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Priester im Universitätsdienst


Flo77

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smile, es kann so vieles sein, sie könnte noch virgo intacta sein, sie könnte witwe sein, sie könnte gottgeweihte jungfrau sein....

 

viel spaß beim vermuten.

 

 

In der guten alten Zeit - so ums Tridentinum herum - gab es genau zwei Möglichkeiten: entweder der Bischof hatte selbst Absichten auf die Dame oder das Schmiergeld war zu niedrig.

 

Es ist doch ein Elend mit der Aufklärung.

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Wenn er, ohne die Laisierung abzuwarten, heiraten will, dann hat der Bischof sogar einen formalen Grund, ihm das Nihil obstat zu entziehen.

 

Formell hat er das nicht. In den Konkordaten ist klar geregelt, dass das nihil obstat sich auf die Lehre bezieht, und auf nichts anderes. Entzug oder auch Verweigerung desselben aus anderen Gründen ist im Grunde Rechtsbruch, den die Länder allerdings tolerieren. Im vorliegenden Fall ist mir nun nicht klar, wie sich Zweifel an der Lehre begründen lassen, denn es geht hier lediglich um Fragen der Lebensweise. Das Land Bayern wird es nicht tun, aber sie könnten sich auf das Konkordat berufen und sich weigern, ihn zu versetzen. Ebenso könnte der Betroffene dasselbe tun.

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In der guten alten Zeit - so ums Tridentinum herum - gab es genau zwei Möglichkeiten: entweder der Bischof hatte selbst Absichten auf die Dame oder das Schmiergeld war zu niedrig.

 

Es ist doch ein Elend mit der Aufklärung.

Wer sagt Dir, daß hier nicht eins von beidem zutrifft?
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Ich muss mich korrigieren - "Lebenswandel" steht im bayerischen und im preussischen Konkordat mit drin als Grund der Beanstandung (hätte erst in die Gesetze schauen sollen).

 

OT: Was nicht geht (aber hingenommen wird) ist die Ablehnung eines Bewerbers, weil er nicht Priester ist.

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Wenn er, ohne die Laisierung abzuwarten, heiraten will, dann hat der Bischof sogar einen formalen Grund, ihm das Nihil obstat zu entziehen.

 

Formell hat er das nicht. In den Konkordaten ist klar geregelt, dass das nihil obstat sich auf die Lehre bezieht, und auf nichts anderes. Entzug oder auch Verweigerung desselben aus anderen Gründen ist im Grunde Rechtsbruch, den die Länder allerdings tolerieren. Im vorliegenden Fall ist mir nun nicht klar, wie sich Zweifel an der Lehre begründen lassen, denn es geht hier lediglich um Fragen der Lebensweise. Das Land Bayern wird es nicht tun, aber sie könnten sich auf das Konkordat berufen und sich weigern, ihn zu versetzen. Ebenso könnte der Betroffene dasselbe tun.

 

Es ist doch Usus, dass bei (werdenden) Professoren auf die Lebensweise geschaut wird. Ich dachte, dass würde mit c. 750 und c. 752 begründet. Liege ich falsch?

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Ich muss mich korrigieren - "Lebenswandel" steht im bayerischen und im preussischen Konkordat mit drin als Grund der Beanstandung (hätte erst in die Gesetze schauen sollen).

 

OT: Was nicht geht (aber hingenommen wird) ist die Ablehnung eines Bewerbers, weil er nicht Priester ist.

Bzw. ist das eine Frage der Formulierung (So wie man bei staatlichen Posten halt auch nicht in die Ablehnung schreibt "wegen falschen Parteibuchs ungeeignet", sondern formal korrekt argumentiert)

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Wenn er, ohne die Laisierung abzuwarten, heiraten will, dann hat der Bischof sogar einen formalen Grund, ihm das Nihil obstat zu entziehen.

 

Formell hat er das nicht. In den Konkordaten ist klar geregelt, dass das nihil obstat sich auf die Lehre bezieht, und auf nichts anderes. Entzug oder auch Verweigerung desselben aus anderen Gründen ist im Grunde Rechtsbruch, den die Länder allerdings tolerieren. Im vorliegenden Fall ist mir nun nicht klar, wie sich Zweifel an der Lehre begründen lassen, denn es geht hier lediglich um Fragen der Lebensweise. Das Land Bayern wird es nicht tun, aber sie könnten sich auf das Konkordat berufen und sich weigern, ihn zu versetzen. Ebenso könnte der Betroffene dasselbe tun.

