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Vatikan und Mandatssteuer


Albo

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Kurzum: setz Dich auf Deinen Hintern und rechne mal nach! Oder lass es sein und blöke weiterhin Unfug ...

Julius, nicht so aufgeregt! Du weißt. daß er Recht hat. Wenn die Bischöfe in BW nicht finanziert werden, anderswo schon. Die pseudo-kirchlichen Schulen kosten den Staat zwar nicht mehr, aber auch nicht weniger, und warum sollen die Kirchen (wesentlich die RKK) etwas kontrollieren dürfen, was sie nicht bezahlen? Dann schau in die Haushalte der Städte und Gemeinden. Hier ein paar Tausend, dort ein paar. Es ist Subventionierung der Kirchen, aus dem Geld auch der Konfessionslosen. Will dir nicht in den Kopf, daß die das leid sind?

 

Ich bin nicht aufgeregt, ich ärgere mich grundsätzlich über die ewig gleiche Milchmädchenrechnung, die von A&A-Seite bei diesem Thema aufgemacht zu werden pflegt. Und nein, er hat NICHT RECHT. Es geht mir hier nicht darum, dass irgendwer etwas kontrollierrt, was er nicht bezahlt, sondern um das Geblöke von Gallowglas, dass die Kirchensteuereinnahmen nur ein "Sahnehäubchen" darstellen würden. Und da kommt dann Aristippos daher und will mir erzählen ... bla,bla,bla. Du bist auch nicht besser, wenn Du behauptest, die kirchlichen Haushalte würden nicht offengelegt ... die meisten werden es. Und auf die Haushalte von Städten und Gemeinden musst DU mich nicht aufmerksam zu machen, die lese ich sei Jahrzehnten. Wenn die Genossen A&A es täten, würden sie nicht so dumm daherreden ..Immerhin hast Du aber schon eingeräumt, dss der Staat für die Bildungsplätze an kirchlichen Schulen nicht mehr bezahlt als er für die gleiche Zahl von Bildungsplätze an seinen öffentlichen Schulen bezahlen müsste, wenn die Schüler öffentliche Schulen besuchen würden. Im Gegenteil übrigens: er blecht pro Schüler an kirchlichen Schulen weniger als pro Schüler an öffentlichen Schulen ...

Und nein, es will mir das selbstwehleidige Geheul der Konfessionslosen nicht in den Kopf, es kann denen wurscht sein, auf welche Schulen ich meine Kinder schicke bzw. geschickt habe, meine Steuergelder wurden wie die Steuergelder von Katholiken und Protestanten auch für die Blagen von Konfessionslosen verbraten!

bearbeitet von Julius
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Ferner ist die Behauptung, "der Staat" bezahle den Unterhalt "eurer Bekenntnisschulen" zwar auf dem Papier nicht falsch, aber dennnoch Blödsinn. "Der Staat" bezahlt pro Schüler an Bekenntnisschulen nicht mehr als pro Schüler an Nicht-Bekenntnisschulen, und die Schulbildung hat er unterschiedslos für alle Schüler zu finanzieren - immerhin zahlen die Eltern, die ihre Kinder an Bekenntnisschulen unterrichten lassen, genauso Steuern wie diejenigen, die sie auf staatlichen Schulen bilden lassen. Oder forderst Du, dass steuerzahlende Katholiken und Protestanten für die Schulbildung ihrer Kinder doppelt blechen sollen?

 

Ich fordere, dass staatliche Schulen nicht an ein religiöses Bekenntnis gebunden sind. Wer kirchlich gebundene Schulen haben will, soll eine Privatschule gründen, dafür gibt's auch Zuschüsse. Du stellst die Dinge auf den Kopf, denn religiösen Eltern ist es unbenommen, ihre Kinder auf staatliche Schulen zu geben. Wenn sie eine religiöse Extrawurst haben wollen, sollen sie die sich besorgen. Das ist keine Staatsaufgabe mehr.

