Jump to content

Leistungsschutzrecht


Elrond

Recommended Posts

Unsere internetaffine Super-Regierung bastelt gerade an einem Leistungsschutzrecht, dass die Erzeugnisse von Verlagen im Netz schuetzen soll. Im Prinzip geht es darum, dass die Verlage nicht wollen, dass Suchmaschinen oder News Aggregatoren die Ueberschrift und die ersten paar Saetze eines Pressetextes uebernehmen, um eine Vorschau auf den Beitrag zu liefern. Man koennte auch Lex Google dazu sagen. Wie immer bei solchen Themen hat man das Kind mit dem Bade ausgeschuettet und jegliche gewerbliche Nutzung auch kleinster Textschnipsel ("Wir sind") lizenzpflichtig gemacht und alles getan, um "gewerbliche Nutzung" so unscharf wie moeglich zu definieren. So liegt bei einem Journalisten, der in seiner Freizeit in einem privaten Blog ueber Medien berichtet, ebenso eine gewerbliche Nutzung vor (weil es einen moeglichen Bezug zu seinem Beruf gibt) wie bei einem Forum, das Spenden von seinen Mitgliedern einwirbt, Werbung einblendet (!) oder einen Flattr Button einsetzt.

 

Wenn dieses Gesetz durchkommt, sind - auch hier - jegliche Zitate aus Presseartikeln unzulaessig, selbst die Ueberschrift darf nicht mehr lizenzfrei zitiert werden. Es darf genaugenommen noch nicht mal mehr ein Link gesetzt werden, der die Ueberschrift enthaelt (z.B. der zweite Link in diesem Beitrag). Gleiches gilt fuer Twitter, Facebook und Co.

 

Hier mal eine Uebersicht

 

http://www.golem.de/...1206-92537.html

 

Hier noch zwei Bewertungen aus populaer-juristischer Sicht

 

http://www.internet-...chutzrecht.html

http://www.lawblog.d...ital-kastriert/

 

Udo Vetter hat es gut zusammengefasst

 

Insoweit darf man den Verlegern gratulieren, dass sie es tatsächlich geschafft haben, ihre Kanonen nun auf die von ihnen ohnehin ungeliebte Nebenöffentlichkeit im Netz richten zu dürfen. Neben dem finanziellen Aderlass dürfte die absehbare Shock & Awe – Strategie ja auch den Effekt haben, dass sich weniger Menschen trauen, selbst Inhalte ins Netz zu stellen. Was wiederum etlichen anderen wieder die Zeit geben könnte, Geld für klassische Presseprodukte auszugeben.

 

Fast überflüssig zu erwähnen, dass das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit bedroht. Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen. Insoweit ist das Leistungsschutzrecht auch ein erster Schritt zurück in die Zeit, als die Medien alles, du und ich aber öffentlich nichts zu sagen hatten.

bearbeitet von Elrond
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wollen wir mal hoffen, das Google die Details bei deutschen Pressemeldungen dann einfach ausblendet. Bild&Co. haben ja kein Recht darauf von Google gefunden zu werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde die Auswirkungen auf z.B. die Bloggerszene viel gravierender, weil hier das finanzielle und juristische Kraefteverhaeltnis umgekehrt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab in der Bildzeitung gelesen das der Papst einen Pickel am Popo hat

 

Das unterstrichene ist KEIN Link, aber stellen wir uns vor es wäre ein Link zu einen Artikel auf Bild-Online wo über einen Pickel am Po des Pontifex berichtet wird... Dann wäre dieser Beispielsatz schon illegal nach dem geplanten Recht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir scheinen die Befürchtungen bei Udo Vetter und Co. doch etwas übertrieben. Wichtigster Unterschied: Es handelt sich hier nicht um ein Recht der Verlage, eine Unterlassung zu beanspruchen, sondern um ein Recht auf Entlohnung in Form von Lizenzgebühren. Das heißt, das Rechtsinstrument wäre nicht die Abmahnung, sondern das Verschicken einer Rechnung. Eine wie hohe Rechnung darf man wohl einem "kommerziellen" Blogger angemessenerweise stellen, der mit seiner Seite mal gerade ein paar Hundert Euro im Jahr umsetzt? Das dürfte sich im Cent-Bereich bewegen. Ich würde mich sehr wundern, wenn höhere Beträge vor Gericht Bestand hätten. Den Verlag möchte ich sehen, der wegen Centbeträgen vor Gericht geht.

 

Unser Forum dürfte gar nicht betroffen sein, da der einzelne Poster nichts verdient und damit nicht-kommerziell agiert. Der Forenbetreiber, den man wegen der eingeworbenen Spenden zur Not als "kommerziell" einstufen könnte, kann nicht als "Störer" in Haftung genommen werden, weil es gar keine solche Störung gibt, die Userlinge dürfen ja kostenlos zitieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Argumentation haben wir im Medienrecht nun schon mehrfach gehört, und meist wurde sie wiederlegt. Eine Rechnung kann und muss man nur dann stellen, wenn der andere etwas erlaubterweise erhalten hat. Wer jedoch im laden etwas mitgehen läßt, der ergält keine Rechnung, sondern der wird angezeigt. Und das sehe ich auch kommen,

 

Aber ich denke nicht, dass das Gesetz so kommen wird - es verbietet ja nun auch die Pressespiegel, die für das segensreiche Wirken der Parteien und ihrer Gliederungen Zeugnis ablegen sollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir scheinen die Befürchtungen bei Udo Vetter und Co. doch etwas übertrieben. Wichtigster Unterschied: Es handelt sich hier nicht um ein Recht der Verlage, eine Unterlassung zu beanspruchen, sondern um ein Recht auf Entlohnung in Form von Lizenzgebühren. Das heißt, das Rechtsinstrument wäre nicht die Abmahnung, sondern das Verschicken einer Rechnung.

 

Das ist IMHO nicht korrekt, denn wenn Lizenzverstoesse lediglich Rechnungen erzeugen wuerden, gaebe es z.B. die Mio von Tauschboersenabmahnungen nicht.

 

Eine wie hohe Rechnung darf man wohl einem "kommerziellen" Blogger angemessenerweise stellen, der mit seiner Seite mal gerade ein paar Hundert Euro im Jahr umsetzt?

 

Durch die vage Fassung des Begriffs gewerblich scheint es eher so zu sein, dass "gewerblich" schon dadurch konstruiert wird, dass das Blog eine Verbindung zum Beruf des Inhabers hat.

 

Unser Forum dürfte gar nicht betroffen sein, da der einzelne Poster nichts verdient und damit nicht-kommerziell agiert.

 

Nach der Definition agiert es kommerziell, weil es Geld zum Betrieb einwirbt und das dadurch erreicht, dass es die Beitraege mit den Teasern und Links anderen zugaenglich macht. Das scheint analog zum Flattr Button, der explizit genannt wird.

 

Der Forenbetreiber, den man wegen der eingeworbenen Spenden zur Not als "kommerziell" einstufen könnte, kann nicht als "Störer" in Haftung genommen werden, weil es gar keine solche Störung gibt, die Userlinge dürfen ja kostenlos zitieren.

 

Bisher ist es so, dass der Forenbetreiber Mitstoerer ist, wenn er Beitraege, die das Copyright verletzen, nicht in einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme entfernt (je nach Gericht 8h bis 2 Tage). Warum denkst Du, dass das hier anders ist?

bearbeitet von Elrond
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ich denke nicht, dass das Gesetz so kommen wird - es verbietet ja nun auch die Pressespiegel, die für das segensreiche Wirken der Parteien und ihrer Gliederungen Zeugnis ablegen sollen.

 

Fuer Pressespiegel kann man doch Lizenzen kaufen :)

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber ich denke nicht, dass das Gesetz so kommen wird - es verbietet ja nun auch die Pressespiegel, die für das segensreiche Wirken der Parteien und ihrer Gliederungen Zeugnis ablegen sollen.

 

Fuer Pressespiegel kann man doch Lizenzen kaufen :)

 

 

 

 

 

Aber die kosten Geld.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bisher ist es so, dass der Forenbetreiber Mitstoerer ist, wenn er Beitraege, die das Copyright verletzen, nicht in einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme entfernt (je nach Gericht 8h bis 2 Tage). Warum denkst Du, dass das hier anders ist?

