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Arbeitengehen trotz Krankschreibung


UHU

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Hallo!

 

Gestern gab es eine ausführliche Diskussion unter Kollegen, ob es „legal“ sei, mit laufendem Krankenschein zu arbeiten.

Es gab sehr widersprüchliche Meinungen - von ja, denn der Krankenschein ist nur ein Empfehlung des Arztes, an die man sich nicht zwiengend halten muß, bis nein, weil denn kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Im Internet habe ich nur Meinungen und Erfahrungen aber keine Grundlagen gefunden.

Kann mir/uns jemand weiterhelfen?

 

Danke im Voraus!

uhu

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Wer - obwohl krankgeschrieben - dennoch zur Arbeit geht, riskiert jedenfalls, dass ein darauf folgender Rückfall nicht zur Entgeltfortzahlung führt, weil diese Krankheit dann - wegen Vereitelung der Genesung - verschuldet ist.

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Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar.

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Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar.

 

§ 278 StGB verlangt, dass der Arzt wider besseres Wissen handelt. Der Schluss von der Unrichtigkeit der Krankschreibung auf die Strafbarkeit des Arztes erscheint doch zu kühn.

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Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar.

 

Das halte ich für einen sehr gefährlichen Schluss.

Bei recht vielen Krankheiten könnte man noch arbeiten gehen, also einigermaßen unversehrt den Arbeitsplatz erreichen. Wenn man also von der zu erwartenden Arbeitsleistung und den Konsequenzen für die Genesung absieht, dürfte es wesentlich weniger Krankschreibungen geben.

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Man darf. Nur ob es klug ist? Ich habe schon Leute heimgeschickt, die einfach lieber auf die Arbeit kamen. Ich würde da nach Art der Krankheit differenzieren.

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Man darf. Nur ob es klug ist? Ich habe schon Leute heimgeschickt, die einfach lieber auf die Arbeit kamen. Ich würde da nach Art der Krankheit differenzieren.

Ich könnte Kollegen erwürgen, die zur Arbeit kommen und den Rest von uns mit ihrem Keimen beglücken! Großzügig, dass sie jeden an ihrer Erkältung teilhaben lassen.
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Man darf. Nur ob es klug ist? Ich habe schon Leute heimgeschickt, die einfach lieber auf die Arbeit kamen. Ich würde da nach Art der Krankheit differenzieren.

Ich könnte Kollegen erwürgen, die zur Arbeit kommen und den Rest von uns mit ihrem Keimen beglücken! Großzügig, dass sie jeden an ihrer Erkältung teilhaben lassen.

 

Manche Leute halten sich eben für unentbehrlich. Oder hätten es zumindest gerne.

Kurioserweise wird das von manchen Firmen noch unterstützt statt geahndet.

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Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Knie-OP.

Wieso will man da arbeiten wollen? Der Arzt wird schon seine Gründe gehabt haben, oder?
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Oder er wurde krankgeschrieben, obwohl er - wie man ja sieht - arbeitsfähig ist. Damit macht sich der Arzt strafbar.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Knie-OP.

 

Na, wenn man den Arbeitsweg bewältigt hat, sitzt man hier wie dort. Vermutlich wars dem Kranken daheim zu langweilig. Ich würde ihn trotzdem heimschicken, der hält nur die anderen von der Arbeit ab. Außerdem scheint ihn die Arbeit nicht richtig zu fordern, da röche ich Einsparpotential.

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Im Normalfall sollte man sich mit einem Arbeitgeber darüber verständigen können, wenn man der Meinung ist, die Krankschreibung des Artzes sei länger ausgefallen, als der Heilungsverlauf benötigte. Ansonsten empfielt es sich die Krankenkasse zu informieren.

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handelt es sich um krankschreibung von arbeitnehmern im privaten bereich(kleine firma), im privaten bereich(große firma wie siemens z.B.), im öffentlichen dienst, im beamtenstatus oder selbständige?

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Ich hab´s mal so gehört von meiner damaligen Chefin: wer krank geschrieben ist, hat quasi mit Abgabe des Krankenscheins seinen AG für diese Zeit von der Versicherungsprlicht entbunden. Passieren also irgendwleche versicherungstechnisch relevanten Vorfälle, gehen die zulasten des Arbeitnehmers.

 

Mir leuchtet das ein.

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Ich hab´s mal so gehört von meiner damaligen Chefin: wer krank geschrieben ist, hat quasi mit Abgabe des Krankenscheins seinen AG für diese Zeit von der Versicherungsprlicht entbunden. Passieren also irgendwleche versicherungstechnisch relevanten Vorfälle, gehen die zulasten des Arbeitnehmers.

 

Mir leuchtet das ein.

 

Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen.

bearbeitet von Julius
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Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen.

Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...:)?

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Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen.

Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...:)?

Also, als ich noch im Dienst war, war das so.

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Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen.

Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...:)?

Also, als ich noch im Dienst war, war das so.

War es WIE *so*...:)?

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Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen.

Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...:)?

Also, als ich noch im Dienst war, war das so.

War es WIE *so*...:)?

Siehe fett.

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Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen.

Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...:)?

Also, als ich noch im Dienst war, war das so.

War es WIE *so*...:)?

Siehe fett.

Danke, Inge!

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Stimmt nur nicht - und leuchtet auch nicht ein. Wenn dem so wäre, müsste auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nicht auf dem "Krankenschein", den gibt's nicht mehr -. das war der Vorläufer der Versichertenkarte) ein verbindliches Datum stehen. Tut's aber nicht. Es steht die "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit drauf. Mit anderen Worten: der Arbeitnehmer kann sich auch vor Ablauf des genannten Datums wieder arbeitsfähig fühlen und die Arbeit wieder aufnehmen.

Kannst Du bestimmt belegen, stimmt´s...:)?

 

Selbstverständlich kann ich das: das Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsformular findest Du hier. :D

"Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich ...". Der Rest ergibt sich - wie nahezu jedem einleuchten dürfte - aus der Formulierung "voraussichtlich".

Zu Deiner falschen Bezeichnung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Krankenschein: siehe Link (hättest Du auch selber nachschlagen können).

bearbeitet von Julius
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