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Dem Gewissen verpflichtet?


josef

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Dieser thread wurde nicht von Josef eröffnet, sondern ist ein Split aus "Zollitsch und die Rebellen"

 

 

gouvernante als Mod

 

 

 

 

 

 

Liebe Melancholy,

 

 

 

Nein - weil sie Ehebruch belohnen will.

Jeder lebenserfahrene Mensch weiß, wie leichtfertig heutzutage geheiratet und geschieden wird.

Und wie entsetzlich die Kinder unter Streit und Scheidung leiden.

 

Gewährt die Kirche dem Mann der die Frauen öfter wechselt als das Auto, und der Frau die den Ehemann aus der Ehe geekelt hat um einen ihr besser zusagenden Mann zu heiraten, die Eucharistie, werden daraus die kommenden Generationen der Scheidungsgeschädigten der Kirche einen schweren Vorwurf machen.

 

Papst und Bischöfe sind verpflichtet die kurzsichtigen Protestierer zur Ordnung zu rufen.

Wer erfüllt hier den Willen des HEILIGEN GEISTES? Papst und Bischöfe oder die Protestierer?

 

...Gilt für Priester (und Diakone) das Gewissen als letzter Maßstab nicht?

Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

 

 

 

Gruß

josef

bearbeitet von gouvernante
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Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

Eine interessante Position, allerdings nicht katholisch.

Katholisch ist, daß ein Mensch auch dem irrenden Gewissen absolut verpflichtet ist.

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Liebe Melancholy,

 

 

 

Nein - weil sie Ehebruch belohnen will.

Jeder lebenserfahrene Mensch weiß, wie leichtfertig heutzutage geheiratet und geschieden wird.

Und wie entsetzlich die Kinder unter Streit und Scheidung leiden.

 

Gewährt die Kirche dem Mann der die Frauen öfter wechselt als das Auto, und der Frau die den Ehemann aus der Ehe geekelt hat um einen ihr besser zusagenden Mann zu heiraten, die Eucharistie, werden daraus die kommenden Generationen der Scheidungsgeschädigten der Kirche einen schweren Vorwurf machen.

 

Papst und Bischöfe sind verpflichtet die kurzsichtigen Protestierer zur Ordnung zu rufen.

Wer erfüllt hier den Willen des HEILIGEN GEISTES? Papst und Bischöfe oder die Protestierer?

 

...Gilt für Priester (und Diakone) das Gewissen als letzter Maßstab nicht?

Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

 

 

 

Gruß

josef

Dir ist aber schon klar das nicht jeder... eher die wenigsten... Vom Schlage Gerhard Schröder oder Joschka Fischer sind und es schaffen 4mal zu heiraten und sich wieder scheiden zu lassen. Solche Typen sind eher die Ausnahme... Woher du das "Mann der die Frauen öfter wechselt als das Auto" nimmst ist mir ein Rätsel. Aus der Lebenswirklichkeit wohl nicht.

Es sei denn... Ja es sei denn du nimmst vorhelichen Beziehungen mit ein. Gut, dann gehöre ich auch in diese Kategorie. Mittlerweile die 4. Beziehung nur gerechnet seit ich 20bin (also bald 17Jahre). Nur Kirche rechnet da anders. Kirche zählt die Beziehung die vor Gemeinde und Gott im Sakrament der Ehe besiegelt ist.

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Liebe Gouvernante,

 

 

Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

Eine interessante Position, allerdings nicht katholisch.

Katholisch ist, daß ein Mensch auch dem irrenden Gewissen absolut verpflichtet ist.

Sehen wir zur Gewissensverpflichtung nach, was der HEILIGE GEIST GOTTES den Papst im Katechismus der Katholischen Kirche verkünden lässt:

 

Art.1790

Dem sicheren Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst. Es kann jedoch vorkommen, daß das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt.

 

Art.1791

An dieser Unkenntnis ist der betreffende Mensch oft selbst schuld, z. B. dann, wenn er „sich zuwenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen aufgrund der Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird" (GS 16). In diesem Fall ist er für das Böse, das er tut, verantwortlich.