 

Zumal das alleine das Verfahren Kosten entstehen läßt und als Risiko gesehen werden kann. Und bei unklarer Rechtslage werde ich auch hier dafür plädieren, eher zu löschen als Risiken einzugehen.

 

Und es immunisiert die Diözesen: Wie wollen wir denn so etwas wie die Freiburger Geschichte diskutieren, wenn jeder Verweis auf eine Lautäußerung von Zollitsch bereits vom Bistum unterbunden werden kann und (wenn es Regensburg betrifft) unterbunden werden wird. Denn ein allfälliger von der einen Seite mit Kirchensteuermitteln leichtfertig über mehrere Instanzen geführter Prozess würd auf unserer Seite schell Anwaltskosten in erheblicher Höhe auflaufen lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lizenzen für Pressespiegel kosten bereits jetzt Geld, dafür brauchts kein neues Gesetz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lizenzen für Pressespiegel kosten bereits jetzt Geld, dafür brauchts kein neues Gesetz.

 

Und wie ist das beim Verweis von der Homepage des Abgeordneten auf die Seite des Lokalblattes?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Links sind meines Wissens derzeit nicht lizenzpflichtig. Was man ohne Genehmigung des Urhebers nicht darf, ist, per link den fremden Inhalt auf die eigene Seite zu holen, so wie dies hier früher mit den Bildern möglich war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Links waeren mit dem neuen Leistungsschutzrecht problematisch, wenn sie klingend sind, d.h. wenn aus Suchmaschinen-Optimierungsgruenden (welch Ironie) die Ueberschrift im Link steht, z.B.

 

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/euro-krise/vor-griechenland-wahl-die-welt-ruestet-fuer-den-super-gau-24674026.bild.html

bearbeitet von Elrond
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Links waeren mit dem neuen Leistungsschutzrecht problematisch, wenn sie klingend sind, d.h. wenn aus Suchmaschinen-Optimierungsgruenden (welch Ironie) die Ueberschrift im Link steht, z.B.

 

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/euro-krise/vor-griechenland-wahl-die-welt-ruestet-fuer-den-super-gau-24674026.bild.html

Wobei mir bislang nicht klargeworden ist, ob:

"Bitte hier klicken für die Diskussionsgrundlage: Link"

bereits problematisch ist,

 

oder erst "Diskussionsgrundlage: http://www.bild.de/geld/wirtschaft/euro-krise/vor-griechenland-wahl-die-welt-ruestet-fuer-den-super-gau-24674026.bild.html"

bzw.

"Die Welt rüstet für den Supergau"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier kommt die Gegenseite in Gestalt von Herrn Keese von Springer zu Wort:

 

http://www.presseschauder.de/vier-grunde-warum-blogger-das-leistungsschutzrecht-nicht-furchten-sollten/

 

Laut seinen Aussagen alles kein Problem, Aufregung vollkommen umsonst. Allerdings deutet sich im Laufe der Kommentare an, dass das wohl eine etwas optimistische Sicht der Dinge ist.

 

Im Kern sagt er: Solange man nur zitiert und etwas drumherum schreibt - keine Lizenz erforderlich. Wenn man nur zitiert, ohne drumherum zu schreiben - Lizenz. Wenn man den Text uebernimmt - Lizenz.

 

Zwei spannende Aspekte aus den Kommentaren darunter:

 

- Suchmaschinen liefern rund 50% des Traffics, den deutsche Presseverlage auf ihren Seiten begruessen

- Viele Verlage stellen die Zusammenfassungen (Snippets), die Google News anzeigt, selbst zur Verfuegung.

 

Es sei auch nochmal auf den Verlauf der Dinge in Belgien verwiesen. Dort hat Google gegen Abgaben auf die Google News Inhalte geklagt und verloren. Daraufhin hat Google einfach belgische Zeitungen aus dem Index geworfen. Das fanden die belgischen Verlage so falsch und boese, dass sie Google angefleht haben, sie wieder aufzunehmen und Google zugesichert haben, wegen Snippets in Suchergebnissen keine neuen Klagen zu starten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Bisher ist es so, dass der Forenbetreiber Mitstoerer ist, wenn er Beitraege, die das Copyright verletzen, nicht in einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme entfernt (je nach Gericht 8h bis 2 Tage). Warum denkst Du, dass das hier anders ist?

