Wiebke Geschrieben 3. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2012 (bearbeitet) Weiß jemand, wie ein Datensatz im katholischen Gemeindemitgliederverzeichnis aussieht? Laut KMAO gibt es darin zwei Arten von Daten: kommunale Daten und Daten über kirchliche Amtshandlungen. Die kommunalen Daten sind die vom Einwohnermeldeamt übermittelten. Die lassen sich aufgrund von § 19 MRRG bestimmen: 1. Familiennamen, 2. frühere Namen, 3. Vornamen, 4. Doktorgrad, 5. Ordensname, Künstlername, 6. Tag und Ort der Geburt, 7. Geschlecht, 8. Staatsangehörigkeiten, 9. gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland, 10. Tag des Ein- und Auszugs, 11. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft* führend oder nicht; zusätzlich bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Tag der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, 12. Zahl der minderjährigen Kinder, 13. Übermittlungssperren, 14. Sterbetag und -ort (* Wenn der Betroffene widerspricht, darf derzeit der RKK die Lebenspartnerschaft nicht mitgeteilt werden; die Pfarrgemeinde dürfte dann also einen inhaltlich eigentlich falschen Datensatz erhalten, nämlich mit der Angabe, dass die Person weder verheiratet noch verpartnert sei, weil bei einer einfachen Auslassung dieses Datums ja die Verpartnerung auch offensichtlich wäre.) Für Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) werden nur die fettgedruckten Daten übermittelt, zusätzlich die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (mit einer gewissen Widerspruchsmöglichkeit). Hinzu kommen die Daten über kirchliche Amtshandlungen, "insbesondere Daten über Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Weihe und Profess sowie über Aufnahme und Wiederaufnahme". Jetzt frage ich mich, wie diese Daten aufbereitet und ggf. verknüpft werden. Dies gilt insbesondere für den Familienstand: Zum einen kann es eine Diskrepanz zwischen bürgerlichem und kirchlichem Personenstand geben, zum anderen ergibt sich nur aus einer Verknüpfung verschiedener Daten sogar verschiedener Personen, ob jemand verwitwet ist. Auch könnte jemand auf die Idee gekommen sein, die Unterschiede zwischen den aufeinander folgenden Datenübertragungen auszuwerten, um z.B. den bürgerlichen Familienstand "geschieden" zu erschließen: Datenübertragung 1: A wird als verheiratet geführt, als Ehegatte und Elternteil zweier Kinder von A wird B angegeben. B wird als verheiratet geführt, als Ehegatte und Elternteil zweier Kinder von B wird A angegeben. (A und B sind beide RKK-Mitglieder.) Datenübertragung 2: A wird als weder verheiratet noch verpartnert geführt, als Elternteil zweier Kinder von A wird B angegeben. B wird als weder verheiratet noch verpartnert geführt, als Elternteil zweier Kinder von B wird A angegeben. Da kann sich selbst ein Computerprogramm ziemlich leicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausrechnen, dass der bürgerliche Familienstand von A und B nunmehr "geschieden" lauten muss. Und dies kann ja nun gerade in der RKK eine heikle Information sein. Andererseits frage ich mich, ob aus den verschiedenen Daten ein kirchlicher Personenstand errechnet wird: Jemand ist ledig. Es wird eine kirchliche Trauung gemeldet. Danach ist das Datum "kirchlicher Familienstand" "verheiratet", auch wenn die kommunale Angabe irgendwann plötzlich "weder verheiratet noch verpartnert" lautet, erst wenn für den angegebenen Ehegatten das Einwohnermeldeamt ein Sterbedatum meldet, wird der kirchliche Familienstand "verwitwet". Auch stellt sich die Frage, wie in der Praxis mit dem Familienstand umgegangen wird. Verwendet man, wenn es nicht gerade ganz konkret um Amtshandlungen handelt, die damit im Zusammenhang stehen, einfach die kommunale Angabe "verheiratet", auch wenn für ein seit der Geburt in der Pfarrgemeinde wohnendes und ganz offensichtlich formpflichtiges Mitglied weder