 

Art.1792

Unkenntnis über CHRISTUS und SEIN Evangelium, schlechte Beispiele anderer Leute, Verstrickung in Leidenschaften, Anspruch auf eine falsch verstandene Gewissensautonomie, Zurückweisung der Autorität der Kirche und ihrer Lehre, Mangel an Umkehrwillen und christlicher Liebe können der Grund für Fehlurteile im sittlichen Verhalten sein.

 

Art.1793

Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist, kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden. Trotzdem bleibt sie etwas Böses, ein Mangel, eine Unordnung. Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen, Irrtümer des Gewissens zu beheben.

 

Zitat Ende.

 

Darf der Mensch sein Gewissensurteil der Kirche aufzwingen?

Nein.

 

 

 

Gruß

josef

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Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

Eine interessante Position, allerdings nicht katholisch.

Katholisch ist, daß ein Mensch auch dem irrenden Gewissen absolut verpflichtet ist.

 

Das Lehramt versteht darunter wieder etwas anderes. Ich kann nun nicht sagen, was katholisch ist: Die Auffassung des Lehramts - oder die der Mehrheit. Das müsst Ihr unter Euch ausmachen.

 

Die Position des Lehramts sieht in etwa so aus:

 

Jeder Katholik ist seinem Gewissen verpflichtet. Aber was der Inhalt des Gewissens ist, das besteht aus dem, was das Lehramt dazu sagt bzw. sollte daraus bestehen. Wenn sich jemand irrt, und sein Gewissen nicht nach dem ausrichtet, was das Lehramt sagt, dann kann er nicht anders, als im Irrtum zu handeln, aber er muss sich bemühen, seinen Irrtum zu korrigieren. Josefs Ansicht kommt dem sachlichen Inhalt von dem, was das Lehramt sagt, auf jeden Fall viel näher als die Meinung der katholischen Mehrheit.

 

Genauer erläutert wird das u. a. von Theo Logisch in dem Buch "Das ist Euer Glauben!". Ich weiß auch, dass diese Ansicht nicht populär ist, man sollte nur nicht die Augen davor verschließen und sich eine eigene Version basteln und diese als die offizielle kirchliche Position darstellen.

 

Die offizielle lehramtliche Position steht im Neuner-Roos. Leider steckt der bei mir verpackt in Umzugskartons, sonst würde ich Euch gerne mal die vollständigen Zitate dazu geben. Meist wird nämlich von den Vertretern der Mehrheitsposition sehr selektiv daraus zitiert.

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Jeder Katholik ist seinem Gewissen verpflichtet. Aber was der Inhalt des Gewissens ist, das besteht aus dem, was das Lehramt dazu sagt bzw. sollte daraus bestehen. Wenn sich jemand irrt, und sein Gewissen nicht nach dem ausrichtet, was das Lehramt sagt, dann kann er nicht anders, als im Irrtum zu handeln, aber er muss sich bemühen, seinen Irrtum zu korrigieren.

 

So weit, so richtig. Kann er das aber nicht, dann bindet ihn auch sein subjektiv nicht, objektiv (aus der Sicht des Lehramtes) doch sehr wohl irrendes Gewissen. Das hat jedenfalls vor vielen Jahren niemand anders als unser heutiger Papst geschrieben. Insofern ist - denke ich - die Auffassung darüber, die hier von liberalen Katholiken gebracht wird, korrekt.

 

Ein anderer Punkt ist allerdings der Dienst für die Kirche: Gouvernante hat korrekterweise darauf hingewiesen, dass das Gewissen - auch das irrende Gewissen auch Priester bindet. Aber das schließt nicht ein, dass man seinen Beruf als Priester einer streng lehramtlich ausgerichteten Kirche weiterhin ausüben kann. Das meinte ich mit meiner Replik auf Melancholys Frage, ob denn das Gewissen nicht für Priester auch den Vorrang hätte.

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Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

Eine interessante Position, allerdings nicht katholisch.

Katholisch ist, daß ein Mensch auch dem irrenden Gewissen absolut verpflichtet ist.

