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Erwachsenentaufe


laviejolie

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im Wechsel gegen die Zweige vom Vorjahr

Die Zweige vom Vorjahr werden bei uns am Aschermittwoch vor dem Gottesdienst verbrannt, das ergibt dann die benötigte Asche.

 

Ja, in der Kirche, aber privat? Ich zerbrösele alte Palm"büschchen" und Kräuterbuschen von Mariae Himmelfahrt immer über dem Balkonkasten.

 

Bei uns bringen die Leute ihre alten Buchszweige mit zum Osterfeuer und verbrennen sie darin.

 

Frohe Ostern euch allen!

XPICTOC ANECTH

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Der taufende Priester muss, soweit mir bekannt ist, die Erlaubnis zum Firmen sowieso beim Ortsbischof einholen.

Er muss in dem Fall die Erlaubnis zum Taufen einholen. Bekommt er die, dann hat er laut can. 883 Nr. 2 CIC die Firmbefugnis automatisch. Gerade wegen dieser Automatik fragte ich mich, ob Taufe, Kommunion und Firmung in einem einzigen Gottesdienst nicht sozusagen das Sollprogramm ist, von dem nur aus wichtigen Gründen abgewichen wird. Aber ich vermutete bereits, dass es so ist, wie du und Gouvi es dargestellt haben.

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Der taufende Priester muss, soweit mir bekannt ist, die Erlaubnis zum Firmen sowieso beim Ortsbischof einholen.

Er muss in dem Fall die Erlaubnis zum Taufen einholen. Bekommt er die, dann hat er laut can. 883 Nr. 2 CIC die Firmbefugnis automatisch. Gerade wegen dieser Automatik fragte ich mich, ob Taufe, Kommunion und Firmung in einem einzigen Gottesdienst nicht sozusagen das Sollprogramm ist, von dem nur aus wichtigen Gründen abgewichen wird. Aber ich vermutete bereits, dass es so ist, wie du und Gouvi es dargestellt haben.

 

Er muss die Erlaubnis nicht einmal erhalten - im Fall einer Erwachsenentaufe muss der Pfarrer (!) dem Bischof die Taufe antragen, wenn er aber mit oder ohne Erlaubnis selbst tauft, dann hat er von Rechts wegen die nicht delegierbare Firmvollmacht. In einem solchen Fall soll also in einem Rutsch getauft und gefirmt werden und danach die Eucharistie empfangen. Das ist der ursprüngliche Aufnahmeritus der Kirche, alles andere sind neuere Entwicklungen.

 

Zu fragen ist eher, ab wann denn der Täufling als dem Kindesalter entwachsen gilt - can. 97 §2 CIC legt zumindest sehr nahe, dass das mit 7 der Fall ist. Wir hatten nun in unserer Osternacht die Taufe eines Erstkommunionkindes, Eva ist älter als 7. De iure hätte der Pfarrer nach meiner Interpretation firmen dürfen, aber ich hielt und halte es für richtig, dies nicht vor dem lokal üblichen Firmalter zu tun.

 

Am Rande angemerkt: Ich habe immerhin die Pfarrei erfolgreich davon abhalten können, Eva vor 4 Wochen zur Erstbeichte zu schicken......

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Der taufende Priester muss, soweit mir bekannt ist, die Erlaubnis zum Firmen sowieso beim Ortsbischof einholen.

Er muss in dem Fall die Erlaubnis zum Taufen einholen. Bekommt er die, dann hat er laut can. 883 Nr. 2 CIC die Firmbefugnis automatisch. Gerade wegen dieser Automatik fragte ich mich, ob Taufe, Kommunion und Firmung in einem einzigen Gottesdienst nicht sozusagen das Sollprogramm ist, von dem nur aus wichtigen Gründen abgewichen wird. Aber ich vermutete bereits, dass es so ist, wie du und Gouvi es dargestellt haben.

