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Die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils


Chrysologus

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Ja, ich hatte mir schon überlegt, ob ich den Unfug verlinken soll :D ; aber dann wusste ich nicht, wohin damit - und ließ es.

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91. Damit die in Art. 89 vorgesehene Folge der Gebetsstunden auch wirklich eingehalten werden kann, sollen die Psalmen nicht mehr auf eine Woche, sondern auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Die glücklich begonnene Revision des Psalters soll sobald wie möglich zu Ende geführt werden. Dabei soll der Eigenart des christlichen Lateins, der Verwendung in der Liturgie, und zwar auch beim Gesang, und der gesamten Tradition der lateinischen Kirche Rechnung getragen werden.

 

92. Für die Lesung soll folgendes gelten:

 

a.) Die Lesungen der Heiligen Schrift sollen so geordnet werden, daß die Schätze des Gotteswortes leicht und in reicherer Fülle zugänglich werden.

 

b.) Die Lesungen aus den Werken der Väter, der Kirchenlehrer und Kirchenschriftsteller sollen besser ausgewählt werden.

 

c.) Die Leidensgeschichten und Lebensbeschreibungen der Heiligen sollen so gefaßt werden, daß sie der geschichtlichen Wahrheit entsprechen.

 

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93. Die Hymnen sollen, soweit es angezeigt erscheint, in ihrer alten Gestalt wiederhergestellt werden; dabei soll beseitigt oder geändert werden, was mythologische Züge an sich trägt oder der christlichen Frömmigkeit weniger entspricht. Gegebenenfalls sollen auch andere Hymnen aufgenommen werden, die sich im Schatz der Überlieferung finden.

 

94. Wenn der Tagesablauf wirklich geheiligt und die Horen selber mit geistlicher Frucht gebetet werden sollen, werden sie besser zu einer Zeit vollzogen, die möglichst nahe an die eigentliche Stunde einer jeden kanonischen Hore herankommt.

 

 

95. Die zum Chor verpflichteten Gemeinschaften sind gehalten, außer der Konventsmesse täglich das Stundengebet im Chor zu feiern, und zwar:

 

a.) Die Orden der Kanoniker, Mönche und Chorfrauen und anderer durch Recht oder Konstitution zum Chor verpflichteter Regularen das ganze Offizium;

 

b.) die Kathedral- oder Kollegiatkapitel jene Teile des Offiziums, die ihnen durch allgemeines oder Sonderrecht auferlegt sind;

 

c.) alle Glieder dieser Gemeinschaften, die höhere Weihen empfangen oder die feierliche Profeß abgelegt haben, müssen - mit Ausnahme der Laienbrüder und Laienschwestern - die kanonischen Horen, die sie im Chor nicht verrichten, für sich allein beten.

 

 

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96. Die nicht zum Chor verpflichteten Kleriker sind, soweit sie höhere Weihen empfangen haben, gehalten, täglich gemeinsam oder allein das gesamte Stundengebet nach Maßgabe von Art. 89 zu verrichten.

 

97. Angezeigt erscheinende Austauschmöglichkeiten des Stundengebetes mit anderen liturgischen Handlungen sollen durch Rubriken festgelegt werden.

 

In besonderen Fällen und aus gerechtem Grunde können die Ordinarien ihre Untergebenen von der Verpflichtung zum Stundengebet ganz oder teilweise dispensieren oder eine Umwandlung vornehmen.

 

98. Die Mitglieder von Orden und ordensähnlichen Gemeinschaften aller Art, die kraft ihrer Konstitution einzelne Teile des Stundengebets verrichten, vollziehen öffentliches Gebet der Kirche. Auch dann vollziehen sie öffentliches Gebet der Kirche, wenn sie kraft ihrer Konstitution ein "Kleines Offizium" rezitieren; nur muß dieses nach Art des (allgemeinen) Stundengebetes angelegt und ordnungsgemäß approbiert sein.

bearbeitet von Bibliothekar
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96. Die nicht zum Chor verpflichteten Kleriker sind, soweit sie höhere Weihen empfangen haben, gehalten, täglich gemeinsam oder allein das gesamte Stundengebet nach Maßgabe von Art. 89 zu verrichten.