 

Es ist doch Usus, dass bei (werdenden) Professoren auf die Lebensweise geschaut wird. Ich dachte, dass würde mit c. 750 und c. 752 begründet. Liege ich falsch?

 

Ich habe mich auch schon korrigiert - wobei cc. 750 und 752 nur den Bereich der Beanstandung der Lehre betrifft, nicht den Lebenswandel. Der ist jedoch in den Konkordaten als Ablehnungsgrund festgeschrieben und dürfte sich wohl an den Anforderungen an den Dienst von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern orientieren.

 

Dennoch darf man natürlich fragen, wo den genau der Ablehnungsgrund liegt - Arntz hat den Wunsch zu heiraten geäußert und einen Antrag auf Entbindung von den klerikalen Standespflichten gebeten. Das ist keine ehrenrührige Angelegenheit, es ist weder strafbar noch moralisch verwerfbar. Insofern halte ich die automatische Beanstandung für rechtlich grenzwertig.

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Ich habe mich auch schon korrigiert - wobei cc. 750 und 752 nur den Bereich der Beanstandung der Lehre betrifft, nicht den Lebenswandel. Der ist jedoch in den Konkordaten als Ablehnungsgrund festgeschrieben und dürfte sich wohl an den Anforderungen an den Dienst von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern orientieren.

 

Mal unabhängig von dem konkreten Fall: Beziehen sich cc. 750 und 752 wirklich nur auf die Lehre? Beide Canones klingen anders.

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Ich habe mich auch schon korrigiert - wobei cc. 750 und 752 nur den Bereich der Beanstandung der Lehre betrifft, nicht den Lebenswandel. Der ist jedoch in den Konkordaten als Ablehnungsgrund festgeschrieben und dürfte sich wohl an den Anforderungen an den Dienst von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern orientieren.

 

Mal unabhängig von dem konkreten Fall: Beziehen sich cc. 750 und 752 wirklich nur auf die Lehre? Beide Canones klingen anders.

 

Beide Canones behandeln nach meinem Eindruck Lehrfragen, sie legen fest, was zu glauben ist, und sie differenzieren dabei zwischen verschiedenen Stufen des geforderten Gehorsams bzw. des Grades der Zustimmung. Konkrete Folgen für das Leben werden hier nicht behandelt - vereinfacht gesagt: Die Frage, wie man zur Empfängnisregelung steht, wäre nach c. 752 zu prüfen, ob man verhützet oder nicht spielt hier keine Rolle.

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Ich habe mich auch schon korrigiert - wobei cc. 750 und 752 nur den Bereich der Beanstandung der Lehre betrifft, nicht den Lebenswandel. Der ist jedoch in den Konkordaten als Ablehnungsgrund festgeschrieben und dürfte sich wohl an den Anforderungen an den Dienst von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern orientieren.

 

Mal unabhängig von dem konkreten Fall: Beziehen sich cc. 750 und 752 wirklich nur auf die Lehre? Beide Canones klingen anders.

 

Beide Canones behandeln nach meinem Eindruck Lehrfragen, sie legen fest, was zu glauben ist, und sie differenzieren dabei zwischen verschiedenen Stufen des geforderten Gehorsams bzw. des Grades der Zustimmung. Konkrete Folgen für das Leben werden hier nicht behandelt - vereinfacht gesagt: Die Frage, wie man zur Empfängnisregelung steht, wäre nach c. 752 zu prüfen, ob man verhützet oder nicht spielt hier keine Rolle.

 

Und wie deutest Du dann den Teilsatz "die Gläubigen müssen also sorgsam meiden, was ihr [der Lehre] nicht entspricht"?

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Die Antwort wird aufwändiger, weil es nun um die Frage geht, wie denn ein Gesetz zu interpretieren ist: christifideles ergo devitare curent quae cum eadem non congruant. Adressaten sind eindeutig alle Gläubigen, die sorgen sollen, alles das zu meiden, was diesem nicht entspricht, wobei eadem sich eindeutig auf den vorhergehenden Satz bezieht, also auf alles das gelehrte, das eben nicht mit verpflichtendem Charakter verkündet wurde. Ganz präzise bezieht sich eadem auf doctrina, man hat alles das sorgsam zu meiden, was dieser im can. 752 erfassten Lehre widerspricht.

