Lissie Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Hilfe, wer kennt sich ein wenig mit Mietrecht aus? Ich habe meine Wohnung an eine Frau vermietet, die sich zunächst als Beamtin ausgab. Heutzutage fragen einen ja die meisten Vermieter nach Einkommensnachweis und holen manchmal sogar Schufa-Auskünfte ein, aber solche Schnüffeleien sind mir peinlich, also habe ich mich mit der von ihr angebotenen Beamtenurkunde als Sicherheit zufriedengegeben. (Ob die echt war, kann ich natürlich nicht beurteilen). Beim Unterzeichnen des Mietvertrags hat sie die üblichen 2 Monatsmieten als Kaution schonmal auf eine Monatsmiete heruntergehandelt, weil sie gerade ein neues Auto habe. Ok, soweit, sogut. Merkwürdigerweise hat sie aber nie auf dem Parkplatz unseres Hauses geparkt, sondern immer weiter weg (vielleicht kam sie ja auch mit dem Bus, weil sie gar kein Auto hat??). Bei dem nächsten Telefonat bat sie dann, die Kaution (also eine Monatsmiete) in zwei Raten aufteilen zu dürfen. Das war zwar so nicht abgemacht, aber egal. Auch da bin ich ihr noch entgegengekommen. Jetzt kommt aber das, was mich mißtrausich macht: Ich habe eine Handy-Nr von ihr und eine Festnetznummer von zuhause, keine Büronummer. Man erreicht sie auch rund um die Uhr immer zuhause. Sie hat einen sehr unruhigen Hund, so daß ich nachfragte, wie der denn allein zuhause zurechtkäme, wenn sie arbeiten geht - da stellte sich heraus, daß sie nur Teilzeit arbeite. Ich wollte ihr den Wohnungsschlüssel zwei Wochen vor Mietbeginn schicken, allerdings wenigstens schonmal die (halbe) Kaution als Sicherheit haben. SIE HAT NICHTMAL DIESEN KLEINEN BETRAG! (Bei einem Beamtengehalt ? ? ? ) Jetzt hat sie auf meine Frage, wo sie arbeite die Bundesanstalt für Arbeit angegeben. Hmmmmm - das klingt ein wenig wie eine Verbrämung von Arbeitslosigkeit und dazu würde es dann auch passen, daß sie a) soviel zuhause ist und kein Geld und c) kein Auto hat. Jetzt fühle ich mich ein wenig verarscht und frage mich, wie ich vorgehen soll/kann: Gerade kürzlich sind Freunde von mir auf einem ganzen Jahr unbezahlter Miete sitzengeblieben - die Mieter konnten nicht zahlen und es gab trotzdem keinen Weg, sie rauszuschmeißen. Kein Wunder also, daß die meisten Vermieter immer mißtrauischer werden. Wenn mein Verdacht stimmt und sie vielleicht in einigen Wochen die Miete auch nicht zahlen kann: Kann ich dann evtl. den Vertrag wegen Angabe falscher Tatsachen, zurückziehen? Genervte Grüße, Lissie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martin Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Steht im Vertrag als Vertragsbestandteil, daß eine Kaution gezahlt wird? Steht im Vertrag, daß sie Beamtin ist? Sind in der Wohnung Hunde zugelassen? Nur so ein paar Ideen. Ich denke aber, daß du dir eine Beratungsstunde (frag einfach, was das kostet, die sagen dir das) bei einem Anwalt mit Fachgebiet Mietrecht gönnen solltest, BEVOR sie einzieht. Also jetzt sofort. Adressen nennt die Anwaltskammer? Da gibt es auch eine Internetseite mit Adressen, ich weiß aber nicht mehr, wie die heißt. Zum Handeln auffordernde Grüße wenn dir einer unserer Forums-Juristen kurzfristig keine eindeutige Antwort liefern kann Martin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heidi Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Wenn Du den Schlüssel noch nicht übergeben hast, behalte ihn und versuche die Frau wenn irgend möglich loszuwerden. Mit so jemand wirst Du sonst langfristig Ärger haben. Falschaussagen vor Zeugen oder falsche schriftlichen Angaben machen - soweit ich weiß - den Vertag ungültig. Wort gegen Wort ist ungünsig. Aber solange Du den Schlüssel nicht raus rückst, bist Du im klaren Vorteil. Dann muss die Gegenpartei klagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Ich bin kein Jurist, allerdings auch Vermieter: Wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen beim Abschluß des Vertrages (z.B. falscher Beruf etc.) kommt der Vermieter m.E. nicht aus dem Vertrag heraus. Der Beruf kann sich ja auch während der Mietdauer ändern. Erst wenn der Mieter zwei Monatsrechnungen im Rückstand ist, dann ist auf jeden Fall eine fristlose Kündigung machbar; dann geben auch in der Regel die Gerichte dem Vermieter Recht. Man muß allerdings damit rechnen, daß sich eine Entscheidung vor dem Gericht bis zu 1 Jahr hinziehen kann, da die Gerichte teilweise überlastet sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von lissie am 12:26 - 25.September.2002 Hilfe, wer kennt sich ein wenig mit Mietrecht aus? Liebe Lissie, wann ist denn der Mietbeginn? 