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Religionsfreiheit


Aleachim

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Und dann gibt es wiederum zusammenhänge wo man zu anderen Abwägungen kommen muss. Eine Muslima, die aus religiösen erwägungen Burka trägt oder sich verweigert Männer zu pflegen könnte ich in meinem Job schwer vor stellen. Da muss man dan Wege finden die für alle Beteiligten tragbar sind (Okay, im Falle Burka sehe ich nur Pflegerin oder nicht Pflegerin)

 

Es geht um Religion, nicht um Identität. Im Fall der Burka würde man wohl fragen können, ob damit eine Pflege überhaupt möglich ist. Und wenn eine Pflegerin aus religiösen Gründen meint, keine Männer pflegen zu können, dann ist das zunächst einmal eine Arbeitsvertragsfrage - man muss sie ja nicht einstellen für einen Posten, zu dessen Aufgaben nun einmal die Pflege von Männern und Frauen gehört. Zumal das Problem zunächst mal nur statatliche Stellen trifft, eine Privatschule etwa kann ihr Essen regeln wie sie mag.

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Im Falle eines Sikh ist der Turban eine religiöse Vorschrift, ich meine auch, dass man eine Kippa anders bewerten darf als eine Bayern-München Kappe.

Und wenn einem der Fußball wichtiger ist als die Kirche? Kann man einfach feststellen, z.B. wenn jemand jedes Wochende ins Stadion statt in die Kirche geht. Oder vor der Sportschau hängt.

Für den Fussball-Fan ist der Fussball ein identitätsstiftendes Element.

Für den Religiösen ist die Religion ein identitätsstiftendes Element.

 

Für den Fussball-Fan hängt es nicht am tragen bestimmter Kleidungsstücke dieses Identität stiftende Element auszuleben.

Für den Sikh oder Juden ist es sehr wohl ein Einschnitt in seine Identität wenn er Turban oder Kippa nicht tragen darf.

 

Mich wundert das man das extra erläutern muss.

 

Und dann gibt es wiederum zusammenhänge wo man zu anderen Abwägungen kommen muss. Eine Muslima, die aus religiösen erwägungen Burka trägt oder sich verweigert Männer zu pflegen könnte ich in meinem Job schwer vor stellen. Da muss man dan Wege finden die für alle Beteiligten tragbar sind (Okay, im Falle Burka sehe ich nur Pflegerin oder nicht Pflegerin)

 

 

Ich sehe schon auch, daß die Religion ggf. einen Unterschied zwischen einer Person und einer Gruppe von anderen Personen konstituieren kann.

Andere Dinge können das auch: Wenn in der Schule vorgeschrieben ist, daß sich die Schüler zu erheben haben, wenn der Lehrer den Raum betritt, wird man mit Fug und Recht einem körperbehinderten Schüler gestatten, trotzdem sitzen zu bleiben. Auch wenn er vielleicht - mit großer Mühe und unter Schmerzen - in der Lage wäre, aufzustehen.

Er unterscheidet sich eben in einem wesentlichen Punkt von den anderen.

 

Der Sikh-Schüler unterscheidet sich möglicherweise auch in einem wesentlichen Punkt von den anderen Schülern, so daß für ihn eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt ist.

 

Aber wäre dieselbe Ausnahmeregelung nicht vielleicht auch für ein traumatisiertes Flüchtlingskind gerechtfertigt, das die Kappe, das einzige, was ihm von seinem Vater geblieben ist, nicht absetzen möchte?

 

Oder für den Jungen, der nach der Chemotherapie seine Haare verloren hat und sich für seine Glatze schämt?

 

 

Dann wären wir wieder bei dem Punkt, daß man eben wichtige Gründe haben muß, die aber eben nicht notwendigerweise in der Religion bedingt liegen.

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OK, ich versuchs mal anders. Aber bitte nicht hauen ;) . MMn schützt das GG den Einzelnen in erster Linie vor dem Staat. Und mir hat sich halt die Frage gestellt, ob die Beispiele

(Steakesszwang und koscheres Fleisch) eine Beschwerdeführung vor dem BVerfG rechtfertigen würden. Diese Frage habe ich mir mit einem 'weichen' Nein beantwortet, heißt, sicher bin ich mir nicht.