 

Eine Betrachtung der Systemtik des Codex zeigt schnell. dass der fragliche Canon im Buch III, also dem Verkündigungs- und Lehrrecht steht.

 

Die den cc. 750 und 752 entsprechende Strafnorm ist can. 1371 Nr. 1, der jedoch nur die hartnäckige (pertinax) Ablehnung einer vom can. 752 geschützen Lehre unter Strafe steht. Inhaltliches Zuwiderhandeln ist hier nicht erfasst.

 

Dies erscheint mir logisch: Es geht eben im 752 nur um die Frage der Lehre, nicht der Praxis. Man darf - um den Klassiker zum 752 anzuführen - nicht hartnäckig behaupten, Empfängnisregelung sei immer und überall erlaubt, man kann sich aber im konkreten Einzelfall anders verhalten als der Papst sich das idealtiter vorstellt.

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Die Antwort wird aufwändiger, weil es nun um die Frage geht, wie denn ein Gesetz zu interpretieren ist: christifideles ergo devitare curent quae cum eadem non congruant. Adressaten sind eindeutig alle Gläubigen, die sorgen sollen, alles das zu meiden, was diesem nicht entspricht, wobei eadem sich eindeutig auf den vorhergehenden Satz bezieht, also auf alles das gelehrte, das eben nicht mit verpflichtendem Charakter verkündet wurde. Ganz präzise bezieht sich eadem auf doctrina, man hat alles das sorgsam zu meiden, was dieser im can. 752 erfassten Lehre widerspricht.

 

Eine Betrachtung der Systemtik des Codex zeigt schnell. dass der fragliche Canon im Buch III, also dem Verkündigungs- und Lehrrecht steht.

 

Die den cc. 750 und 752 entsprechende Strafnorm ist can. 1371 Nr. 1, der jedoch nur die hartnäckige (pertinax) Ablehnung einer vom can. 752 geschützen Lehre unter Strafe steht. Inhaltliches Zuwiderhandeln ist hier nicht erfasst.

 

Dies erscheint mir logisch: Es geht eben im 752 nur um die Frage der Lehre, nicht der Praxis. Man darf - um den Klassiker zum 752 anzuführen - nicht hartnäckig behaupten, Empfängnisregelung sei immer und überall erlaubt, man kann sich aber im konkreten Einzelfall anders verhalten als der Papst sich das idealtiter vorstellt.

 

Danke für Deine Ausführungen. Da cc. 750 und 752 praktisch Bestandteil der professio fidei sind, war ich bislang davon ausgegangen, hier läge der Grund, weshalb bei Lehrstuhlberufungen auch auf den Lebenswandel geachtet wird. Man könnte schliesslich auch auf die Idee kommen, wer gegen Verhütung sei, müsse auch entsprechend handeln.

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Insofern halte ich die automatische Beanstandung für rechtlich grenzwertig.

Rechtlich. Aber wundern tut's dich doch wohl nicht, oder?

 

Die Sache ist doch viel einfacher: Wir fühlen uns durch jedes Laiisierungsbegehren gegen's Schienbein gepinkelt, also pinkeln wir zurück.

 

Parallele in der Grundordnung des kirchlichen Dienstes: Der ungetaufte Atheist im Kirchendienst verhält sich "loyal", wenn er nur bereit ist, "die [ihm] in einer kirchlichen Einrichtung zu übertragenden Aufgaben im Sinne der Kirche zu erfüllen".

 

Wer aber erst im Kirchendienst zum Atheisten wird und daraus die logische Konsequenz für seine Kirchenmitgliedschaft zieht (nämlich austritt), der ist per Definition eines "schwerwiegenden Loyalitätsverstoßes" schuldig. (Ich rede nicht von der Sanktion, bei der die Grundordnung - zumindest theoretisch - in der Tat einen gewissen Spielraum lässt, sondern von der unstimmigen Bewertung an sich.)

 

Dasselbe hier: Von vorneherein nicht Kleriker zu sein, ist kein Hindernis, aber aus dem exklusiven Club der Kleriker austreten zu wollen, wird persönlich übel genommen. Und deswegen gibt's halt einen auf die Schnauze.