 

Es böte sich angesichts des Trends zu Pfarreiengemeinschaft mit mehreren Priestern nun die Gelegenheit, dass in den Errichtungsdekreten entsprechende Konkretionen erfolgten. Das gesamte Stundengebet gemeinsam zu verrichten wird angesichts der Lebenswirklichkeit der Weltkleriker kaum angehen, aber eine verpflichtende Hore am Tag in öffentlicher Form wäre mE nach möglich - wenn es den Bischöfen denn wichtig wäre.

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93. Die Hymnen sollen, soweit es angezeigt erscheint, in ihrer alten Gestalt wiederhergestellt werden; dabei soll beseitigt oder geändert werden, was mythologische Züge an sich trägt oder der christlichen Frömmigkeit weniger entspricht. Gegebenenfalls sollen auch andere Hymnen aufgenommen werden, die sich im Schatz der Überlieferung finden.

Ob dieser Passus allerdings erfüllt wurde, könnte man auch drüber streiten...
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99. Da das Stundengebet Stimme der Kirche ist, des ganzen mystischen Leibes, der Gott öffentlich lobt, wird empfohlen, daß die nicht zum Chor verpflichteten Kleriker und besonders die Priester, die zusammenleben oder zusammenkommen, wenigstens einen Teil des Stundengebetes gemeinsam verrichten. Dabei sollen sie alle, ob sie nun das Stundengebet im Chor oder gemeinsam verrichten, die ihnen anvertraute Aufgabe in der inneren Frömmigkeit wie im äußeren Verhalten so vollkommen wie möglich erfüllen. Überdies ist vorzuziehen, daß man das Stundengebet im Chor oder in Gemeinschaft singt, soweit das möglich ist.

 

100. Die Seelsorger sollen darum bemüht sein, daß die Haupthoren, besonders die Vesper an Sonntagen und höheren Festen, in der Kirche gemeinsam gefeiert werden. Auch den Laien wird empfohlen, das Stundengebet zu verrichten, sei es mit den Priestern, sei es unter sich oder auch jeder einzelne allein.

 

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73. Die "Letzte Ölung, die auch - und zwar besser - "Krankensalbung" genannt werden kann, ist nicht nur das Sakrament derer, die sich in äußerster Lebensgefahr befinden. Daher ist der rechte Augenblick für ihren Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten.

Also doch weiter 'letzte Ölung', wenn auch nicht mehr im allerletzten Moment?

Dann hatte ich das mit der Krankensalbung wohl falsch verstanden.

Schade eigentlich - sakramentaler Zuspruch bei schwerer Krankheit hätte doch was, auch wenn diese nicht zum Tod führen muss.

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95. Die zum Chor verpflichteten Gemeinschaften sind gehalten, außer der Konventsmesse täglich das Stundengebet im Chor zu feiern, und zwar:

 

[...]

 

b.) die Kathedral- oder Kollegiatkapitel jene Teile des Offiziums, die ihnen durch allgemeines oder Sonderrecht auferlegt sind;

 

Weiß jemand, wie das in der Realität aussieht. Ich habe das bisher erst in zwei Bischofsstädten näher beobachten können, aber da war das jeweils so, dass zwar ein regelmäßiges Kapitelsamt (an Hochfesten dann als Pontifikalamt, aber eben auch unter Beteiligung des Domkapitels) gab, aber bis auf gelegentliche Versperfeiern, auch meist als Pontifikalvespern zu den Hochfesten, kein gemeinsames Stundengebet.

Dabei müsste es doch gerade für die Domkapitulare, die i.d.R. alle in der Nähe der Kathedrale im Ordinariat tätig sind, möglich sein, wenigstens morgens, mittags und abends das Stundengebet in der Kathedrale zu beten; es müssen ja nicht immer alle da sein.

Der moderne Domkapitular mag über diesen Vorschlag vielleicht stöhnen, aber es währe doch eigentlich ein Kernststück seines Amtes?