 

Das Lehramt versteht darunter wieder etwas anderes. Ich kann nun nicht sagen, was katholisch ist: Die Auffassung des Lehramts - oder die der Mehrheit. Das müsst Ihr unter Euch ausmachen.

 

Die Position des Lehramts sieht in etwa so aus:

 

Jeder Katholik ist seinem Gewissen verpflichtet. Aber was der Inhalt des Gewissens ist, das besteht aus dem, was das Lehramt dazu sagt bzw. sollte daraus bestehen. Wenn sich jemand irrt, und sein Gewissen nicht nach dem ausrichtet, was das Lehramt sagt, dann kann er nicht anders, als im Irrtum zu handeln, aber er muss sich bemühen, seinen Irrtum zu korrigieren. Josefs Ansicht kommt dem sachlichen Inhalt von dem, was das Lehramt sagt, auf jeden Fall viel näher als die Meinung der katholischen Mehrheit.

 

Genauer erläutert wird das u. a. von Theo Logisch in dem Buch "Das ist Euer Glauben!". Ich weiß auch, dass diese Ansicht nicht populär ist, man sollte nur nicht die Augen davor verschließen und sich eine eigene Version basteln und diese als die offizielle kirchliche Position darstellen.

 

Die offizielle lehramtliche Position steht im Neuner-Roos. Leider steckt der bei mir verpackt in Umzugskartons, sonst würde ich Euch gerne mal die vollständigen Zitate dazu geben. Meist wird nämlich von den Vertretern der Mehrheitsposition sehr selektiv daraus zitiert.

Josef hat die wichtigen Punkte bereits nach dem KKK zitiert (dort finden sich dann auch die Belegstellen).

 

Nichts gegen den Neuner-Roos, aber der bietet nur eine kleine Auswahl kirchlicher Positionen. DH ist etwas umfänglicher und wird auch konsequenter weitergeführt, d.h. falls Dich Kompendien interessieren, würde ich Dir mittlerweile zur 43. Auflage des DH raten.

bearbeitet von gouvernante
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Die Sache mit dem Gewissensprimat stammt noch aus Zeiten, in denen die Kirchenfürsten noch ernsthaft glaubten, sie seien persönlich für die Seelen ihrer Schäfchen verantwortlich.

 

Die Vorstellung, durch eine, wenn auch unbeabsichtigt, "falsche" Lehramtsentscheidung dafür verantwortlich zu sein, dass irgendjemand in die Hölle kommt, machte den Verantwortlichen ernsthaft Sorge.

 

Und zwar existentielle Sorge, nicht in der Art "ups, das tut mir jetzt aber echt leid um den" sondern sie gingen davon aus, dass sie irgendwann mal dafür zur Rechenschaft gezogen würden und schlimmstenfalls genau deswegen selbst in der Hölle landen würden.

 

Daher stammt die Idee des Gewissensprimates.

Wenn nämlich das persönliche Gewissen letzte Instanz ist, ist letztlich jeder nur für sich selbst verantwortlich.

 

Heute, wo kein Papst oder Bischof (darauf wette ich) noch ernsthaft glaubt, ihm drohe die Hölle, weil irgendjemand auf seine (falsche) lehramtliche Entscheidung gehört hat, ist das Thema den Verantwortlichen eher lästig.

 

Man merkt es deutlich am Herumgeeiere z. B. im Katechismus, wo einem ja die Ansicht förmlich aufgedrängt wird, man müsse davon ausgehen, dass das Gewissen irre, wenn es anderer Meinung ist als das Lehramt.

 

Werner

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Dieser thread wurde nicht von Josef eröffnet, sondern ist ein Split aus "Zollitsch und die Rebellen"

 

 

gouvernante als Mod

 

 

 

 

 

 

Liebe Melancholy,

 

 

 

Nein - weil sie Ehebruch belohnen will.

Jeder lebenserfahrene Mensch weiß, wie leichtfertig heutzutage geheiratet und geschieden wird.

Und wie entsetzlich die Kinder unter Streit und Scheidung leiden.