 

Mooment mal, ich fordere gar nichts. Hier in Baden-Württemberg sind staatliche Schulen nicht an ein Bekenntnis gebunden, und die Existenz sogenannter freier Schulen sowie deren Finanzierung ist mir bekannt. Du kannst Dich also, anstatt mir Forderungen zu unterstellen, die ich nicht erhoben habe, selber vom Kopf wieder auf die Füße stellen.Ich habe hier lediglich eine von Aristippos ins Spiel gebrachte Bezeichnung aufgegriffen - war vielleicht irreführend, ich glaube die staatlichen "Bekenntnisschulen" sind eine Spezialität von NRW. Da kannst Du meinetwegen fordern, was Du willst - unterm Strich ändert sich an dem, was ich ausgeführt habe, trotzdem nichts.

bearbeitet von Julius
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@Julius

So schreist du nur rum, wenn du auf dünnem Eis wanderst. Dabei muß ich dich nicht begleiten.

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@Julius

So schreist du nur rum, wenn du auf dünnem Eis wanderst. Dabei muß ich dich nicht begleiten.

 

Ach, DU hast Angst, dass Du einbrichst? Kann schon sein, dass Du die Eisdecke nicht einschätzen kannst, auf der ich wandle. :lol:

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Ach, DU hast Angst, dass Du einbrichst? Kann schon sein, dass Du die Eisdecke nicht einschätzen kannst, auf der ich wandle.

Ich habe mich einfach zu lange zu sehr über die Praxis hier in Niedersachsen aufgeregt und ich vermute, daß das in der Mehrzahl der Bundesländer nicht anders ist. Wenn das in deinem anders ist, freu dich.

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Hier ist es so, daß kirchliche wie andere private Schulen den Staat um 25 % weniger kosten als die eigenen. Die Differenz muß vom Schulträger bzw. über Elternbeiträge aufgefangen werden. Also eigentlich subventioniert die Kirche mit jeder eigenen Schule den Staat, weil sie ihm Kosten erspart.

... die sie dann über die Kirchensteuer wieder hereinholt? Und wo ist hier? Die "kirchlichen" Schulen, die ich kenne, werden zu 100% vom Staat bezahlt. Das Schulgeld, daß die Eltern zahlen, dient der sozialen Differenzierung (es gäbe dafür auch ein unfreundlicheres Wort).

 

Ich rede von Sachsen. Und Kirchensteuer zahlen bekanntlich nur Kirchenmitglieder. Trotzdem stehen kirchliche Schulen hier auch anderen offen. Die Kirche subventioniert mit ihren Schulen also den Staat.

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Hier ist es so, daß kirchliche wie andere private Schulen den Staat um 25 % weniger kosten als die eigenen. Die Differenz muß vom Schulträger bzw. über Elternbeiträge aufgefangen werden. Also eigentlich subventioniert die Kirche mit jeder eigenen Schule den Staat, weil sie ihm Kosten erspart.

... die sie dann über die Kirchensteuer wieder hereinholt? Und wo ist hier? Die "kirchlichen" Schulen, die ich kenne, werden zu 100% vom Staat bezahlt. Das Schulgeld, daß die Eltern zahlen, dient der sozialen Differenzierung (es gäbe dafür auch ein unfreundlicheres Wort).

 

In Baden-Württemberg beträgt der Kostendeckungsgrad der staatlichen Förderung für freie Schulen zur Zeit ganz knapp über 70 %, zugesagt waren von der neuen Landesregierung einmal 80 %, aber das wird dauern ... wenn überhaupt nochmal was draus wird.

bearbeitet von Julius
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Ich habe mich einfach zu lange zu sehr über die Praxis hier in Niedersachsen aufgeregt und ich vermute, daß das in der Mehrzahl der Bundesländer nicht anders ist. Wenn das in deinem anders ist, freu dich.

 

Ich vermute eher, dass es in der Mehrzahl der Bundesländer anders rum ist.In Schleswig-Holstein sind es derzeit 80 % (gerade nachgeschaut), in Thüringen wurden die Fördersätze von 85 auf 80 % abgesenkt (auch gerade nachgeschaut), in Brandenburg sind es immerhin 94 % ... und um noch mehr nachzuschlagen, habe ich jetzt keine Lust.

bearbeitet von Julius
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Ach, DU hast Angst, dass Du einbrichst? Kann schon sein, dass Du die Eisdecke nicht einschätzen kannst, auf der ich wandle.

Ich habe mich einfach zu lange zu sehr über die Praxis hier in Niedersachsen aufgeregt und ich vermute, daß das in der Mehrzahl der Bundesländer nicht anders ist. Wenn das in deinem anders ist, freu dich.