Weil der gewöhnliche User zwar Urheberrechtsverstöße begehen kann, aber, als nicht-kommerzieller User, per Definitionem keine lizenzpflichtigen Leistungen verlinkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

teilzeithippie

Zwei spannende Aspekte aus den Kommentaren darunter:

 

- Suchmaschinen liefern rund 50% des Traffics, den deutsche Presseverlage auf ihren Seiten begruessen

- Viele Verlage stellen die Zusammenfassungen (Snippets), die Google News anzeigt, selbst zur Verfuegung.

 

 

Ja, den Verlagen stinkts halt, dass sie mit ihren online gestellten Texten kein Geld verdienen. Dabei wäre es ein leichtes, sie als Paid-Content zur Verfügung zu stellen. Nur ist das halt auch nicht gewünscht, da der User Nachrichetn woanders "kostenlos" bekommt, zB bei den Öffentlich-Rechtlichen, für die wir alle GEZahlt haben. Auch da wollten die Verlage ja schon gegen vorgehen. Es hat seinen guten Grund, warum Textschnipsel wegen geringer Schöpfungshöhe nicht unter das Urheberrecht fallen.

 

Links sind meines Wissens derzeit nicht lizenzpflichtig. Was man ohne Genehmigung des Urhebers nicht darf, ist, per link den fremden Inhalt auf die eigene Seite zu holen, so wie dies hier früher mit den Bildern möglich war.

 

Ich frag mich ja, wann der deutsche Aufschrei gegen Pinterest kommt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es sei auch nochmal auf den Verlauf der Dinge in Belgien verwiesen. Dort hat Google gegen Abgaben auf die Google News Inhalte geklagt und verloren. Daraufhin hat Google einfach belgische Zeitungen aus dem Index geworfen. Das fanden die belgischen Verlage so falsch und boese, dass sie Google angefleht haben, sie wieder aufzunehmen und Google zugesichert haben, wegen Snippets in Suchergebnissen keine neuen Klagen zu starten.

Herrlich, und die einzig korrekte Reaktion von google. Putzig die Reaktion der Verlage im letzten Link:

 

Dem Urteil (PDF-Datei) sei Google "in besonders pedantischer Weise" gefolgt, das Unternehmen habe "sämtliche Hinweise auf die Websites der Zeitungen aus seiner Suchmaschine entfernt nicht nur die archivierten Artikel", schrieb das Grenzecho. In dem Urteil sei es aber nach Ansicht der Zeitungen hauptsächlich um die Textausschnitte und Bilder gegangen, die das US-Unternehmen für seinen Aggregierungsdienst Google News verwendet. Google hingegen hatte argumentiert, das Urteil voll respektieren zu wollen.

 

Die Verlage bezeichneten Googles Suchbann als übertrieben und unnötig, berichtete La Libre Belgique. Zwischenzeitlich haben sich zumindest die Macher dieser Zeitung darüber gesorgt, dass die Leser die Online-Ausgabe nicht mehr finden. Viele Internetnutzer haben sich beispielsweise angewöhnt, Google als Surfsprungbrett zu nutzen und nicht die Adressleiste ihres Web-Browsers.

 

 

:D :D :D

bearbeitet von rince
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

per Definitionem keine lizenzpflichtigen Leistungen verlinkt.

 

Genau das ist einer der unklaren Punkte, die der Gesetzentwurf aufgeworfen hat und ist Gegenstand der Diskussion.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

per Definitionem keine lizenzpflichtigen Leistungen verlinkt.

Genau das ist einer der unklaren Punkte, die der Gesetzentwurf aufgeworfen hat und ist Gegenstand der Diskussion.

Und da man, meiner Erfahrung nach, bei einem typischen Richter bis zum Beweis des Gegenteils per Default davon ausgehen muss, dass er erstens durch logische Argumente nur schwer belehrbar (vulgo: "dumm") und zweitens um so mehr von sich eingenommen ist, ist es vermutlich in der Tat das Beste, man verhindert gleich das ganze dämliche Gesetz. Spart Geld und Nerven.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stefan Niggemeier hat das neue Gesetz ebenfalls einer Analyse unterzogen

 

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/das-leistungsschutzrecht-selten-war-es-so-tot-wie-heute/

 

Sein Fazit

 

Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...