 

Oder gibt es etwa, wie in SC 95 erwähnt, Sonderrechte, die die Domherren vom gemeinschaftlichen Stundengebet befreit?

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101.

  1. § 1. Gemäß jahrhundertealter Überlieferung des lateinischen Ritus sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische Sprache beibehalten. Jedoch ist der Ordinarius ermächtigt, in einzelnen Fällen jenen Klerikern, für die der Gebrauch der lateinischen Sprache ein ernstes Hindernis für den rechten Vollzug des Stundengebetes bedeutet, die Benützung einer nach Maßgabe von Art. 36 geschaffenen muttersprachlichen Übersetzung zu gestatten.
  2. § 2. Der zuständige Obere kann den Chorfrauen sowie den Mitgliedern der Orden und ordensähnlichen Gemeinschaften aller Art, seien es Männer, die nicht Kleriker sind, seien es Frauen, gestatten, daß sie für das Stundengebet auch im Chor die Muttersprache benutzen können, sofern die Übersetzung approbiert ist.
  3. § 3. Jeder zum Stundengebet verpflichtete Kleriker, der zusammen mit einer Gruppe von Gläubigen oder mit den in § 2 Genannten das Stundengebet in der Muttersprache feiert, erfüllt seine Pflicht, sofern der Text der Übertragung approbiert ist.

bearbeitet von Bibliothekar
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sakramentaler Zuspruch bei schwerer Krankheit hätte doch was, auch wenn diese nicht zum Tod führen muss.

So sieht mE die aktuelle Praxis aus.

So ist es auch. Es wird z.B. vor schweren Operationen auch wenn beim Patienten keine Lebensbedrohlichkeit angenommen wird die Krankensalbung gespendet. In einigen Spitälern geht das noch weiter, so dass das Sakrament jeder Patient empfangen kann.

 

Und es ist auch gut so. Ich erinnere mich noch deutlich dass die "alte Form" der letzten Ölung bei Menschen traumatische Folgen haben konnte, weil síe quasi als "Todesurteil" empfunden wurde.

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In einigen Spitälern geht das noch weiter, so dass das Sakrament jeder Patient empfangen kann.

In einer der Gemeinden meines Umfelds wird dieses Sakrament mehrmals im Jahr in einem Gottesdienst "offen" angeboten. Ich halte das für eine gute Möglichkeit, weil nicht jede Erkrankung offensichtlich ist und weil eigentlich nur der Erkrankte entscheiden kann, in welcher Situation er die Stärkung dieses Sakramentes empfangen möchte.

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Wo ist mein lateinisches Brevier? *imbücherregalkram*

 

Bist du Kleriker?

zu meiner _studienzeit wurde das Brevier "die Braut des Klerikers" genannt und schon während des Konzils rühmte sich mancher Subdiakon ("du sdarfst jetzt Brevier beten und brauchst nimmer heiraten") "eine deutsche zu haben".

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DAS LITURGISCHE JAHR

 

102. Als liebende Mutter hält die Kirche es für ihre Aufgabe, das Heilswerk ihres göttlichen Bräutigams an bestimmten Tagen das Jahr hindurch in heiligem Gedenken zu feiern. In jeder Woche begeht sie an dem Tag, den sie Herrentag genannt hat, das Gedächtnis der Auferstehung des Herrn, und einmal im Jahr feiert sie diese Auferstehung zugleich mit dem seligen Leiden des Herrn an Ostern, ihrem höchsten Fest. Im Kreislauf des Jahres entfaltet sie das ganze Mysterium Christi von der Menschwerdung und Geburt bis zur Himmelfahrt, zum Pfingsttag und zur Erwartung der seligen Hoffnung und der Ankunft des Herrn. Indem sie so die Mysterien der Erlösung feiert, erschließt sie die Reichtümer der Machterweise und der Verdienste ihres Herrn, so daß sie jederzeit gewissermaßen gegenwärtig gemacht werden und die Gläubigen mit ihnen in Berührung kommen und mit der Gnade des Heiles erfüllt werden.