eine kirchliche Trauung noch eine Formdispens gemeldet wurde? Oder die Konfession: Wird die Konfessionsangabe "EV" für die Ehefrau eines Gemeindemitglieds einfach so übernommen, obwohl aus den Archivdaten ersichtlich ist, dass sie zuvor RKK-Mitglied war, also laut CIC immer noch als (wenn auch in ihren Rechten geminderte) Katholikin gilt? Ich komme auf diese Fragen vor dem Hintergrund, was die Verbindung zwischen Staat und Kirchen in Deutschland konkret bedeutet (hier zum einen Informationsgewinn der Kirche, aber erkauft mit einer gewissen Abhängigkeit von der staatlichen Sichtweise; wer ausgetreten ist, ist ja z.B. auch nach KMAO nicht mehr Mitglied). Ich hab mal recherchiert, wie das anderswo läuft. In einem französischen Pfarrverwaltungsprogramm fand ich z.B. die Familienstände "verheiratet", "verwitwet", "ledig", "getrennt", "bürgerliche Verbindung" ("union civile") und "zusammenlebend". "Geschieden" gab's nicht. D.h. weil man eh alles alleine macht, leistet man sich eine strikt am kanonischen Recht orientierte Sichtweise, wonach eine rein standesamtliche Eheschließung eben nicht zum Familienstand "verheiratet" führt. Sie wird zwar als Information zur Kenntnis genommen, aber "bürgerliche Verbindung" genannt. In Deutschland hingegen ist Ausgangspunkt immer das kommunale Melderegister. bearbeitet 3. Februar 2012 von Wiebke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 3. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2012 Auch könnte jemand auf die Idee gekommen sein, die Unterschiede zwischen den aufeinander folgenden Datenübertragungen auszuwerten, um z.B. den bürgerlichen Familienstand "geschieden" zu erschließen: Datenübertragung 1: A wird als verheiratet geführt, als Ehegatte und Elternteil zweier Kinder von A wird B angegeben. B wird als verheiratet geführt, als Ehegatte und Elternteil zweier Kinder von B wird A angegeben. (A und B sind beide RKK-Mitglieder.) Datenübertragung 2: A wird als weder verheiratet noch verpartnert geführt, als Elternteil zweier Kinder von A wird B angegeben. B wird als weder verheiratet noch verpartnert geführt, als Elternteil zweier Kinder von B wird A angegeben. Da kann sich selbst ein Computerprogramm ziemlich leicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausrechnen, dass der bürgerliche Familienstand von A und B nunmehr "geschieden" lauten muss. Und dies kann ja nun gerade in der RKK eine heikle Information sein. Eine Scheidung gilt zwar als unschön, ist aber auch kirchlicherseits nicht untersagt. Von daher ist der von dir konstruierte Fall uninteressant (zumal ich nicht weiß, ob immer die ganze Datenbank übertragen wird, oder immer nur die Datensätze, die nachgefragt werden; und ob diese über den tatsächlichen Bearbeitungsbedarf hinaus gespeichert werden). Interessant ist was anderes: Was, wenn laut Standesamt A und B gemeinsame Kinder haben, laut Kirchenregister aber A und C miteinander verheiratet sind... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 4. Februar 2012 Autor Melden Share Geschrieben 4. Februar 2012 Interessant ist was anderes: Was, wenn laut Standesamt A und B gemeinsame Kinder haben, laut Kirchenregister aber A und C miteinander verheiratet sind... Das zeigt einen anderen Aspekt der Sache, nämlich wie weitgehend doch die Datenübertragung ist. A ist Pastoralrefent und lebt mit C scheinbar glücklich verheiratet ein brav-katholisches Leben. Allerdings gab's da doch eine Ehekrise, und während der ist er mal schwach geworden und hat mit der B ein Kind gezeugt. Ist zwar jetzt alles wieder im Lot, aber als anständiger Mensch hat er natürlich die Vaterschaft umgehend anerkannt. Und prompt kriegt die Pfarrgemeinde das vom Einwohnermeldeamt gemeldet... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 5. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2012 Das zeigt einen anderen Aspekt der Sache, nämlich wie weitgehend doch die Datenübertragung ist. A ist Pastoralrefent und lebt mit C scheinbar glücklich verheiratet ein brav-katholisches Leben. Allerdings gab's da doch eine Ehekrise, und während der ist er mal schwach geworden und hat mit der B ein Kind gezeugt. Ist zwar jetzt alles wieder im Lot, aber als anständiger Mensch hat er natürlich die Vaterschaft umgehend anerkannt. Und prompt kriegt die Pfarrgemeinde das vom Einwohnermeldeamt gemeldet... Nein, nicht die Pfarremeinde, nur die Gemeindesekretärin. Und die ist, wenn sie Zugriff auf diese Daten hat, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wie viele andere in ihren Berufen auch. Der Pfarrer weiß es sowieso, wird aber wegen des Beichtgeheimnisses nicht drüber reden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 5. Februar 2012 Autor Melden Share Geschrieben 5. Februar 2012 Nein, nicht die Pfarremeinde, nur die Gemeindesekretärin. Und die ist, wenn sie Zugriff auf diese Daten hat, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wie viele andere in ihren Berufen auch. Na, also, ich weiß nicht. Ich hab gerade mal in der KDO gestöbert und da steht u.a. (in § 10 Abs. 2): Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn... 10. der Auftrag der Kirche oder die Glaubwürdigkeit ihres Dienstes dies erfordert. Ich weiß nicht, wie das in der Praxis gehandhabt wird, aber da ließe sich so einiges mit begründen... Der Pfarrer weiß es sowieso, wird aber wegen des Beichtgeheimnisses nicht drüber reden... Weiß er das? Ich fände es eigentlich sogar schon rücksichtsvoll, wenn der Pastoralreferent das nicht gerade dem eigenen Pfarrer (sondern woanders) gebeichtet hätte. Dann muss sich der Pfarrer bei seinen Reaktionen auf vielleicht mit dieser Sache im Zusammenhang stehenden Dingen nicht andauernd fragen, ob er da jetzt von seinem Geheimwissen beeinflusst wird. Aber davon mal abgesehen: Ist hier wirklich niemand (Pfarrer, Gemeindesekretärin...), der mal aus dem Nähkästchen plaudern könnte? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2012 Welche Daten weitergegeben werden, ist anscheinend von Bundeslandland zu Bundesland leicht verschieden und ist im jeweiligen Meldegesetz geregelt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 5. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2012 Weiß er das? Ich fände es eigentlich sogar schon rücksichtsvoll, wenn der Pastoralreferent das nicht gerade dem eigenen Pfarrer (sondern woanders) gebeichtet hätte. Dann muss sich der Pfarrer bei seinen Reaktionen auf vielleicht mit dieser Sache im Zusammenhang stehenden Dingen nicht andauernd fragen, ob er da jetzt von seinem Geheimwissen beeinflusst wird. Das mit dem Beichtgeheimnis war jetzt eher abstrakt gemeint: - Wenn der 'Fehltritt' gebeichtet ist ist er (kirchlicherseits) vergeben und im weiteren irrelevant. - Wenn ein solches Wissen (oder auch Nichtwissen) das Verhältnis zwischen Pasti und Pfarrer stören würde, wäre das für die nötige Zusammenarbeit nicht gut. Mit anderen Worten: Auch -oder gerade- ohne Beichte sollte der Pfarrer von unehelichen Kindern seiner pastoralen Mitarbeiter wissen. Was ist, wenn er von einem Gemeindemitglied darauf angesprochen wird? Davon überrascht könnte seine Reaktion unbedachter sein als informiert. Ich habe neulich gehört, daß bestimmte Aufgaben im Gemeindebüro nicht von Ehrenamtlichen übernommen werden können, und als Beispiel wurde gerade das Melderegister genannt. Daher komme ich auf das 'Dienstgeheimnis'. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 6. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 6. Februar 2012 (bearbeitet) Allerdings gab's da doch eine Ehekrise, und während der ist er mal schwach geworden und hat mit der B ein Kind gezeugt. Ist zwar jetzt alles wieder im Lot, aber als anständiger Mensch hat er natürlich die Vaterschaft umgehend anerkannt. Und prompt kriegt die Pfarrgemeinde das vom Einwohnermeldeamt gemeldet... Bist Du sicher?