Zum Einen: staatliche Einrichtungen1) (Schulen, Universitäten, Knäste usw.) sind darum bemüht (essensmäßig) Kulturäquivalente bereitzustellen. Zwingen ist schon mal gar nicht. Sollte also in irgend einer Form Zwang ausgeübt werden, sehe ich erst mal nicht das BVerG in der Pflicht. Das Rechtsverhältnis besteht in Werners Beispiel erst mal zwischen Fleischanbieter und Nicht-Fleischverzehrer (also ein Bürger zu Bürger Verhältnis). Auch eine Zeugenaussage "der hat mal bei McD gegessen" dürfte nicht ausreichen, da mir die Religionsfreiheit auch einen ständig möglichen Religionswechsel garantiert. Ich denke, manchmal wird der konstitutiven Charakter des GG aus den Augen verloren und diskutiert, wie die StVO.

 

1) Ich kenne keine Einrichtung (Schulspeisung, Kantine, Mensa usw.), wo keine fleischlose Alternative angeboten wird und "Unerkennbares Essen" ggf. mit einer Kennzeichnung "Schweinefleisch" versehen ist.

Ach so, Drittwirkung von Grundrechten. Darüber könnte man allerdings Bände füllen.

 

Ich weiß nicht, welches Beispiel von Werner du meinst. Ich ging von dem Beispiel "Ganztagsschule mit Gemeinschaftsverpflegung" aus, und in der Tat dachte ich nicht an eine Privatschule. Dass da niemand ein Steak vorgesetzt bekommt und ihm befohlen wird zu essen, will ich auch schwer hoffen. Aber wenn es so wäre, dann könnte sich (in einer öffentlichen Schule) das Grundrechtsproblem ergeben.

 

Im Verhältnis von Bürger zu Bürger wäre es zunächst mal anders; Grundrechte können da nur indirekt wirken und tun es je nach Umständen auf ganz unterschiedliche Weise. Aber wenn ich mal Zeit haben sollte, das auszuführen, schreibe ich ein Buch...

 

Zu dem Cheeseburger: Natürlich kann jeder seine religiösen Auffassungen jederzeit ändern. Aber wenn jemand eine religiös begründete Ausnahme wegen koscherem Essen durchsetzt, zwei Wochen später mit Cheeseburger im Mund angetroffen wird und in der Woche darauf beim Schulleiter weiter auf der Ausnahme besteht, dann muss er sich schon ein bisschen plausibel erklären können. Kann ja durchaus sein, dass er da mal schwach geworden ist, gleich darauf aber Durchfall bekommen hat und dies als Zeichen Gottes angesehen hat, das ihn auf den Weg des frommen Lebenswandels zurückgeführt hat. Kann sein. Aber dann verschärft sich zumindest die Darlegungslast.

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Oder eine Kappe ohne Bayern München Logo? Nein, da kommen wir nicht zusammen. "es ist verboten, aber wenn du es mit irgendwelchen Göttern begründest, darfst du es trotzdem tun" lehne ich ab.

 

Das ist aber in groben Zügen der Inhalt der Religionsfreiheit - die ihre Grenze ggf. im Strafrecht und den Grundrechten anderer findet, aber sicherlich nicht in der Schulhaus- und Pausenordnung von Quakenbrück. Denn dann wäre sie nichts wert.

Die Religionsfreiht besteht darin, dass man als Religiöser Dinge tun darf, die Nicht-Religiösen verboten sind?

Wenn das so ist, werde ich ab sofort zum Kämpfer gegen die Religionsfreiheit.

Ich glaube allerdings nicht, dass es so ist.

 

Werner

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Dann wären wir wieder bei dem Punkt, daß man eben wichtige Gründe haben muß, die aber eben nicht notwendigerweise in der Religion bedingt liegen.

So ist es. Und wenn genügend Leute solche "wichtigen Gründe" haben, ist das ein Zeichen dafür, dass das Verbot überflüssig ist.

 

Werner

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Long John Silver

Oder eine Kappe ohne Bayern München Logo? Nein, da kommen wir nicht zusammen. "es ist verboten, aber wenn du es mit irgendwelchen Göttern begründest, darfst du es trotzdem tun" lehne ich ab.