1. 10. 2002? LINK Lese dich doch hier etwas ein. Bedenke aber den Grundsatz: Richter sprechen keine Gerechtigkeit, sondern RECHT. habe nur den Link verpackt. Lucia. (Geändert von Lichtlein um 12:55 - 25.September.2002) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
IRA Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von Heidi am 12:45 - 25.September.2002 Dann muss die Gegenpartei klagen. Das muss kein Vorteil sein, besonders nicht, wenn die Klagekosten vom Sozialamt finanziert werden man wild drauflos klagen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 25. September 2002 Autor Melden Share Geschrieben 25. September 2002 >Steht im Vertrag als Vertragsbestandteil, daß eine Kaution gezahlt wird? < Nein, *haarerauf* - ich hab da so einen Vordruck vom Mieterbund genommen, da stehen nur meine Pflichten und die Rechte des Mieters drin. >Steht im Vertrag, daß sie Beamtin ist? < Nein. Aber ich habe Zeugen. >Sind in der Wohnung Hunde zugelassen?< Ja, ich habe sie ja u.a. deswegen genommen, weil ich mir dachte, daß es nicht leicht werden wird, mit Hund eine Wohnung zu finden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Gucke mal hier: "4: Wahrheitswidrige Mieter-Selbstauskunft: Macht ein Mieter vor Abschluss des Mietvertrages in einer sogenannten Mieter-Selbstauskunft falsche Angaben zu seinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. Hinweis: Die Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung kommt jedoch nur vor Überlassung der Wohnung in Betracht. Ist der Mieter bereits in die Wohnung eingezogen, obwohl der Vermieter die Wahrheitswidrigkeit der Angaben kannte, besteht die Anfechtungsmöglichkeit nicht mehr. Landgericht Wuppertal, 16 S 149/98" Quelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 25. September 2002 Autor Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Ich kann ja nicht herausfinden, ob sie wirklich im Arbeitsamt "arbeitet" oder von dort nur andere "Bezüge" erhält. @Heidi wenn ich den Schlüssel nicht herausrücke - dann habe ich den Vertrag gebrochen und außerdem wäre das auch eine Riesensauerei, wenn es stimmt, was sie erzählt hat. (Sie muß am 1.10. ihre jetzige Wohnung räumen, irgendwo muß sie ja hin). @ Jürgen Eine (berechtigte) fristlose Kündigung bei Nichtzahlung bedeutet also, daß ich u.U. ein Jahr warten muß, bis ich die Wohnung wirklich wieder zurückhabe? Jetzt verstehe ich, warum soviele sagen, daß man nur Ärger mit Mietern hat! @ ruth Verflixt, dann muß ich vielleicht doch beim zuständigen Arbeitsamt anrufen, ob sie dort angestellt ist. Sowas ist mir ja so zuwider! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von lissie am 13:02 - 25.September.2002 Verflixt, dann muß ich vielleicht doch beim zuständigen Arbeitsamt anrufen, ob sie dort angestellt ist. Sowas ist mir ja so zuwider! Du musst ja keine Fragen stellen. Rufe einfach beim Arbeitsamt an und verlange nach Frau xy. Wenn die sagen "Die gibt's hier nicht", weisst Du schon bescheid. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von lissie am 13:02 - 25.September.2002 Liebe Lissie, wie du feststellen kannst, kann dir niemand eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Ich empfehle dir deshalb, lieber geringfügige Gebühren für einem Rechtsanwalt zu bezahlen, als eventuelle 12 x die Miete nicht zu bekommen. Noch etwas: GEFÜHLE sind bei derartigen Angelegenheit mehr als unangebracht. Sie schaden DIR. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 25. September 2002 Autor Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Ich habs geanht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Ich habe von weltlichem Recht keine Ahnung, kann mich aber informieren. Einer meiner Mitbrüder ist Volljurist. Allerdings: Gibt es nicht im Mietrecht, wie bei jedem Vertragsabschluß, eine Rücktrittsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen...!? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heidi Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von lissie am 13:02 - 25.September.2002 @Heidi wenn ich den Schlüssel nicht herausrücke - dann habe ich den Vertrag gebrochen und außerdem wäre das auch eine Riesensauerei, wenn es stimmt, was sie erzählt hat. (Sie muß am 1.10. ihre jetzige Wohnung räumen, irgendwo muß sie ja hin). Wenn Du den Schlüssel rausrückst und sie Dich über den Tisch ziehen will, dann wirst Du in endlosen Rechtsstreitigkeiten ersticken am eine eine heruntergewirtschaftete Wohnung neu renovieren müssen und wenn's ganz schlimm kommt während der ganzen Zeit keinen Pfennig Miete sehen. Soweit der Worst Case. Sollte eine Mietkaution vereinbart sein vor Übergabe der Schlüssel. So bist Du erst dann vertragsbrüchig, wenn die Mietkaution in der vereinbarten Höhe übergeben wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von lissie am 12:50 - 25.September.2002 >Steht im Vertrag als Vertragsbestandteil, daß eine Kaution gezahlt wird? < Nein, *haarerauf* - ich hab da so einen Vordruck vom Mieterbund genommen, da stehen nur meine Pflichten und die Rechte des Mieters drin. Dann hast Du wohl nicht die neueste Fassung erwischt. Ich nehme immer die Verträge vom Haus- und Grundbesitzerverein. Aber vielleicht sind die Verträge des Mieterbundes ja mieterfreundlicher als die von Haus-und-Grund. Das Problem sind wohl die mündlichen Absprachen. Teilweise steht ja in den Verträgen drin, daß alle Absprachen der Schriftform bedürfen. (Geändert von Juergen um 13:21 - 25.September.2002) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 25. September 2002 Autor Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Also feststeht, daß sie nicht, wie sie erzählt hat, als Beamtin tätig ist - jedenfalls nicht dort, wo sie es angab. Ich versteh ja, daß man bei der derzeitigen Wohnungsnot zu allen Mitteln greift, um etwas zu kriegen. Sylle ruft sie jetzt nochmal an und versucht, auf professionelle Weise herauszufinden, was dahintersteckt. (Sozialpädagogen sind mitunter etwas sehr Praktisches. ) Jetzt wirds spannend...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von lissie am 13:09 - 25.September.2002 und andererseits tut sie mir leid. Liebe Lissie, NOCHMAL. GEFÜHLE SIND FEHL AM PLATZ: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 25. September 2002 Autor Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Ja pedrino, ich kann mich aber auch, wenns um Geschäftliches geht, nicht wie ein Schwein verhalten. Mir wurde gerade am Telefon dazu geraten, einfach schriftlich zurückzutreten, wegen falscher Angaben. Ich will ihr aber noch ne Chance geben, solange ich dabi nicht der Trottel bin. Wie ich aber gerade höre, besteht sie weiter auf ihrer "Anstellung" beim Arbeitsamt. Ich fürchte, das wird nichts mehr. Danke an alle für den lieben Beistand! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Matthias Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Liebe Lissie, das ganze läuft wohl darauf hinaus, dass du ggf. den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB) anfechten musst. Der Terminus "Rücktritt" wäre falsch gewählt, so lange es kein Rücktrittsrecht gibt (wie z.B. bei Haustürgeschaften). Wenn das ganze vor Gericht landen sollte, hast Du wohl die Beweislast dafür, dass sie (fälschlich) vorgegeben hat Beamtin zu sein (Zeugen). Ansonsten habe ich noch einen Link für Dich: http://www.lbs-bayern.de/Internet/Aktuelle...chiv2000/9.html Vielleicht