Dienstleistungen" der Kirche in Anspruch nehmen. Außer zu Hochfesten, Hochzeit, Taufe etc. In beiden Fällen scheinen mir die leute sich aber keine wirklich tiefgehenden Gedanken darüber gemacht zu haben, was Kirche ist. Und das ist sehr schade, finde ich. Man sollte bewusster leben, finde ich.

 

"Bei seiner Rede vor 1.500 Gästen im Freiburger Konzerthaus sagte der 84-Jährige am Sonntag: "Die von materiellen und politischen Lasten und Privilegien befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein. Sie kann ihre Berufung zum Dienst der Anbetung Gottes und zum Dienst des Nächsten wieder unbefangener leben."

 

"Lebenskraft des christlichen Glaubens"Welche staatlichen Vorrechte der Papst meinte, sagte er nicht. Zu den Privilegien gehören in Deutschland die staatliche Einziehung der Kirchensteuer, die finanziellen Staatsleistungen an die Kirchen, der Religionsunterricht an staatlichen Schulen und die theologischen Fakultäten an den Universitäten. Benedikt betonte: "Eine vom Weltlichen entlastete Kirche vermag gerade auch im sozial-karitativen Bereich den Menschen, den Leidenden wie ihren Helfern, die besondere Lebenskraft des christlichen Glaubens vermitteln."

Quelle:http://www.swr.de/nachrichten/bw/papstbesuch/-/id=8418444/nid=8418444/did=8651032/1emywcz/index.html

 

Von Abschaffung der Kirchensteuer hat er aber nicht gesprochen! Fraglich ist mMn. auch ob dies rechtlich ohne weiteres möglich wäre, gibt es doch neben der RKK in D'land noch andere REligionsgemeinschaften die vielleicht nicht auf die Kirchensteuer Kultusabgabe verzichten möchten.

bearbeitet von Katharer
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Entweder man tritt aus der Kirche aus oder nicht.

Grundsätzlich: Ein/e Getaufte/r kann aus dem mystischen Leib Christi nicht austreten -- will sagen: es hängt an der jeweiligen Kirchendefinition, was möglich ist.

Ansonsten denke ich, daß, wer Geld gibt (in welcher Form auch immer: Kirchensteuer oder freiwiliige Spende), zurecht einen Einfluß darauf erwartet, wie dieses Geld verwendet wird. Bei der aktuellen Kirchensteur sind die Einflußmöglichkeiten de facto nicht gegeben.

bearbeitet von gouvernante
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"Bei seiner Rede vor 1.500 Gästen im Freiburger Konzerthaus sagte der 84-Jährige am Sonntag: "Die von materiellen und politischen Lasten und Privilegien befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein. Sie kann ihre Berufung zum Dienst der Anbetung Gottes und zum Dienst des Nächsten wieder unbefangener leben."

 

"Lebenskraft des christlichen Glaubens"Welche staatlichen Vorrechte der Papst meinte, sagte er nicht. Zu den Privilegien gehören in Deutschland die staatliche Einziehung der Kirchensteuer, die finanziellen Staatsleistungen an die Kirchen, der Religionsunterricht an staatlichen Schulen und die theologischen Fakultäten an den Universitäten. Benedikt betonte: "Eine vom Weltlichen entlastete Kirche vermag gerade auch im sozial-karitativen Bereich den Menschen, den Leidenden wie ihren Helfern, die besondere Lebenskraft des christlichen Glaubens vermitteln."

Quelle:http://www.swr.de/nachrichten/bw/papstbesuch/-/id=8418444/nid=8418444/did=8651032/1emywcz/index.html

 

Von Abschaffung der Kirchensteuer hat er aber nicht gesprochen! Fraglich ist mMn. auch ob dies rechtlich ohne weiteres möglich wäre, gibt es doch neben der RKK in D'land noch andere REligionsgemeinschaften die vielleicht nicht auf die Kirchensteuer Kultusabgabe verzichten möchten.

Die FAZ behauptet, es habe da eine vatikanische Aufforderung an die dt. Bischöfe im Jahre 2008 gegeben, auf die Kirchensteuer zu verzichten. Ob das stimmt oder nicht, weiß ich nicht. Quelle: hier ["Seit 2008 verlangt die Kurie von den deutschen Bischöfen, auf die Kirchensteuer zu verzichten, und sie bekommt keine Antwort."] und hier

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Entweder man tritt aus der Kirche aus oder nicht.

Grundsätzlich: Ein/e Getaufte/r kann aus dem mystischen Leib Christi nicht austreten -- will sagen: es hängt an der jeweiligen Kirchendefinition, was möglich ist.

Ansonsten denke ich, daß, wer Geld gibt (in welcher Form auch immer: Kirchensteuer oder freiwiliige Spende), zurecht einen Einfluß darauf erwartet, wie dieses Geld verwendet wird. Bei der aktuellen Kirchensteur sind die Einflußmöglichkeiten de facto nicht gegeben.

Außerhalb der Hierarchie hat niemand in der RKK auf irgendetwas Bedeutsames Einfluß. Warum sollte das mit dem Geld anders sein?

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Entweder man tritt aus der Kirche aus oder nicht.

Ein/e getaufte/r kann aus dem mystischen Leib Christi nicht austreten -- will sagen: es hängt an der jeweiligen Kirchendefinition, was möglich ist.

Den "mystischen Leib Christi" gibt es im staatlichen Recht schlicht nicht, er ist insofern irrelevant. Und dass die kirchliche Rechtsordnung das mit dem Austritt anders sieht, schrieb ich ja bereits.

 

Worum es mir geht, ist, dass der "Austritt" keine steuerrechtliche Angelegenheit ist. Man tritt aus einer einheitlichen Religionsgemeinschaft aus. Das Ende der Steuerpflicht ist dann nur eine - wenn auch bedeutende - automatische Folge.

 

Mich nervt das einfach. Die Ehe ist doch keine steuerrechtliche Einrichtung, nur weil viele Zeitgenossen allein deswegen heiraten, damit sich die Steuerklasse ändert. Und genausowenig ist der Kirchenaustritt steuerrechtlicher Natur.

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Ansonsten denke ich, daß, wer Geld gibt (in welcher Form auch immer: Kirchensteuer oder freiwiliige Spende), zurecht einen Einfluß darauf erwartet, wie dieses Geld verwendet wird. Bei der aktuellen Kirchensteur sind die Einflußmöglichkeiten de facto nicht gegeben.

 

Das wäre bei verpflichtenden Mitgliedsbeiträgen nicht anders. Und nein: Es gibt weder in der RKK noch in vielen anderen Kirchen ein Mitspracherecht der Spender. Das würde ich auch als sehr problematisch halten (ist in meiner Kirche nicht anders). Das Mitspracherecht haben die kirchenrechtlich verfassten Organe (das ist bei uns die Synode und der Bischof - in der RKK sind es wohl die Bischöfe und der Vatikan). Das ist kein Kirchensteuerproblem, sondern eine Frage der Selbstorganisation.

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"Nur wer Kirchensteuer bezahlt an Gott"!

:D Ja, ich weiß, das fehlende Verb ist "glaubt" hinter "bezahlt". Aber "zahlt" vor "bezahlt" ist viel lustiger.

 

Grundsätzlich: Ein/e Getaufte/r kann aus dem mystischen Leib Christi nicht austreten -- will sagen: es hängt an der jeweiligen Kirchendefinition, was möglich ist.

Das ist natürlich grundsätzlich Blödinn. Diese mystische Kirchendefiniiion gilt selbstverständlich nur kirchenintern. Wer nicht an diese mystische Kirche glaubt, ist aus ihr mystisch ausgetreten, Taufe hin oder her.

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