 

Gewährt die Kirche dem Mann der die Frauen öfter wechselt als das Auto, und der Frau die den Ehemann aus der Ehe geekelt hat um einen ihr besser zusagenden Mann zu heiraten, die Eucharistie, werden daraus die kommenden Generationen der Scheidungsgeschädigten der Kirche einen schweren Vorwurf machen.

 

Papst und Bischöfe sind verpflichtet die kurzsichtigen Protestierer zur Ordnung zu rufen.

Wer erfüllt hier den Willen des HEILIGEN GEISTES? Papst und Bischöfe oder die Protestierer?

 

...Gilt für Priester (und Diakone) das Gewissen als letzter Maßstab nicht?

Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

 

 

 

Gruß

josef

 

ups - ich weiß noch nicht so richtig, wie das hier mit dem Antworten geht. Ich versuch's mal, aber seid bitte nicht böse, wenn's irgendwie komisch aussieht (ich meine jetzt äußerlich komisch...).

 

Also, hallo erstmal.

Wegen der Kommunion und der wiederverheirateten Geschiedenen - ich glaube, das war der Anfang vom Thema. Ich habe am eigenen Leib erfahren, wie existentiell wichtig die Kommunion für mich war, als ich auf meinem "einschlägigen Sündenkonto" so richtig was drauf hatte. Ich habe erlebt, dass die Kommunion mich verändert, mich gleichzeitig zu Gott hin und von meinem weltlichen Ich weg gezogen hat, so dass ich hoffe und bete, sie möge niemandem, der sie ernsthaft begehrt, vorenthalten werden! Ich hoffe, Menschen mögen anderen Menschen nicht das Brot des Lebens vorenthalten! Ich bin theologisch nicht einmal halbgebildet (höchstens ein Fünftelein *g*), und bitte um Verzeihung, dass ich mich hier "von ganz unten" zu Wort melde. Ich habe den Eindruck, Ihr seid alle schon viel weiter als ich, aber an dieser Stelle regt sich mein Gewissen und wird laut (so geht das Thema ja wohl weiter): Ich kann all die Priester irgendwie verstehen, die es nicht "über's Herz" (über ihr Gewissen) bringen, Menschen auszuschließen vom Tisch des Herrn, die um Teilnahme bitten - mein Gewissen wäre schlecht, würde ich so entscheiden müssen.

Ich wünsche Euch einen schönen Freitag-Abend und - wer's mag - gutes Fußballgucken!

Alles Liebe,

Adelgunde.

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ups - ich weiß noch nicht so richtig, wie das hier mit dem Antworten geht. Ich versuch's mal, aber seid bitte nicht böse, wenn's irgendwie komisch aussieht (ich meine jetzt äußerlich komisch...).

 

 

 

Hallo Adelgunde,

 

Du hast das richtig gemacht, es sieht nicht komisch aus.

 

Willkommen hier bei uns im Forum!

 

Und vielen Dank für Deinen Beitrag, das sind sehr gute Gedanken.

 

Liebe Grüße, Gabriele

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Ich kann all die Priester irgendwie verstehen, die es nicht "über's Herz" (über ihr Gewissen) bringen, Menschen auszuschließen vom Tisch des Herrn, die um Teilnahme bitten

Na ja, das tut ja nun eh kaum noch einer. Wir hatten hier lange Zeit einen rk. Priester, der eiserner Lehramtsverteidiger war. Und selbst der hat zugegeben, dass er niemandem die Kommunion verweigert, der vor ihm steht, sondern nur im Pfarrblättchen mosert, dass Leute, die nicht dürfen, auch nicht hingehen sollten.

 

Aber die "Rebellen-Priester" sind wohl auch die Heuchelei satt, dass sie es eh ja alle tun, aber offiziell immer noch nicht sollen.

 

EDIT: Link nachgereicht.

bearbeitet von Wiebke
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Nein - weil sie Ehebruch belohnen will.

Jeder lebenserfahrene Mensch weiß, wie leichtfertig heutzutage geheiratet und geschieden wird.

Und wie entsetzlich die Kinder unter Streit und Scheidung leiden.

 

Ein Beispiel dazu:

 

Ein Diakon aus dem Verwandtenkreis hat neulich zwei Katholiken getraut. Beide sind geschieden, beide haben Kinder aus erster Ehe - aber die erste Ehe war "nur" standesamtlich, also war die kirchliche katholische Trauung (rein rechtlich) kein Problem.