 

Das ist aber in groben Zügen der Inhalt der Religionsfreiheit - die ihre Grenze ggf. im Strafrecht und den Grundrechten anderer findet, aber sicherlich nicht in der Schulhaus- und Pausenordnung von Quakenbrück. Denn dann wäre sie nichts wert.

Die Religionsfreiht besteht darin, dass man als Religiöser Dinge tun darf, die Nicht-Religiösen verboten sind?

Wenn das so ist, werde ich ab sofort zum Kämpfer gegen die Religionsfreiheit.

Ich glaube allerdings nicht, dass es so ist.

 

Werner

 

Doch. Das ist so.

 

Ich schrieb in diesem anderen Thread sinngemaess - der Staat hat einen Spielraum (muss ihn sogar haben), bestimmte Handlungen aufgrund einsichtiger Argumente nur eine bestimmten religioesen Gruppe zuweisen zu duerfen (auf Anfrage dieser Gruppe, ein Automatismus verbindet sich damit nicht), die fuer andere Gruppen nicht zutrifft, ganz einfach, weil sie entweder nicht zu dieser Ethnie gehoeren oder nicht die entsprechende Religionszugehoerigkeit haben. Ich halte es sogar fuer gefaehrlich fuer das Grundrecht der Religionsfreiheit, diesen Spielraum zur Disposition zu stellen (der andererseits sehr selten beansprucht wird).

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Die Religionsfreiht besteht darin, dass man als Religiöser Dinge tun darf, die Nicht-Religiösen verboten sind? Wenn das so ist, werde ich ab sofort zum Kämpfer gegen die Religionsfreiheit.

 

Nein, absolut nicht. Die Religionsfreiheit bedeutet, dass der Staat in die Religionsausübung nicht einfach und ohne Not eingreifen darf.

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Oder eine Kappe ohne Bayern München Logo? Nein, da kommen wir nicht zusammen. "es ist verboten, aber wenn du es mit irgendwelchen Göttern begründest, darfst du es trotzdem tun" lehne ich ab.

 

Das ist aber in groben Zügen der Inhalt der Religionsfreiheit - die ihre Grenze ggf. im Strafrecht und den Grundrechten anderer findet, aber sicherlich nicht in der Schulhaus- und Pausenordnung von Quakenbrück. Denn dann wäre sie nichts wert.

Die Religionsfreiht besteht darin, dass man als Religiöser Dinge tun darf, die Nicht-Religiösen verboten sind?

Wenn das so ist, werde ich ab sofort zum Kämpfer gegen die Religionsfreiheit.

Ich glaube allerdings nicht, dass es so ist.

 

Werner

Dass der eine was darf, was ein anderer nicht darf, ist doch normal und widerspricht nicht dem Geist des GG. Oder anders ausgedrückt, dass GG schafft nur eine Werteordnung, keine Verbostordnung. Wenn Du also als Kämpfer gegen die Religionsfreiheit startest solltest Du vor den anderen Artikeln nicht halt machen.

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Dass der eine was darf, was ein anderer nicht darf, ist doch normal und widerspricht nicht dem Geist des GG.

Daß jemand etwas darf, was ein anderer nicht, weil er die richtige "Rasse" oder Religion hat, widerspricht dem Geist des GG. Zumindest hoffe ich das.

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Wie wird in diesem Kontext Religion definiert?

 

Ein Kirche muss ja anerkannt sein ... siehe zB die Scientologie-Diskussion.

Aber was ist mit Religion?

Um auf ein Beispiel von oben zurückzukommen:

Darf ich eine Bayern-Mütze in der Schule tragen, wenn ich sage, dass ich Uli Hoeneß anbete?

(Mir wäre ein BVB-Beispiel lieber gewesen! B) )

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Long John Silver

Wie wird in diesem Kontext Religion definiert?

 

Ein Kirche muss ja anerkannt sein ... siehe zB die Scientologie-Diskussion.

Aber was ist mit Religion?

Um auf ein Beispiel von oben zurückzukommen:

Darf ich eine Bayern-Mütze in der Schule tragen, wenn ich sage, dass ich Uli Hoeneß anbete?

