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Leistungsschutzrecht


Elrond

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Flattr waere eine Moeglichkeit oder generell ein Anbieter, der das Clearing der Zahlungen uebernimmt (also man meldet sich beim Anbieter an und kann das Guthaben auf allen angeschlossenen Publikationen nutzen).

Ich wäre ganz froh, wenn mehr Seiten Flattr anböten.

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http://www.golem.de/...1303-97921.html

 

Eine Zusammenfassung zur Verabschiedung. Falls es durch den Bundesrat geht (wovon man ausgehen kann, die SPD kriegt in solchen Dingen nie den Popo hoch), muessen die Gerichte nun zusaetzlich noch klaeren, ob das Google Angebot ueberhaupt erfasst wird (durch die Aenderung von Mittwoch eher nicht mehr).

 

Spannend wird auch, wie es die 3800 Verlage in Deutschland anstellen wollen, Lizenzen mit denen, die vom Gesetz noch betroffen sind, auszuhandeln. Am Ende werden die grossen Haeuser dies mit den grossen Anbietern abwickeln, die kleineren Firmen auf beiden Seiten haben Pech gehabt. Also alles im Sinne von Herrn Keese und dem Axel Springer Verlag.

bearbeitet von Elrond
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Heise fast nochmal die Positionen der einzelnen Protagonisten zusammen und schaut auf die Folgen, weiss aber auch nicht, fuer was das Gesetz denn nun eigentlich gut sein soll. Kopien ganzer Inhalte sind ohnehin durchs Urheberrecht abgedeckt. Kleine Textstellen sind seit vorgestern ausgenommen ..... was genau schuetzt das Gesetz also. Und was heisst eigentlich "gewerblich" im Kontext des Gesetzes?

 

http://www.heise.de/...ht-1814656.html

bearbeitet von Elrond
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Und schon geht es los

 

Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger sieht das neue Leistungsschutzrecht als Waffe gegen Google und die Internetnutzer. Trotz der Änderung im Gesetzestext dürfe Google in seiner Suche Inhalte von Verlagsseiten nicht mehr wie bisher anzeigen.

 

http://www.golem.de/...1303-97937.html

 

(BTW: Nach dem LSR ist der Snippet von oben mit 249 Zeichen schon viel zu lang, d.h. moeglicherweise haette ich gerade gegen das Gesetz verstossen, wenn den mal klar waere, fuer wen es gelten wird)

bearbeitet von Elrond
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Und die ersten kleineren Anbieter (AKA welche ohne eigene Rechtsabteilung mit unendlichen Ressourcen AKA Google) fangen an, Verlage auszulisten.

 

http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-onlinedienste-reagieren-auf-irrsinniges-gesetz-1303-97950.html

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Es kam, wie es kommen musste, auf das Umfallen der SPD kann man sich verlassen:

 

https://netzpolitik.org/2013/keine-mehrheit-im-bundesrat-gegen-das-leistungsschutzrecht/

 

Und wenn man schon am Umfallen ist, kann man gleich nochmal durchschwingen

 

Behörden sollen künftig Inhaber und PIN eines Handys abfragen können. Auch dann, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt

 

https://www.taz.de/!113184/

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Es kam, wie es kommen musste, auf das Umfallen der SPD kann man sich verlassen:

 

https://netzpolitik.org/2013/keine-mehrheit-im-bundesrat-gegen-das-leistungsschutzrecht/

 

(...)

 

Daraus:

 

 

Nochmal zum Mitschreiben: Peer Steinbrück verkündet offiziell, dass SPD gegen Leistungsschutzrecht ist, aber im Bundesrat nicht dagegen stimmt. Dafür könne man ihn zum Kanzler wählen. Findet den Fehler! Tolle Arbeit, SPD!

 

:facepalm:

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Die Bundesregierung will die Akten, die das Zustandekommen des LSR dokumentieren, immer noch nicht rausruecken. Sie sind mit "VS-Geheim" versehen

 

https://netzpolitik.org/2013/leistungsschutzrecht-im-bundeskanzleramt-kabinettsprotokoll-konnte-deutschland-schweren-schaden-zufugen/

 

Vor der Abstimmung war das Argument:

Nach diesen Vorschriften besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden (§ 3 Nr. 3 Buchst. b IFG) und soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde (§ 4 Abs. 1 IFG).

Jetzt lautet es:

Die Veröffentlichung ist durch die damit verbundene einengende Vorwirkung auf die Willensbildung geeignet, den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zuzufügen
bearbeitet von Elrond
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Protokolle müssen nie offengelegt werden, das hat das Bundesverwaltungsgericht schon entschieden; der Versagungsgrund "Beeinflussung der Willensbildung" ist entgegen der Behauptung auf der Seite nicht zeitlich begrenzt. Denn die Willenbildung in nicht-öffentlichen Sitzungen wird auch beeinflusst, wenn man davon ausgehen muss, dass die eigenen Äußerungen protokolliert und öffentlich gemacht werden. Damit wäre die Sitzung dann gerade nicht mehr nicht-öffentlich.

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Protokolle müssen nie offengelegt werden, das hat das Bundesverwaltungsgericht schon entschieden; der Versagungsgrund "Beeinflussung der Willensbildung" ist entgegen der Behauptung auf der Seite nicht zeitlich begrenzt. Denn die Willenbildung in nicht-öffentlichen Sitzungen wird auch beeinflusst, wenn man davon ausgehen muss, dass die eigenen Äußerungen protokolliert und öffentlich gemacht werden. Damit wäre die Sitzung dann gerade nicht mehr nicht-öffentlich.