 

 

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103. Bei der Feier dieses Jahreskreises der Mysterien Christi verehrt die heilige Kirche mit besonderer Liebe Maria, die selige Gottesgebärerin, die durch ein unzerreißbares Band mit dem Heilswerk ihres Sohnes verbunden ist. In ihr bewundert und preist sie die erhabenste Frucht der Erlösung. In ihr schaut sie wie in einem reinen Bilde mit Freuden an, was sie ganz zu sein wünscht und hofft.

 

104. In diesen Kreislauf des Jahres hat die Kirche auch die Gedächtnistage der Martyrer und der anderen Heiligen eingefügt, die, durch Gottes vielfältige Gnade zur Vollkommenheit geführt, das ewige Heil bereits erlangt haben, Gott im Himmel das vollkommene Lob singen und Fürsprache für uns einlegen. In den Gedächtnisfeiern der Heiligen verkündet die Kirche das Pascha- Mysterium in den Heiligen, die mit Christus gelitten haben und mit ihm verherrlicht sind. Sie stellt den Gläubigen ihr Beispiel vor Augen, das alle durch Christus zum Vater zieht, und sie erfleht um ihrer Verdienste willen die Wohltaten Gottes.

 

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105. Schließlich vertieft die Kirche die Erziehung der Gläubigen in den verschiedenen Teilen des Jahres nach überlieferter Ordnung durch fromme Übungen der Seele und des Leibes, durch Unterweisung, durch Gebet und durch Werke der Buße und der Barmherzigkeit.

So hat es denn dem Heiligen Konzil gefallen, das Folgende zu verfügen.

 

106. Aus apostolischer Überlieferung, die ihren Ursprung auf den Auferstehungstag Christi zurückführt, feiert die Kirche Christi das Pascha-Mysterium jeweils am achten Tage, der deshalb mit Recht Tag des Herrn oder Herrentag genannt wird. An diesem Tag müssen die Christgläubigen zusammenkommen, um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung und der Herrlichkeit des Herrn Jesus zu gedenken und Gott dankzusagen, der sie "wiedergeboren hat zu lebendiger Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten" (1 Petr 1,3). Deshalb ist der Herrentag der Ur-Feiertag, den man der Frömmigkeit der Gläubigen eindringlich vor Augen stellen soll, auf daß er auch ein Tag der Freude und der Muße werde. Andere Feiern sollen ihm nicht vorgezogen werden, wenn sie nicht wirklich von höchster Bedeutung sind; denn der Herrentag ist Fundament und Kern des ganzen liturgischen Jahres.

 

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Deshalb ist der Herrentag der Ur-Feiertag, den man der Frömmigkeit der Gläubigen eindringlich vor Augen stellen soll, auf daß er auch ein Tag der Freude und der Muße werde. Andere Feiern sollen ihm nicht vorgezogen werden, wenn sie nicht wirklich von höchster Bedeutung sind; denn der Herrentag ist Fundament und Kern des ganzen liturgischen Jahres.

 

 

Was mir hier auffällt ist, dass der "normale" Sonntag dafür doch relativ weit hinten in der Rangordnung des liturgischen Kalenders steht (Platz 6, wenn man von den Sonntagen in den geprägten Zeiten absieht). Merkwürdig finde ich hier, dass bspw. die Marien- und Heiligen-Hochfeste sowie die Eigen-Hochfeste der Regionen/Gemeinschaften höher stehen als das "Fundament und Kern des ganzen liturgischen Jahres"

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Deshalb ist der Herrentag der Ur-Feiertag, den man der Frömmigkeit der Gläubigen eindringlich vor Augen stellen soll, auf daß er auch ein Tag der Freude und der Muße werde. Andere Feiern sollen ihm nicht vorgezogen werden, wenn sie nicht wirklich von höchster Bedeutung sind; denn der Herrentag ist Fundament und Kern des ganzen liturgischen Jahres.