können sich ja die "Forumsjuristen" Sven und Cano noch äussern - mein Gebiet ist eher das Arbeitsrecht ... Liebe Grüsse, Matthias (Geändert von Matthias um 14:01 - 25.September.2002) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 25. September 2002 Autor Melden Share Geschrieben 25. September 2002 So, ein leztes Wort noch an alle, die es interessiert: Ich habe nochmal mit dem Arbeitsamt telefoniert und dort wurde ich (erstaunlicherweise) mit der Personalabteilung verbunden, wo man mir zwar "keine Auskunft " erteilen durfte, aber zwischen den Zeilen und mir in den Mund legend erzählte, daß sie seit 4 Jahren schon Frührentnerin sei. (Bezüge aber dennoch erhält). Vermutlich war ihr das peinlich und sie wollte deswegen keine Arbeitsstelle angeben und vermutlich hat sie auch deswegen nicht soviel Geld. Die Sache mit der Teilzeitbeschäftigung war zwar gelogen, aber deswegen laß ich sie jetzt auch nicht auf der Straße stehen. Also Danke nochmal.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von lissie am 14:00 - 25.September.2002 Die Sache mit der Teilzeitbeschäftigung war zwar gelogen, aber deswegen laß ich sie jetzt auch nicht auf der Straße stehen. Vielleicht kannst du ja in ein paar Monaten einen "Erfahrungsbericht" abgeben. Übrigens. Wenn man sich selbst vor Schaden bewahrt oder bewahren kann, ist man kein "Schwein". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Matthias Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Von Lissie würde ich jederzeit eine Wohnung mieten oder einen Gebrauchtwagen kaufen. Bei Pedrino würde ich mir das lange überlegen ... Als (Früh-)pensionärin ist sie ja weiterhin Beamtin - also nicht gelogen. Nur das mit der Teilzeit ist nicht richtig - aber da war der Vertrag ja schon geschlossen (und damit fällt dies als möglicher Anfechtungsgrund weg). Viele Grüsse, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
IRA Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von Matthias am 14:22 - 25.September.2002 Von Lissie würde ich jederzeit eine Wohnung mieten oder einen Gebrauchtwagen kaufen. Viele Grüsse, Matthias "lissies" Wohnung würde ich erst einmal vom Prrister segnen lassen, weil man weiss ja nie... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cano Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 >> wie du feststellen kannst, kann dir niemand eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. << (Pedrino an Lissie) Solche Auskünfte werden überlicherweise auch nur gegen Honorar erteilt. Deshalb ist das Forum nicht der geeignete Platz zur Auskunftserteilung auf konkrete, einzelfallbezogene Rechtsfragen. Nachdem sich die Angelegenheit durch Zeitablauf bereits erledigt hat, kann ich mich auf die allgemeine Empfehlung beschränken, fachlichen Rat nicht nach, sondern vor Vertragsschluß einzuholen. Das kommt meist billiger als die umgekehrte Reihenfolge. Bei einer Wohnungsvermietung sollte man grundsätzlich auf Kautionsleistung bestehen. Auf jeden Fall sollte man die Personalien des potentiellen Mieters prüfen und sich eine Verdienstbescheinigung vorlegen lassen. Ein zahlungsunfähiger Mieter geht nämlich ganz schön ins Geld, da der Vermieter nicht nur über Monate seine Miete nicht erhält, sondern auch noch die Kosten der Räumungsklage und die Kosten der Zwangsräumung erst mal aus eigener Tasche zahlen muß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 25. September 2002 Melden Share Geschrieben 25. September 2002 Zitat von Matthias am 14:22 - 25.September.2002 Von Lissie würde ich jederzeit eine Wohnung mieten oder einen Gebrauchtwagen kaufen. Bei Pedrino würde ich mir das lange überlegen ... Lieber Matthias, viele Rechtsstreitigkeiten (und der damit verbundene Ärger) ließen sich vermeiden, wenn man vorher nicht so gutmütig gewesen wäre. Also immer cool bleiben in geschäftlichen Angelegenheiten (und in manch anderen wohl auch). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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