- Davon abgesehen, dürfte das, wenn es übermittelt würde (ich weiss es nicht, bezweifle es jedoch) auch nicht schwerer wiegen ("ist zwar wieder alles im Lot" - verstehe ich so, dass das gschlamperte Verhältnis mit der Kindsmutter beendet ist) als eine Scheidung. Und es juckt nicht mal, ob und wem der Kindesvater den Seitensprung gebeichtet hat. Vermutlich kommt's auch drauf an, wo die Frau, mit der er das uneheliche Kind hat, wohnt ... wenn die samt Kind in der (bürgerlichen) Nachbargemeinde wohnhaft ist, dürfte die Gefahr, durch irgendwelche Verknüpfungen auf das beendete gschlamperte Verhältnis aufmerksam zu werden, wesentlich geringer sein als wenn Mutter und Kind in derselben Gemeinde ansässig wären. Aber ich gebe zu: ich war nie ganz auf dem laufenden über die Gebräuche in den Pfarrbüros und bin es heute erst recht nicht mehr (dass da z.T. Ehrenamtliche mitmischten, ist mir seinerzeit säuerlich aufgestoßen) und obendrein blicke ich es nicht so ganz, worauf Du hier hinaus willst ... bearbeitet 6. Februar 2012 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 6. Februar 2012 Autor Melden Share Geschrieben 6. Februar 2012 Allerdings gab's da doch eine Ehekrise, und während der ist er mal schwach geworden und hat mit der B ein Kind gezeugt. Ist zwar jetzt alles wieder im Lot, aber als anständiger Mensch hat er natürlich die Vaterschaft umgehend anerkannt. Und prompt kriegt die Pfarrgemeinde das vom Einwohnermeldeamt gemeldet... Bist Du sicher? Ehrlich gesagt nicht mehr ganz. Ich hatte "Eltern minderjähriger Kinder" so verstanden, dass es "Eltern minderjähriger Kinder des Mitglieds" heißt. Wahrscheinlich ist aber wohl gemeint, dass die Daten über die Eltern eines minderjährigen Kirchenmitglieds gemeint sind. Das ändert aber nicht viel. Das Kind wird als Kind des Pastoralreferenten angegeben, aber nicht als Kind von dessen Ehefrau (vorausgesetzt sie ist selbst rk). Damit ist der Fehltritt ja schon belegt. Und wenn das Kind dann auch noch rk getauft wird, gibt's den Namen der Mutter dazu. Ich nehme auch dankend den Hinweis zur Kenntnis, dass der bürgerliche Familienstand "geschieden" ja an sich noch kein Problem ist. Allerdings lässt sich, wenn man die verschiedenen Datenübertragungen archiviert, ja auch "geschieden und dann mit jemand anders wieder verheiratet" nachvollziehen - wie überhaupt jede bürgerliche Ehe ohne kirchliche Trauung, was ja an sich schon problematisch ist. Inzwischen geht meine Vermutung eher dahin, dass die Datenmasse gar nicht so intensiv analysiert wird, wie ich das hier gerade als Möglichkeit dargestellt hatte. Nämlich deswegen, weil es vermutlich besser für die Kirche ist, manche Dinge nicht zu wissen. Denn was man nicht weiß, darauf muss man nicht reagieren, und manche Reaktionen der RKK werden von der Öffentlichkeit ja nun gar nicht gut aufgenommen. Aber ich wollte mit meiner Frage noch etwas anderes: Dadurch, dass man sich die Daten vom Staat liefern lässt, wird man abhängig von der staatlichen Sichtweise. Die KMAO definiert ja "Mitglied" nach staatlichem Recht, so dass eben Ausgetretene entgegen der offizielle kirchlichen Sichtweise nicht als Mitglieder gelten. Ebenfalls vom Staat geliefert wird die Familienstandsangabe "verheiratet" oder "nicht verheiratet". Auch diese Angabe kann von der kirchlichen Sichtweise abweichen, wie wir alle wissen. Man könnte das durch lückenlose Einbindung der Kirchenbuchdaten und deren Auswertung umgehen, aber ich zweifle etwas daran, dass das wirklich geschieht. Damit wäre jemand im Gemeindemitgliederverzeichnis, das ja für die konkrete tagtägliche Arbeit gedacht ist, verheiratet, wenn er standesamtlich getraut ist, nicht wenn er kirchlich getraut ist. D.h. die enge Verflechtung mit dem Staat führt dazu, dass in der praktischen Arbeit die eigene Position zugunsten der allgemeingesellschaftlichen verwischt wird. Nicht dass mich das nicht klammheimlich freuen würde, aber ist es wirklich im Sinne der Kirche? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 ...die Gebräuche in den Pfarrbüros ... (dass da z.T. Ehrenamtliche mitmischten, ist mir seinerzeit säuerlich aufgestoßen) Warum? Ich frage, weil ich ähnliches neulich im RL gehört habe und mich wunderte. Ich denke: Wer an die Daten kommt, muß sie halt als Dienstgeheimnis wahren - egal, ob der Dienst bezahlt oder ehrenamtlich ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 ... Damit wäre jemand im Gemeindemitgliederverzeichnis, das ja für die konkrete tagtägliche Arbeit gedacht ist, verheiratet, wenn er standesamtlich getraut ist, nicht wenn er kirchlich getraut ist. D.h. die enge Verflechtung mit dem Staat führt dazu, dass in der praktischen Arbeit die eigene Position zugunsten der allgemeingesellschaftlichen verwischt wird. Nicht dass mich das nicht klammheimlich freuen würde, aber ist es wirklich im Sinne der Kirche? Kommt drauf an, was sie damit macht. Die Kirche wird wohl ihr eigenes Ehestandsregister führen (indem die kirchlichen Eheschließungen in die entsprechenden Taufregister eingetragen werden). Der Zivilstand dürfte nur am Rande interessieren: Wenn A und C kirchlich heiraten wollen, im staatlichen Register aber steht, daß A mit B verheiratet ist, dürfte es Fragen geben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 (bearbeitet) ...die Gebräuche in den Pfarrbüros ... (dass da z.T. Ehrenamtliche mitmischten, ist mir seinerzeit säuerlich aufgestoßen) Warum? Ich frage, weil ich ähnliches neulich im RL gehört habe und mich wunderte. Ich denke: Wer an die Daten kommt, muß sie halt als Dienstgeheimnis wahren - egal, ob der Dienst bezahlt oder ehrenamtlich ist. Wenn das alles ist: "das Dienstgeheimnis wahren"? Was für ein "Dienstverhältnis" liegt da vor? Ich denk mir halt, die Verantwortung einer Pfarrsekretärin ist kaum geringer als die Verantwortung anderer Sekretärinnen in manchen sozialen Bereichen. Und ich sehe da höchst ungerne Ehrenamtliche. Wer sucht die nach welchen Kriterien aus? Qualifikation? Persönliche Sympathien und gute Connections (Pfarrer, Kirchengemeinderäte usw.) In anderen Bereichen wäre die Beschäftigung Ehrenamtlicher in sensiblen Bereichen schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Aber bei der Kirche sieht man das anscheinend lockerer ... meinetwegen, ich habe das eben irritiert zur Kenntnis genommen und würde mich, wäre ich persönlich betroffen, entsprechend reserviert verhalten. bearbeitet 7. Februar 2012 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Wenn das alles ist: "das Dienstgeheimnis wahren"? Was für ein "Dienstverhältnis" liegt da vor? Ich denk mir halt, die Verantwortung einer Pfarrsekretärin ist kaum geringer als die Verantwortung anderer Sekretärinnen in manchen sozialen Bereichen. Und ich sehe da höchst ungerne Ehrenamtliche. Wer sucht die nach welchen Kriterien aus? Qualifikation? Persönliche Sympathien und gute Connections (Pfarrer, Kirchengemeinderäte usw.) In anderen Bereichen wäre die Beschäftigung Ehrenamtlicher in sensiblen Bereichen schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Aber bei der Kirche sieht man das anscheinend lockerer ... meinetwegen, ich habe das eben irritiert zur Kenntnis genommen und würde mich, wäre ich persönlich betroffen, entsprechend reserviert verhalten. Für einen Dienst im Pfarr- oder Gemeindesekretariat kommt sicher nicht jeder in Frage, und auch kein kurzzeitiger Einsatz. Dazu ist die Materie wohl zu kompliziert. Bis man sich da mal eingearbeitet hat... Aber was spricht dagegen, daß Frau X., die bislang als Sekretärin bei Firma X oder Behörte Z gearbeitet hat, nach ihrer Pensionierung ein Kirchenbüro übernimmt? Und zwar verbindlich, also in abzusprechendem Umfang und mit entsprechender Verantwortung. Kann man ja auch vertraglich regeln, auch wenn es für 'Gotteslohn' geschieht. Damit sollte auch die Haftungsrechtliche Seite zu klären sein. Was wäre eine üble Konsequenz bei Fehlhandlungen? Die Entlassung. Bei bezahlten Kräften wäre das mit einem Einkommensverlust verbunden - bei ehrenamtlichen ein heftiger Dämpfer fürs Ego. Ich weiß nicht, was schlimmer ist. Natürlich kann es dabei nur um 'zusätzliche' Aufgaben gehen. Für die normalen pfarrlichen Aufgaben (Taufbuch führen etc.) die vorgeschrieben sind müssen natürlich auch die nötigen Finanzmittel bereit stehen. Da darf Kirche nicht zum 'Ausbeuter' werden! Aber so als Ansprechpunkt an Nebenorten? Eine 'ad hoc' Beauftragung kann es natürlich nicht geben: "Hallo Frau Meier, wie gut daß ich sie treffe. Den Blumenschmuck in der Kirche haben sie heuer mal wieder super hinbekommen! Ach, haben sie einen Moment Zeit? Im Gemeindebüro muss dringend die Kollekte abgerechnet werden, können sie das nicht mal eben machen?" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 (bearbeitet) Aber was spricht dagegen, daß Frau X., die bislang als Sekretärin bei Firma X oder Behörte Z gearbeitet hat, nach ihrer Pensionierung ein Kirchenbüro übernimmt? Und zwar verbindlich, also in abzusprechendem Umfang und mit entsprechender Verantwortung. Kann man ja auch vertraglich regeln, auch wenn es für 'Gotteslohn' geschieht. Für Gotteslohn? Was soll das denn? Es ist völlig wurscht, wie alt die Pfarrsekretärin ist, aber sie hat im Rahmen eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses mit allem Drum und Dran beschäftigt zu werden. Ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis kann auch eine pensionierte Sekretärin eingehen, wenn sie über 65 ist, wird ihr nicht mal was von der Rente abgezogen. Die Ordinariate weisen für die Pfarrsekretariate ja Stellen aus, in kleinen Pfarreien auch Teilzeitstellen. Wofür möchtest Du die eingesparten Personalmittel denn verbraten? *kopfschüttel* bearbeitet 9. Februar 2012 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 (bearbeitet) Natürlich kann es dabei nur um 'zusätzliche' Aufgaben gehen. Für die normalen pfarrlichen Aufgaben (Taufbuch führen etc.) die vorgeschrieben sind müssen natürlich auch die nötigen Finanzmittel bereit stehen. Da darf Kirche nicht zum 'Ausbeuter' werden! Aber so als Ansprechpunkt an Nebenorten? Sorry, ich habe Dein Posting heute nacht nicht aufmerksam genug gelesen und kapiere erst jetzt, worauf Du hinauswolltest: auf einen Mini-Job an Nebenort XY, an dem das Pfarrbüro einmal wöchentlich für 3 Stunden geöffnet ist. Dazu nochmal: weswegen soll die Bürokraft dort "um Gotteslohn" arbeiten? Wenn sie einen Minijob von 5 Stunden wöchentlich hat, wird sie eben für diese 5 Stunden bezahlt! Ich mache meinen Rentnerjob ja auch nicht umsonst! Soweit ich das beurteilen kann, ist mir das aber keineswegs sympathisch, denn wie kommt die gute Frau X. an den Job? Indem sie irgendeinen Platzhirsch der Kirchengemeinde gut kennt. Und schon wird gemauschelt. Ich kenne einen Pfarrer, der eine Seelsorgeeinheit mit 7 Gemeinden am Hals hat. Der hat das Gemauschel auf den Käffern unter anderem damit abgestellt, dass er nach und nach die für die einzelnen Käffer bewilligten Sekretärinnenstunden eingesammelt und gebündelt hat. Jetzt hat er im zentralen Pfarrbüro drei gut eingearbeitete Sekretärinnen sitzen, von denen die Büroöffnungszeiten auf den Käffern mit wahrgenommen werden (es fährt halt für den halben Tag jeweils eine der Sekretärinnen dorthin), und zugleich ist die Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Damen untereinander zuverlässig sichergestellt. Ausserdem mauschelt Mesnerin aus Kaff A nicht mehr mit der 5-Stunden-Sekretärin aus Kaff A und der 2. PGR-Vorsitzende von Kaff A nicht mehr mit der 5-Stunden-Sekretärin