 

Erzähl doch bitte mal, worüber genau Du Dich aufregst. Oder stimmt es nicht, was hier nachzulesen ist: Der Staat zahlt 80 % der Betriebskosten ....

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Es kommt auch darauf an, was alles nicht im Haushaltsplan steht, weil es gar nicht erst bezahlt werden muss. Der Staat bezahlt euch eure Bischöfe, die Ausbildung eurer Kleriker, die Indoktrination eures Nachwuchses, den Unterhalt eurer Bekenntnisschulen, z.T. auch eure Kirchen. Wie meinst du, wäre das, wenn man das alles in den eigenen Haushaltsplan schreiben müsste?

 

Zunächst mal empfände ich es höflich, wenn Du mich hier nicht mit "Eure" anreden und stattdessen etwas mehr Mühe auf eine Antwort anstatt des bei diesem Thema üblichen Geblökes verwenden würdest.

Ruhig, Brauner, ruhig! :lol:

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Ruhig, Brauner, ruhig! :lol:

 

Ich hatte noch nie ein braunes Haar, nicht eines! Wenn, dann bitte Grauschimmel ... (d.h. es war von jeher vorherzusehen, dass sowas mal aus mir werden würde, liegt in der Familie).

Und nachdem mir heute nacht das KFZ-Kennzeichen von vor 1952 wieder eingefallen ist (FW ... für Französisch-Württemberg = Württemberg-Hohenzollern) fällt mir demnächst auch sicher wieder ein, wie das mit den "Bekenntnisschulen" hier gelaufen ist. :P Die wurden hier nämlich schon 1945 von den Franzosen eilends wieder angeschafft, nachdem Adolf sie ungefähr 10 Jahre vorher abgeschafft hatte. Ihre erneute Abschaffung ca. weitere 10 Jahre später habe ich selbst dann nicht mehr so genau mitgekriegt, denn ich hatte ziemlich rasch die Schulform (von der "Volksschule" auf's Gymnasium) gewechselt, die "Bekenntnisschule" blieb seinerzeit auf die "Volksschule" beschränkt. Es scheint so, dass ich die Bundesländer, in denen es noch öffentliche "Bekenntnisschulen" gibt, von einem (Nordrhein-Westfalen) auf zweie (+ Niedersachsen) erweitern muss ...

bearbeitet von Julius
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Ich rede von Sachsen. Und Kirchensteuer zahlen bekanntlich nur Kirchenmitglieder. Trotzdem stehen kirchliche Schulen hier auch anderen offen. Die Kirche subventioniert mit ihren Schulen also den Staat.

 

Das ist geradezu eine aberwitzige Interpretation der Sachlage: die Kirche betreibt Schulen, um ihre Ideologie den Kindern nahezubringen. Wenn sie dabei zu 70-80 % vom Staat subventioniert wird, ist das ein Entgegenkommen des Staates, nicht andersherum. Normalerweise gilt nämlich, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt. Dass die Kirche das allenfalls zu 30 % tun muss, als Hilfe des Staates zu verkaufen, ist von imponierender Dreistigkeit.

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Ich rede von Sachsen. Und Kirchensteuer zahlen bekanntlich nur Kirchenmitglieder. Trotzdem stehen kirchliche Schulen hier auch anderen offen. Die Kirche subventioniert mit ihren Schulen also den Staat.

 

Das ist geradezu eine aberwitzige Interpretation der Sachlage: die Kirche betreibt Schulen, um ihre Ideologie den Kindern nahezubringen. Wenn sie dabei zu 70-80 % vom Staat subventioniert wird, ist das ein Entgegenkommen des Staates, nicht andersherum. Normalerweise gilt nämlich, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt. Dass die Kirche das allenfalls zu 30 % tun muss, als Hilfe des Staates zu verkaufen, ist von imponierender Dreistigkeit.