 

Leiden Kinder katholischer Eltern weniger / gar nicht unter der Ehezerrüttung, wenn die Ehe nur standesamtlich, und nicht kirchlich geschlossen wurde? Wenn ja, dann sollten ja bei den heutigen Scheidungszahlen Pfarrer nur noch dann kirchlich trauen, wenn das Paar keine Kinder haben will...

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Liebe Adelgunde,

 

 

Willkommen im Forum.

 

...

Wegen der Kommunion und der wiederverheirateten Geschiedenen - ich glaube, das war der Anfang vom Thema. Ich habe am eigenen Leib erfahren, wie existentiell wichtig die Kommunion für mich war, als ich auf meinem "einschlägigen Sündenkonto" so richtig was drauf hatte. Ich habe erlebt, dass die Kommunion mich verändert, mich gleichzeitig zu Gott hin und von meinem weltlichen Ich weg gezogen hat, so dass ich hoffe und bete, sie möge niemandem, der sie ernsthaft begehrt, vorenthalten werden!

Die Opfer der Ehebrecher wollen die Kommunion mit JESUS CHRISTUS - die Ehebrecher eher nicht.

 

Papst und Bischöfen ist die Problematik bekannt:

 

Zitat aus der
:

"In einem Brief an alle Pfarrer des Erzbistums hat der Freiburger Generalvikar Fridolin Keck die Geistlichen aufgefordert, den Aufruf nicht zu unterzeichnen. Zwar teile man "
die Grundintention, für die wiederverheirateten Geschiedenen neue Möglichkeiten der Beheimatung in unserer Kirche zu eröffnen".
Jedoch seien Verstöße gegen das Kirchenrecht "kontraproduktiv; auch könne das Erzbistum "keine generelle und undifferenzierte Praxis billigen, die eigenmächtig gegen Vorgaben der Weltkirche verstößt".

Zitat Ende.

 

 

Womit der Generalvikar recht hat.

 

Wenn aber der Papst mit dem Beistand des HEILIGEN GEISTES GOTTES erkannt hat daß wiederverheiratete, unschuldig Geschiedene zurecht nach der Zulassung zur Kommunion bitten, dann bewege er sich und bitte den HEILIGEN GEIST um Ausführungsbestimmungen.

 

 

 

Gruß

josef

bearbeitet von josef
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Jedoch seien Verstöße gegen das Kirchenrecht "kontraproduktiv; auch könne das Erzbistum "keine generelle und undifferenzierte Praxis billigen, die eigenmächtig gegen Vorgaben der Weltkirche verstößt".

Zitat Ende.

Der Herr Generalvikar sollte Thomas von Aquin lesen, dann würde er herausfinden dass dieser der Meinung war, man müsse sogar die Exkommunikation hinnehmen um dem zu folgen, was das Gewissen einem eingibt. (Thomas von Aquin, Sentenzenkommentar,38,4 ad 3).

 

P.S. Auch das Vaticanum II spricht davon dass auch dem irrenden Gewissen seine Würde verbleibt. (Gaudium et Spes 16)

bearbeitet von Der Geist
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Lieber Marvin,

 

 

 

 

Nein - weil sie Ehebruch belohnen will.

Jeder lebenserfahrene Mensch weiß, wie leichtfertig heutzutage geheiratet und geschieden wird.

Und wie entsetzlich die Kinder unter Streit und Scheidung leiden.

...

Leiden Kinder katholischer Eltern weniger / gar nicht unter der Ehezerrüttung, wenn die Ehe nur standesamtlich, und nicht kirchlich geschlossen wurde? Wenn ja, dann sollten ja bei den heutigen Scheidungszahlen Pfarrer nur noch dann kirchlich trauen, wenn das Paar keine Kinder haben will...

Wer meint, sich bei NIchtgefallen scheiden zu können sollte keine Kinder in die Welt setzen

Kinder leiden entsetzlich wenn sich Eltern streiten und scheiden.