(Mir wäre ein BVB-Beispiel lieber gewesen! B) )

 

Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.

 

Dann waere deine Frage von Beginn an vom Tisch.

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Ein Kirche muss ja anerkannt sein ... siehe zB die Scientologie-Diskussion.

Aber was ist mit Religion?

Es gibt in D'land kein Anerkennungsverfahren für Religionen. Jeder kann eine gründen, Punkt. Nur wer eine KdÖR haben will, muß Auflagen erfüllen, damit er Bürgerrechte ignorieren und schänden darf.

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Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.

 

Gilt dies auch für Kippas und Sikh-Turbans sowie für Kopftücher?

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Ein Kirche muss ja anerkannt sein ... siehe zB die Scientologie-Diskussion.

Aber was ist mit Religion?

Es gibt in D'land kein Anerkennungsverfahren für Religionen. Jeder kann eine gründen, Punkt. Nur wer eine KdÖR haben will, muß Auflagen erfüllen, damit er Bürgerrechte ignorieren und schänden darf.

 

Kann ich mich auf Religionsfreiheit nur berufen, wenn ich einer KdÖR angehöre?

Oder kann ich die oben beschriebene Hoeneß-Religion einfach hier und jetzt gründen und mir damit Rechte erwirken.

 

(Klar: alles überspitzt und plakativ, aber ich möchte es verstehen und ich hoffe, dass ihr wisst wie ich es meine)

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Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.
Wieso gilt in Euren Schulen nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung?

 

Ist das nicht eigentlich ein Verstoß gegen den 1. Verfassungszusatz?

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Wie wird in diesem Kontext Religion definiert?

 

Ein Kirche muss ja anerkannt sein ... siehe zB die Scientologie-Diskussion.

Aber was ist mit Religion?

Um auf ein Beispiel von oben zurückzukommen:

Darf ich eine Bayern-Mütze in der Schule tragen, wenn ich sage, dass ich Uli Hoeneß anbete?

(Mir wäre ein BVB-Beispiel lieber gewesen! B) )

 

Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.

 

Dann waere deine Frage von Beginn an vom Tisch.

 

 

Bei Euch darf man bei der EM nicht im Deutschland-Dress auftauchen ... und mein Genesis-T-Shirt darf ich auch nicht tragen?

Wie groß darf denn das Puma-Logo auf meinem Shirt sein, damit es noch durchgeht und nicht als Sympathiebekundung angesehen wird?

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Kann ich mich auf Religionsfreiheit nur berufen, wenn ich einer KdÖR angehöre?

Natürlich nicht. Fragt sich nur, ob das jemand versteht.

 

Oder kann ich die oben beschriebene Hoeneß-Religion einfach hier und jetzt gründen und mir damit Rechte erwirken.

Ja, kannst Du. Nur wirst Du keinen Tendenzschutz, Eintragungen in Lohnsteuerkarten und andere Gemeinheiten bekommen. Aber nach §167 StGB dürftest Du wohl sofort jemanden verklagen, wenn der Tatbestand vorliegt.

bearbeitet von GermanHeretic
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OK, ich versuchs mal anders. Aber bitte nicht hauen ;) . MMn schützt das GG den Einzelnen in erster Linie vor dem Staat. Und mir hat sich halt die Frage gestellt, ob die Beispiele

(Steakesszwang und koscheres Fleisch) eine Beschwerdeführung vor dem BVerfG rechtfertigen würden. Diese Frage habe ich mir mit einem 'weichen' Nein beantwortet, heißt, sicher bin ich mir nicht.

Zum Einen: staatliche Einrichtungen1) (Schulen, Universitäten, Knäste usw.) sind darum bemüht (essensmäßig) Kulturäquivalente bereitzustellen. Zwingen ist schon mal gar nicht. Sollte also in irgend einer Form Zwang ausgeübt werden, sehe ich erst mal nicht das BVerG in der Pflicht. Das Rechtsverhältnis besteht in Werners Beispiel erst mal zwischen Fleischanbieter und Nicht-Fleischverzehrer (also ein Bürger zu Bürger Verhältnis). Auch eine Zeugenaussage "der hat mal bei McD gegessen" dürfte nicht ausreichen, da mir die Religionsfreiheit auch einen ständig möglichen Religionswechsel garantiert. Ich denke, manchmal wird der konstitutiven Charakter des GG aus den Augen verloren und diskutiert, wie die StVO.