 

 

Was mir hier auffällt ist, dass der "normale" Sonntag dafür doch relativ weit hinten in der Rangordnung des liturgischen Kalenders steht (Platz 6, wenn man von den Sonntagen in den geprägten Zeiten absieht). Merkwürdig finde ich hier, dass bspw. die Marien- und Heiligen-Hochfeste sowie die Eigen-Hochfeste der Regionen/Gemeinschaften höher stehen als das "Fundament und Kern des ganzen liturgischen Jahres"

Mehr Probleme bereiten mir die ganzen "Themensonntage" ...

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107. Das liturgische Jahr soll so neugeordnet werden, daß die überlieferten Gewohnheiten und Ordnungen der heiligen Zeiten beibehalten oder im Hinblick auf die Verhältnisse der Gegenwart erneuert werden; jedoch soll der ursprüngliche Charakter der Zeiten gewahrt bleiben, damit die Frömmigkeit der Gläubigen durch die Feier der christlichen Erlösungsgeheimnisse, ganz besonders des Pascha-Mysteriums, genährt werde. Sollten auf Grund der örtlichen Verhältnisse Anpassungen notwendig sein, so soll nach Art. 39 und 40 verfahren werden.

 

108. Die Herzen der Gläubigen sollen vor allem auf die Herrenfeste hingelenkt werden, in denen die Heilsgeheimnisse das Jahr hindurch begangen werden. Daher soll das Herrenjahr den ihm zukommenden Platz vor den Heiligenfesten erhalten, damit der volle Kreis der Heilsmysterien in gebührender Weise gefeiert wird.

 

 

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109. Die vierzigtägige Fastenzeit hat die doppelte Aufgabe, vor allem einerseits durch Tauferinnerung oder Taufvorbereitung, andererseits durch Buße die Gläubigen, die in dieser Zeit mit größerem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet obliegen sollen, auf die Feier des Pascha-Mysteriums vorzubereiten. Dieser Doppelcharakter soll sowohl in der Liturgie wie auch in der Liturgiekatechese in helles Licht gerückt werden.

 

a.) Daher sollen die der Fastenliturgie eigenen Taufmotive stärker genutzt werden; einige sollen gegebenenfalls aus der älteren Tradition wieder hervorgeholt werden.

 

b.) Das gleiche ist zu sagen von den Bußelementen. In der Katechese aber soll den Gläubigen gleichzeitig mit den sozialen Folgen der Sünde das eigentliche Wesen der Buße eingeschärft werden, welche die Sünde verabscheut, insofern sie eine Beleidigung Gottes ist; dabei ist die Rolle der Kirche im Bußgeschehen wohl zu beachten und das Gebet für die Sünder sehr zu betonen.

 

110. Die Buße der vierzigtägigen Fastenzeit sei nicht bloß eine innere und individuelle Übung, sondern auch eine äußere und soziale. Die Bußpraxis soll je nach den Möglichkeiten unserer Zeit und der verschiedenen Gebiete wie auch nach den Verhältnissen der Gläubigen gepflegt und von den in Art. 22 benannten Autoritäten empfohlen werden. Unangetastet aber bleiben soll das Pascha-Fasten am Freitag des Leidens und des Todes unseres Herrn; es ist überall zu begehen und, wo es angebracht erscheint, auf den Karsamstag auszudehnen, damit man so hochgestimmten und aufgeschlossenen Herzens zu den Freuden der Auferstehung des Herrn gelange.

 

bearbeitet von Bibliothekar
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mit den sozialen Folgen der Sünde
Ein sicherlich interessanter Aspekt, den ich für mich zwar durchaus erschließen kann, zu dem ich aber noch NIE eine Katechese gehört oder gelesen habe.

 

110. Die Buße der vierzigtägigen Fastenzeit sei nicht bloß eine innere und individuelle Übung, sondern auch eine äußere und soziale.
Das Äußere/Soziale ist in unseren Breiten wohl eher in den Hintergrund getreten - zumal "salbe dein Haupt und wasche dein Gesicht, damit die Leute nicht sehen, daß du fastest."
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