 

Die baden-württembergische Landesverfassung sieht das anders: Die Zuschüsse zur Finanzierung freier Schulen sind keine Subventionen, sondern das Land ist gesetzlich zum finanziellen Ausgleich dafür verpflichtet, dass diese Schulen öffentliche Aufgaben erfüllen. Deswegen ist hier auch von "Ersatzschulen" die Rede. Sie führen zu staatlich anerkannten Abschlüssen, durch den Besuch einer Ersatzschule wird die gesetzliche Schulpflicht erfüllt. oder, noch deutlicher: durch den Besuch einer freien Schule wird der Besuch einer öffentlichen Schule ersetzt. Grundgelegt ist das übrigens nicht nur in der Landesverfassung sondern auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 7, Abs. 4 - Im übrigen pflegt hier nicht "die Kirche" gerannt zu kommen, um unbedingt eine freie Schule zu eröffnen. Die Initiative geht immer von Eltern vor Ort aus, die eine solche Schule für ihre Kinder wünschen und deswegen einen Verein gründen. "Die Kirche" in Gestalt des diözesanen/landeskirchlichen Schulwerks unterstützt diese Eltern bei der Realisierung.

bearbeitet von Julius
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Grundgelegt ist das übrigens nicht nur in der Landesverfassung sondern auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 7, Abs. 4

 

Nö. In Art. 7 IV GG ist das Recht, eine Privatschule zu gründen (und implizit, sein Kind dahinzuschicken), verbürgt. Dass der Staat diese Chose bezahlt, fordert das Grundgesetz nicht. Allerdings, und das war mir neu, enthält die baden-württembergische Landesverfassung in der Tat eine Finanzierungsverpflichtung für qualifizierte Privatschulen (Art. 14 II 3 LV-BW). In meiner Bewertung, dass die Verfassung BW die schlimmste aller Landesverfassungen ist, fühle ich mich bestätigt.

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Dass der Staat diese Chose bezahlt, fordert das Grundgesetz nicht.

 

DAS habe ich auch nicht behauptet, ich schrieb "grundgelegt" - es wird immerhin darauf hingewiesen, dass die Schulen der jeweiligen Landesgesetzgebung unterliegen. In Hessen wird die Finanzierung der Ersatzschulen in einem Ersatzschulfinanzierungsgesetz geregelt, entsprechende gesetzliche Regelungen wird es auch in anderen Bundesländern geben.

 

Im übrigen bleibe ich bei meiner Auffassung, dass der Staat, wenn er mir schon das Recht verbürgt,. meine Blagen zwecks Erfüllung der Schulpflicht auf eine Privatschule zu schicken, dann doch bitte für meine Blagen dieselben Mittel aufzuwenden hat, die er für die Blagen anderer Leute aufwendet, die öffentliche Schulen besuchen. Und ich plärre nicht mal lauthals herum, dass ich mich und meine Blagen benachteiligt fühle, weil er das nicht tut, obwohl ich nicht weniger Steuern bezahle (bzw. bezahlt habe) als die Eltern, die ihre Kinder auf öffentliche Schulen schicken. :-)

bearbeitet von Julius
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Im übrigen bleibe ich bei meiner Auffassung, dass der Staat, wenn er mir schon das Recht verbürgt,. meine Blagen zwecks Erfüllung der Schulpflicht auf eine Privatschule zu schicken, dann doch bitte für meine Blagen dieselben Mittel aufzuwenden hat, die er für die Blagen anderer Leute aufwendet, die öffentliche Schulen besuchen. Und ich plärre nicht mal lauthals herum, dass ich mich und meine Blagen benachteiligt fühle, weil er das nicht tut, obwohl ich nicht weniger Steuern bezahle (bzw. bezahlt habe) als die Eltern, die ihre Kinder auf öffentliche Schulen schicken. :-)

 

Aus einem Grundrecht ableiten zu wollen, dass der Staat auch die grundrechtliche Betätigung bezahlt, das ist eine sehr, sagen wir kirchliche Art zu argumentieren.

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Aus einem Grundrecht ableiten zu wollen, dass der Staat auch die grundrechtliche Betätigung bezahlt, das ist eine sehr, sagen wir kirchliche Art zu argumentieren.

 

Nö, das hat mit kirchlich und nicht kirchlich überhaupt nichts zu tun, das ist nur ganz praktisch aus der Tasche eines Steuerzahlers gedacht. Meinetwegen kann der Staat auch festlegen, dass ich für den Besuch einer Ersatzschule selber zu blechen habe, wenn ich meinen Nachwuchs dorthin schicke. Dann hat er mir aber bitteschön auch eine entsprechende Steuerentlastung zu gewähren. Oder sind meine Blagen ungleicher als die Blagen von Aristippos und/oder Marcellinus?

bearbeitet von Julius
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Aus einem Grundrecht ableiten zu wollen, dass der Staat auch die grundrechtliche Betätigung bezahlt, das ist eine sehr, sagen wir kirchliche Art zu argumentieren.