 

1) Ich kenne keine Einrichtung (Schulspeisung, Kantine, Mensa usw.), wo keine fleischlose Alternative angeboten wird und "Unerkennbares Essen" ggf. mit einer Kennzeichnung "Schweinefleisch" versehen ist.

Ach so, Drittwirkung von Grundrechten. Darüber könnte man allerdings Bände füllen.

 

Ich weiß nicht, welches Beispiel von Werner du meinst. Ich ging von dem Beispiel "Ganztagsschule mit Gemeinschaftsverpflegung" aus, und in der Tat dachte ich nicht an eine Privatschule. Dass da niemand ein Steak vorgesetzt bekommt und ihm befohlen wird zu essen, will ich auch schwer hoffen. Aber wenn es so wäre, dann könnte sich (in einer öffentlichen Schule) das Grundrechtsproblem ergeben.

 

Im Verhältnis von Bürger zu Bürger wäre es zunächst mal anders; Grundrechte können da nur indirekt wirken und tun es je nach Umständen auf ganz unterschiedliche Weise. Aber wenn ich mal Zeit haben sollte, das auszuführen, schreibe ich ein Buch...

 

Zu dem Cheeseburger: Natürlich kann jeder seine religiösen Auffassungen jederzeit ändern. Aber wenn jemand eine religiös begründete Ausnahme wegen koscherem Essen durchsetzt, zwei Wochen später mit Cheeseburger im Mund angetroffen wird und in der Woche darauf beim Schulleiter weiter auf der Ausnahme besteht, dann muss er sich schon ein bisschen plausibel erklären können. Kann ja durchaus sein, dass er da mal schwach geworden ist, gleich darauf aber Durchfall bekommen hat und dies als Zeichen Gottes angesehen hat, das ihn auf den Weg des frommen Lebenswandels zurückgeführt hat. Kann sein. Aber dann verschärft sich zumindest die Darlegungslast.

Genau. Und das erinnert mich halt schwer an die Begründungsverrenkungen in den 60ern/70ern in Sachen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen GG 4.3. Politische (auch weltanschauliche) Gewissensgründe waren keine wirklich anerkannten Gewissensgründe. Jede Beratungsstelle empfohl sogar politisch (weltanschauliche) motivierte Kriegsdienstverweigerung gar nicht erst zu versuchen. Der erfolgsversprechende Weg ging über religiöse Gründe oder einen guten Arzt, der dir ein ausreichendes Trauma attestierte. Gerade wenn man diese Zeit betrachtet war es schon erstaunlich, wie viele junge Männer ein Leumundschreiben ihres Dorfpfarrers mit zur Peinlichen Befragung brachten. All das hat eine enorme Heuschlei gefördert. Mir ist allerdings kein einziger Fall bekannt, dass jemand, der aus religiösen Gründen einmal anerkannt war, später, weil nicht mehr religiös, seinen Kriegsdienst1) nachholen musste.

 

 

1) Ich schreibe hier bewusst Kriegsdienst und Kriegsdienstverweigerung. Wehrdienstverweigerung ist verboten und etwas anderes als Kriegsdienstverweigerung. Auch so eine Begriffsspitzfindigkeit der deutschen Gesetze.

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Long John Silver

Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.

 

Gilt dies auch für Kippas und Sikh-Turbans sowie für Kopftücher?

 

Kommt auf den Fall an. Liegt im Ermessen der Schulleitung. Es muss auf jeden Fall sein eine so starke Identifikationsmerkmal einer Religion, das es ueber das individuelle Moment (Kreuz, Davidsstern als Schmuck oder persoenliches Statement) hinaus geht. Trifft bei Sikhs zu, meistens auch bei den juedischen Kippas. Ich sage meistens, weil keine Schule verpflichtet ist, es generell zu gestatten.