 

Er muss die Erlaubnis nicht einmal erhalten - im Fall einer Erwachsenentaufe muss der Pfarrer (!) dem Bischof die Taufe antragen, wenn er aber mit oder ohne Erlaubnis selbst tauft, dann hat er von Rechts wegen die nicht delegierbare Firmvollmacht. In einem solchen Fall soll also in einem Rutsch getauft und gefirmt werden und danach die Eucharistie empfangen. Das ist der ursprüngliche Aufnahmeritus der Kirche, alles andere sind neuere Entwicklungen.

 

Zu fragen ist eher, ab wann denn der Täufling als dem Kindesalter entwachsen gilt - can. 97 §2 CIC legt zumindest sehr nahe, dass das mit 7 der Fall ist. Wir hatten nun in unserer Osternacht die Taufe eines Erstkommunionkindes, Eva ist älter als 7. De iure hätte der Pfarrer nach meiner Interpretation firmen dürfen, aber ich hielt und halte es für richtig, dies nicht vor dem lokal üblichen Firmalter zu tun.

 

Am Rande angemerkt: Ich habe immerhin die Pfarrei erfolgreich davon abhalten können, Eva vor 4 Wochen zur Erstbeichte zu schicken......

:daumenhoch:

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Am Rande angemerkt: Ich habe immerhin die Pfarrei erfolgreich davon abhalten können, Eva vor 4 Wochen zur Erstbeichte zu schicken......
Wer kommt auf so eine schwachsinnige Idee??? Verfluchte Automatismen...
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Der taufende Priester muss, soweit mir bekannt ist, die Erlaubnis zum Firmen sowieso beim Ortsbischof einholen.

Er muss in dem Fall die Erlaubnis zum Taufen einholen. Bekommt er die, dann hat er laut can. 883 Nr. 2 CIC die Firmbefugnis automatisch. Gerade wegen dieser Automatik fragte ich mich, ob Taufe, Kommunion und Firmung in einem einzigen Gottesdienst nicht sozusagen das Sollprogramm ist, von dem nur aus wichtigen Gründen abgewichen wird. Aber ich vermutete bereits, dass es so ist, wie du und Gouvi es dargestellt haben.

 

Er muss die Erlaubnis nicht einmal erhalten - im Fall einer Erwachsenentaufe muss der Pfarrer (!) dem Bischof die Taufe antragen, wenn er aber mit oder ohne Erlaubnis selbst tauft, dann hat er von Rechts wegen die nicht delegierbare Firmvollmacht. In einem solchen Fall soll also in einem Rutsch getauft und gefirmt werden und danach die Eucharistie empfangen. Das ist der ursprüngliche Aufnahmeritus der Kirche, alles andere sind neuere Entwicklungen.

 

Zu fragen ist eher, ab wann denn der Täufling als dem Kindesalter entwachsen gilt - can. 97 §2 CIC legt zumindest sehr nahe, dass das mit 7 der Fall ist. Wir hatten nun in unserer Osternacht die Taufe eines Erstkommunionkindes, Eva ist älter als 7. De iure hätte der Pfarrer nach meiner Interpretation firmen dürfen, aber ich hielt und halte es für richtig, dies nicht vor dem lokal üblichen Firmalter zu tun.

 

Am Rande angemerkt: Ich habe immerhin die Pfarrei erfolgreich davon abhalten können, Eva vor 4 Wochen zur Erstbeichte zu schicken......

 

Naja, Erstbeichte reicht dann ja auch mit den anderen Kommunionkindern zusammen.

Ich kenne das bei nichtgetauften Kommunionkindern auch so, dass sie eben getauft werden- das Bekenntnis natürlich selbst sprechen- aber eben nicht gefirmt werden.

In der diesjährigen Osternacht wunderten mich halt die Firmungen ohne Taufe. Wir haben auch Firmjahr, da hätte ich mir den Zauber mit weißem Kleid etc gespart(ja, die hatten alle ein weißes Gewand über ihren Sachen) und wäre bei der normalen Firmung mitgegangen.

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Am Rande angemerkt: Ich habe immerhin die Pfarrei erfolgreich davon abhalten können, Eva vor 4 Wochen zur Erstbeichte zu schicken......