aus Kaff B herum. bearbeitet 9. Februar 2012 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Natürlich kann es dabei nur um 'zusätzliche' Aufgaben gehen. Für die normalen pfarrlichen Aufgaben (Taufbuch führen etc.) die vorgeschrieben sind müssen natürlich auch die nötigen Finanzmittel bereit stehen. Da darf Kirche nicht zum 'Ausbeuter' werden! Aber so als Ansprechpunkt an Nebenorten? Sorry, ich habe Dein Posting heute nacht nicht aufmerksam genug gelesen und kapiere erst jetzt, worauf Du hinauswolltest: auf einen Mini-Job an Nebenort XY, an dem das Pfarrbüro einmal wöchentlich für 3 Stunden geöffnet ist. Dazu nochmal: weswegen soll die Bürokraft dort "um Gotteslohn" arbeiten? Wenn sie einen Minijob von 5 Stunden wöchentlich hat, wird sie eben für diese 5 Stunden bezahlt! Ich mache meinen Rentnerjob ja auch nicht umsonst! Soweit ich das beurteilen kann, ist mir das aber keineswegs sympathisch, denn wie kommt die gute Frau X. an den Job? Indem sie irgendeinen Platzhirsch der Kirchengemeinde gut kennt. Und schon wird gemauschelt. Ich kenne einen Pfarrer, der eine Seelsorgeeinheit mit 7 Gemeinden am Hals hat. Der hat das Gemauschel auf den Käffern unter anderem damit abgestellt, dass er nach und nach die für die einzelnen Käffer bewilligten Sekretärinnenstunden eingesammelt und gebündelt hat. Jetzt hat er im zentralen Pfarrbüro drei gut eingearbeitete Sekretärinnen sitzen, von denen die Büroöffnungszeiten auf den Käffern mit wahrgenommen werden (es fährt halt für den halben Tag jeweils eine der Sekretärinnen dorthin), und zugleich ist die Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Damen untereinander zuverlässig sichergestellt. Ausserdem mauschelt Mesnerin aus Kaff A nicht mehr mit der 5-Stunden-Sekretärin aus Kaff A und der 2. PGR-Vorsitzende von Kaff A nicht mehr mit der 5-Stunden-Sekretärin aus Kaff B herum. Klingt nach einer hervorragenden Lösung. Es wird ja immer gerufen: "Kirche muß vor Ort erreichbar sein". Wenn man diese Erreichbarkeit nicht wie in deinem Beispiel machen kann, dann bleiben dafür nur noch Ehrenamtliche. Ob man das dann über ein Kirchencafé, eine katholische Bücherei oder ein Kontaktbüro vor Ort erreicht ist erst mal zweitrangig. Ich bin mir nicht mal sicher, ob so ein örtliches Büro so sinnvoll ist. Mir ist ein (auch telefonisch) verlässlich erreichbares zentrales Pfarrbüro lieber als drei Stunden pro Woche in fußläufiger Entfernung. Ansonsten: Bezahlte Stellen sollten entsprechend ausgeschrieben werden (schon alleine zur Verhinderung der Mauschelei). Bei ehrenamtlichen Aufgaben wäre das auch optimal, wird aber vermutlich nicht funktionieren. Das läuft wohl in allen Bereichen eher über die persönliche Ansprache aus dem Pastoralteam. (Ich stelle mir gerade vor: Öffentliche Ausschreibung für Erstkommunionkathecheten... Schlecht wäre das sicher nicht, wenn es denn funktionieren würde.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 9. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2012 Ansonsten: Bezahlte Stellen sollten entsprechend ausgeschrieben werden (schon alleine zur Verhinderung der Mauschelei). Bei ehrenamtlichen Aufgaben wäre das auch optimal, wird aber vermutlich nicht funktionieren. Das läuft wohl in allen Bereichen eher über die persönliche Ansprache aus dem Pastoralteam. (Ich stelle mir gerade vor: Öffentliche Ausschreibung für Erstkommunionkathecheten... Schlecht wäre das sicher nicht, wenn es denn funktionieren würde.) Selbstverständlich haben Planstellen ausgeschrieben zu werden. Das Ehrenamtlichengewurschtel der Pfarreien ist mir höchst einerlei. Für den Fall dass ich mal auf einem Pfarrbüro was "amtliches" zu erledigen hätte, möchte ich jedoch in Funktionen mit "amtlichen" Befugnissen keine Ehren-Amtlichen sehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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