 

Am besten man klaert das vor Aufnahme ab. Es muss auch ersichtlich sein, dass es zur Religionsausuebung und religioesen Identitaet unmittelbar gehoert, das muss z.B. von den Eltern nach gewiesen werden. Und es muss ganz eindeutig ein einheitliches Identitaetszeichen sein - Phantasie-Turbans und irgendwelche Bedeckungen, die evtl. ein kippa sein koennte oder auch nicht, haben auch keine Chance. Letzlich kommt es darauf an, das kulturelle und persoenliche Umfeld nachzuweisen, aufgrund dessen das Tragen dieser Kleidung unvermeidlich ist.

 

Es geht nicht z.B., dass ploetzlich nach der Sommerpause eine Studentin mit einem voluminoesen Kopftuch in die Schule kommt und aus heiterem Himmel sich dabei auf eine religioese oder kulturelle Phase der Identitaetsfindung beruft und damit okay. Da gab es bereits mehrere Prozesse in solchen Faellen, Schulverweis waere nicht unueblich dann. Meistens einigte man sich irgendwie und die Studentin verliess die Schule von selbst (meistens stecken oft ganz andere Machtkaempfe und Motive dahinter, in eine mir bekannten Fall wurde das Kopftuch der Schuluniform entsprechend angepasst, weil sowieso es nur um ein paar Wochen ging, weil das Maedchen die USA mit ihren Eltern verlassen wollte.

 

Also, da gibt es immer wieder Konflikte (wobei Turbans und Kippas auch eine andere Wertigkeit haben wie Kopftuecher in der kulturellen Beurteilung. Das ist nicht einfach, das alles immer zufriedenstellend abzuwaegen.

bearbeitet von Long John Silver
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Dass der eine was darf, was ein anderer nicht darf, ist doch normal und widerspricht nicht dem Geist des GG.

Daß jemand etwas darf, was ein anderer nicht, weil er die richtige "Rasse" oder Religion hat, widerspricht dem Geist des GG. Zumindest hoffe ich das.

Allerdings. Davon bin ich bisher auch ausgegangen.

 

Werner

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Wie wird in diesem Kontext Religion definiert?

 

Ein Kirche muss ja anerkannt sein ... siehe zB die Scientologie-Diskussion.

Aber was ist mit Religion?

Um auf ein Beispiel von oben zurückzukommen:

Darf ich eine Bayern-Mütze in der Schule tragen, wenn ich sage, dass ich Uli Hoeneß anbete?

(Mir wäre ein BVB-Beispiel lieber gewesen! B) )

 

Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.

 

Dann waere deine Frage von Beginn an vom Tisch.

 

 

Bei Euch darf man bei der EM nicht im Deutschland-Dress auftauchen ... und mein Genesis-T-Shirt darf ich auch nicht tragen?

Wie groß darf denn das Puma-Logo auf meinem Shirt sein, damit es noch durchgeht und nicht als Sympathiebekundung angesehen wird?

 

Wenn man Verkehrsminister der BRD ist dann darf man sogar bei öffentlichen Auftritten das Adidas-Logo auf dem Mantel haben:

siehe:

http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/in-ausland/politik/ramsauer-plant-maut-fuer-alle-autofahrer/21433660-1-ger-DE/Ramsauer-plant-Maut-fuer-alle-Autofahrer_ArtikelQuer.jpg

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Wie wird in diesem Kontext Religion definiert?

 

Ein Kirche muss ja anerkannt sein ... siehe zB die Scientologie-Diskussion.

Aber was ist mit Religion?

Um auf ein Beispiel von oben zurückzukommen:

Darf ich eine Bayern-Mütze in der Schule tragen, wenn ich sage, dass ich Uli Hoeneß anbete?

(Mir wäre ein BVB-Beispiel lieber gewesen! B) )

 

Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.

 

Dann waere deine Frage von Beginn an vom Tisch.

Was ich an dir immer wieder faszinierend finde, ist, wenn du im einen Posting schreibst, der Staat habe kein Recht in die Religionsausübung einzugreifen, oder jedenfalls nur mit seeeehr gewichtigen Gründen, und im nächsten Posting schreibst du ganz flapsig "macht es doch einfach wie wir und verbietet pauschal alles" (in dem Fall Kopfbedeckungen).