 

Wer die Ehe schnell und leichtfertig schließt handelt unvernünftig und ohne Verstand - und braucht sich dann über die Zerrüttung seiner Ehe nicht zu wundern.

 

Der Wert der auf Dauer geschlossenen Ehe liegt in dem pfleglichen Umgang der Eheleute miteinander die Zerrüttung gar nicht erst aufkommen lässt.

 

 

 

Gruß

josef

bearbeitet von josef
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Lieber Geist,

 

 

 

Jedoch seien Verstöße gegen das Kirchenrecht "kontraproduktiv; auch könne das Erzbistum "keine generelle und undifferenzierte Praxis billigen, die eigenmächtig gegen Vorgaben der Weltkirche verstößt".

Zitat Ende.

Der Herr Generalvikar sollte Thomas von Aquin lesen, dann würde er herausfinden dass dieser der Meinung war, man müsse sogar die Exkommunikation hinnehmen um dem zu folgen, was das Gewissen einem eingibt. (Thomas von Aquin, Sentenzenkommentar,38,4 ad 3).

 

P.S. Auch das Vaticanum II spricht davon dass auch dem irrenden Gewissen seine Würde verbleibt. (Gaudium et Spes 16)

Das Gewissen kann nur und allein für den Gewissens-Eigner sprechen, nicht für die Kirche.

 

 

 

Gruß

josef

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Lieber Geist,

 

 

 

Jedoch seien Verstöße gegen das Kirchenrecht "kontraproduktiv; auch könne das Erzbistum "keine generelle und undifferenzierte Praxis billigen, die eigenmächtig gegen Vorgaben der Weltkirche verstößt".

Zitat Ende.

Der Herr Generalvikar sollte Thomas von Aquin lesen, dann würde er herausfinden dass dieser der Meinung war, man müsse sogar die Exkommunikation hinnehmen um dem zu folgen, was das Gewissen einem eingibt. (Thomas von Aquin, Sentenzenkommentar,38,4 ad 3).

 

P.S. Auch das Vaticanum II spricht davon dass auch dem irrenden Gewissen seine Würde verbleibt. (Gaudium et Spes 16)

Das Gewissen kann nur und allein für den Gewissens-Eigner sprechen, nicht für die Kirche.

 

Was auchg niemand anders behauptet hat. Du dagegen hast hier behauptet:

Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

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Liebe Adelgunde,

 

 

Willkommen im Forum.

 

 

Gruß

josef

 

Danke! Ich bin erst seit ein paar Tagen hier und hab schon so viel gelernt! :winke:

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Das Gewissen ist niemals ein letzter Maßstab - weil es immer irren kann.

Eine interessante Position, allerdings nicht katholisch.

Katholisch ist, daß ein Mensch auch dem irrenden Gewissen absolut verpflichtet ist.

Ja, und zwar absolut, wie von Gouvernante deutlich dargestellt.

 

Peter.

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Franciscus non papa

es gibt halt gewisse unterschiede zwischen "römisch-katholisch" und "josefinisch-katholisch" :lol:

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es gibt halt gewisse unterschiede zwischen "römisch-katholisch" und "josefinisch-katholisch" :lol:

 

Sehe ich noch nicht - habe aber nicht alles gelesen und bin auch keine Expertin. Ich sehe überhaupt noch keine Widersprüche, wenn gesagt wird: Jemand ist seinem Gewissen verpflichtet; dieses kann irren; auch dann ist er ihm verpflichtet (er merkt ja nicht, dass es irrt); aber der "letzte Maßstab" ist nicht das Gewissen des Einzelnen, sondern Gottes Wille. Es mag allerdings sein, dass DEN vielleicht auch die Macher des Kirchenrechts, die versuchen, für die Kirche zu sprechen, nicht immer gleich richtig mitkriegen. Und dann kann es zu Kollisionen kommen, sowohl zwischen dem nicht irrenden als auch dem irrenden Gewissen und dem besagten Kirchenrecht. Ich hoffe, dass sie (die Macher) sich aber ehrlich bemühen, denn das allein schulden sie der Kirche.

Alles Liebe,

Adelgunde.

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