 

Nö, das hat mit kirchlich und nicht kirchlich überhaupt nichts zu tun, das ist nur ganz praktisch gedacht.

 

Eben. Und dieses Denken in Bahnen, die für einen sehr praktisch sind, ist, wenn es um das Auftun von öffentlichen Geldern geht, für mich eben sehr kirchlich.

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Eben. Und dieses Denken in Bahnen, die für einen sehr praktisch sind, ist, wenn es um das Auftun von öffentlichen Geldern geht, für mich eben sehr kirchlich.

 

Für DICH, meinetwegen. :lol:

Ich erlaube mir nur noch den bescheidenen Hinweis, dass ich nicht vom "Auftun öffentlicher Gelder" her, sondern aus der Perspektive eines schlichten Steuerzahlers denke, der seine Kinder gegenüber anderen Kindern in Sachen Bildung nicht benachteiligt sehen möchte, wenn er sie auf eine Ersatzschule schickt. Hab ich jetzt schon ein paarmal erzählt, dauert aber bei Dir anscheinend etwas länger, bis es ankommt. Deswegen ein noch etwas deutlicherer Versuch: Der Staat hat an meine Blagen nicht weniger öffentliche Gelder zu verschwenden als an Deine (sofern Du welche hast). Wenn er mir die Wahl lässt zwischen einer öffentlichen Schule und einer Ersatzschule, die ich aus welchen Gründen auch immer für geeigneter halte, will ich auch nicht kleinlich sein und wegen der 20 Prozent rumheulen, die ich zusätzlich zu den Steuern zu bezahlen habe, die er mir abknöpft. Hier pflegt das Geheule allerdings von denen angestimmt zu werden, die fälschlicherweise vermuten, sie würden durch die Existenz freier Schulen steuerlich zusätzlich belastet.

bearbeitet von Julius
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Hab ich jetzt schon ein paarmal erzählt, dauert aber bei Dir anscheinend etwas länger, bis es ankommt.

Octipedem excitare noli.

 

Deswegen ein noch etwas deutlicherer Versuch: Der Staat hat an meine Blagen nicht weniger öffentliche Gelder zu verschwenden als an Deine (sofern Du welche hast).Wenn er mir die Wahl lässt zwischen einer öffentlichen Schule und einer Ersatzschule, die ich aus welchen Gründen auch immer für geeigneter halte, will ich auch nicht kleinlich sein und wegen der 20 Prozent rumheulen, die ich zusätzlich zu den Steuern zu bezahlen habe, die er mir abknöpft. Hier pflegt das Geheule allerdings von denen angestimmt zu werden, die fälschlicherweise vermuten, sie würden durch die Existenz freier Schulen steuerlich zusätzlich belastet.

 

Und ich als Steuerzahler sehe es nicht ein, dass mit meinem Steuergeld religiöse Weltanschauungen vermittelt werden sollen. Ich hoffe, das ist deutlich genug für dich.

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Und ich als Steuerzahler sehe es nicht ein, dass mit meinem Steuergeld religiöse Weltanschauungen vermittelt werden sollen. Ich hoffe, das ist deutlich genug für dich.

 

Werden sie ja auch nicht. Die paar Stunden Religionsunterricht an einer Ersatzschule sind doch sicher in den 20 % drin, die der Staat den Schülern an Ersatzschulen abknausert und für die dann der gemeine Kirchensteuerzahler einsteht. :lol: (ja, ja, ich weiss, aber ich will auch mal wie ein Milchmädchen rechnen dürfen). Und im übrigen steht es doch sicher auch Dir frei, gegen Gesetze mobil zu machen, sofern Du betroffen bist und Dich in Deinen Rechten beschränkt fühlst. Da hast Du mit der Abschaffung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen erst mal genug zu tun ...

bearbeitet von Julius
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Aus einem Grundrecht ableiten zu wollen, dass der Staat auch die grundrechtliche Betätigung bezahlt, das ist eine sehr, sagen wir kirchliche Art zu argumentieren.