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Ob Deine Analyse stimmt, liebe Wiebke, oder nicht, kann man nicht wissen. Aber ich könnte wetten, dass sehr viele auf denselben Gedanken gekommen sind, wie Du. Ist irgendwie naheliegend. Der praktische Effekt aus der ganzen Geschichte ist:

1. Der Bischof lässt einen leistungsfähigen Mann sausen. (Wie oft kann man sich das noch leisten?)

2. Der Bischof bringt die Kirche wieder in ein allzu bekanntes, geradezu selbstverständlich gewordenes und ungutes Muster hinein. "So isse nun mal, die katholische Kirche".

 

Ein paar Jahrzehntchen weiter wird man sich fragen, warum die katholischen Theologen so wenig leisten (und womöglich auch noch das Falsche) und in der Theologenschaft so ein böser, antibischöflicher Affekt herrscht. Und warum die Kirche in so einem schlechten Ruf steht.

 

Wahrscheinlich aber lässt sich beides hervorragend mit den bösen Medien erklären, dem Zeitgeist und dem allgemeinen Verfall der abendländischen Kultur. Oder dem elementaren Zerwürfnis des Seins. Prost.

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Der praktische Effekt aus der ganzen Geschichte ist:

1. Der Bischof lässt einen leistungsfähigen Mann sausen. (Wie oft kann man sich das noch leisten?)

2. Der Bischof bringt die Kirche wieder in ein allzu bekanntes, geradezu selbstverständlich gewordenes und ungutes Muster hinein. "So isse nun mal, die katholische Kirche".

 

Ein paar Jahrzehntchen weiter wird man sich fragen, warum die katholischen Theologen so wenig leisten (und womöglich auch noch das Falsche) und in der Theologenschaft so ein böser, antibischöflicher Affekt herrscht. Und warum die Kirche in so einem schlechten Ruf steht.

 

Wahrscheinlich aber lässt sich beides hervorragend mit den bösen Medien erklären, dem Zeitgeist und dem allgemeinen Verfall der abendländischen Kultur. Oder dem elementaren Zerwürfnis des Seins. Prost.

Sag mal, bilde ich mir das ein, oder wirst du immer bissiger und illusionsloser?

 

Wann wirfst du eigentlich den Bettel hin? Wenn Ratzinger's Nachfolger Ordinatio Sacerdotalis und die berüchtigten "Erwägungen" formvollendet zum unfehlbar verkündeten Dogma erhebt? Oder hoffst du noch, dich vorher in den wohlverdienten Ruhestand gerettet zu haben?

 

Bevor du völlig in Depression versinkst, bedenke bitte, dass die hier dich gerne aufnehmen, so wie die hier auch. Wer weiß, wenn's so weitergeht wie derzeit, sind möglicherweise sogar die hier noch eine erträglichere Alternative. Oder falls die Zweifel grundlegenderer Art werden, kommst du mit deinem Sprechertalent sogar hier unter.

 

Ich mein ja nur, gute Leute finden immer was...

 

Nee, Quatsch, ich träum ja bloß. Denn an dem Tag, an dem sich selbst Priester aus dem Staub machen, denen der Zölibat keine Bürde ist, weiß ich, dass der Laden endgültig geliefert ist.

:evil:

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...Oder falls die Zweifel grundlegenderer Art werden, kommst du mit deinem Sprechertalent sogar hier unter.

:lol:

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Nicht Depression. Das Bissige liegt mir mehr, als mir Illusionen zu machen oder den Bettel hinzuwerfen.

Vorfälle, wie der hier aktuell diskutierte, zeigen mir, dass sich die Kirche zumindest in Deutschland im freien Fall befindet. Und hierfür ist es ziemlich gleichgültig, ob ich mich in der katholischen, evangelischen, altkatholischen oder orthodoxen Kirche engagiere. Ich befürchte, dass es woanders auch nicht besser ist, nur eben anders. Die grundlegenden Probleme sind gemeinsam. Es menschelt überall.

Also trete ich für meine Überzeugung ein - unabhängig vom Ambiente. Ich habe mich daran gewöhnt, mich eben auf krummen Zeilen um eine grade Handschrift zu bemühen. Die geraden Zeilen halte ich sowieso für eine Illusion.

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