 

Ein zeitlich unbegrenzter Versagungsgrund für die Offenlegung von Kabinettsprotokollen erscheint jedenfalls insoweit verfassungsrechtlich geboten als er sich auf Gegenstände, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen, bezieht.

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Protokolle müssen nie offengelegt werden, das hat das Bundesverwaltungsgericht schon entschieden; der Versagungsgrund "Beeinflussung der Willensbildung" ist entgegen der Behauptung auf der Seite nicht zeitlich begrenzt. Denn die Willenbildung in nicht-öffentlichen Sitzungen wird auch beeinflusst, wenn man davon ausgehen muss, dass die eigenen Äußerungen protokolliert und öffentlich gemacht werden. Damit wäre die Sitzung dann gerade nicht mehr nicht-öffentlich.

 

Heisst das dann nicht, dass man im Prinzip jeden Prozess, der zu einem Gesetz fuehrt, dem Informationsfreiheitsgesetz entziehen kann, wenn man im Vorfeld mit "Wenn wirs sagen, wird es moeglicherweise kein Erfolg" und nach Verabschiedung mit "Wenn die Beteiligten gewuesst haetten, dass die Art der Mitwirkung jemals an die Oeffentlichkeit kommt, haetten sie vielleicht anders gehandelt" argumentiert? Wie schuetzt man sich dann vor Beinflussung durch z.B. Nutzniesser des potentiellen Gesetzes?

 

Gerade beim LSR ist das Thema "Rolle von Eckardt von Klaeden" im Hinblick darauf, dass dessen Bruder der Cheflobbyist des Unternehmens ist, dass am meisten vom LSR profitiert, durchaus spannend.

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Die Springer Justiziare lassen ihre Finger von Google und strecken dafür ihre Faust nach den vielen kleinen Websites aus, die eine Zeitungsmeldung als Aufhänger nehmen.

 

Da aber 95% der Springer Onlinemeldungen nicht selbst produziert werden, werden sie noch lange vorm Berg warten, bis aus der Rechtsabteilung ein Profitcenter wird.

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Springer moechte weiterhin bei Google News gelistet bleiben und hat am Opt-In teilgenommen (d.h. sie stellen Google ihre Inhalte weiter kostenlos zur Verfuegung)

 

http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-springer-konzern-kann-doch-nicht-ohne-google-news-1307-100684.html

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Aktuell sind kaum Auswirkungen zu beobachten. Ein paar Dienste wie rivva.de haben reagiert und die Snippets komplett rausgenommen, aber selbst Springer als Initiator und Ghostwriter des LSR ist bei Google News noch dabei, weil sie freiwilliges Opt-In gemacht haben (was ich frech finde, aber gut).

 

Manche kleinere Zeitungen sind komplett aus Google News ausgestiegen. Die Rhein-Zeitung hat dazu mal Zahlen vorgelegt

 

http://blog.rhein-ze...ei-google-news/

 

Darin kommen sie zum Ergebnis, dass der Ausstieg aus Google News sie kaum Traffic gekostet hat. Die Kommentare darunter sind interessant, viele fragen, warum sie dann ueberhaupt ausgestiegen sind. Auch lustig: In Google News gab es keine Werbung (an der Google verdient). Jetzt bekommen sie die Treffer nur noch aus der Google Suche selbst, auf der Werbung eingeblendet wird und die genauso Snippets einblendet (als ganz normal indexierten Inhalt). Man koennte also sagen, dank LSR verdient Google jetzt mehr an den Werbeeinblendungen und kann weiterhin Snippets einblenden.

 

 

Momentan halten sich die Verlage noch massiv zurueck, die Klagekeule zu schwingen, weil es

 

a. sein kann, dass ein Gericht ihnen das LSR und den daraus begruendeten Anspruch um die Ohren haut

b. das LSR in einer Rot-Gruenen Bundesregierung vermutlich wieder abgeschafft wuerde

bearbeitet von Elrond
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Die http://www.zeit.de/d...werde-abweisung

 

Die Verleger haben sich via VG Medien beim Kartellamt beschwert, weil Google nach Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts den Verlagen mitgeteilt hat, dass sie entweder die Inhalte kostenlos bereitstellen koennen oder die Inhalte nicht mehr angezeigt werden. Dagegen haben die Verleger das Kartellamt geingeschaltet und sind spektakulaer gescheitert, das Kartellamt hat klar gesagt, dass Google keine Verpflichtung hat, den Verlagen die Snippets abzukaufen.

 

Es ist sogar so richtig nach hinten losgegangen:

 

Auch gegen die Verlage spreche das Kartellamt aber eine Warnung aus, schreibtfaz.net: Möglicherweise werde es prüfen, ob die VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht nicht selbst ein verbotenes Kartell sei.
bearbeitet von Elrond
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http://www.golem.de/...410-110035.html

 

Die Verleger haben, wie nicht anders zu erwarten, klein beigegeben, nachdem auch das Kartellamt nochmal betont hat, dass sie Google nicht zwingen koennen, ihr Geschreibsel zu kaufen.

 

Vorher haben sie noch versucht zu argumentieren, dass eine Auslistung von Inhalten bei Verlagen, die das Leistungsschutzrecht durchsetzen wollen, dazu fuehrt, dass Verlage, die Google die Nutzung der Snippets erlaubt haben, unberechtigt besser gestellt werden. Daraus wollten sie die Forderung ableiten, dass alle Verlage schlechter gestellt werden sollten.

bearbeitet von Elrond
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