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Nix dämlich!


Mecky

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Beleidigung: Auch im Web keine Meinungsfreiheit

 

 

München (smk) - Eine Beleidigung lässt sich auch im Internet nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen.

 

Eine Beleidigung lässt sich auch im Internet nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen. Nach einem am heutigen Freitag vom Landgericht Coburg veröffentlichten Urteil muss es kein User hinnehmen, in einem Artikel eines Online-Magazins als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden. (Az.: 21 O 595/02)

 

Das Gericht gab mit dem jetzt rechtskräftigen Urteil einem Leserbrief-Schreiber recht, der sich nach dem Kauf eines Autos im Internet benachteiligt gefühlt hatte. Er hatte sich an ein Internet-Magazin gewand, über das er auch das Fahrzeug gekauft hatte und war für seine Bewerde vom Chef des Fachmagazins mit den Worten "dämlich" und "bescheuert" tituliert worden.

 

Karikatur mit wenig Hirn

Diese Beleidigungen bezeichneten die Coburger Richter in dem im November 2002 ergangenen Urteil als "ehrverletzenden Entgleisung". Auch die neben dem Leserbrief von dem Magazin-Chef platzierten Figuren, die auf eine angeblich geringe Gehirnmasse des Schreibers schließen ließen, rügten die Richter.

 

Der beklagte Chef des Online-Magazins hatte sowohl die Beleidigungen als auch die Karikatur neben dem online wiedergegebenen Leserbrief als von der Meinungs- oder Kunstfreiheit abgedeckt bezeichnet. Dem Coburger Landgericht zufolge wiege das Persönlichkeitsrecht des Klägers höher als das Recht auf freie künstlerische Darstellung.

 

Quelle:

http://www.topsubmit.de/news/nachrichten/show.php?id=199578

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Ach Mecky, ich finde, Meinungsfreiheit und Beleidigungen sollte man schon trennen können.

 

Ich sehe darin keine Einschränkung in der Meinungsfreiheit. Und im übrigen ist das Zivil- und kein Strafrecht. Einer muß sich beleidigt fühlen und Anzeige erstatten, die Justiz wird hier nicht von alleine tätig.

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>> Und im übrigen ist das Zivil- und kein Strafrecht. <<

 

Das war ein wertvoller Hinweis, Caveman.

 

Beleidigung ist ein Straftatbestand. Bei dem von Mecky angeführten Urteil handelt es sich jedoch nicht um eine Straf-, sondern um eine Zivilsache (wie man am Registerzeichen "O" erkennen kann).

 

 

(Geändert von Cano um 19:28 - 3.Februar.2003)

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Zitat von Mecky am 21:05 - 1.Februar.2003

Beleidigung: Auch im Web keine Meinungsfreiheit


 

 

Beleidigung und Meinungsfreiheit gleichzusetzen

ist nicht sinnvoll und nicht gerecht und nicht billigenswert.

 

(Geändert von pmn um 13:40 - 3.Februar.2003)

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