:wacko: , so theologisch unbeleckt kann man doch gar nicht sein, einen Katechumenen zur Beichte schicken zu wollen

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Er muss die Erlaubnis nicht einmal erhalten - im Fall einer Erwachsenentaufe muss der Pfarrer (!) dem Bischof die Taufe antragen, wenn er aber mit oder ohne Erlaubnis selbst tauft, dann hat er von Rechts wegen die nicht delegierbare Firmvollmacht. In einem solchen Fall soll also in einem Rutsch getauft und gefirmt werden und danach die Eucharistie empfangen. Das ist der ursprüngliche Aufnahmeritus der Kirche, alles andere sind neuere Entwicklungen.

 

Ich habe dieses Jahr die Osternacht in einer großen Innenstadtgemeinde mit überpfarreilicher Ausstrahlung mitgefeiert und dort zum ersten Mal eine Erwachsenentaufe miterlebt.

Getauft hat in dem Fall der konzelebrierende Pater, der die Katechumenen auf die Taufe vorbereitet hatte, die anschließende Firmung spendete der als Hauptzelebrant fungierende Pfarrer der Gemeinde.

 

Und was Evas Erstbeichte angeht: :facepalm:

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Und was Evas Erstbeichte angeht: :facepalm:

Ach, jetzt habt euch nicht so. Flo wird schon Recht haben, ein Automatismus halt.

 

Interessanter finde ich die Frage, ob sie nur dahin sollte oder eher wollte. In letzterem Fall hätte es ja doch Sinn ergeben, sie hingehen zu lassen, es muss schließlich nicht gleich sakramental sein. Sie bekennt ihre Sünden und am Ende sagt der Priester statt der Absolution: "Und denk dran, ich sprech dich nur deswegen jetzt nicht von deinen Sünden frei, weil das dann mit der Taufe automatisch kommt. Gottes Segen sei mit dir, mein Kind."

 

Wär übrigens auch eine Lösung gewesen, falls tatsächlich nur die Pfarrsekretärin geschlampt hatte und das Kind zum Beichttermin plötzlich vor dem nichtsahnenden Priester gesessen hätte.

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Wir hatten nun in unserer Osternacht die Taufe eines Erstkommunionkindes, Eva ist älter als 7. De iure hätte der Pfarrer nach meiner Interpretation firmen dürfen, aber ich hielt und halte es für richtig, dies nicht vor dem lokal üblichen Firmalter zu tun.

 

Am Rande angemerkt: Ich habe immerhin die Pfarrei erfolgreich davon abhalten können, Eva vor 4 Wochen zur Erstbeichte zu schicken......

Naja, Erstbeichte reicht dann ja auch mit den anderen Kommunionkindern zusammen.
Ich nehme an, daß die Erstbeichte der übrigen Erstkommunikanten vor 4 Wochen stattfindet (und man somit ein ungetauftes Kind zur EB nötigen wollte) und die Erstkommunion binnen der nächten 6 Wochen.

 

Bei einem 7jührigen Kind ist wohl kaum davon auszugehen, daß es in dieser Zeitspanne noch Vater und Mutter erschlägt oder sonst eine Todsünde begeht.

 

Natürlich wird es interessant und ungewohnt für den betreffenden Katecheten sein, nach so frischer Taufe und EK zur Erstbeichte hinzuführen, aber das tut die Orthodoxie seit Jahrtausenden...

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Am Rande angemerkt: Ich habe immerhin die Pfarrei erfolgreich davon abhalten können, Eva vor 4 Wochen zur Erstbeichte zu schicken......

:wacko: , so theologisch unbeleckt kann man doch gar nicht sein, einen Katechumenen zur Beichte schicken zu wollen

 

War man ja auch nicht - die Kinder werden gemeinsam auf die Beichte vorbereitet, und es gibt dann so eine Art von Gruppentermin, wie sie einzeln zum Pfarrer gehen. Und da wäre Eva halt ganz platt mitgeschwommen, ich habe darauf verwiesen, dass sich Beichte nicht anböte, und dem ist man gefolgt.

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