Dass dir der Widerspruch nicht auffällt fasziniert mich.

 

Werner

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Long John Silver

Wie wird in diesem Kontext Religion definiert?

 

Ein Kirche muss ja anerkannt sein ... siehe zB die Scientologie-Diskussion.

Aber was ist mit Religion?

Um auf ein Beispiel von oben zurückzukommen:

Darf ich eine Bayern-Mütze in der Schule tragen, wenn ich sage, dass ich Uli Hoeneß anbete?

(Mir wäre ein BVB-Beispiel lieber gewesen! B) )

 

Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.

 

Dann waere deine Frage von Beginn an vom Tisch.

 

Bei Euch darf man bei der EM nicht im Deutschland-Dress auftauchen ... und mein Genesis-T-Shirt darf ich auch nicht tragen?

Wie groß darf denn das Puma-Logo auf meinem Shirt sein, damit es noch durchgeht und nicht als Sympathiebekundung angesehen wird?

 

In vielen staatlichen Schulen gibt es eine Art Dresscode (oder modifizierte Schuluniformen, an privaten sowieso verpflichtende Schuluniformen).

Es kommt immer an auf die Gegend.

 

Da ja jeder weiss, wenn er in diese oder jene Schule kommt, wie die speziellen Regeln sind, ist es wenig sinnvoll, sich ueber den Dresscode hinzusetzen und sich unnuetzen Aerger zu zu ziehen.

 

Also, nein - das duerftest du z.B an den staatlichen Schulen, wo ich arbeitete bzw. arbeite, nicht.

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Ganz einfach - macht es wie bei uns: es darf ueberhaupt niemand in der Schule irgendwelche Kappen, Teeshirts oder sonst irgendetwas mit Parolen, Sympathiebekundungen fuer wen oder was auch immer, politischen und weltanschaulichen Statements tragen.

 

Gilt dies auch für Kippas und Sikh-Turbans sowie für Kopftücher?

 

Kommt auf den Fall an. Liegt im Ermessen der Schulleitung. Es muss auf jeden Fall sein eine so starke Identifikationsmerkmal einer Religion, das es ueber das individuelle Moment (Kreuz, Davidsstern als Schmuck oder persoenliches Statement) hinaus geht. Trifft bei Sikhs zu, meistens auch bei den juedischen Kippas. Ich sage meistens, weil keine Schule verpflichtet ist, es generell zu gestatten.

 

Am besten man klaert das vor Aufnahme ab. Es muss auch ersichtlich sein, dass es zur Religionsausuebung und religioesen Identitaet unmittelbar gehoert, das muss z.B. von den Eltern nach gewiesen werden. Und es muss ganz eindeutig ein einheitliches Identitaetszeichen sein - Phantasie-Turbans und irgendwelche Bedeckungen, die evtl. ein kippa sein koennte oder auch nicht, haben auch keine Chance. Letzlich kommt es darauf an, das kulturelle und persoenliche Umfeld nachzuweisen, aufgrund dessen das Tragen dieser Kleidung unvermeidlich ist.

 

Es geht nicht z.B., dass ploetzlich nach der Sommerpause eine Studentin mit einem voluminoesen Kopftuch in die Schule kommt und aus heiterem Himmel sich dabei auf eine religioese oder kulturelle Phase der Identitaetsfindung beruft und damit okay. Da gab es bereits mehrere Prozesse in solchen Faellen, Schulverweis waere nicht unueblich dann. Meistens einigte man sich irgendwie und die Studentin verliess die Schule von selbst (meistens stecken oft ganz andere Machtkaempfe und Motive dahinter, in eine mir bekannten Fall wurde das Kopftuch der Schuluniform entsprechend angepasst, weil sowieso es nur um ein paar Wochen ging, weil das Maedchen die USA mit ihren Eltern verlassen wollte.

 

Also, da gibt es immer wieder Konflikte (wobei Turbans und Kippas auch eine andere Wertigkeit haben wie Kopftuecher in der kulturellen Beurteilung. Das ist nicht einfach, das alles immer zufriedenstellend abzuwaegen.

Deshalb sprach ich an anderer Stelle von einem 'Kulturäquivalent', was es bei der Beurteilung geben muss.

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