UHU Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Hallo! Gestern gab es eine ausführliche Diskussion unter Kollegen, ob es „legal“ sei, mit laufendem Krankenschein zu arbeiten. Es gab sehr widersprüchliche Meinungen - von ja, denn der Krankenschein ist nur ein Empfehlung des Arztes, an die man sich nicht zwiengend halten muß, bis nein, weil denn kein Versicherungsschutz mehr besteht. Im Internet habe ich nur Meinungen und Erfahrungen aber keine Grundlagen gefunden. Kann mir/uns jemand weiterhelfen? Danke im Voraus! uhu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Wer - obwohl krankgeschrieben - dennoch zur Arbeit geht, riskiert jedenfalls, dass ein darauf folgender Rückfall nicht zur Entgeltfortzahlung führt, weil diese Krankheit dann - wegen Vereitelung der Genesung - verschuldet ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar. § 278 StGB verlangt, dass der Arzt wider besseres Wissen handelt. Der Schluss von der Unrichtigkeit der Krankschreibung auf die Strafbarkeit des Arztes erscheint doch zu kühn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar. Das halte ich für einen sehr gefährlichen Schluss. Bei recht vielen Krankheiten könnte man noch arbeiten gehen, also einigermaßen unversehrt den Arbeitsplatz erreichen. Wenn man also von der zu erwartenden Arbeitsleistung und den Konsequenzen für die Genesung absieht, dürfte es wesentlich weniger Krankschreibungen geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Man darf. Nur ob es klug ist? Ich habe schon Leute heimgeschickt, die einfach lieber auf die Arbeit kamen. Ich würde da nach Art der Krankheit differenzieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Man darf. Nur ob es klug ist? Ich habe schon Leute heimgeschickt, die einfach lieber auf die Arbeit kamen. Ich würde da nach Art der Krankheit differenzieren. Ich könnte Kollegen erwürgen, die zur Arbeit kommen und den Rest von uns mit ihrem Keimen beglücken! Großzügig, dass sie jeden an ihrer Erkältung teilhaben lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Man darf. Nur ob es klug ist? Ich habe schon Leute heimgeschickt, die einfach lieber auf die Arbeit kamen. Ich würde da nach Art der Krankheit differenzieren. Ich könnte Kollegen erwürgen, die zur Arbeit kommen und den Rest von uns mit ihrem Keimen beglücken! Großzügig, dass sie jeden an ihrer Erkältung teilhaben lassen. Manche Leute halten sich eben für unentbehrlich. Oder hätten es zumindest gerne. Kurioserweise wird das von manchen Firmen noch unterstützt statt geahndet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 12. Oktober 2011 Autor Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Knie-OP. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Knie-OP. Wieso will man da arbeiten wollen? Der Arzt wird schon seine Gründe gehabt haben, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Knie-OP. Na, wenn man den Arbeitsweg bewältigt hat, sitzt man hier wie dort. Vermutlich wars dem Kranken daheim zu langweilig. Ich würde ihn trotzdem heimschicken, der hält nur die anderen von der Arbeit ab. Außerdem scheint ihn die Arbeit nicht richtig zu fordern, da röche ich Einsparpotential. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Im Normalfall sollte man sich mit einem Arbeitgeber darüber verständigen können, wenn man der Meinung ist, die Krankschreibung des Artzes sei länger ausgefallen, als der Heilungsverlauf benötigte. Ansonsten empfielt es sich die Krankenkasse zu informieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 handelt es sich um krankschreibung von arbeitnehmern im privaten bereich(kleine firma), im privaten bereich(große firma wie siemens z.B.), im öffentlichen dienst, im beamtenstatus oder selbständige? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 12. Oktober 2011 Autor Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Industriebetrieb Büros alle auf verschiedenen Ebenen Autofahrt zur Arbeit höheres Management es wird gearbeitet ____ eigentlich ging es mir eher um eine generelle Aussage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Reicht Dir die Seriosität der folgenden Quelle (Alex Pistauer, Unfallkasse Hessen): Krankgeschrieben und trotzdem zur Arbeit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 Ich hab´s mal so gehört von meiner damaligen Chefin: wer krank geschrieben ist, hat quasi mit Abgabe des Krankenscheins seinen AG für diese Zeit von der Versicherungsprlicht entbunden. Passieren also irgendwleche versicherungstechnisch relevanten Vorfälle, gehen die zulasten des Arbeitnehmers. Mir leuchtet das ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 12. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2011 (bearbeitet) Ich hab´s mal so gehört von meiner damaligen Chefin: wer krank geschrieben ist, hat quasi mit Abgabe des Krankenscheins seinen AG für diese Zeit von der Versicherungsprlicht entbunden. Passieren also irgendwleche versicherungstechnisch relevanten Vorfälle, gehen die zulasten des Arbeitnehmers. Mir leuchtet das ein. Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen. bearbeitet 12. Oktober 2011 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 13. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2011 Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen. Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 13. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2011 Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen. Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...? Also, als ich noch im Dienst war, war das so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 13. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2011 Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen. Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...? Also, als ich noch im Dienst war, war das so. War es WIE *so*...? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 13. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2011 Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen. Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...? Also, als ich noch im Dienst war, war das so. War es WIE *so*...? Siehe fett. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 13. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2011 Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen. Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...? Also, als ich noch im Dienst war, war das so. War es WIE *so*...? Siehe fett. Danke, Inge! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 13. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2011 Gerne. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 13. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2011 (bearbeitet) Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen. Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...? Selbstverständlich kann ich das: das Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsformular findest Du hier. "Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich ...". Der Rest ergibt sich - wie nahezu jedem einleuchten dürfte - aus der Formulierung "voraussichtlich". Zu Deiner falschen Bezeichnung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Krankenschein: siehe Link (hättest Du auch selber nachschlagen können). bearbeitet 13. Oktober 2011 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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