 

Nö, das hat mit kirchlich und nicht kirchlich überhaupt nichts zu tun, das ist nur ganz praktisch aus der Tasche eines Steuerzahlers gedacht. Meinetwegen kann der Staat auch festlegen, dass ich für den Besuch einer Ersatzschule selber zu blechen habe, wenn ich meinen Nachwuchs dorthin schicke. Dann hat er mir aber bitteschön auch eine entsprechende Steuerentlastung zu gewähren. Oder sind meine Blagen ungleicher als die Blagen von Aristippos und/oder Marcellinus?

Ja, und wenn der Staat (nicht kostendeckend) Freibäder betreibt, dann soll er mir doch bitte eine Steuererleichterung gewähren, wenn ich statt im staatlichen Freibad in meinem privaten Pool plansche, schließlich entlaste ich ja den Staat dadurch. Oder noch besser, er bezahlt einfach denselben Anteil an den Kosten meines Pools, den er den Freibädern zuschießt. Oder ist mein Geplansche etwa weniger wert als das der anderen?

 

Wenn der Staat Fernstraßen baut, aber ich stattdessen mit dem Flugzeug reise, soll der Staat mir das subventionieren, denn ich nutze ja seine Straßen nicht ab. Oder ist meine Reisefreiheit weniger wert, als die der anderen?

 

Du hast doch echt nicht mehr alle Latten im Zaun! :angry:

bearbeitet von Aristippos
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Du hast doch echt nicht mehr alle Latten im Zaun!

 

Dieses Kompliment ist im gegebenen Zusammenhang so saudämlich, dass es mich nicht im mindesten stört sondern bestenfalls erheitert. Und nicht alles, was so dahergehinkt kommt, ist ein Vergleich. Oder gibt es schon eine staatliche Freibadbesuchspflicht? Oder ein Gesetz, das meinen Kindern vorschreibt, das Schwimmen zu lernen? Bei uns ham se aus Finanznot übrigens den staatlichen Schulpool dicht gemacht ("Lehrschwimmbecken" hieß es) ... Die Kinder, die eine kirchliche Ersatzschule besuchen, benutzen seit jeher das städtische Hallenbad gegen Gebühr zu den für Schüler vorgesehenen Zeiten.

 

Es ist mir im übrigen nicht klar, weswegen Du Dich derart echauffierst, dass Du versuchst, beleidigend zu werden. Auch Dir steht es doch frei, Dich dafür einzusetzen, dass die bestehenden Gesetze, die private Schulen als Ersatzschulen zulassen, geändert oder ganz abgeschafft werden. Oder ist Dir das zu umständlich, dass Du stattdessen unqualifiziert in Internetforen rumplärren musst?

bearbeitet von Julius
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Da hast Du mit der Abschaffung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen erst mal genug zu tun ...

 

Ich wohne in Berlin ...

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Ach, DU hast Angst, dass Du einbrichst? Kann schon sein, dass Du die Eisdecke nicht einschätzen kannst, auf der ich wandle.

Ich habe mich einfach zu lange zu sehr über die Praxis hier in Niedersachsen aufgeregt und ich vermute, daß das in der Mehrzahl der Bundesländer nicht anders ist. Wenn das in deinem anders ist, freu dich.

 

Erzähl doch bitte mal, worüber genau Du Dich aufregst. Oder stimmt es nicht, was hier nachzulesen ist: Der Staat zahlt 80 % der Betriebskosten ....

Google mal nach "Konkordatsschulen Niedersachsen". Da werden zB 100% der Personalkosten gezahlt. Weiteres Stichwort ist "Drei-Religionen-Schule". Offizielle Zahlen dazu habe ich im Netz nicht gefunden, aber in der Presse wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese ehemalige staatliche Grundschule zu 100% öffentlich bezahlt wird. Auch bei allen anderen kirchlichen Schulen hält sich das bischöfliche Schulabteilung seltsam bedeckt. Dann gibt es noch so merkwürdige Konstruktionen wie das Carolinum, bei dem Eltern und Kollegium eine Umwandlung in eine kirchliche Schule abgelehnt haben (warum wohl), und es nun eine staatliche Schule mit einem mysteriösen "Kooperationsvertrag" zwischen Stadt und Bistum.

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