Flo77 Geschrieben 28. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2012 Hallo Zusammen, vor einer Zeit wurde hier in einem Nebensatz erwähnt, daß es mal eine Strömung gab, die unter "Kirche" ausschließlich den Klerus verstand. Kann mir jemand ein paar Suchbegriffe geben, um da ein wenig tiefer einsteigen zu können? (+Konrad von Augsburg scheint sich dieser Theorie ja nicht gänzlich zu versagen...) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 28. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2012 Hallo Flo, m.W. kann man dazu im CIC von 1918 fündig werden. Aber vielleicht weiß Chryso noch etwas dazu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 28. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2012 Im CIC 1983 wird man da nichts finden, aber im CIC 1917 so einiges. Von Mörsdorf (meine ich) stammt die Zusammenfassung, der CIC/1917 würde nur die Kleriker als Vollgenossen der Kirche betrachten, die Laien jedoch als Schutzgenossen. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass man die Rechte der Laien ausschließlich aus den Pflichten der Kleriker erschließen konnte. Der Codex von 1983 hingegen betrachtet zunächst die Gläubigen, dann die Rechte der Laien und dann die Rechte der Kleriker und folgt darin dem Aufbau von Lumen Gentium. Eine Literaturrecherche würde ich daher bei der Genese von LG anfangen - sofern zugänglich lohnt ein Blick entweder in den neuen Kommentar zu den Kozilstexten von Herder, oder aber in den Kommentar, der an der 2. Auflage des LThK dran hängt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Februar 2012 Autor Melden Share Geschrieben 28. Februar 2012 Also war diese Idee schon mal Grundlage der Verfassung der Kirche? Mich hätte interessiert, wie alt diese Idee eigentlich ist. (Und gilt der CIC 1917 noch für die Pfarreien und Gemeinschaften des außerordentlichen Ritus?) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 28. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2012 Also war diese Idee schon mal Grundlage der Verfassung der Kirche? Mich hätte interessiert, wie alt diese Idee eigentlich ist. (Und gilt der CIC 1917 noch für die Pfarreien und Gemeinschaften des außerordentlichen Ritus?) Der CIC 1917 ist derogiert, da gibt es immerhin was zu. Ob das direkt die Idee war, das weiß ich nicht - es war im Gesetz aber so angelegt. Nur weiß der Gesetzgeber nicht immer, was er so verfasst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 29. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 29. Februar 2012 Ich hab ein wenig in meinen Vorlesungsunterlagen gestöbert ....vielleicht ist da was zweckdienliches dabei: 1. Die programmatische Leitperspektive von Lumen Gentium besteht in einem Wandel von einer hierarchischen Kirchenkonzeption, die nach dem Konzil in Trient in gegenreformatorischer Absicht entwickelt worden war, zur Bestimmung zur Kirche als Volk Gottes. 2. Am Konzil von Trient die Kirche in der Definition von Kardinal Bellarmin wie folgt definiert: „Die Kirche ist eine Vereinigung von Menschen, die durch das Bekenntnis desselben christlichen Glaubensund die Teilhabe an denselben Sakramenten zusammengebracht ist, unter der Leitung der rechtmäßigen Hirten und insbesondere des einen Stellvertreters Christi, des römischen Bischofs. Sie ist so sichtbar und greifbar wie die römische Volksversammlung, das Königreich Frankreich oder die Republik Venedig ist.“ (Kardinal Robert Bellarmin) 3. Demgegenüber definiert LG die Kirche als Mysterium und Sakrament.... "das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit." 4. Der erste Entwurf von 1962, der unter Federführung von Sebastian Tromp SJ, dem Hauptverfasser der Enzyklika Mystici corporis (1943), erarbeitet worden war, umfasste 123 Seiten und wurde in der Konzislaula scharf kritisiert. Die Hauptpunkte der Kritik waren: - Dem Entwurf fehlt die logische Schlüssigkeit (Kardinal Montini). - Die Kirche wird nach einem Votum des Straßburger Bischofs Elchinger zu wenig in neuen Perspektiven dargestellt: zu wenig communio, zu viel societas; zuviel Papst, zu wenig die mit dem Papst vereinten Bischöfe; zuviel der einzelne Bischof, zu wenig die Gemeinschaft der Bischöfe; zu wenig Volk Gottes, zu viel Hierarchie; zu wenig das ökumenisch Verbindende, zu stark das Trennende; zu wenig Außenblick, zu viel Binnenbeschreibung. - Der Entwurf spricht eine juridische Sprache und identifiziert die römisch-katholische Kirche mit der einen Kirche Jesu Christi, die im Glaubensbekenntnis bekannt wird. Die heilsgeschichtliche und eschatologische Dimension der Kirche bleibt, wie Kölner Kardinal Frings anmerkt, ausgeblendet. - Bischof de Smedt bemängelt den Triumphalismus, Juridismus und Klerikalismus des Entwurfs, er sei der heutigen Zeit nicht mehr angemessen. - Die mit Rom unierten Ostkirchen bemängeln die starke Betonung des päpstlichen Primats. Die mit Rom unierten Ostkirchen treten so erstmals als Größen mit eigenem theologischen Gewicht vor die Weltöffentlichkeit. - Es fehlt der Gedanke der demütigen, der armen, der leidenden Kirche! Dies bringen die Bischöfe aus dem Ostblock, aber auch Kardinal Lercaro ein. Aus dieser Vorgeschichte erklärt sich wohl die starke Betonung des Volk Gottes Begriffs. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts